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  #26  
Alt 06.11.2012, 20:38
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Zitat:
Zitat von chris1003 Beitrag anzeigen
auch eine Idee....
Könntest auch ein Abschleppunternehmen für Boote gründen, ist schließlich eine Anschaffung für die Ausübung der Tätigkeit und somit unterliegt es nicht der Krota-Steuer, jedes JAhr dann obligartorisch 500€ als Gewinn versteuern
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  #27  
Alt 06.11.2012, 22:06
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Warum sollten deutsche Bootseigner anders als die übrigen EU-Länder behandelt werden?
Deutsche Bootseigner werden nicht anders behandelt. Massgebend ist das jeweilige Beitrittsdatum in die EU und die damit verbundene Stichtagsregelung.

Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Warum sollte diese überall durch die Gegend geisternde 1985 herhalten, wenn ab zB 8 Jahren eh nichts mehr fällig wird? Das ist ja wohl ne uralt Regel aus längst vergangenen Tagen.
In deutschen Seehäfen sind Zollkontrollen zwar selten, aber es gibt sie. Naturgemäss hauptsächlich bei jüngeren Booten.

Ab einer gewissen Grösse sind dann auch Boote aus den späten 90er Jahren für den Zoll von Interesse.

Wie es in HR ablaufen wird weiss noch niemand. Fakt ist aber dass es um einen Haufen Kohle geht. Die Frage wird sein wieviel HR seinen Gästen zumuten wird.
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Gruss Vestus
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  #28  
Alt 06.11.2012, 22:16
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Wer hat das Einführen bzw. das Ausführen von Booten, verbunden mit Zahlung von Zoll und Steuern in diesem Forum schon selbst erlebt? KEINER!
Einer auf jeden Fall:

http://www.boote-forum.de/showpost.p...8&postcount=48
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Gruss Vestus
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  #29  
Alt 07.11.2012, 10:13
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Deutsche Bootseigner werden nicht anders behandelt. Massgebend ist das jeweilige Beitrittsdatum in die EU und die damit verbundene Stichtagsregelung.



In deutschen Seehäfen sind Zollkontrollen zwar selten, aber es gibt sie. Naturgemäss hauptsächlich bei jüngeren Booten.

Ab einer gewissen Grösse sind dann auch Boote aus den späten 90er Jahren für den Zoll von Interesse.

Wie es in HR ablaufen wird weiss noch niemand. Fakt ist aber dass es um einen Haufen Kohle geht. Die Frage wird sein wieviel HR seinen Gästen zumuten wird.
In diesem Thread geht es auch darum, dass Private ihre Steuerunterlagen nicht länger als 10 Jahre aufbewahren müssen:

http://www.boote-forum.de/showthread.php?p=2862019#post2862019

Außerdem konnte niemand einen konkreten Fall nennen, dass jemals bei einem über acht Jahre alten Boot ein USt-Nachweis gefordert wurde. Die Besenrichtlinie wollte 1993 nur bis zu 8 Jahre alte Boote erfassen; demgemäß handelten später auch die neuen EU-Länder. Warum sollte der deutsche Zoll künftig anders handeln?
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Gruß Wilfried
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  #30  
Alt 07.11.2012, 18:30
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Zitat:
Zitat von Kielholer Beitrag anzeigen
In diesem Thread geht es auch darum, dass Private ihre Steuerunterlagen nicht länger als 10 Jahre aufbewahren müssen:

http://www.boote-forum.de/showthread.php?p=2862019#post2862019

Außerdem konnte niemand einen konkreten Fall nennen, dass jemals bei einem über acht Jahre alten Boot ein USt-Nachweis gefordert wurde. Die Besenrichtlinie wollte 1993 nur bis zu 8 Jahre alte Boote erfassen; demgemäß handelten später auch die neuen EU-Länder. Warum sollte der deutsche Zoll künftig anders handeln?
Glaubst Du ernsthaft dass ein Schiff unter D-, A- oder I-Flagge, das im Frühjahr 2005 neu und unversteuert in ein kroatisches Zolllager geliefert wurde am 01.07.2013 den Status "EU-versteuert weil alt" erhält?

