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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 09.12.2011, 15:09
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Standard UBI/SRC Prüfungsgerät in Berlin

Hallo,
hat jemand kürzlich in Berlin eine UBI/SRC Prüfung abgelegt und kann mir sagen welches Funkgerät benutzt wurde.

Soviel ich weiß, werden üblicherweise iCOM IC M503 mit DS100 benutzt. Der Nachfolger beider Geräte ist das IC M505 mit integriertem DSC.

Danke für Info,
Gottlieb
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  #2  
Alt 09.12.2011, 16:16
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Moin,

wenn es nicht gerade gestern geändert wurde, was ich mir nicht vorstellen kann, prüfen die immer noch auf den museumsreifen M503 mit DS100.
__________________
Gruss Vestus
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  #3  
Alt 09.12.2011, 21:04
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Standard Moin,

habe auch gedacht das 503 gibt es nur noch im Museum, aber ich habe mich belehren lassen: In Berlin wird noch damit geprüft. Wenn du sicher gehen willst ruf einfach beim Prüfungsausschuss an.
__________________
Gruss, Christian

Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869

Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben.
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  #4  
Alt 09.12.2011, 21:52
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Hi Gottlieb,

ich habe dieses Jahr im Januar in Grünheide (Prüfungsausschuß Stralsund) den UBI Schein gemacht, Gerät wr Icom 503 + DSC 100, wobei ich mit dem DSC natürlich nix am Hut hatte.

Nach Aussage meiner Fahr- (Funk-) Schule ist die Prüfung in Grünheide sicherer zu bestehen als die in Spandau, die sind dort angeblich strenger bzw. launiger.
__________________
Viele Grüße
Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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  #5  
Alt 09.12.2011, 23:58
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Moin,

auch wenn ich jetzt Gefahr laufe gesteinigt zu werden: In Deinem Nachbarbezirk Spandau kannst Du auch das SRC vom RYA machen.
Geschenkt wird Dir nichts, büffeln musst Du trotzdem, allerdings ist die Prüfung von Theorieballast befreit und praxisorientiert. Der Schein wird überall anerkannt.

UBI braucht in D kein Mensch. Die Schleusenwärter gehen bei Sportbooten eh nicht an die Funke, und wenn ein Notfall vorliegt = per Handy 110, 112, oder den Pizzaservice, letzterer ist in der Regel der schnellste.
__________________
Gruss Vestus
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  #6  
Alt 10.12.2011, 00:03
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
..... Der Schein wird überall anerkannt..
Steinigen wird dich wohl keiner solange du nicht im Glashaus sitzt - aber wer erzählt das der Schein überall (wo ist überhaupt überall?) anerkannt wird. Ich weiss, die Diskussion hatten wir hier schon hundertmal ....
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Gruss, Christian

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  #7  
Alt 10.12.2011, 00:58
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Moin,

wir können ja die Runde gerne wieder eröffnen. Auf welcher Grundlage wird denn der Schein nicht anerkannt?
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Gruss Vestus
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  #8  
Alt 10.12.2011, 02:30
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

wir können ja die Runde gerne wieder eröffnen. Auf welcher Grundlage wird denn der Schein nicht anerkannt?
Gerne: VO Funk / kommentiert:

Inhaber ausländischer Funkbetriebszeugnisse, die ihren Wohnsitz länger
als ein Jahr in Deutschland haben (also auch deutsche Staatsangehörige)
und die am Seefunkdienst an Bord von Schiffen unter deutscher Flagge
teilnehmen wollen, sollten jedoch bedenken, dass in einigen Fällen eine
Anerkennung ausländischer Funkbetriebszeugnisse ausscheidet. Dies ist
dann der Fall, wenn ausländische Zeugnisprüfungen den internationalen
Anforderungen nicht genügen und damit kein gleichwertiger Kenntnisstand
gewährleistet ist. Hierzu zählt das von der britischen Royal Yachting
Association (RYA) angebotene englische Funkbetriebszeugnis.

Heisst andererseits, wenn du ausschliesslich im Ausland chartern willst oder dein Boot unter ausländischer Flagge fährt macht das SRC der RYA schon Sinn. In allen anderen Fällen bist du mit einem deutschen - d.h international ohne Einschränkungen anerkannten - SRC besser bedient.
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Gruss, Christian

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Geändert von christian.k (10.12.2011 um 02:40 Uhr) Grund: ergänzt!
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  #9  
Alt 10.12.2011, 09:15
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Moin Christian,

ein Kommentar hat keine Gesetzeskraft. Massgebend ist allein die Schiffssicherheitsverordnung.

