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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 18.08.2011, 12:16
Benutzerbild von Micha°
Micha° Micha° ist offline
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Erstmal vielen Dank für Eure Anregungen.

Gerade habe ich von einer Segelschule gehört, daß es tatsächlich einen Eintrag ins Führungszeugnis aufgrund von Führerscheinentzug gibt. Die genauen Voraussetzungen konnte mir die Dame nicht erklären.

Interessant war zu erfahren, daß ein solcher alkoholbedingter Eintrag nicht selber einsehbar ist. So muß man also eine "offizielle Stelle" bitten, das Führungszeugnis zu prüfen.

Hier wurde mir empfohlen, meinen Freund an den Yachtverband zu verweisen, die sein Führungszeugnis einsehen können, um ihm dann zu sagen, ob dort wirklich etwas gravierendes steht.

Den Ausgang werde ich berichten.
__________________
Gruß, Micha.
"Kennen Sie Schnipp-Schnapp?" (Loriot)

Geändert von Micha° (18.08.2011 um 13:00 Uhr) Grund: ...
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  #27  
Alt 18.08.2011, 12:25
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Hä? Du kannst doch jederzeit ein Führungszeugnis anfordern. Und dann selber nachschauen.
Grüße
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Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #28  
Alt 18.08.2011, 12:28
JohnB JohnB ist offline
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Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen, ein privates und ein
behördliches (Belegart O). Die Inhalte sind unterschiedlich. Für
Führerscheinzwecke wird ein behördliches benötigt, das direkt an die
Behörde geschickt wird. Das erhält man nicht selbst.

Nach § 30 Abs. 5 Satz 3 BZRG kann man für ein behördliches Zeugnis
verlangen, daß es, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein vom
Antragsteller benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch ihn
übersandt wird. Der Antrag ist beim örtlichen Einwohnermeldeamt oder
Bürgeramt zu stellen (13 Euro). Das Zuegnis wird nach der Einsicht nach
Wahl des Antragsteller an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet.

Alternativ und kostenfrei ist eine Einsichtnahme in den
Bundeszentralregisterauszug. Hierzu stellt man einen formlosen Antrag
auf Einsichtnahme in den persönlichen Bundeszentralregisterauszug

beim Bundesamt für Justiz, Sachgebiet: Tilgung, in dem ein Amtsgericht
genannt werden muß, zu dem die Unterlagen übermittelt werden, und
von dem man zur Einsicht benachrichtigt wird. So erfährt man, was im
Zeugnis stehen würde. Man erhält aber kein Zeugnis ausgestellt.
__________________
Beste Grüße

John
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  #29  
Alt 18.08.2011, 12:30
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Ne... Es gibt verschiedene Arten davon. Das vom Typ 0 ist nur für Behörden und von dir nur beim Amtsgericht einsehbar..

Zu sbät..
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  #30  
Alt 18.08.2011, 12:33
lancelot65 lancelot65 ist offline
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Zitat:
Zitat von Micha° Beitrag anzeigen
Wepi,

er wurde erwischt, weil er vor der letzten Ampel vor seiner Wohnung ohne
Gurt gesichtet wurde - dann geblasen...
Er hat keinerlei Schaden angerichtet, und wenn er ein Charakterschwein
wäre, so wäre er bestimmt nicht mein bester Freund!
Ahoi,

es geht auch nicht um die Frage des "Charakterschweines", sondern um die Frage, ob jemand, der offensichtlich betrunken ein Kfz führt charakterlich in der Lage ist regelkonform ein Boot zu führen. Ich kenne einen "einmaligen Promillesünder", der 0,90 Promille hatte. Dieser mußte nicht zur MPU, sondern "nur" die Pappe neumachen. Daraus schliesse ich jetzt, das dein Freund mehr intus hatte oder öfter auffällig war!

Das die Meinung über die nötige Charakterstärke für den SBF angekratzt ist, wenn man betrunken Auto fährt bleibt wohl nicht aus.
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  #31  
Alt 18.08.2011, 12:39
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Micha° Beitrag anzeigen
Interessant ear zu erfahren, daß ein solcher alkoholbedingter Eintrag nicht selber einsehbar ist. So muß man also eine "offizielle Stelle" bitten, das Führungszeugnis zu prüfen.

