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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
Die von mir genannten Bussen gelten in DE.
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Beste Grüße John
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#27
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Hangergewicht
Bei uns gibt es auch kein Flensburg. Bußen in Österreich sind je % gestaffelt, Höhe weiß ich nicht. Die Sch.....e ist, dass du nicht weiterfahren darfst, und da sind sie hart und unnachgiebig. Erklärung dafür ist eine mögliche Amtshaftung bei einem Unfall, da der Beamte dich wissentlich mit einem mangelbehaftetem Fahrzeug fahren hat lassen. Natürlich nur wenn ein Zusammenhang mit dem Unfallhergang-schaden und der Überladung besteht.
Gruß Hermann |
#28
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Anhängerstützlast Österreich
Hallo Forumsmitglieder
Habe nochmals mit meinen "Freunden" beim technischen PRüfdienst gesprochen. Für Österreich gilt: 1,) Himmelsgucker sind von vorneherein verdächtig 2.) Überschreitung des zulässigen Hängergewichtes (Hänger abgekuppelt), das bedeutet Stützlast wird mit Hänger mitgewogen, Weiterfahrt verboten! 3.) Überschreitung des zul. Gesamtgewichte des Zugfahrzeuges, Hänger bleibt gekuppelt, wenn innerhalb der zulässigen Werte umgeladen werden kann; umladen; wenn Umladen nicht Möglich, Weiterfahrt verboten. 4.) Überschreitung der zulässigen Anhängelast, in entsprechenden Bereichen tolerierbar, sofern keine Bergstrecken befahren werden. Selbstverständlich ist mit allen Verletzungen der StVo eine entsprechender Beitrag zur Erhaltung der österreichischen Straßen zu entrichten. Da die meisten Kollegen auf ihrem Weg zur Adria durch Österreich unterwegs sind ist dies sicherlich für alle von Interesse. Damit Stützgewicht so klein als möglich um noch eine ruhige Fahrt zu gewährleisten und nicht als Himmelsgucker aufzufallen!! Gruß aus Österreich Hermann |
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