Zitat:
Zitat von JohnB
Nach Auskunft des Zolls belegt das Flaggenzertifikat den EU-Binnencharakter des Bootes.
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Also DAS ist nun wirklich völliger Quatsch. Ich habe inzwischen zwei Boote aus den USA importiert und mich zuvor ausgiebigst mit dem Zoll über diese Thematik ausgetauscht. Du kannst Dir problemlos einen Segler in Florida kaufen, das Ding mit FZ registrieren und damit um die Welt segeln. Beim Einklarieren in den ersten europäischen Hafen werden trotzdem Zoll und EUSt fällig. Das hat mit dem FZ nun wirklich rein gar nichts zu tun.
Zitat:
Zitat von JohnB
Das kann auch eine Nämlichkeitsbescheinigung (amtlich: Auskunftsblatt INF-3 für Rückwaren, Vordruck 0329). Die kann man sich immer besorgen.
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Und macht, zumindest für den hier gewünschten Zweck, auch deutlich mehr Sinn.
mfg
Martin