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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Heute habe ich erzählt bekommen dass es nach deutschem Zollrecht erlaubt ist einen Dieselmotor mit angeflanschtem Generator zur Stromherstellung mit steuerlich begünstigtem Diesel bzw. Heizöl zu betreiben.
Was im Anschluss mit dieser Energie passiert ist uninteressant. Mir wurde dies jetzt im Zusammenhang mit Binnenschiffen bzw. Sportbooten erzählt, ob das jetzt zuhause oder im KFZ-Bereich auch gilt weiß ich nicht.. Das wirft ja nun ein ganz anderes Licht auf die Leute mit Diesel-Elektrischem Antrieb...Ich kenne allein schon zwei Leute die ihr Boot so aufbauen...Der eine wusste dies auch schon... Ist das vorstellbar?? Derjenige der mir das erzählt hat war in Duisburg beim Hauptzollamt und hat eigentlich schon Ahnung...
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Gruß Sascha __________________________________________________ __________________________________________________ _____________________ Mein Computer kann alles, wegen seiner 32 Bit! Wenn ich 32 Bit intus habe, kann ich auch alles! |
#2
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VORSICHT!!
Heizöl (wie der Name schon sagt) ist nur für das Heizen zulässig. Antriebsmotoren dürfen damit (in Deutschland) nicht betrieben werden. Nicht im Auto und nicht in Generatoren, sonst ist es ein Steuervergehen. Irgendwo gibt es auch so ein Gesetzblatt was die Steuerentlastung nach dem Energiesteuergesetz für die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten regelt. Gruß Tom Geändert von Muggl (15.10.2011 um 00:37 Uhr) |
#3
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Nicht ganz richtig...
Ich betreibe drei Mini-BHKW, allesamt Selbstzünder mit nachgeschalteten Generatoren zur Stromerzeugung. Die betreibe ich vollkommen legal mit Heizöl. Der Kreis schliesst sich wenn man bedenkt, dass ein gewisser Prozentsatz der Abwärme zur Wärmegewinnung herangezogen werden MUSS (KWK - Kraft-Wärme-Kopplung). Nur: Nirgendwo steht, dass ich die komplette freiwerdende mechanische Energie in die Stromerzeugung zu führen habe, nirgends steht, dass es 230/380V sein müssen, die erzeugt werden, niemand schreibt vor, dass der erzeugte Strom eingespeist werden muss. Installiere ich also eine Kraft-Wärme-Kopplung im Boot und nutze das als Heizung, kann ich mir sehr gut denken, dass diese Variante wenigstens grenzwertig ist. Ach ja: Eigenverbrauch des erzeugten Stroms wird sogar höher gefördert als ihn einzuspeisen... ![]()
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...::: Gruß, Erik :::... ![]() - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#4
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Na ich weiß nicht so Recht.
Aber vielleicht gibt es ja eine Regelung die das unterscheidet ? Ich meine das was Überwiegt nach dem wird wohl auch besteuert. Kraft ist aber nicht auch gleich Antrieb.(meine den Antrieb eines Bootes) Denke das ist wieder so ein Gummi-§ Denke ein Anruf beim Zoll oder Steuerbehörde klärt das 100% auf.
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Gruß vom Tom |
#5
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...und wie oft willst du bei diesem Aufwand die Erde umrunden, bis es sich auszahlt?
Ist irgendwie schon wie die Oma in Ostfriesland: Ach, diese ganzen neumodernen Windräder. Was das fürn Strom kostet, dass die sich immer drehen...... Gruß HansH |
#6
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Kleine Anekdote: Als wir die Schleibrücke für Kappeln in Flensburg beschichtet habe , da liefen un ser Kompressoren auch mit Heizöl. Bei Halbzeit kam der Zopll und die Dinge nahmen ihren Lauf: Probe ziehen, Baustelle dicht, Tank und Leitungen reinigen, große Strafe zahlen.