Ich zitiere mal:

Noch deutlicher wird das Problem, wenn man es am Beispiel Sloweniens festmacht, das am 1. Mai 2004 der EU beitrat. Von der Umsatzsteuer befreit blieben zu diesem Stichtag alle unversteuert in Slowenien stationierten Boote von EU-Eignern, die vor dem 1. Mai 1996 in Betrieb genommen worden waren.

http://www.boote-magazin.de/test_tec...en/a39985.html

Ein Boot im Zolllager von HR ist nicht im Land stationiert, sondern ausserhalb des Landes. Ein kleiner aber feiner zoll- und steuerrechtlicher Unterschied.

Viel Erfolg.
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Gruss Vestus
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  #31  
Alt 07.11.2012, 18:35
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Zitat:
Zitat von Kielholer Beitrag anzeigen
[..] Außerdem konnte niemand einen konkreten Fall nennen, dass jemals bei einem über acht Jahre alten Boot
ein USt-Nachweis gefordert wurde. [..]
Warum sollte der deutsche Zoll künftig anders handeln?
Weil er das schon getan hat: http://old.segeln-magazin.de/aktuell...D=2417&class=6
__________________
Beste Grüße

John
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  #32  
Alt 07.11.2012, 19:15
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
.... und auch weitere Kontrollen angekündigt hat:

Zitat:
Nicht zuletzt auch aufgrund der durchweg positiven Resonanz - auch von Seiten der Sportbootfahrer und der Hafenanlieger - werden auch zukünftig derartige Einsätze durchgeführt.
http://www.zoll.de/SharedDocs/Presse...seehaefen.html
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  #33  
Alt 07.11.2012, 20:12
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen

Boote unter dt. Flagge benötigen dem MwSt-Nachweis ab Bj. 1985, egal wo sie liegen. .
Was ist mit Booten, die ein älteres Baujahr haben ?
__________________
Grüße aus Mittelfranken
Michael

Alkohol und Drogen ist was für Weicheier.
Ich bin hart, ich nehm die Realität
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  #34  
Alt 07.11.2012, 20:33
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Zitat:
Zitat von maribde Beitrag anzeigen
Was ist mit Booten, die ein älteres Baujahr haben ?
Diese unterliegen der sog. Besenrichtlinie, frei übersetzt: Altfälle werden steuerrechtlich ausgekehrt.

Es wird von Amts wegen davon ausgegangen dass die Besteuerung bereits erfolgte.
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Gruss Vestus
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  #35  
Alt 07.11.2012, 20:36
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Danke, den Artikel hatte ich gesucht.
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Gruss Vestus
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  #36  
Alt 07.11.2012, 20:43
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Ja und??? Da steht nirgendwo drin, daß Boote betroffen waren, die älter als 8 Jahre waren.
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  #37  
Alt 07.11.2012, 20:52
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Gibt es Fälle wo in Kroatien bereits nachgefragt wurde ob das Boot innerhalb der 18 Monaten Kroatien verlassen hat und damit Gebühren oder Strafen anfallen?
__________________
"Hier darf jeder tun was ich will"
-----Liebe Grüße Christoph-----
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  #38  
Alt 07.11.2012, 21:33
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Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Ja und??? Da steht nirgendwo drin, daß Boote betroffen waren, die älter als 8 Jahre waren.
Das Gegenteil aber auch nicht.

Fragen Sie den Zöllner Ihres Vertrauens.
__________________
Gruss Vestus
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  #39  
Alt 08.11.2012, 03:22
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Glaubst Du ernsthaft dass ein Schiff unter D-, A- oder I-Flagge, das im Frühjahr 2005 neu und unversteuert in ein kroatisches Zolllager geliefert wurde am 01.07.2013 den Status "EU-versteuert weil alt" erhält?