Hier wurde mir empfohlen, meinen Freund an den Yachtverband zu verweisen, die sein Führungszeugnis einsehen können, um ihm dann zu sagen, ob dort wirklich etwas gravierendes steht.
Das halte ich für absoluten Quatsch.

Les mal hier zum Führungszeugnis: http://www.bundesjustizamt.de/cln_10...57952bodyText6
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  #32  
Alt 18.08.2011, 12:39
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Danke John, das hättest Du ja gleich schreiben können!

Stefan, schon klar ... ich kenne ihn halt ...
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Gruß, Micha.
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  #33  
Alt 18.08.2011, 12:41
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Danke Wolf,

wie sollte er also vorgehen?
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Gruß, Micha.
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  #34  
Alt 18.08.2011, 12:48
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen, ein privates und ein
behördliches (Belegart O). Die Inhalte sind unterschiedlich. Für
Führerscheinzwecke wird ein behördliches benötigt, das direkt an die
Behörde geschickt wird.
Ich hab jetzt extra nachgesehen.
Meine Scheine sind vom Motoryachtverband und Segler-Verband ausgestellt.
Darunter steht "Ermächtigt durch Bundesministerium für Verkehr ...".

Prüft das das Verkehrsministerium oder gelten die Verbände als Behörde?
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  #35  
Alt 18.08.2011, 12:51
weltbootfahrer weltbootfahrer ist offline
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Zitat:
Zitat von Micha° Beitrag anzeigen
wie sollte er also vorgehen?
1. Einsehen das es nicht um Abzocke geht , sondern er selbst mit seinem Alkohol am Steuer das Problem ist
2. zunächst das 1. Problem lösen, bevor er ein 2. verursacht
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  #36  
Alt 18.08.2011, 13:02
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von lancelot65 Beitrag anzeigen
[..] Das die Meinung über die nötige Charakterstärke für den SBF angekratzt ist, wenn man betrunken Auto fährt bleibt wohl nicht aus.
Mit Verlaub, das ist Müll.

Alkoholismus ist eine Erkrankung und hat nichts mit Charakterschwäche zu tun.
__________________
Beste Grüße

John
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  #37  
Alt 18.08.2011, 13:04
Jespers Jespers ist offline
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Zitat:
Zitat von Micha° Beitrag anzeigen
Liebes BF

Mein bester Freund hat sich mit dem Bootsfieber angesteckt; soweit kein

Problem.

Nächstes Jahr möchte er seinen SBF machen, hat aber seit Jahren keinen

Führerschein mehr und weigert sich auch diesen, hier mit den Abzockern von

der MPU, jemals wieder zu machen.

Die Frage also: kann man den SBF auch nach verschuldetem Verlust des

PKW-Führerscheins machen?
Ohne jetzt Werbung machen zu wollen:

Auf www.Frag-einen-Anwalt.de bekommt man Rechtsberatung für einen recht kleinen Obulus.

Das MPU's abzocke sein könnten, vermute ich auch mal (Feste Druchfallquoten in der Vergangenheit=Willkürliche Entscheidungen). -Andererseits stimme ich aber auch User Wepi zu, daß der Führerschein wohl kaum grundlos entzogen sein wird usw.

Mein Tipp: Wenn das Vergehen, was den Führerscheinentzug nach sich zieht, mehr als 10 Jahre her ist, dürfte es Problemlos laufen, da er nämlich danna uch wieder nen Autoführerschein ohne MPU machen kann. - Woher ich das habe? - Von der oben geannten Website aus Juristenhand - öffentlich nachzulesen.

Gruß,
"Jespers"
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  #38  
Alt 18.08.2011, 13:10
lancelot65 lancelot65 ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Mit Verlaub, das ist Müll.

Alkoholismus ist eine Erkrankung und hat nichts mit Charakterschwäche zu tun.
Sorry, dann ist das falsch angekommen. Ich möchte sicherlich keinen kranken Menschen beleidigen. Ich meinte ganz konkret einen Menschen, der 4 Bier und 4 Korn kippt, dann noch Auto fährt und nicht unter Alkoholismus leidet.
Auch bei Alkoholikern ist es Charakterschwäche, wenn betrunken Auto gefahren wird! Auch sie können die Karre stehen lassen!
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  #39  
Alt 18.08.2011, 13:47
JohnB JohnB ist offline
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Wer 4 Bier und 4 Korn kippt, und dann noch Auto fahren kann, hat eine
massive Alkoholgewöhnung. Otto Normaltrinker kann bei diesem Quantum nur noch vorsichtig kriechen.