Okay, ist ein paar Jahre her, aber am Steuerrecht hat sich doch nichts wirklich geändert, oder. Grüße
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Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]() |
#7
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Generatoren auf Booten darf man nicht mit Heizöl betreiben, aber Bootsheizungen.
Nur ist dies sehr kompliziert, man benötigt einen separaten Tank und eine Abnahmebescheinigung von der Zollbehörde. Außerdem muß genau Buch geführt werden über den Betrieb der Heizung. Wir hatten vor Jahren dies mal angedacht, aber der Aufwand war uns zu hoch, zumal man ja keine großen Mengen für die Heizung benötigt. Gruß Dietrich |
#8
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Moin,
Abnahmebescheinigung und Öltagebuch bei einer popeligen Standheizung auf einem Sportboot ![]() Das höre ich zum ersten mal. Jörg |
#9
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guckst du hier -> http://www.tncp.de/Stromerzeuger_Bet...it_Heizoel.htm
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Gruß Uwe - und hier meine Homepage |
#10
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Hallo zusammen
Da ich Tankwagen Fahre und wir das Thema im betrieb auch schon hatten kann ich sagen das man alle standheizungen und Notstromagregate mit Heizöl betreiben darf. Ein Kollege hatte einen verbesserungsantrag gestellt der wurde Rechtlich geprüft und siehe da man darf es und er hat eine dicke Prämie bekommen. Seid dem haben wir einen Tankwagen mit Heizöl für Notstromagregate. Gr Dietmar |
#11
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Hallo geschätzte BF-ler .
Ich kann nur jedem raten, der steuerbegünstigte Brennstoffe verfeuern möchte, sich vorher schlau zu machen u. sich vom entspechendem Amt Bescheinigungen ausstellen zu lassen . So ist man auf der sicheren Seite falls es doch mal zum Streit kommen sollte . Auch so manche Zollstellen haben kein vollständiges Wissen . Wie auch, die Verordnungen u. Gesetze in diesem Bereich ändern o. ergänzen sich rasant . Wir haben auch 2 BHKW's , und noch schlimmer, eigen im Betrieb konstruiert u. gefertigt u. auch noch mit Pflanzenöl gefüttert . Da braucht man leider fast ein ganzes Akten-Regalfach . Z.B. mit dem PÖL waren ebenfalls hier alle Zollämter überfordert . Die Spezialisten hierfür sitzen bei Dresden . Ich bin der Techniker, mag mich auch nicht mit so einem Kram rumschlagen, zum Glück habe ich dafür andere Experten . Aber mal grundsätzlich als Tip : Einfach nur mal machen, rate ich dringend ab . Wenn dann richtig u. ganz . D.h.: Infos an den richtigen Quellen einholen ! Denn wie heißt es : "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" . Aus dem Bauch heraus würde ich auch sagen, dass man Heizöl-EL an Bord für den Ofen o. Heizung nutzen darf . Stromerzeuger ??? Wenn ich im Winter mein Auto wärme, habe ich ja auch bereits ein BHKW , zumindest im technischem Sinne, oder ? Wo ist die steuerliche Grenze ? Und Danke, dieser Thread brachte mich auch auf eine Frage : Sromerzeuger mieten . Früher bekamen wir die dicken Brummer immer per Eigenfahrzeug (Anhänger) , seit einigen Jahren aber nur noch im Rahmen (Container) . Könnte das vielleicht auch ein steuerlischer Unterschied sein ? ![]() Haben wir denn keinen Fachmann hier im BF ??? Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E ![]() 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#12
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Hallo TOMMI
Wie geschrieben in Deutschland kein Problem. Da ich regelmässig zur ADR Schulung muß und die es wissen müssen. Für Gefahrstoff ist Deutschland das strengste Land mit den meisten regelnin der EU. Wie die Regel bei Grenzüberschreitung ist kann ich natülich nicht sagen aber meist ist es so das die Deutschen Gesetze in der EU übernommen werden. Wie zum Beispiel bei Funk und Führerschein. Gr Dietmar |
#13
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Hallo Dietmar,
ich dachte immer das es bei der ADR um den Transport von Gefahrgut geht . Ich kannte es noch als GGVS . Werdet ihr dort denn auch immer wieder auch in zoll- o. steuertechnischen Dingen geschult ? Technisch ist es doch egal ob Diesel, Heizöl-EL o. Kerosin . (3012 02) . Grüße : TOMMI
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#14
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Das was du schreibst ist richtig Tommy.
