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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 22.10.2012, 16:04
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harri harri ist offline
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Standard Nochmals Frage zur Steuer?

Hallo!

Der Sachverhalt wäre:
Boot wurde damals in DE gekauft, aber die Mwst. wurde NICHT bezahlt, da es gleich nach Kroatien kam, ausschließlich dort genutzt wurde und auch jetzt noch dort steht!

Wenn ich es jetzt kaufen würde, bin aus Österreich, und melde es hier bei uns in AUT an, muß ich dann die Steuer nachzahlen, oder fragt jetzt keiner mehr danach?
Am (Privat)Kaufvertrag steht ja dann nur der vereinbarte Kaufpreis, aber keine Info ob dieser Betrag mit oder ohne Steuer wäre...?

Bzw. wie soll das Finanzamt hier in AUT das jemals nachvollziehen können?

Auch ich würde mein zukünftiges Boot in HR nutzen und auch dort wieder fix einstellen (falls das etwas zur Sache beiträgt)!
Boot ist Bj. 2004' und hat natürlich CE


Gruß harri
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  #2  
Alt 22.10.2012, 16:05
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Standard

Zitat:
Zitat von harri Beitrag anzeigen
Hallo!

Der Sachverhalt wäre:
Boot wurde damals in DE gekauft, aber die Mwst. wurde NICHT bezahlt, da es gleich nach Kroatien kam, ausschließlich dort genutzt wurde und auch jetzt noch dort steht!

Wenn ich es jetzt kaufen würde, bin aus Österreich, und melde es hier bei uns in AUT an, muß ich dann die Steuer nachzahlen, oder fragt jetzt keiner mehr danach?
Am (Privat)Kaufvertrag steht ja dann nur der vereinbarte Kaufpreis, aber keine Info ob dieser Betrag mit oder ohne Steuer wäre...?

Bzw. wie soll das Finanzamt hier in AUT das jemals nachvollziehen können?

Auch ich würde mein zukünftiges Boot in HR nutzen und auch dort wieder fix einstellen (falls das etwas zur Sache beiträgt)!
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Gruß harri

Beim An-Ummelden interessiert keinen die Steuer
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  #3  
Alt 22.10.2012, 16:06
HansH HansH ist offline
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Warum sollte dein Finanzamt irgendwas nachvollziehen? Du mußt nach meinem Wissen die ordnungsmäßige Steuerzahlung nachweisen.
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  #4  
Alt 22.10.2012, 16:26
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Zitat:
Zitat von HansH Beitrag anzeigen
Warum sollte dein Finanzamt irgendwas nachvollziehen? Du mußt nach meinem Wissen die ordnungsmäßige Steuerzahlung nachweisen.
Das heißt ich kann im Nachhinein eine steuerliche Überprüfung bekommen und muß dann event. nachbezahlen?
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  #5  
Alt 22.10.2012, 16:32
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Zitat:
Zitat von harri Beitrag anzeigen
Das heißt ich kann im Nachhinein eine steuerliche Überprüfung bekommen und muß dann event. nachbezahlen?
Ja, so ist es.
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  #6  
Alt 22.10.2012, 16:32
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Zitat:
Zitat von harri Beitrag anzeigen
Das heißt ich kann im Nachhinein eine steuerliche Überprüfung bekommen und muß dann event. nachbezahlen?
Wenn es länger als 3 Jahre ausserhalb der EU war muss die MWSt. ohnehin neu entrichtet werden, dann jedoch nach dem Schätzwert.