Ich muß mich leider wiederholen: das Verkennen der eigenen Erkrankung
ein Symptom der Alkoholabhängigkeit.
__________________
Beste Grüße

John
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  #40  
Alt 18.08.2011, 13:54
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Wer 4 Bier und 4 Korn kippt, und dann noch Auto fahren kann, hat eine
massive Alkoholgewöhnung. Otto Normaltrinker kann bei diesem Quantum nur noch vorsichtig kriechen.

Ich muß mich leider wiederholen: das Verkennen der eigenen Erkrankung
ein Symptom der Alkoholabhängigkeit.
..also bin ich alkoholabhängig...ich kriech leider nach 4bier und 4 korn noch nicht...aber gut das ich jetzt weiß das ich nen alki bin...manchmal könnte ich auch ohne alk kotzen...
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  #41  
Alt 18.08.2011, 13:58
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von connor Beitrag anzeigen
..also bin ich alkoholabhängig...ich kriech leider nach 4bier und 4 korn noch nicht...aber gut das ich jetzt weiß das ich nen alki bin...manchmal könnte ich auch ohne alk kotzen...

4 Bier = 2000 ml a 5,5 Vol% = 110 ml Alk
4 Korn = 40 ml a 50 Vol% = 20 ml Alk

Das zu kippen entspricht bei 80 kg Körpergewicht 1,625 Promille.

Wenn Du da tatsächlich noch stehst, muß Du Dir wirklich Sorgen machen.

Ergänzung: Der Wert ist tief im ersten Stadium einer Alkoholvergiftung.
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (18.08.2011 um 14:04 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #42  
Alt 18.08.2011, 14:23
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
4 Bier = 2000 ml a 5,5 Vol% = 110 ml Alk
4 Korn = 40 ml a 50 Vol% = 20 ml Alk

Das zu kippen entspricht bei 80 kg Körpergewicht 1,625 Promille.

Wenn Du da tatsächlich noch stehst, muß Du Dir wirklich Sorgen machen.

Ergänzung: Der Wert ist tief im ersten Stadium einer Alkoholvergiftung.

..jo ich steh dann noch...kann aber nach deiner rechnung nur an meinen 95kg liegen...aber ist schon richtig...wer nach diesem saufgelage noch steht ist nen alki...prost...
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  #43  
Alt 18.08.2011, 15:52
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Tequila Tequila ist offline
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mal `ne kurze Story zum Nachdenken:

Mein Kumpel geht in die Kneipe und säuft sich die Hacke dicht weil er STress mit seiner Tusse hat.
Im Rausgehen (oder besser gesagt "kriechen") drückt ihm jemand den Autoschlüssel in die Hand mit den Worten "kannste mal bei meinem Auto gucken, da stimmt was mit der Kupplung nicht" (er ist Mechaniker)

Er geht raus auf den Parkplatz, startet den Polo, legt den Gang ein - plopp - aus und die Grünen stehen vor ihm

Ergebnis 1,6 Promille und Anordnung einer MPU.

Dazu sollte er sich vorher bei TüV einer Alkoholikertherapie anschließen die mal eben 1000 DM kosten sollte. Er hat das abgelehnt, ein Jahr lang NULL Alkohol getrunken, alle 6 Wochen Leberwerte messen lassen etc.

Lange Rede, kurzer Sinn - er hat 4 Jahre gekämpft und dann letztlich die Alkoholikergruppe besucht. Danach ging alles ratzfatz.

Für mich ist das reine Geldschinderei und die stecken alle unter einer Decke.

