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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
Für eine Binnenanmeldung reicht hier auch das vergleichbare Dokument zum dt. Kleinfahrzeugausweis. Unsere "Binnenzulassung" ist - genauso wie der dt. Kleinfahrzeugausweis - in HR auf See nicht anerkannt. Die Deutschen brauchen IBS oder Flaggenzertifikat, die Ösis den Seebrief. Dass in der Praxis von vielen Hafenkapitänen sehr wohl der Kleinfahrzeugausweis (dt.) oder die (österr.) Binnenzulassung akzeptiert wird, steht auf einem anderen Blatt. Bis zu einer bestimmten Größe und offenbar bei Trailerbooten sehen die das weniger eng. Wie Georg sagt: Wenn das Boot allerdings ständig in HR liegt (Marina, Zollverschluss etc.), ist mit dem Kleinfahrzeugausweis/der Binnenzulassung jedenfalls Essig. Dann muss ein IBS/Flaggenzertifikat bzw. für Ösis der Seebrief her.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#27
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Zitat:
Dieser Kleinfahrzeugausweis...ist das der Schein vom Wasser ud Schiffahrtsamt? |
#28
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ja, den meine ich.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#29
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UUppps,
aber... mit dem Schein liege ich in Hr unter Zollverschluss, und mache auch die EIn-Ausfuhr sowie alle anliegenden Anmeldungen .
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#30
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Da habe ich völlig andere Informationen .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#31
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Tja, das ist in der Tat interessant. Was es nicht alles gibt...
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#32
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Kannst Du die uns mal mitteilen...?
Das wäre bestimmt für viele von Interesse.
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Gruss Vestus |
#33
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Zitat:
Beim Beitritt Sloweniens seinerzeit: 1) Boote in SLO unter SLO Flagge mussten ja zwangsläufig schon in SLO versteuert sein. Die konnte dies 8 oder 9 oder was-Jahresfrist garnicht betreffen. 2) Boote unter SLO Flagge in zB HR konnten ja dort bleiben (weiterhin unversteuert). 3) Die "Nachversteuerung" von Booten damals in SLO hat eben gerade Boote betroffen von Nicht-Slowenen, eben von EU-Bürgern, überwiegend D, Ö, I. Soweit meine Erinnerung
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#34
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ja, dein Boot bekommt ja auch eine Zulassungsnummer. Die bekommt man mit dem Seebrief. Und ohne Messbrief kein Seebrief.
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#35
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Zitat:
Fallbeispiel: Deutscher Eigner, Boot Bj. 2000, dt. Registrierung, 2000 Mwst-frei völlig legal nach HR geliefert. HR tritt zum 01.07.2013 der EU bei. Die Grenzkontrollen entfallen. Der Eigner überführt sein Boot, es ist ja nun freier Binnenverkehr, nach D und kommt an der Ostseeküste in eine Zollkontrolle und da wird der MwSt-Nachweis verlangt. Was legt er vor?
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Gruss Vestus
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#36
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Zitat:
NAchweise über Steuer gibts dann ja auch net. |
#37
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Zitat:
Ja, klar. Völlig korrekt. "Alt-EU-ler" müssen - falls ihr Boot jünger ist, als der jeweils nationale Stichtag - jederzeit überall in der EU nachweisen können, dass für ihr Boot USt entrichtet wurde. Die "Nachweis-Freiheit" gilt dann für HR-Boote älter "2013 minus x" (x=8 oder 9 oder was auch immer).
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#38
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Meines Wissens nach kann ein Boot unter HR-Flagge nur zugelassen werden, wenn der Steuernachweis erbracht wurde. Also sollten auch Papiere vorhanden sein.
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Gruss Vestus
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#39
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Zitat:
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Gruss Vestus |
#40
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Zitat:
MIt Hr-Boote sind die Boote gemeint, die aus D Ö I und auch deren Flaggen, die sich jedoch in HR aufhalten, ist das richtig, also keine Boote unter Hr Flagge |
#41
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Ich meine schon Boote unter HR-Flagge. Wenn dann HR bei der EU ist, müssen die Kroaten mit ihren Booten ja (theoretisch) überall in der EU nachweisen, dass ihr Boot versteuert ist. Weil in der Praxis kein Mensch Rechnungen so lange aufbewahrt, wird es (wahrscheinlich) auch für die Kroaten ein Baujahr geben, vor dem sie keine Rechnungen brauchen werden. Und für die neueren eben schon. Boote unter dt. Flagge in HR müssen dann eben nachversteuern oder nachweisen, dass sie ursprünglich eh versteuert haben UND dass sie nicht länger als 3 Jahre außerhalb der EU waren (Es sei denn, das Boot ist älter als 1985).