Beim Eintritt von Kroatien in die EU werden Kontrollen durchgeführt ob die MWSt. in der EU entrichtet wurde.
Wenn dies nicht nachgewiesen werden kann ist die MWSt. ebenfalls neu zu entrichten, ebenfalls nach dem Schätzwert.
Boote die älter als 9 Jahre sind ( ?? ) sind davon ausgenommen.
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  #7  
Alt 22.10.2012, 16:40
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Boote die älter als 9 Jahre sind ( ?? ) sind davon ausgenommen.
Demnach könnte HArry das Glück haben mit den 9 Jahren,
und keinen interessiert die Steuer
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  #8  
Alt 22.10.2012, 16:46
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Danke euch für die Infos!
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  #9  
Alt 22.10.2012, 16:51
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Demnach könnte HArry das Glück haben mit den 9 Jahren,
und keinen interessiert die Steuer
Na ja, es kann theoretisch z.B. bei jedem Grenzübertritt etc. passieren daß er die MWSt. nachweisen muß.
Ob er ein entsprechendes Papier von den Kroaten erhält?
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  #10  
Alt 22.10.2012, 16:52
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Na ja, es kann theoretisch z.B. bei jedem Grenzübertritt etc. passieren daß er die MWSt. nachweisen muß.
Ob er ein entsprechendes Papier von den Kroaten erhält?

Also Nutzung in Hr o.k.
Bei Grenzübertritt oder Nutzung EU könnts Probleme geben, auch ab 07.13
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  #11  
Alt 22.10.2012, 16:57
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Also Nutzung in Hr o.k.
Bei Grenzübertritt oder Nutzung EU könnts Probleme geben, auch ab 07.13
Hier haben schon mehrere von Überprüfung durch den Zoll in deutschen Häfen/Marinas berichtet. Das Datum ist ja 1.1.1985 und alle Boote die jünger sind, sind verpflichtet diesen Nachweis zu haben.
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  #12  
Alt 22.10.2012, 16:59
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Hier haben schon mehrere von Überprüfung durch den Zoll in deutschen Häfen/Marinas berichtet. Das Datum ist ja 1.1.1985 und alle Boote die jünger sind, sind verpflichtet diesen Nachweis zu haben.

Und was bringen dann die 9 Jahre, nur Nutzung in Hr
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  #13  
Alt 22.10.2012, 17:01
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Und was bringen dann die 9 Jahre, nur Nutzung in Hr
Das frage ich mich auch.
Aber vielleicht stellen die dortigen Behörden dann ja tatsächlich einen MWSt.-Nachweis aus.
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  #14  
Alt 22.10.2012, 17:05
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Hier haben schon mehrere von Überprüfung durch den Zoll in deutschen Häfen/Marinas berichtet. Das Datum ist ja 1.1.1985 und alle Boote die jünger sind, sind verpflichtet diesen Nachweis zu haben.
Das wären ja dann 27 Jahre !!!
Woher hast Deine Info ???
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  #15  
Alt 22.10.2012, 17:15
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Hier hab ich mal einen Palstek Artikel zitiert: http://www.boote-forum.de/showpost.p...6&postcount=30
Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich hol den Threat nochmal hoch, da ich gerade einen sehr informativen Artikel in der aktuellen Palstek gelesen habe.

- Es ist absolut notwendig einen Mehrwertsteuernachweis nicht nur zu besitzen sondern auch mitzuführen, denn wenn er bei einer Kontrolle fehlt, wird das Boot an die Kette gelegt. Man bekommt es erst wieder raus, wenn die MWSt bezahlt wird. Denkt man jetzt, ok, dann zahle ich halt erst (z.B.bei Urlaubsanfang) und weise nachträglich die erfolgte Versteuerung nach, so ist das Geld trotzdem unwiderbringlich weg!
"Selbst wenn zweifelsfrei nachgewiesen wird, dass die behördlich verlangte Zahlung nicht rechtmäßig war, ist das Geld unwiderruflich weg."

- Wenn die USt gezahlt wurde, der Nachweis aber fehlt, kann bei der Werft eien Erklärung angefordert werden, wann an wen das Schiff geliefert wurde und dass die Umsatzsteuer dabei entrichtet wurde. Das Mitführen dieses Dokumentes als Kopie ist ausreichend.

- Bei Booten älter als 1.1.85 wird die Versteuerung "pauschal unterstellt".
Es existiert bei keiner Behörde ein Dokument, das bestätigt, daß ein Umsatzsteuernachweis nicht erforderlich ist. Empfohlen wird in solchen Fällen einen Nachweis über das Baujahr sowie einen Ausdruck des Merkblattes für Schiffsführer von Waserfahrzeugen (2005) zu den Bootspapieren zu legen. Das Merkblatt bekommt man unter www.zoll.de - Vorschriften und Vordrucke - Merkblätter - Zollrecht oder telefonisch beim Zoll-Infocenter- Frankfurt 069-469 976 00.