Und mit Verlaub, wenn ich lese: "sollten jedoch bedenken, dass in einigen Fällen..." heisst das nur bla, bla, bla. Eine fundierte Aussage liest sich anders.

Seit dem ominösen Statement unserer Staatssekretärin aus dem Jahre 2007, worauf sich Dein Kommentar offensichtlich bezeiht, wurde die SchSV mindestens zweimal geändert, komischerweise wurde es immer wieder versäumt das RYA-SRC zu verbannen.

Wer natürlich behauptet die Briten hätten keine Ahnung und würden auch von der IMO nicht anerkannt werden, befindet sich in bester Gesellschaft mit den Damen und Herren des DSV und DMYV. Allerdings stehen die allein auf weiter Flur.

Die Anlage 3 zu §13,Abs.4a SchSV, 2.2.2 ist eindeutig.
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Gruss Vestus
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  #10  
Alt 10.12.2011, 13:36
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Standard Moin,

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
...... De Anlage 3 zu §13,Abs.4a SchSV, 2.2.2 ist eindeutig.
Finde ich auch! Allerdings interpretiere ich das Funkzeugnisse von Staaten die nicht auf der white list der STCW stehen einer Anerkennung bedürfen

Da findest du zwar Papua NeuGuinea, aber eben die Briten nicht.

Mich selbst betrifft das alles nicht, aber ich finde es schon interessant wie verbissen die Auffassung - das RYA SRC wäre gleichwertig - verteidigt wird, nur um den "aufgeblähten Theorieballast" zu umgehen.

Mich würde mal interessieren was für Erfahrungen der eine oder andere gemacht hat, der als deutscher Skipper eines Bootes unter deutscher Flagge in deutschen Gewässern bei einer Kontrolle das RYA SRC vorgelegt hat.
Algeria
Antigua and Barbuda
Argentina
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Azerbaijan
Bahamas
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Canada
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Micronesia (Federated States of)
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Netherlands
New Zealand
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Panama
Papua New Guinea
Peru
Philippines
Poland

Portugal
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Romania
Russian Federation
Saint Vincent and the Grenadines
Samoa
Senegal
Singapore
Slovenia
Solomon Islands
South Africa
Spain
Sri Lanka
Sweden
Switzerland
Thailand
Tonga
Trinidad & Tobago
Tunisia
Turkey
Tuvalu
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United Kingdom**
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Uruguay
Vanuatu
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Viet Nam
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  #11  
Alt 10.12.2011, 13:58
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Zitat:
Zitat von christian.k Beitrag anzeigen

Da findest du zwar Papua NeuGuinea, aber eben die Briten nicht.
Das ist jetzt aber nicht Dein Ernst, oder?

Im nichtdeutschen Sprachbereich wird das Vereinigte Königreich von England "United Kingdom" genannt, und ist auf der Whitelist zwischen Ukraine und United States zu finden.
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Gruss Vestus
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  #12  
Alt 10.12.2011, 14:27
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Das ist jetzt aber nicht Dein Ernst, oder?

Im nichtdeutschen Sprachbereich wird das Vereinigte Königreich von England "United Kingdom" genannt, und ist auf der Whitelist zwischen Ukraine und United States zu finden.
Ja, aber hast du auch die zwei Sternchen nachgeschlagen?
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Gruss, Christian

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Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben.
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  #13  
Alt 10.12.2011, 14:42
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Zitat:
Zitat von christian.k Beitrag anzeigen
Ja, aber hast du auch die zwei Sternchen nachgeschlagen?
Ja, habe ich: ** Includes: Isle of Man, Bermuda, Cayman Islands, Gibraltar

http://www.imo.org/blast/mainframe.a...67&doc_id=1026
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Gruss Vestus

Geändert von vestus (10.12.2011 um 15:09 Uhr) Grund: Quellenangabe
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  #14  
Alt 11.12.2011, 09:31
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Wer natürlich behauptet die Briten hätten keine Ahnung und würden auch von der IMO nicht anerkannt werden, befindet sich in bester Gesellschaft mit den Damen und Herren des DSV und DMYV. Allerdings stehen die allein auf weiter Flur.
Die Anlage 3 zu §13,Abs.4a SchSV, 2.2.2 ist eindeutig.
Hallo,

auch das Bundesministerium für Verkehr hat eindeutig Position bezogen:

Zitat:
Hinweis: Die in Deutschland angebotenen Funkzeugnisse der britischen Royal Yachting Association (RYA) reichen für unter deutscher Flagge fahrende Schiffe nicht aus. Hier soll dann durch eine Anpassungsprüfung ein deutsches Funkbetriebszeugnis erworben werden können.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr

Selbst eine Schule in Berlin die den RYA Kurs anbietet, empfiehlt den Ergänzungskurs zur Erlangung des SRC.

Gruß
Frank
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  #15  
Alt 11.12.2011, 14:28
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Hallo Frank,

die Position vom BMVBS ist auch schon etwas älter.

Aktuell stellt sich die Situation so dar, dass zwar der Fragebogen zur Anpassungsprüfung steht aber die Prüfungsausschüsse noch keine Anpassungsprüfungen anbieten, zumindest nicht auf deren HPs.

Weiterhin ist bisher ungeklärt welche Zeugnisse allgemein anerkannt sind und welche nicht, es wird ja wohl nicht nur das englische SRC betroffen sein, bzw. welche Voraussetzung ein nicht anerkanntes Funkzeugnis erfüllen muss um den Inhaber zur Anpassungsprüfung, die im Vergleich zu normalen stark vereinfacht ist, zuzulassen.

Also weiterhin Fragen über Fragen.
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Gruss Vestus
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  #16  
Alt 11.12.2011, 14:58
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Also weiterhin Fragen über Fragen.
Hallo Vestus,

deshalb habe ich UBI und SRC gemacht.
Da ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Gruß
Frank
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  #17  
Alt 11.12.2011, 15:48
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Zitat:
Zitat von Pura_Vida Beitrag anzeigen

deshalb habe ich UBI und SRC gemacht.
Da ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Da ist natürlich auch was dran, aber das muss jeder für sich entscheiden. Ich bin den anderen Weg gegangen.

Der Dienststellenleiter der WSP in meinem Revier hat mit dem RYA-SRC jedenfalls keine Probleme und der Rest ist mir relativ egal.

Sollte doch mal was kommen, wovon ich nicht ausgehe, sehe ich der Sache gaaanz gelassen entgegen.

Übrigens: nette Homepage von Dir.
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Gruss Vestus
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  #18  
Alt 12.12.2011, 00:32
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Ja, habe ich: ** Includes: Isle of Man, Bermuda, Cayman Islands, Gibraltar

http://www.imo.org/blast/mainframe.a...67&doc_id=1026
UUUps, das war wohl ein Griff ins xxxxxx. Dann meine ich wohl eine andere Liste. Ist ja auch schon eine Zeit her, das ich mich damit befasst habe.
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Gruss, Christian

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  #19  
Alt 12.12.2011, 00:38
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
... Der Dienststellenleiter der WSP in meinem Revier hat mit dem RYA-SRC jedenfalls keine Probleme und der Rest ist mir relativ egal.
An diesem Punkt gebe ich dir Recht, nur darauf kommt es am Ende an. Nach allem was ich bisher gehört habe hast du in der Praxis eine 50:50 Chance an der Front mit dem RYA SRC durchzukommen. Und, wie du auch schreibst - was dann kommt sehe ich gelassen - ob die ausgesprochenen Verwarnungen vor Gericht Bestand haben kann ich nicht sagen.
Trotzdem stellt sich mir die Frage - warum ein RYA SRC machen und dann die Ergänzungsprüfung nachschieben? Der übliche Weg ist doch meist erheblich schneller und preiswerter, oder ?

PS: Ist die ganze Diskussion her nicht off-topic?
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Gruss, Christian