Und - mal im Ernst : Ich bin kein Alkoholiker aber ich vertrage trotzdem 6 1/2 Liter Weizen über den Abend verteilt bei rund 110 KG ohne tot umzufallen

Muß ich mich jetzt schämen ?
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen *
* Heinz *
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  #44  
Alt 18.08.2011, 16:17
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Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
Und - mal im Ernst : Ich bin kein Alkoholiker aber ich vertrage trotzdem 6 1/2 Liter Weizen über den Abend verteilt bei rund 110 KG ohne tot umzufallen

Muß ich mich jetzt schämen ?
..6,5liter = 13 flaschen..du solltest dich nicht nur schämen...DU BIST nen alki...wenn du es nicht glaubst...frag johnB der weiß was du für nen trunkenbold bist...
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  #45  
Alt 18.08.2011, 16:19
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Tequila Tequila ist offline
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Zitat:
Zitat von connor Beitrag anzeigen
..6,5liter = 13 flaschen..du solltest dich nicht nur schämen...DU BIST nen alki...wenn du es nicht glaubst...frag johnB der weiß was du für nen trunkenbold bist...
hey !!!! 6 x 1/2 Liter Weizen sind "nur" 3 Liter

Nach 6,5 Liter wär` ich wahrscheinlich wirklich tot
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen *
* Heinz *
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  #46  
Alt 18.08.2011, 16:22
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
...ich vertrage trotzdem 6 1/2 Liter Weizen ...
Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
hey !!!! 6 x 1/2 Liter Weizen sind "nur" 3 Liter

Nach 6,5 Liter wär` ich wahrscheinlich wirklich tot
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  #47  
Alt 18.08.2011, 16:23
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Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
hey !!!! 6 x 1/2 Liter Weizen sind "nur" 3 Liter

Nach 6,5 Liter wär` ich wahrscheinlich wirklich tot

...da haste aber nen "x" vergessen und ansonsten fang ich für 3liter bier erst garnicht an zu trinken..du weichei..
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  #48  
Alt 18.08.2011, 22:37
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NonesensE NonesensE ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
4 Bier = 2000 ml a 5,5 Vol% = 110 ml Alk
4 Korn = 40 ml a 50 Vol% = 20 ml Alk

Das zu kippen entspricht bei 80 kg Körpergewicht 1,625 Promille.

Wenn Du da tatsächlich noch stehst, muß Du Dir wirklich Sorgen machen.

Ergänzung: Der Wert ist tief im ersten Stadium einer Alkoholvergiftung.
Hmm, komisch, ich kenne längere Kurze und kürzere Lange, äh, kleinere Biere... Ich komme auf:

4 Bier = 1333 ml mit 5 Umdrehungen = 66,7 ml EtOH
4 Korn = 80 ml mit 40% = 32 ml EtOH

Nach Faustformel (Pro "Alkoholeinheit" 0,1-0,2 Promille) und in Anbetracht meines (zu) geringen Körpergewichtes käme ich aber auch auf 1,6 Promille - wenn ich das denn innerhalb kurzer Zeit ohne zu kübeln kippen könnte. Über einen langen Abend verteilt geht das, mir gehts am nächsten Tag dennoch besch...eiden. Wenn man aber rechnet, daß man pro Stunde etwa 0,1 Promill abbaut, komme ich bei Konsum von 20-2 Uhr auf 1 Promille als Maximum. Das bedeutet, ich dürfte morgens um sieben sogar schon wieder fahren - wenn ich denn könnte. Ich traue mich aber nicht vor frühestens Mittag hinters Steuer, weil mein Kreislauf so im Eimer ist...

Schöne Grüße
Jan
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  #49  
Alt 18.08.2011, 22:46
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von NonesensE Beitrag anzeigen
Hmm, komisch, ich kenne längere Kurze und kürzere Lange, äh, kleinere Biere...[..]
Sind das diese Porbiergläser, die der Kellner auf so'nem Tablettchen trägt?

Man hätte ja bei den 4 Bier auch bayrische(s) Maß nehmen können.
Dann wären wir bei 4 l; auf der Wies'n auch mit 6 % Stammwürze.
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Beste Grüße

John
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  #50  
Alt 18.08.2011, 22:50
challenger 490 challenger 490 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
.....
Und - mal im Ernst : Ich bin kein Alkoholiker aber ich vertrage trotzdem 6 1/2 Liter Weizen über den Abend verteilt bei rund 110 KG ohne tot umzufallen

Muß ich mich jetzt schämen ?
Also ich hab diesen Satz gleich kapiert !

Zitat:
..6,5liter = 13 flaschen..du solltest dich nicht nur schämen...DU BIST nen alki...wenn du es nicht glaubst...frag johnB der weiß was du für nen trunkenbold bist...
betroffene Hunde bellen
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Sportliche Grüsse vom Bodensee
Markus
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