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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Das verrückteste ist noch gar nicht erwähnt worden. Jeder darf besoffen Boot fahren, solange einer mit Schein und nüchtern an Bord ist. Er muss nur das Tun und Walten des Rudergängers überwachen.
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#27
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Zitat:
er dazu geeignet sein muss, auf Binnen- wie auf Seegewässern. Belem |
#28
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Abendblatt Online aktuell:
"Hamburg: 22 Prozent alkoholabhängig 22 Prozent der Menschen in Hamburg sind alkoholabhängig. Das teilte die Hamburgische Landesstelle gegen die Suchtgefahren (HLS) mit." Nach dem Thread hier würde ich vermuten das der Anteil derer die in dieser Gruppe einen Sportbootführerschein haben unverhältnismäßig hoch sein muß. Oder anders herum: Mag sich mal jemand die Mühe machen mir zu erklären warum Bootfahren mit 0,0 Promille weniger Spaß macht? Gruss, Uwe
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Sicher ist, das nichts sicher ist. |
#29
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Zitat:
Die rechnen bestimmt wie folgt: jeder der regelmässig alkoholische Getränke zu sich nimmt wird als Alkoholabängig bezeichnet. (Definition regelmässig=jede Woche 1 mal)
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Wer in diesem Posting ein Rechtschreibfehler entdeckt, darf ihn behalten. |
#30
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Zitat:
...nun dann mache ich mich mal auf die Suche nach einer Klinik...... denn mein Bier lass ich mir von gar keinem miesmachen... Gilt in Österreich als Grundnahrungsmittel..... Ausserdem: bis 0,5 Promille darf ich ja 3 kippen.... Nur ne Frage an die Hamburger: Ist euer Bier so schlecht, das ihr nur 1 mal je Woche eines trinkt, oder stimmen die 22 Prozent nicht Grüße Andi PROST !
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen. |
#31
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Zitat:
Also, ich werde mir das Bierchen jedenfalls nicht verbieten lassen!
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Viele Grüße Uwe --------------------------------------------------------- Du hast nur dies eine Leben. Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte) |
#32
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Ich finde, man sollte nicht alles so "BIERERNST" sehen,
was hier geschrieben wurde/wird Ich finde, dass hier jeder weiss, was er darf oder nicht! gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#33
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Ich probiers Mal.....
wenn ich im Büro sitze, trinke ich Kaffee... Warum? Vielleicht ein Ritual, aber ich trinke ihn gern... Wenn ich esse trinke ich Mineralwasser dazu. Warum? Keine Ahnung, aber ich finde das für mich passend.... Wenn ich grille oder mit dem Boot auslaufe, trinke ich Bier. Beim Bootfahren nicht mehr als einen Liter (bevor das Boot wieder festgemacht ist... . Ich wiege 120kg.... Du wirst lachen, manchmal trinke ich sogar Alkoholfreies, wenn ich danach Auto fahren muss... Das schmeckt mir, und ich weiß nicht warum mir das verboten werden sollte. Betrunkene haben an Maschinen generell nix zu suchen, da gebe ich dir recht, aber ein bischen selbstbestimmungsrecht sollte doch schon bleiben, oder???? |
#34
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Hallo Friese,
Erstmal vielen Dank für deine, wie ich finde, differenzierte Stellungnahme. Ich habe durchaus nicht vor über alkoholfreies Bier zu lachen. Aber wenn ich nun noch verstehen könnte warum alkoholfreies Bier auf dem Boot nicht ausreicht, wäre ich ja noch viel schlauer. Gruss, Uwe P.S. Nein, ich bin kein Engel. Ja, auch ich trinke Alkohol und manchmal auch zuviel. Ich versuche nur die sich daraus ergebenden Risiken von der Allgemeinheit fernzuhalten.
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Sicher ist, das nichts sicher ist. |
#35
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Zitat:
"Light" Ziggis hasse ich auch......... Du hast aber recht, immer wenn andere Menschen gefährdet werden können hört der Spass auf! |
#36
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Also ich habe folgendes erlebt. Ein Bekannter hat immer gern dem Bier zugesprochen. So auch, als wir in eine Schleuse gefahren sind. Zwei Polizisten der Wasserschutz (die zufällig?) anwesend waren ist das nicht verborgen geblieben. Mit breitem grinsen haben sie die Papiere verlangt. Mein Bekannter legte zuerst den Bootsschein, danach Funk- und sein Führerschein und zum Schluß den Führerschein seiner Frau auf den Tisch. Das Grinsen wich einem zornigen Rot. `Fahren Sie weiter` war der einzige Kommentar der Beamten. Auf unsere Nachfrage bestädigte der Beamte, dass mein Bekannter trotz Alkohol fahren darf.
