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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#26
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Zitat:
aus diesem Grunde habe ich mich auch gleich an den Dienststellenleiter gewendet und seine Telefonnummer abgespeichert. Über den Ausgang der Verfahren - Hornberger Schiessen - werden wir auch nichts erfahren. Eingestellte Verfahren werden weder vom BSH noch BMVBS veröffentlicht, schliesslich will man es sich ja nicht mit Lobbyisten der Verbände verderben. Wäre ein Verfahren erfolgreich und rechtskräftig zu Lasten der RYA-SRC-Inhabers abgeschlossen worden, hätten es DSV/DMYV unverzüglich an die grosse Glocke gehängt nach dem Motto: "Seht her, wir haben es ja gleich gesagt", inclusive ganzseitiger Publikation in der Seglerbravo mit Aktenzeichen und ausführlicher Urteilsbegrüngung. Das hätten die sich nicht entgehen lassen. Da sich das ganze Theater seit nunmehr mehr als vier Jahren hinzieht, soll sich jeder selber seinen Reim drauf machen.
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Gruss Vestus |
#27
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Moin,
Ja, da hast du sicher Recht. Ich habe für mich die Konsequenz daraus gezogen und gehe auf "Nummer Sicher" - das mag am Alter liegen. Und ich erkenne heute keinen Sinn mehr darin ein - aus meiner persönlichen Sicht - fragwürdiges Zeugnis zu erwerben, wenn ich für unter dem Strich den gleichen Preis, aber ein bisschen mehr Gehirnschmalz, ein Zeugnis erwerben kann was überall - ohne wenn und aber - anerkannt wird. Das muss aber jeder für sich selbst entscheiden. Und manchmal gibt es gute Gründe, sich für das eine oder andere zu entscheiden.
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#28
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Moin,
ach ja: Und auf meine Frage - wer hat Erfahrungen mit der Akzeptanz oder dem Ausgang solcher Verfahren - habe ich noch keine Rückmeldung bekommen.
@ Moderator: Mach doch mal einen neuen Trööt daraus - z.B. RYA SRC - wer hat Erfahrungen damit oder so
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#29
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Zitat:
in der aktuellen Boote Zeitung (Jan. 2012) ist ein Artikel zur Anerkennung des englischen RYA. Das zuständige Verwaltungsgericht Hamburg (Sitz des BSH) hat im November entschieden, dass die Klage auf Anerkennung aussichtslos ist. Gruß Frank
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#30
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Hallo Frank,
hast Du dazu ein Aktenzeichen? In der Urteilsdatenbank des VG-HH finde ich nichts. Vielen Dank.
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Gruss Vestus |
#31
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Ich helf mal aus,
in dem Bericht ist kein Aktenzeichen angegeben. Der Spruch wurde am 25.11.2011 um 11:40 Uhr verkündet. Vielleicht ist das ja noch nicht schriftlich begründet und daher noch nicht in der Datenbank.
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Viele Grüße Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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#32
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Zitat:
und als Ergänzung der Kläger heißt Bock. Gruß Frank
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#33
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... doch nicht etwa Peter B. ???
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#34
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Hallo,
Nein. Thomas B. Ist ein Redakteur der Boote Zeitung. Gruß Frank |
#35
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Moin,
der Terminus "Klage sei aussichtslos" heisst normalerweise dass ein Verfahrensmangel vorliegt, d.h. der Kläger ist nicht klageberechtigt, Gericht nicht zuständig, etc., und/oder die Klage selbst ist unschlüssig begründet. Warten wir es ab. Wenn ich aufgrund meines alten 1er Motorradführerscheines Anerkennungsklage erheben würde dass ich auch Mofa fahren darf würde diese auch als aussichtlos abgeschmettert werden.
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Gruss Vestus |
#36
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Aktueller Stand August 2012: Es wird immernoch mit dem IC-M503 / DS100 geprüft, habe vor kurzem selbst davor gesessen.
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