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#42
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Sehr gut, endlich Licht im Schacht Nur noch ein Fallbeispiel und dnan gebe ich Ruhe, versprochen Boot Bj.: vor 2000 Boot unter D-Flagge steurfrei seit Baujahr in Hr, ab 02.2013 Ummeldung auf Hr-Papiere (egal wie), Boot ist dann beim Eintritt in Eu sauber weil 2013-X = >2000 ergibt. Ist es egal seit wann ein Boot HR-Papiere hat? Oder ist es nur aufs Baujahr bezogen? Geändert von glumpo (22.10.2012 um 22:50 Uhr) |
#43
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Zitat:
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Gruss Vestus
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#44
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Zitat:
Würd ja auch ein älterer MWST Nachweis reichen mit neuerer Marina-Liegeplatzrechnung aus einem EU Land..... die nicht älter als 3 Jahre ist, wie sollte man sonst an einen frischen Nachweis kommen wenn das Boot vor 2000 ist. |
#45
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Habe ich doch bereits hier geschrieben.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#46
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Hallo!
Harri, benötigst du eigentlich überhaupt einen Messbrief...? Laut folgender Homepage wird für Boote mit einer Länge von bis zu 10m welches nur für Watt- und Tagesfahrt (FB1) eingesetzt wird kein Messbrief benötigt. In diesen Fällen wird dann nur die österr (Binnen-)Zulassung benötigt, um einen Seebrief ausgestellt zu bekommen...
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Grüße Fritz |
#47
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Zitat:
...steht ja dann auch wieder fix in HR! Gruß harri
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!Grüße Harri! |
#48
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boote die vor 1985 gebaut wurden unterliegen keiner mw. das trifft bei dir nicht zu.
wenn du von der polizei/zoll angehalten wirst und die mw nicht nachweisen kannst, wird dein boot geschätzt oder an hand des kaufpreises die mw verlangt. (19%) in der zeitschrift boote kam dieses jahr ein artikel zu diesem problem raus.
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Gruß Anke und Jörg Carpe diem - genieße den Tag |
#49
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Steuerunterlagen sind (in D) höchstens 10 Jahre aufzubewahren, richtig?
Welche Beweiskraft hat dann eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt aus z.B. 1997 und wie wir die vom Zoll gegengecheckt Der Händler dürfte diese Unterlagen (Rechnung und Bankbelege) bereits vernichtet haben, so dass m. E. nichteinmal die Echtheit des Kaufbeleges geprüft werden kann. Zweifelt der Zoll aus irgendwelchen Gründen an, dass die MwSt entrichtet ist, dann möge er den Beweis führen das die MwSt NICHT entrichtet wurde und dann kassieren. Die Umkehr der Beweislast zu Ungunsten der Bürger halte ich für eine Unverschämtheit. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#50
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Zitat:
Die Nachweispflicht gilt nicht für alle Altfahrzeuge. In der maßgeblichen Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992, der sogenannten „Besenrichtlinie“, die am 1. Januar 1993 in Kraft trat, wurde bestimmt, dass für Wasserfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden, die Versteuerung grundsätzlich vorauszusetzen sei. Denken wir mal logisch weiter: 1992, als oben Stehendes ersonnen wurde, waren Boote von 1985 gerade mal sieben Jahre alt. Heute sind Boote aus diesem Zeitraum bereits nahe am Schrottwert. Welcher Zoll sollte also ein z. B. 25 Jahre altes Boot abkassieren wollen, nur weil versäumt wurde, den o. g. Schinken zu aktualisieren? Und soll dann etwa Derjenige, der eine 25 Jahre alte O-Rechnung mit Steuernachweis vorlegen kann, frei von Sünde gesprochen werden? Das Boot kann schließlich zwischendurch 10 Jahre in der Karibik gelegen und dann erneut unversteuert eingeführt worden sein. Was kann also herauskommen, solange diese uralte „Besenrichtlinie“ noch gilt? Doch wohl weiterhin lediglich „sporadische“ Prüfungen – und diese gewiss nur, wenn ein neuwertiges Boot dem Zoll vor den Bug läuft.
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Gruß Wilfried |
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