Nachzahlen der USt:
"Wenn die Umsatzsteuer nicht bezahlt wurde, dann muß für das Schiff - sofern es nach dem 1.1.1985 in Betrieb genommen wurde- nachträglich eine "Einfuhr-Verzollung durchgeführt werden, in deren Rahmen dann die Steuer abgeführt wird. Das kann man als Privatmann nicht selbst vornehmen, sondern muß diesen Vorgang über eine sog. Zollagentur abwickeln (für D z.B. Convent Zollagentur GmbH, für NL .... . Dafür ist ein Nachweis über den Zeitwert des Sportbootes notwendig, entweder in Form des Kaufvertrages oder eines Gutachtens von Seiten ...... . In den Hauptzollämtern Duisburg und Köln ist eine Nachzahlung der USt für ein Sportboot prinzipiell natürlich machbar, bisher aber nicht vorgekommen. ....."
Außerdem war wie gesagt verschiedentlich zu lesen, daß der Zoll ganze Häfen kontrolliert hätte und von jedem den Nachweis sehen wollte.
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  #16  
Alt 22.10.2012, 17:20
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Hier hab ich mal einen Palstek Artikel zitiert: http://www.boote-forum.de/showpost.p...6&postcount=30


Außerdem war wie gesagt verschiedentlich zu lesen, daß der Zoll ganze Häfen kontrolliert hätte und von jedem den Nachweis sehen wollte.
Mag ja sein, dass ich da jetzt etwas verwechsle, aber beim Beitritt von SLO in die EU wurde meines Wissens dieser Zeitraum auf 9 Jahre (oder 8 - weiss nicht genau) festgelegt.
Ich war jetzt bereits zweimal in den letzten 16 Monaten und beim Zoll hat mich nie jemand nach der MWSt. gefragt. Mein Boot ist allerdings Bj. 79.
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  #17  
Alt 22.10.2012, 17:30
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Ich hätte dazu noch folgendes gefunden: http://www.boote-magazin.de/test_tec...en/a39985.html

Ziemlich weit unten steht dann etwas speziell zu Kroatien!

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  #18  
Alt 22.10.2012, 17:38
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HI,

in Österreich ist es anders........

Bei der Anmeldung des Bootes bei der Österreichischen Behörde, ist der Messbrief notwendig. Wird von einem staatl. befugten Sachverständigen gefertigt. Für den Seebrief ist ein Meldebestätigung, der Kaufvertrag und eine Rechnung, oder der Beleg über die Bezahlung unbedingt erforderlich. Am Kaufvertrag wäre es sinnvoll hinzuschreiben: Mehrwertsteuer bezahlt, wenn nichts steht wird angenommen, Mehrwertsteuer wurde nicht bezahlt.
Mit den Unterlagen an die Behörde wird gleichzeitig bekannt, dass ein Boot im Besitz ist. Kunden von mir (selbständige) wurden bei einer Steuerprüfung schon mal über das Boot befragt.

Für die Anmeldung des Bootes in Kroatien ist nur der Seebrief gültig, kein anderes Schriftstück.

Wenn das Boot derzeit in Kroatien steht, ist auch keine MwSt, notwendig. Um die MwSt. zu bezahlen muss das Boot physisch in die EU gebracht werden. Auf dem Seeweg ist Slovenien zur Zeit günstig. Das Boot in Österreich zu verzollen geht nur über dem Landwege.

Es ist richtig, wenn das Boot länger wie 3 Jahre im EU Ausland steht, ist trotz der bezahlten MwSt. bei Beitritt der Kroaten zur EU die MwSt. fällig.

Allfällige Ausnahmen werden von den Kroaten erarbeitet. Ergebnis wissen wir noch nicht. Seahelp hat da gute Beziehungen in Kroatien, diese wissen nur von einer Arbeitsgruppe.

