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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
wir fahren in 5 Tagen auf die Insel Rab und ich habe gelesen das man beim Hafenamt für die Sportbootvignette folgende Unterlagen vorgelegt werden müssen: -IBS-Schein -Flaggenzertifikat des BSH (habe ich noch nicht)!!!!! -Bootshaftpflicht -Manschaftsliste -Sportbootführerschein Da ich noch nie etwas von diesem Flaggenzertifikat gehört habe, weiss ich nicht wo ich sowas bekomme u wie lange die für die Ausstellung benötigen. Frage wäre auch ist das wirklich notwendig für Rab ist |
#2
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Servus Willi |
#3
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Moin,
Flaggenzertifikat brauchst Du nicht, IBS reicht. Viel wichtiger ist der Umsatzsteuernachweis an der slowenischen Grenze bei der Wiedereinreise in die EU.
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Gruss Vestus |
#4
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#5
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ich schon, und etliche Leute haben schon massive Probleme gehabt weil slowenischen Zöllner als berechtigte Hüter der EU-Aussengrenze ihren Aufgaben nachkommen. Das Papier mitführen kostet nix und erspart eine Menge Ärger.
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Gruss Vestus |
#6
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wo bekomm ich den Nachweiß oder von wem
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#7
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![]() Zitat:
Wer von der Trailerbootfahrern hat schon sein Boot zwecks sparens der Heimat-MWSt. sein Boot nach Kroatien ausliefern lassen .... ![]() Und alleine darum geht es ! Dennis, lass Dich nicht verrückt machen ! ![]() .
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (17.07.2011 um 19:03 Uhr)
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#8
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Boah habe eigentlich an alles gedacht,aber ein Kumpel von mir fing an mit
Flaggencertifikat. Jetzt noch das Boah und so kurz vorher. |
#9
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#10
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Schönen Abend noch.
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Gruss Vestus
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#11
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![]() Er will ja kein Boot kaufen !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#12
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ja das macht es gerade
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#13
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Ich habe Dir eine PN geschickt !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#14
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Das ist der Knackpunkt: er muss dem Zöllner beweisen dass er das Boot nicht ausserhalb der EU gekauft hat und lediglich innerhalb der steuerunschädlichen Frist wieder einführt.
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Gruss Vestus |
#15
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#16
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servus dieter ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vor dem Gerät!! ![]() |
#17
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MannMannMann,
ihr verwirrt den Denis doch total mir eurer Streiterei, Fakt ist, Dennis braucht (muss von zu Hause mitbringen) - IBS oder WSA-Zulassung oder Flaggenzertifikat - Haftpflichtnachweis (dieser blaue Ausdruck, der kann aber auch schwarz auf weiß sein) - Sportbootführerschein See Ob man die Personenliste daheim ausfüllt oder ausgefüllt mitbringt oder der Hafenkapitän die mitgebrachte Liste gar nicht beachtet und sein eigenes Formular verwendet, kommt auf den Hafenkapitän an! Wir haben immer die Liste beim Hafenkapitän ausgefüllt. Das mit dem Eigentumsnachweis - auch hier streiten sich die Geister. Wir sind noch nie danach gefragt worden - andere haben schon Horrorgeschichten erzählt. Wenn du die Originalrechnung von deinem Boot noch hast, dann nimm doch die mit. Dann gibts an der slowenischen Grenze auch keine Schwierigkeiten bei der Wiedereinreise. Dem entgehst du, wenn du ein Flaggenzertifikat für dein Boot hast. Dann ist aber der IBS unnötig, aber du hast da sowieso keine Zeit mehr, das zu beantragen, deshalb ... Rechnung im Original. Im übrigen, Freds Seite beantwortet eigentlich alle Fragen.
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... Winterpause, aber am 7. März gehts wieder los!!! ![]() |
#18
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Nur noch eine kleine Ergänzung: Das Flaggenzertifikat ist zwar ein Eigentumsnachweis, aber keine Mehrwertsteuer-Nachweis.
Gruß Peter |
#19
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Das Flaggenzertifikat ist ein Dokument, das den DE-Inlandscharakter des Bootes belegt, und somit durchaus ein Nachweis der korrekten Versteuerung.