Das ist allerdings schon ein paar Jahre her. Kann natürlich sein dass das Heute anderst ist. |
#37
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Zitat:
die Auffassung des Wasserschutzpolizisten damals wie heute für absurd. Nach der Binnenschifffahrtsstraßenordnung muss ein Rudergänger mindes- tens 16 Jahre alt und geeignet sein, und ein alkoholisierter Rudergänger ist nun mal nicht geeignet. ein Boot zu steuern, egal wie nüchtern der Bootsführer ist. Für den Seebereich sind die Rechtsvorschriften ebenso eindeutig. In den Nautischen Nachrichten 3/2001 der Kreuzerabteilung wird ausführlich aus dem Spruch des Seeamtes Hamburg vom 13.11.2000 - DI 108/99H zitiert, wo es auf der Unterelbe zu einem Seeunfall kam und wo ein Vater das Steuer an seinen Sohn übergeben hatte. In diesem konkreten Fall waren zwar beide infolge von Alkoholgenuss fahruntauglich, aber das Seeamt hat einige lesenswerte Grundsatzausführungen zu dieser Situation gemacht. Vielleicht hat der eine oder ander ja noch diese Ausgabe. Belem |
#38
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Jeder redet zwar von der Promillegrenze. Nur wo kann ich tatsächlich nachlesen was gilt? In welcher Polizeiverordnung steht das?
Ein am WE zufällig kennengelernter Matrose, der Mosel und Rhein fährt berichtet, dass es eigentlich kein Gesetzt gibt, dass Alkohol verbietet, geschweige eine Promillegrenze. Also wo stehts und ist gültig? |
#39
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Zitat:
§§ 1.02 und 1.03. Dort heißt es wörtlich § 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord 4. Die Mitglieder der Dienst tuenden Mindestbesatzung nach der Rheinschiffsuntersuchungsordnung und sonstige Personen an Bord, die vorübergehend selbstständig den Kurs und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs bestimmen, dürfen nicht durch Übermüdung, Einwirkung von Alkohol, Medikamenten, Drogen oder aus einem anderen Grund beeinträchtigt sein. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 oder mehr Promille oder einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Blutalkoholkonzentration führt, oder bei einem gleichwertigen Alkoholgehalt in der Atemluft ist es den in Satz 1 genannten Personen verboten, den Kurs und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu bestimmen. § 1.02 regelt dasselbe für den Schiffsführer. In der Moselschiffahrtspolizeiverordnung gibt es dieselben Bestimmungen. Das sind aber nur die sanfteren Teile der Vorschriften, weil es hier nur um Ordnungswidrigkeiten geht. Herber ist da das Strafgesetzbuch für den Fall der absoluten Fahruntüchtigkeit so ab 1,1 Promille: StGB § 315a Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Schienenbahn- oder Schwebebahnfahrzeug, ein Schiff oder ein Luft- fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder 2. als Führer eines solchen Fahrzeugs oder als sonst für die Sicherheit Verantwortlicher durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechts- vorschriften zur Sicherung des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar. (3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder 2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Belem |
#40
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Ganz was anderes. Wie sieht es den damit in Kroatien aus?
Weiß jemand, wo hier die Alkohol-Grenze fürs Bootfahren liegt? Fürs Auto gilt dort ja die 0-Promille-Grenze. Gilt die auch fürs Boot? Grüße Erich |
#41
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Nur zur Erinnerung
Berlin. Zur Erhöhung der Sicherheit auf See werden vom 15. August an die Alkoholbestimmungen für die Besatzungen von Seeschiffen verschärft. Allgemein sinkt dort die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5, für das Schiffsführungspersonal von Fahrgast- und Gefahrgutschiffen wird ein totales Alkoholverbot eingeführt. ...... ...... Zur Senkung der allgemeinen Alkoholgrenze auf 0,5 Promille sagte Stolpe: "Damit wird sie an die Grenzwerte im Straßenverkehr und in der Binnenschifffahrt angeglichen. Sie gilt auf allen deutschen Seeschifffahrtsstraßen für die deutsche und ausländische Berufs- und Sportschifffahrt sowie weltweit für deutsche Schiffe." (dpa/sb) kompl. Text verkehrsrundschau Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#42
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da hat hr stolpe aber maechtig viel zu tun wenn er das auch noch kontrollieren will
und ohne kontrolle machts doch keinen sinn, oder?
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben |
#43
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
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Ahoi Zusammen
Und in der Schweiz? Wir waren alle der Meinung, dass die gleichen Werte wie auf der Strasse gelten. Und nun das ......
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Mit Grüssen aus der Innerschweiz Skipper Hans Und meine Web-Seite: http://www.rc-schottel.ch |
#45
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Zitat:
vor einigen jahren - etwa 20 wohl - galten 1,3 promille als grenzwert. hat sich der metabolismus der menschen seither so gundlegend verändert? le loup |
#46
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Zitat:
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#47
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ich hab zwar die restlichenb beiträge nicht gelesen...gut möglich das ich wiederhole...aber man sollte ein 0,0 promile grenze überall einführen... auf wasser und straße....
die fangen ja jetzt schon an in der luft zu saufen,das muss man sich mal auf der Zunge zergehn lassen |
#48
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Zitat:
du bist nicht auf dem laufenden. dat hamse schon vor langer zeit gemacht le loup |
#49
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Und wo´s enger wird, müssen halt -leider- mehr und strengere Regeln her. Grüße Matthias. |
#50
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... also mal ehrlich... mit 1,3 könnte ich nicht mehr fahren, weder mit Boot noch mit dem Auto.....
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servus dieter ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vor dem Gerät!! |
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