Nur bei den Schulungen werden auch solche fragen besprochen. Da wir jede menge an notstrom haben. Und unser Betrieb ist sehr genau was Gesetze an geht. Wenn die sagen man darf es dann kannst du zu 99% davon ausgehen das es stimmt. Und ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das ein Konzern was macht was sie nicht dürfen um für ein paar Euros zu Sparen und dann Ärger zu bekommen. Gr Dietmar |
#15
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Ich möchte Dir das ja auch nicht streitig machen Dietmar,
nur für mich würde ich es gerne 100 %ig haben wollen . So muss es halt jeder selbst für sich entscheiden . Aber mal kurz eine Frage an Dich als Tankfachmann, wenn Du zu mir liefern kommen würdest (Heizöl-EL) , darfst Du auch dann IBC's befüllen ? (1000 l auf Palette) Grüße : TOMMI (mit i !)
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#16
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Mit der Stromerzeugung ist das so . Es muß Stationär sein . Alles mit Räder oder was mobil (Schwimmfähig) ist muß mit Diesel befeuert werden. Die Notstromagregate die die in Rahmen stehen sind somit Stationär. Das wurde mal vor einiger Zeit dahingehend geändert. Aber Kompressoren oder auch Generatoren die man Leihen kann und Beweglich sind bedürfen Diesel als Brennstoff. BHK´s sind ja meist im Keller fest installiert und dürfen soimit natürlich mit Heizöl betrieben werden.
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Gruß und Ahoi Martin |
#17
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Hallo Martin,
das wäre vielleicht eine Erklärung warum damals auch die Großgeneratoren (über 100 kW) , nach u. nach die Räder verloren . ![]() ![]() ![]() ======================================= Aber das ist das, was ich gerade sagen möchte ! Z.B. Dein pauschaler Satz : oder was mobil (Schwimmfähig) ist muß mit Diesel befeuert werden Als Beispiel die Rheinfähre meiner Nähe verbrennt Heizöl-EL (oder steuerbegünstigten Diesel) auch im Stromerzeuger . Und sie darf . Alles muss leider einzeln erfragt werden, oder man kennt sich perfekt in der Gesetzesmaterie aus . Grüße : TOMMI
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#18
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Hallo Tommi ( mit i ) schuldige
In der regel spicht nichts gegen IBC Betankung. Nur da gibt es 2 Probleme. Mit den meisten Tankfahrzeugen kannst du keine IBC betanken nicht mit unseren. Und dann hast du das Problem das du eine vielmenge hast. Die kannst du nicht einfach irgens hinstellen oder lagern. Scheinst aber auch ahnung zu haben von Gefahrstoff. Gr Dietmar |
#19
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Heizung JA, (Not)Stromaggregat NEIN, außer mit einer extra erteilten Ausnahmebewilligung für bestimmte Gewerbe (wie z.B. Berufsschifffart, manche Steinbruchbetreiber ohne öffentlichen Stromnetzanschluß,...).
Das nennt sich Verbrauchsteuer und ist in der ganzen EU gültig (http://ec.europa.eu/taxation_customs...s/index_de.htm) und muß in nationalen Gesetzen umgesetzt werden. (siehe Zolkodex). Manche Verbrauchsteuern sind national mit 0,- angesetzt, wie z.B. in Ösi die Weinsteuer. In keinem Land ist aber das gekennzeichnete und steuerbegünstigte Gasöl für andere Zwecke als zum Heizen erlaubt, mit o.a. Ausnahmen. Edit - Nachtrag: das Gleiche gilt auch für Spindelöl,Schalungsöl und dgl. Werden diese zu anderen Zwecken als ursprünglich daür vorgesehen verwendet, weden sie Verbrauchsteuerpflichtig!