Meine Erläuterungen entsprechen der momentanen Gesetzeslage. Ich handle mit Booten, ich wende diese Gesetzeslagen mehrmals im Jahr an.
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  #19  
Alt 22.10.2012, 17:45
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Ist es etwas besonderes wenn man den Ö-Mess und Seebrief besitzt?

Mein NAchbar hat sein Boot von einem Österreicher gekauft, jetzt ist es unter D-Flagge, aber er hat noch den Mess und Seebrief.
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  #20  
Alt 22.10.2012, 17:45
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Mag ja sein, dass ich da jetzt etwas verwechsle, aber beim Beitritt von SLO in die EU wurde meines Wissens dieser Zeitraum auf 9 Jahre (oder 8 - weiss nicht genau) festgelegt.
Meines Wissens betrifft dieser Zeitraum nur Boote unter der Flagge des jeweiligen Beitrittslandes.
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Gruss Vestus
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  #21  
Alt 22.10.2012, 17:55
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Ist es etwas besonderes wenn man den Ö-Mess und Seebrief besitzt?

Mein NAchbar hat sein Boot von einem Österreicher gekauft, jetzt ist es unter D-Flagge, aber er hat noch den Mess und Seebrief.
Nichts besonderes, aber eine Notwendigkeit zur Betriebnahme des Bootes!

Der Messbrief kommt wie beim Auto in AUT dem Fahrzeugbrief (Typenschein) gleich und wird in der Regel von einen Ziviltechniker für Schifffahrt ausgestellt.

Erst mit diesem Messbrief kann man dann auf der zuständigen Stelle der Landesregierung (für jedes Bundesland eine andere) seinen Seebrief anfordern um auch den Internationalen Küstenbereich zu befahren.

Eine ADAC-Zulassung sowie es sie bei euch in DE gibt, wird in AUT leider nicht angeboten und gedultet...geht alles über Väterchen Staat!

Gruß harri
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  #22  
Alt 22.10.2012, 18:09
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das Thema wurde aktuell auch wieder hier hochgeholt:

http://kroatien-news.net/2012/10/zwe...ndische-boote/
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #23  
Alt 22.10.2012, 18:21
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Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Ist es etwas besonderes wenn man den Ö-Mess und Seebrief besitzt?

Mein NAchbar hat sein Boot von einem Österreicher gekauft, jetzt ist es unter D-Flagge, aber er hat noch den Mess und Seebrief.
Normalerweise MUSS der Verkäufer das Boot nach Verkauf abmelden. Der Seebrief wird dann bescheidmäßig für ungültig erklärt. Ähnlich wie beim Autoverkauf.

Da im Seebrief der Name und die Anschrift desVor- Besitzers angeführt ist, kann der aktuelle Käufer mit dem Seebrief nichts anfangen.

Der Messbrief ist wie der Typenschein des Autos und ist bis zur Verschredderung des Bootes gültig.
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  #24  
Alt 22.10.2012, 18:22
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
das Thema wurde aktuell auch wieder hier hochgeholt:

http://kroatien-news.net/2012/10/zwe...ndische-boote/
Der kroatische Zoll plant für den Winter ganz gezielte Kontrollen in Marinas darauf, ob Yachten nur “vorübergehend”, also im Regelfall für längstens 18 Monate, nach Kroatien eingeführt worden sind, oder ob sie – im Fall eines darüber hinausgehenden ununterbrochenen Aufenthaltes in kroatischen Hoheitsgewässern – ordnungsgemäß verzollt worden sind.

Das passt auch zu meiner Erfahrung.
Vor 1,5 Wochen wurde ich von der Marina angerufen, der Zoll sei hier und wolle die Ausfuhr-Einfuhr Unterlagen einsehen.
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  #25  
Alt 22.10.2012, 18:46
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Der Messbrief ist wie der Typenschein des Autos und ist bis zur Verschredderung des Bootes gültig.

..und wenn ich an der Donau oder den Binnenseen fahre, brauche ich dann auch so einen komischen "Typenschein"?
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