Ich zitiere mal:

Noch deutlicher wird das Problem, wenn man es am Beispiel Sloweniens festmacht, das am 1. Mai 2004 der EU beitrat. Von der Umsatzsteuer befreit blieben zu diesem Stichtag alle unversteuert in Slowenien stationierten Boote von EU-Eignern, die vor dem 1. Mai 1996 in Betrieb genommen worden waren.

http://www.boote-magazin.de/test_tec...en/a39985.html

Ein Boot im Zolllager von HR ist nicht im Land stationiert, sondern ausserhalb des Landes. Ein kleiner aber feiner zoll- und steuerrechtlicher Unterschied.

Viel Erfolg.
Also ich finde diese Argumentation schwer übertrieben.

Man kann den Beitritt von HR sehr wohl mit dem Beitritt von SLO vergleichen.
Boote älter als 8 Jahre mussten nicht mehr nachversteuert werden. Das erwarten auch viele Fachleute jetzt von HR.

HR hat aber noch zusätzlich das Problem, dass die Bootseigner jederzeit in einem Nachbarland versteuern können z.B. SLO, IT. Diese haben geringere Steuersätze als HR. Hier geht es um viel Geld, dass ein Land ohne Gegenleistung erhalten kann. Daher hat HR schon heuer die Luxussteuer für Boote fallen lassen. Jetzt stehen sie aber noch immer mit 25% gegen 20% (SLO) da. Und einen einmaligen Sondersteuersatz für Boote in diesen bestimmten Fall, soll angeblich die EU nicht zustimmen.

Das war bei SLO seinerzeit noch anders. Die haben allen Booten mit ausländischer Flagge, jünger als 8 Jahre und länger als 3 Jahre in SLO einen Sondersteuersatz mit 5% angeboten.

Wer etwas mehr Zeit hat, segelt nach Malta (18%) oder Zypern (15%).
Wenn man umflaggt auf diese Länder, gibt es dann noch jede Menge Sonderregelungen, wie es noch billiger wird.

Also hat meiner Meinung nach HR das große Problem, dass die Bootseigner ihr Geld wo anders abgeben werden. Warten wir ab, ob ihnen noch etwas einfällt, um das zu verhindern.

Gruss
Richard
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  #40  
Alt 08.11.2012, 07:23
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Zitat:
Zitat von chris1003 Beitrag anzeigen
Gibt es Fälle wo in Kroatien bereits nachgefragt wurde ob das Boot innerhalb der 18 Monaten Kroatien verlassen hat und damit Gebühren oder Strafen anfallen?
Ist hier letztens in einem ähnlichen Thread nochmal gepostet worden. War mit Gericht, Übersetzer, Strafzahlung etc. Finde ich jetzt aber gerade nicht mehr.

Gruß

Volker
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  #41  
Alt 08.11.2012, 07:50
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war hier:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...8&postcount=48
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  #42  
Alt 08.11.2012, 09:52
Kielholer Kielholer ist offline
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Hi Vestus und All,

Danke für die umfangreiche Lektüre, besonders diese:
http://www.boote-magazin.de/test_technik/ratgeber/mehrwertsteuer-was-eigner-wissen-muessen/a39985.html

Immerhin findet sich am Ende des Gewusels in dem Artikel eine klare Zusammenfassung, was in Kroatien voraussichtlich passieren wird:


