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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#26
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Ich habe mich schlau gemacht, weil ich meinen Generator mit Heizöl befeuern wollte und ich habe eine eindeutige Antwort bekommen: so lange der Generator stationär betrieben wird, darf Heizöl verbrannt werden. Auch wenn er Räder hat, hauptsache, er steht während des Betriebs. Sobald er während des Betriebs bewegt wird, also beispielsweise auf einem Anhänger oder einen Boot in Fahrt befindlich ist, darf nur Diesel verfeuert werden. Damit wird der Diesel-elektrische Antrieb über Heizöl ausgehebelt.
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#27
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Noch mal: Generator nur mit Genehmigung, egal ob stationär oder mobil! Oder wie soll man bei einer Kontrolle beweisen, dass der Generator nicht andernorts verwendet wurde? Der Euromaker ist auch nach oftmaligen Nachtanken mit reinem Diesel nachweisbar. Und dann wirds teuer und kann im worst case zusätzlich zur Strafe sogar zur Beschlagnahme des Gerätes führen!
Wenn jemand ein BHKW betreibt hat er damit auch eine entsprechende Bewilligung genau für diese Anlage und keine zusätzlichen Geräte!
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann |
#28
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Nein, geht problemlos ohne Genehmigung, darf auch überall verwendet werden. Ich bin beispielsweise zum Batterien laden ein paar Kilometer in die Walachei gefahren und habe dort mit Heizöl meinen Generator gefüttert. Wichtig ist nur, dass er im Betrieb stationär ist.
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#29
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Aus dem Energiesteuergesetz:
"§ 3 Begünstigte Anlagen (1) Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen, 1. deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient oder 2. die ausschließlich der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme dienen und nicht von Nummer 1 erfasst werden oder 3. die ausschließlich dem leitungsgebundenen Gastransport oder der Gasspeicherung dienen. Im Falle der Nummer 2 ist weitere Voraussetzung, dass ein Jahresnutzungsgrad von mindestens 60 Prozent erreicht wird. (2) Ortsfest im Sinn dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des Betriebs ausschließlich an ihrem geografischen Standort verbleiben und nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen. Der geografische Standort im Sinn des Satzes 1 ist ein durch geografische Koordinaten bestimmter Punkt." Fettdruck von mir, Quelle: www.Gesetze-im-Internet.de |
#30
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Meine berufliche Erfahrung:
Ortsfeste Notstromanlagen sind steuerbefreit und dürfen ganz legal mit Heizöl betrieben werden. Wir hatten so eins im Heizkraftwerk. Die Verbräuche wurden von mir sogar an das Hauptzollamt, LUA, BAFA, StatLa usw. im Rahmen meiner Monats- oder Jahresberichte weitergemeldet. Wenn das nicht rechtens gewesen wäre, hätte ich die längste Zeit ein Heizkraftwerk geleitet! Zwischendrin gab es mal eine kurzzeitige Verwirrung durch ein EU-Gesetz, dem aber alle Betreiber vehement widersprochen haben und dann war das Thema auch nach einem gefühlten halben Jahr wieder vom Tisch. Aber einmal musste ich in dieser Zeit auch mit Diesel betanken, da keiner von uns eine Strafe riskieren wollte. Interessant aber wer hier was von wem weiß! Bin immer wieder erstaunt, wie viel Wissen (wenn auch meist ungefiltert) in einem solchen Forum zu finden ist. RESPEKT. Gruß Mütze
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SURFMÜTZE -- Wer einen Außenborder benutzt ist nur zu faul zum Rudern ! Hab ich bei der Jungfernfahrt gleich ausprobiert. -- |
#31
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Hallo Johann,
das war jetzt auch nicht mein Zielgedanke, ob rot, hell o. Euromaker, was ich noch garnicht bisher kannte . Wenn mal das PÖL alle wäre u. ich Heizöl-EL bestellen würde, wäre mir all das ebenfalls egal, Hauptsache der ungeliebte Papierkram stimmt . Hallo Erik, so ist es, nur das wir unsere beiden BHKW's erst immer anfahren, wenn auch genügend Heizwärme benötigt wird . Hallo ohne Namen (Wohnbusfahrer), zunächst wäre es freundlich, Deinen Namen zum Ansprechen zu erfahren . Nach über 1500 Beiträgen im BF, hätte ich erwartet, dass Du das weißt . In diesem Thread bist Du auch der einzige namenlose Teilnehmer . Ist doch viel netter, die User richtig ansprechen zu können, finde ich . Einwandige Behälter, für die feste, dauerhafte Lagerung stimmt das schon mit dem Doppelschutz, haben wir ja auch überall . Nein, mir geht es um ein temporäres befüllen der IBC's , da eine unserer Tankanlagen überholt wird . Da in IBC's oft chemisch schlimmere Dinge bewegt werden dürfen, warum denn nicht auch mal z.B. Heizöl-EL ? Hallo Mütze, wie ich auch bereits schrieb, die Gesetze u. Verodnungen sind da schon schnell in Sachen Änderungen unterwegs . Zu Deinem letzten Satz; das wird wohl immer so, nicht nur im BF, vorkommen, leider . Oder besonders das gern geschriebene, quer eingeworfene Halbwissen . Da ist dieser Thread ja noch harmlos . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#32