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann Geändert von coronet (15.10.2011 um 23:16 Uhr)
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#20
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Ja, hier werden so viele Dinge durcheinander gebracht.
Das Berufsschiffahrt o.Steuern fahren darf, weiß wohl bald jeder. War früher auch mal auf Sportbooten erlaubt. Was ich mit Genehmigung und Tagebuch schrieb, war ein separater Tank nur für die Heizung, mehr nicht. Das bestimmte Notstromanlagen auch steuerbegünstigt betrieben werden dürfen, hängt von vielen Dingen ab, war hier auch schon beschrieben. Eine Genehmigung für einen Generator an Bord wird man nicht bekommen. Also nicht alles vermischen und von A auf und Z schließen, bringt nichts. Und sicher wird auch mancher Zollbeamte der mit der Materie nicht direkt vertraut ist keinem eine rechtsgültige Antwort geben können. Habe mal eine Bootstankstelle betrieben, als dies noch für Sportboote steuerfrei war. Es war ein Riesenpapierkram, da wir aus gleichen Tanks auch Autos betanktem, war froh, als die Steuerfreiheit fiel und damit die Aufgabe tausende Seiten an Formularen auszufüllen..... Gruß Dietrich |
#21
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Nochmal um Irrtümer zu vermeiden.
HEIZöl darf auch nur zum direkten HEIZEN benutzt werden. Daher auch der Name. Also nicht über Umwege über Generatoren oder so. Man benutzt da das normale Diesel und dann bekommt man die finanzielle Begünstigung von der Steuer halt wieder zurück. Generatoren (zum Antrieb) dürfen also nicht mit rotem Heizöl betrieben werden.
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Gruß vom Tom |
#22
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![]() Zitat:
Aber so einfache Dinge wie dieses hier sollte von jedem Zollbeamten schon richtig (ohne Rechtsanspruch) beantwortet werden können. Das lernt man in den ersten Stunden an der Akademie in den Grundkursen!
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann |
#23
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Schönen Abend zusammen .
Hallo Dietmar, nicht so ganz . Meine Kenntnisse beschränken sich auf 3012 02 u. PÖL . Halt das, was für uns nötig ist . Und GGVS ist schon ewig her . Hallo Dietrich, auch das kann man nicht pauschal sagen, dass alle Berufsler steuerbegünstigt tanken dürfen . OK, die meisten bestimmt . Wie gasagt, die verschiedenen Punkte muß sich jeder selbst einzeln durchkämpfen . Das mit Deiner Tankstelle kann ich gut verstehen . Ich kenne ja auch z.B. PÖL-Mühlen, die täglich, ich glaube es waren 13 Seiten DIN A4 Berichte, ausfüllen müssen, was wofür wo hin geht . Übrigens, die Kraftstoffeinfärbung scheint auch nicht immer die Hauptrolle zu spielen, jedenfalls nicht bei den Berfreiten, wo ich mal rot u. hell im Tank sah . Grüße : TOMMI
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#24
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Die Antwort darauf ist ein Zusatzstoff namens "Euromaker" auf den die Testgeräte (des Zolls) ansprechen. Unlautere Subjekte haben schon geschafft, den Farbstoff zu neutralisieren - aber nicht den Euromaker! Und auf den kommte es letztendlich an.
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann |
#25
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Und nochmal: Nein, das ist nicht richtig. Ich (und jeder andere der vielen, vielen tausend BHKW-Betreiber in D) darf mit Heizöl das Ding betreiben, welches in erster Linie Strom erzeugt. Die Wärme ist ein Abfallprodukt, genau wie beim Auto oder dem Bootsmotor. Ich schütte kein Diesel hinein sondern Heizöl EL (rot) und bekomme sogar noch über die Förderung die paar Cent Energiesteuer wieder, die dort enthalten sind.
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...::: Gruß, Erik :::... ![]() - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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