„Derzeit sind uns die kroatischen Ausführungsbestimmungen zur Erhebung der fälligen Umsatzsteuer noch nicht bekannt. Aufgrund der Erfahrungen mit anderen Beitrittsländern und der Basisrichtlinien der EU zur Umsatzbesteuerung kann aber von folgenden Grundsätzen ausgegangen werden:
  • Der fällige Umsatzsteuersatz wird dem kroatischen Mehrwertsteuersatz entsprechen, der zurzeit bei 23 % liegt.
  • Der fällige Umsatzsteuerbetrag wird demnach 23 % vom Zollwert des Bootes betragen. Der Zollwert entspricht üblicherweise in etwa dem Zeitwert (Marktwert) des Bootes zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld.
  • Steuerpflichtig werden analog zum Verfahren in anderen Beitrittsländern alle bis dahin in der EU nicht versteuerten Boote, die nach dem 1. Juli 2005 in Betrieb genommen wurden.
  • Steuerfrei bleiben demnach alle Boote, die vor dem 1. Juli 2005 in Betrieb genommen worden sind. Entsprechende Nachweise müssen den Festsetzungsbehörden vorgelegt werden.
  • Steuerfrei bleiben auch alle Boote, für die innerhalb von drei Jahren vor dem Beitrittsdatum in einem EU-Land die Umsatzsteuer nachweislich bezahlt wurde. Liegt die EU-Umsatzsteuerzahlung vor dem 1. Juli 2010 (Dreijahresfrist), ist das Boot nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Boot innerhalb des zurückliegenden Dreijahreszeitraums Kroatien verlassen und in einem EU-Land (beispielsweise Slowenien oder Italien) einklariert hat. Anderenfalls hat das Boot seine „Gemeinschaftscharakter“ verloren und muss erneut in die Gemeinschaft eingeführt, heißt versteuert, werden.
  • Steuerfrei bleiben auch jene Boote von EU-Eignern, die bereits vor dem EU-Beitritt durch Zahlung der kroatischen Einfuhrumsatzsteuer nach Kroatien eingeführt wurden.
Damit ist auch beantwortet, woran ich tatsächlich glaube.
Da mich als Eigner eines 17 Jahre alten Bootes, dessen Vorleben bis 2009 ich nicht kenne, allerdings mehr interessiert, was mir in Deutschland noch passieren kann, habe ich auch gerne von der Aktion des Zolls im Jahre 2009 gelesen:

Bei 821 überprüften Booten konnten 32 Eigner den zollredlichen Besitz nicht nachweisen. Dieses Verhältnis lässt doch wohl den Schluss zu, dass analog auch für den deutschen Zoll nur bis zu 8 Jahre alte Boote interessant waren und sind. Wäre ich 2009 dabei gewesen, hätte mir der Zoll angesichts des Alters meines Bootes lediglich eine gute Weiterreise gewünscht; die 32 ohne O-Rechnung erwischten Eigner haben diese dagegen nachreichen müssen. Wäre nur ein Eigner dabei gewesen, der sich z. B. einen schicken Verdränger in Holland hat bauen lassen und die Bezahlung der MwSt in D dann vergaß, wäre ein derartiger Erfolg des Zolls sicherlich bekannt geworden. Schließlich liegt der Sinn solcher Aktionen in der Vorbeugung.

Nach wie vor mein Fazit für private Bootseigner: Bei bis zu 8 Jahre alten Booten ist ein MwSt-Nachweis mitzuführen. Über 10 Jahre alte Steuerunterlagen müssen dagegen nicht einmal mehr existieren.
__________________
Gruß Wilfried
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  #43  
Alt 08.11.2012, 10:00
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Zitat:
Der fällige Umsatzsteuersatz wird dem kroatischen Mehrwertsteuersatz entsprechen, der zurzeit bei 23 % liegt.
Das ist veraltet, der aktuelle Satz ist 25%.

Gruss
Richard
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  #44  
Alt 08.11.2012, 10:14
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Zitat:
Zitat von Kielholer Beitrag anzeigen
Wäre nur ein Eigner dabei gewesen, der sich z. B. einen schicken Verdränger in Holland hat bauen lassen und die Bezahlung der MwSt in D dann vergaß, wäre ein derartiger Erfolg des Zolls sicherlich bekannt geworden.
Die MWSt. ist in dem Fall doch schon in den NL abgeführt worden und in D nicht mehr fällig.