Details zu den Bootsscheinen, ihrer Geltung und was sie leisten, finden sich hier und hier.
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Beste Grüße John |
#20
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Moin,
ich möchte die Sache nicht unnötig kompliziert machen, aber die Einfuhrumsatzsteuer wird auch erneut fällig wenn das Schiff länger als drei Jahre ausserhalb der EU war. Das Flaggenzertifikat mit seiner Gültigkeit von acht Jahren weist zwar den rechtmässigen Eigentümer aus, besagt aber nicht wo das Schiff in den letzten drei Jahren war. Es bricht sich keiner den Zacken aus der Krone wenn er die erforderlichen Papiere mit sich führt, derjenige kann sich aber im Zweifelfall eine Menge Ärger und Geld ersparen. Auch wenn es 999 mal gutgegangen ist muss beim 1000. mal nicht genauso sein.
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Gruss Vestus |
#21
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Ich wurde erst einmal an der Slowenischen Grenze nach den Bootspapieren gefragt. Bei der Ausreise vom 30.06.2011 von SLO nach HR fragte der slowenische Grenzer ob ich Papiere fürs Boot habe, ja sagte ich,er daraufhin, zeigen....ich daraufhin, liegt im Kofferraum
![]() ![]() Dann sagte er schönen Urlaub ![]() Bei der Rückreise wurde ich durchgewunken ![]() Ergo: Den meißten Grenzern geht das am Axxrh vorbei, gibt aber sicherlich auch Ausnahmen.
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![]() Gruß Frank |
#22
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![]() Zitat:
![]() ... jetzt mal gehässig ..... ![]() Was ist, wenn das Boot vier oder fünf Jahre alt ist? Dann ist die Originalrechnung auch nur ein Hinweis, dass die MwSt. einmal bezahlt wurde, aber das Boot könnte durchaus mehr als drei Jahre im Ausland gewesen sein? ![]() ![]() ... und nun? ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Ich gehe einfach mal davon aus, dass der slowenische Zöllner keinen Ärger macht, wenn ich ihm gültige Papiere, in meinem Fall das Flaggenzertifikat vorlege, wenn er an meinem Trailer einen gültigen TÜV sieht ( = Nachweis, dass zumindest der Trailer nicht länger als zwei Jahre aus D weg ist). Für den Notfall habe ich auch noch die Bootsrechnung dabei, aber das muss ja der Zöllner nicht gleich erfahren ![]()
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... Winterpause, aber am 7. März gehts wieder los!!! ![]() |
#23
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John,
das Flaggenzertifikat ist und bleibt nur ein Eigentumsnachweis, ist aber kein Nachweis über die bezahlte Mehrwertsteuer. Mit Deiner Argumentation müsste übrigens auch der IBS ein Mehrwersteuernachweis sein Ich kann mir heute in Deutschland ein werftneues Schiff kaufen, dass von der Werft oder dem Händler direkt und mehrwertsteuerfrei nach Kroatien geliefert wird. Dennoch kann ich ein Flaggenzerfikat beantragen und bekomme es auch, selbst mit deutschem Heimathafen. Die ausstellende Behörde interessiert es nämlich gar nicht, ob für das Schiff die Mehrwertsteuer entrichtet wurde oder nicht. Glaube mir, es ist so, denn sonst hätte ich kein Flaggenzertifikat. Gruß Peter |
#24
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Nach Auskunft des Zolls belegt das Flaggenzertifikat den EU-Binnencharakter des Bootes.
Das kann auch eine Nämlichkeitsbescheinigung (amtlich: Auskunftsblatt INF-3 für Rückwaren, Vordruck 0329). Die kann man sich immer besorgen.
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Beste Grüße John |
#25
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Moin,
Zitat:
Meine 3055 lag nach dem Kauf noch ein halbes Jahr im Lake Oneida (US Bundesstaat New York). Bis zur Einfuhr nach Deutschland habe ich weder Einfuhrumsatzsteuer gezahlt, noch hat das Boot die USA verlassen. Trotzdem hatte ich ein gültiges FZ dafür und konnte völlig legal in den USA fahren. mfg Martin |
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