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  #20  
Alt 12.12.2011, 00:42
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was ist UBI/SRC?
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  #21  
Alt 12.12.2011, 00:48
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Zitat:
Zitat von wiki046 Beitrag anzeigen
was ist UBI/SRC?
UBI = UKW Funkzeugis für den Binnenfunk
SRC = short range certificate (beschränkt gültiges UKW Funkbetriebszeugnis für den Seefunkdienst)
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  #22  
Alt 12.12.2011, 01:02
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Danke für die Info Christian, aber eine Hupe reicht doch auch?
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  #23  
Alt 12.12.2011, 02:29
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Zitat:
Zitat von wiki046 Beitrag anzeigen
Danke für die Info Christian, aber eine Hupe reicht doch auch?
Ich wäre froh wenn sich der eine oder andere an das Notsignal "Mit den Armen rudern" erinnern würde. Im vergangenen Jahr rief mich am Sonntag frühmorgens jemand auf dem handy an: "Ich bin mitten auf der Ostsee, meine Maschine ist ausgefallen, mach was!" Als Position gab er 239 Grad an. Nachdem ich ihm die Handhabung des Plotter erklärt hatte konnte ich das MRCC in Bremen anrufen(das hätte er eigentlich auch selbst gekonnt - Kurzwahl 124124 aus allen handynetzen) und den Rettungskreuzer dahin dirigieren.
Heisst: Klar hätte hier eine Hupe geholfen, oder eben das mit den Armen rudern - aber es gibt genug Ecken hier an der Küste wo du eben kein handynetz hast oder niemand in der Nähe ist der dir helfen kann. Für mich persönlich ist UKWFunk unverzichtbar . und sei es nur für das Bauchgefühl - Ich habe im letzten Jahr für einen Überführungstörn extra ein Funkgerät gekauft und dem Kunden auf die Rechnung gesetzt - im Fall der Fälle ist die Hilfe schneller und billiger als daruf zu verzichten. Das muss aber jeder für sich selbst entscheiden.
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Gruss, Christian

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  #24  
Alt 12.12.2011, 17:55
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Zitat:
Zitat von christian.k Beitrag anzeigen
UUUps, das war wohl ein Griff ins xxxxxx. Dann meine ich wohl eine andere Liste. Ist ja auch schon eine Zeit her, das ich mich damit befasst habe.
Ne, ne,

die Liste ist schon richtig.

Off-topic hin oder her, deshalb habe ich bei der WSP vorgesprochen um zu klären weshalb ein Funkzeugnis aus Papua New Guinea gültig ist und ein britisches nicht. Die interessieren sich nur für drei Buchstabenkombinationen: SRC, RR und CEPT.

Die gleiche Frage würde auch in einem evtl. Verfahren fallen.

Es soll inzwischen einige Bussgeldbescheide bzw. Anhörungsbögen gegeben haben, nach Widerspruch wurde m.W. aber keiner weiter verfolgt und auch kein Bussgeld verhängt (auf welcher Rechtsgrundlage auch?).

Einige deutsche Schulen, natürlich nicht Herr D. aus B., haben inzwischen UBI u. SRC aus dem Programm genommen und bieten nur noch das RYA-SRC an, mit dem Hinweis "weltweit gültig, auch in D für Deutsche ohne Zusatz-/ Anpassungsprüfung". Wer sich so weit aus dem Fenster lehnt, wird gute Gründe haben.
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Gruss Vestus
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  #25  
Alt 13.12.2011, 13:02
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
.... Einige deutsche Schulen, natürlich nicht Herr D. aus B., haben inzwischen UBI u. SRC aus dem Programm genommen und bieten nur noch das RYA-SRC an, mit dem Hinweis "weltweit gültig, auch in D für Deutsche ohne Zusatz-/ Anpassungsprüfung". Wer sich so weit aus dem Fenster lehnt, wird gute Gründe haben.
Den gleichen Gedankengang hatte ich vor einigen Jahren auch. Allerdings biete ich - zumindest in Deutschland - inzwischen nur noch UBI/SRC/LRC an, da für mich die rechtliche Situation zu unsicher ist.
Auch die Wasserschutz hilft da nicht weiter. Mir sind Fälle bekannt in denen das RYA SRC beanstandet und ein Verfahren eingeleitet wurde. Über deren Ausgang habe ich leider in keinem der Fälle etwas gehört. In anderen Fällen wurde das RYA SRC anstandslos akzeptiert. Allerdings wollte mir auch schon einmal ein Wasserschützer eine Verwarnung für ein fehlendes Binnenkennzeichen erteilen - trotz eines amtlichen Kennzeichens (HL-307 = Bootszeugnis für gewerbliche Verwendung), das er als "Phantasiekennzeichen" bezeichnete. Das ganze auch noch auf einer Seeschifffahrtsstrasse! Hier brachte allerdings ein Anruf bei dem Revierleiter schnell Klarheit.
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Gruss, Christian

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