Wie du darauf kommst die Anzahl 32 von über 800 ohne Nachweis lasse nur den Schluß zu, daß es eine 8 Jahres Frist gibt, muß jetzt aber nicht begreifen, oder?
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  #45  
Alt 08.11.2012, 10:28
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Die MWSt. ist in dem Fall doch schon in den NL abgeführt worden und in D nicht mehr fällig.
Nicht unbedingt. Es gibt mittlerweile auch eine Umsatzsteuerpflicht von Privatfahrzeugen.

http://www.steuertipps.de/lexikon/i/...euer-fahrzeuge

Basiert auf der Tatsache, dass die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge auch bei Privatpersonen steuerfrei sein soll.

Viele Grüße

Volker
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  #46  
Alt 08.11.2012, 10:40
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Basiert auf der Tatsache, dass die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge auch bei Privatpersonen steuerfrei sein soll.
Wenn ich das richtig verstehe, gilt das dann, wenn ich mir das Boot liefern lasse oder aus irgend einem Grund steuerfrei in NL ausgeliefert bekomme.
Einmalige Zahlung der MWSt. ist ja selbstverständlich, wenn dort nicht, dann eben hier.
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  #47  
Alt 08.11.2012, 11:16
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Die MWSt. ist in dem Fall doch schon in den NL abgeführt worden und in D nicht mehr fällig.

Wie du darauf kommst die Anzahl 32 von über 800 ohne Nachweis lasse nur den Schluß zu, daß es eine 8 Jahres Frist gibt, muß jetzt aber nicht begreifen, oder?
Hallo Wolf,
nur bis zur Bootslänge von 7,5 m wird die MwSt in NL fällig; größere Boote sind in D zu versteuern. Vergessen ist also technisch möglich.

Ansonsten: Wenn auch alte Boote erfasst worden wären, hätten weitaus mehr Eigner keine Steuerredlichkeit nachweisen können.
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Gruß Wilfried
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  #48  
Alt 08.11.2012, 13:51
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Wenn ich das richtig verstehe, gilt das dann, wenn ich mir das Boot liefern lasse oder aus irgend einem Grund steuerfrei in NL ausgeliefert bekomme.
Einmalige Zahlung der MWSt. ist ja selbstverständlich, wenn dort nicht, dann eben hier.
Genau.

Während bei Autos eine gewisse Kontrolle bei der erstmaligen Anmeldung in Deutschland existiert (die schreiben soviel ich weiß eine Mitteilung an das Finanzamt, und die machen Ärger wenn noch keine Steueranmeldung vorliegt) Ist es bei den diversen Anmeldungsmöglichkeiten für Seeschiffe bestimmt nicht immer gewährleistet.
Soviel zum "Vergessen" bei Booten.

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Einmalige Zahlung der MWSt. ist ja selbstverständlich, wenn dort nicht, dann eben hier.
Wenn nur jeder die selbstverständliche Steuer auch zahlen würde....

Gruß

Volker
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  #49  
Alt 08.11.2012, 15:00
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Zitat:
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Wenn nur jeder die selbstverständliche Steuer auch zahlen würde....
Da muß man sich wirklich selbst melden und "freiwillig" die Steuer zahlen?
Ist ja der Hammer, bei jedem Brötchen das ich mir beim Bäcker kaufe wird das relativ kontrolliert!
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  #50  
Alt 08.11.2012, 16:52
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Bei Kauf eines neuen EU Fahrzeugs hast du die Verpflichtung die Steuer unaufgefordert selbst anzumelden. Alles andere ist bereits Steuerhinterziehung.

Bei neuen PKW gibt es meines Wissens eine Benachrichtigung. Ob und wie es dies bei Booten gibt, die unter die Bestimmung fallen, weis ich leider nicht. Ich bin mir daher nicht sicher, welche Überwachungsmöglichkeiten es da gibt.
Klar ist, das der Erwerber die Verpflichtung auch hat, wenn es keine Überwachungsmöglichkeit geben sollte.


Gruß

Volker
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