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Hallo Tommi,
wenn es dich stört, dass ich nicht mir Namen zeichne, dann ignoriere mich doch einfach. Dafür gibt es sogar eine Funktion, musst du mich nur einmal raufsetzen, den Rest macht das System ... Zitat:
Bei mir war es halt so, dass ich mir einen Tank hinstellen wollte, um Geld zu sparen, geliefertes Öl ist wesentlich billiger als von der Hoftankstelle. Aber da fehlt mir die zweite Hülle ... Gruß Wohnbusfahrer |
#33
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Nein ohne Namen (Wohnbusfahrer),
warum soll ich Dich denn ignorieren ? Erwartest Du etwa sowas von Deinen Mit-BF-Usern ? Ich sehe hier keinen Grund . Wollte nur darauf hinweisen . Ich finde, dass hat auch etwas mit Anstand zu tun . Ist doch eine bekannte, gewünschte Höflichkeit hier im BF . Oder schiebst Du gerne Fehler auf andere ab ? Nur eine Frage . Zum Thema : Eine Lieferung kommt in dieser Zeit . Grüße : TOMMI
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#34
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Kannst du nicht versuchen, die Lieferung zu verschieben? Ich habe gerade wieder darüber mit einem Heizölhändler gesprochen - für mich keine Chance. Ihr seid ja ein größerer Abnehmer, vielleicht drückt euer Händler ein Auge zu ...
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#35
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hallo zusammen,
so nachdem ich echt verunsichert war wg. des Heizöls im Generator, obwohl im Hinterkopf hatte, daß es OK ist, hat unser WoBuFa das hier auf den Punkt gebracht, ABER wenn ich mit dem Gen. die Bateerie lade und dann das elektrische Bugstrahlruder betreibe gibts doch ein Problem, oder ? in diesem Sinne Detlef |
#36
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Zitat:
Hier bringst Du einiges durcheinander. Gruß Dietrich |
#37
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Wenn das Boot fest liegt, ist der Generator ortsfest und darf mit Heizöl betrieben werden. Gleiches gilt auch für mein Wohnmobil.
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#38
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Das erklär mal dem Zoll.
Außerdem alles aus einem Tank? Ne, ne dies wird nichts. Man kann es zwar machen, bis zu einer Kontrolle, und dann.....
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#39
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Umgekehrt, das hat mir der Zoll - unter Hinweis auf das Energiesteuergesetz - erklärt. Natürlich alles aus einem Tank. Heizöl aus einem Tank. Und Diesel aus einem Tank. Wo hast du sowas drin, in einer Einkaufstüte? ))))
Im Bus habe ich das Heizöl in Kanistern ... |
#40
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Zitat:
Und dann hätte D eine Regelung die gegen geltendes EU-Recht verstoßen würde! Hier werden m.M.n. verschiedene Dinge vermischt. Das Energiesteuergesetz hat nämlich nichts mit den Verbrauchsteuern zu tun. Aber betreibt nur alles schön mit Heizöl! Und dann viel Spaß bis zu einer eventuellen Kontrolle. Da darfst Du dann alles nachweislich entleeren und reinigen (lassen), vom Tank über die Leitung, dem Filter, der Pumpe, ... und dann kommen noch die hinterzogenen Abgaben + Strafe (wenn ich das vom Kurs noch richtig im Kopf habe ist alleine die Mindeststrafe 5.000,-) hinzu! Übrigens im Wiederholungsfalle ist dann das ganze Fahrzeug beschlagnahmt - egal ob Womo, Boot, PKW, LKW, Bagger oder Generator! Ob sich das auszahlt?
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann
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Ich hab's schriftlich ... steht im Energiesteuergesetz. und welches Gesetz sollte sonst für Energiesteuern zuständig sein? Genau da sind nämlich die Steuern für sämtliche Energieträger drin. Wirf mal einen Blick rein, da siehst du auch, wieviel Steuern auf deinem Sprit sind
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#42
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So ist es Johann .
Dieses ganze Halbwissen zu diesem Thema hier finde ich nicht ungefährlich . Hoffendlich nimmt das nicht so mancher BF-User ernst . Das ist ebenfalls richtig : Mehrere Gesetze aus verschiedenen Bereichen treffen hier zu . Jeder muß wirklich selber wissen, was er tun möchte . Ich kann nur immer wieder jedem empfehlen, sich gut zu informieren, am besten aus den richtigen, amtlichen Quellen . Eine Bescheinigung kann auch beruhigen u. Sicherheit geben . Alles Andere ist mehr Lotto . Grüße : TOMMI
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#43
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[QUOTE=Wohnbusfahrer;2416257]und welches Gesetz sollte sonst für Energiesteuern zuständig sein[QUOTE]
Wie schon geschrieben: das hat mit der Energiesteuer nichts zu tun. Lies mal unter Verbrauchsteuer nach, denn darunter fällt die Problematik! Edit: hier kann man ein wenig nachlesen http://www.zoll.de/SharedDocs/Downlo...ublicationFile Edit2: Habe gerade gesehen, dass in D die Verbrauchsteuer z.T. unter dem Namen Energiesteuer läuft. Das ändert aber aber nichts am Umstand der EU-Regelung über die Verwendung von gekennzeichneten Gasöl. Und da hast Du mit dem geparkten Womo und laufendem Heizölgenerator gaaaanz schlechte Karten! Anwendugsgebiet der umzusetzenden Systemrichtlinie die Verbrauchsteuern betreffend: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Ste...r-eu_node.html
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann Geändert von coronet (25.10.2011 um 10:59 Uhr) |
#44
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EU-Richtlinien kümmern mich nicht, für mich ist ausschließlich nationales Recht gültig. Für dich übrigens auch
EU-Richtlinien haben keinerlei bindenden Charakter, sie sind einzig bindend für die nationalen Behörden, die diese Richtlinien in nationales recht umzusetzen haben. Die EU selbst erlässt keinerlei Gesetze. In der verlinkten Zollpublikation habe ich nichts zum Thema gefunden. Und es ist nicht so, dass in D auch im Energiesteuergesetz etwas dazu steht, sondern nur dort. |
#45
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Lieber Wohnbusfahrer!
Ich möchte hier einmal Tommi zitieren: Zitat:
Und mit Eigeninterpretationen von Gesetzen sind schon viele auf die Nase gefallen und der Staat (egal welcher) freut sich über die Zusatzeinnahmen, welche i.d.R. weit höher ausfallen, als es je bei ordnungsgemäßer Nutzung vorgeschrieben worden wäre. Und glaube mir, wir können ganz gut mit solchen Klientel umgehen
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann |
#46
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Eben nicht, du hast das System EU nicht kapiert. Die Richtlinie sagt nur, was erreicht werden soll. Der Weg dorthin ist den Mitgliedsländern freigestellt.
Und das hier Zitat:
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Ich war z.B. heute Zeuge bei einer Gerichtsverhandlung bei der der Hauptbeschuldigte zu 40.000 EUR und der Nebenbeschuldigte zu 20.000 EUR verurteilt wurden. Ersatzweise zu Haftstrafen. Die Urteile sind bereits rechtskräftig, da alle Beteiligten (inklusive uns) auf weitere Rechtsmittel verzichtet haben. Zusätzlich zu den Strafen sind natürlich die Abgaben mit Zinsen und die Verfahrenskosten zu tragen. So viel zu Latrinenparolen ...
Und zu dem Satz "Die Richtlinie sagt nur, was erreicht werden soll. Der Weg dorthin ist den Mitgliedsländern freigestellt" fällt mir bei so viel Ignoraz (das Endergebis ist ja letztendlich das Selbe) nur mehr eines ein: Und damit beende ich diese Diskussion! Wie schon gesagt: mach was Du glaubst, wir (und die restlichen Steuerzahler) freuen uns über solche Typen, die dann Geld in die Staatskasse "spenden"!
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann Geändert von coronet (27.10.2011 um 22:14 Uhr) Grund: entschärft |
#48
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Ich mache es fast so, nur nicht wie ich glaube, sondern wie es im Gesetz steht
Und wie wichtig es ist, dass die Richtlinie nur das Ergebnis, nicht den Weg, vorgibt, sieht man an E10: in keinem anderen Mitgliedsland droht der Mineralölindustrie eine Strafzahlung bei zu geringem Absatz von Biokraftstoffen. Weshalb nicht? Weil die Bundesregierung ihren eigenen Weg zur Umsetzung einer EU-Richtlinie gewählt hat. Hör' einfach mal ein paar Vorlesungen zu Europa-Recht, ist echt interessant Kann man oft auch als Gasthörer gegen eine geringe Gebühr, musst das ja nicht wie ich als (Wahl)Pflichtveranstaltung machen. |
#49
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ich warte noch auf eine Erfindung, die den Farbstoff im Heizöl neutralisiert. Dann braucht man sich darüber keine Gedanken mehr machen
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#50
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Den Farbstoff zu neutralisieren ist kein problem, einfach einen Liter Altöl reinschütten. Eleganter geht es mit dem Entfärber, den es bei ebay gibt.
Dummerweise ist damit zwar die Farbe weg, der Marker aber nicht. Bei Verdacht nehmen die eine Probe und analysieren ... |
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