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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 18.02.2013, 15:18
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Das!!!! ist absolut falsch!! Das tatsächliche Gewicht zählt und nichts anderes!!
Korrekt, aber für die 100 KmH-Zulassung ist es dann wieder das zugelassene Gesamtgewicht..., nicht das tatsächliche...

Deshalb darf ich mit meinem 3,5-Tonner Trailer leider leer auch nur 80 fahren trotzt Zulassung für 100 KmH....
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Gruß - Georg
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  #27  
Alt 18.02.2013, 15:51
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Vor allem hat er 3-Achsen und somit braucht der Fahrer auf jeden Fall Führerschein Kl.2, wie das heute heißt weiß ich nicht.

Gruß Uli07
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  #28  
Alt 18.02.2013, 15:52
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CE oder C1E

Aber eventuell reicht auch der Klasse BE (Auto mit Hänger bis max 3500kg Anhängelast). Da ja die Achsbestimmung weggefallen ist und der Trailer sicher keine 3,5t Leergewicht hat (er will ihn ja leer bewegen).
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Gruß Volker
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  #29  
Alt 18.02.2013, 16:09
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Sinniger ist vermutlich, das Teil auf einem Autotransporter zu befördern - nicht trivial bei 11m Länge.
Kennst Du das Leergewicht?
Wenn das tatsächlich 750kg unterschreitet - was schwierig werden könnte, denn mein Tandemtrailer hat schon 520kg, + die dritte Achse etc., gibts noch eine Option:
Neuen Kugelkopf dran, als ungebremsten mit 10kg Zuladung als Sportgeräteanhänger MIT GRÜNEM KENNZEICHEN vor Ort anmelden.
Beim grünen Kennzeichen zählt die Achsbeschränkung selbst beim alten Klasse 3 Führerschein nicht (guckstu Kleingedrucktes zu Klasse 2 in Deinem rosa Lappen bzgl. zulassungsfreier Anhänger).
Damit zerrst Du den Anhänger dann mit einem A8 spielend nach Hause - 750kg ungebremst hat so ziemlich jeder PKW jenseits der Clio-Klasse.
Bei mehr als 750kg Leergewicht wird das nichts (zugelassene Auflaufbremse ist dann Pflicht), und auch so kann es Stress geben, einen Anhänger mit 10kg Zuladung als Sportgeräteanhänger zu deklarieren.
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Andreas
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  #30  
Alt 18.02.2013, 16:24
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Hallo Seestern

Täusche Dich mal nicht mit den 750 kg Jenseits von Clio

Mein Benz w210 Kombi 2,9td hatte auch nur 600Kg
Und mein Kia Carnival auch 2,9 td der hatte nur 550Kg.
Wobei ich jetzt dem Audi durch die Große Bremsanlage seine 750kg zu gesten würde aber nicht beschwören.

Starte hier mal ne Rundfrage was Golf und Co so hat.

Du wirst Dich wundern

Jeder denkt er Hätte 750 Kg ungebremst aber dem ist nicht so.

Lg Markus
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  #31  
Alt 18.02.2013, 16:39
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Der A8 hat 750 kg. Kann man vielleicht durch Abbauen von Teilen erreichen.
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  #32  
Alt 18.02.2013, 16:42
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Zitat:
Zitat von königsfamilie4 Beitrag anzeigen
Hallo Seestern

Täusche Dich mal nicht mit den 750 kg Jenseits von Clio

Mein Benz w210 Kombi 2,9td hatte auch nur 600Kg
Und mein Kia Carnival auch 2,9 td der hatte nur 550Kg.
Wobei ich jetzt dem Audi durch die Große Bremsanlage seine 750kg zu gesten würde aber nicht beschwören.

Starte hier mal ne Rundfrage was Golf und Co so hat.

Du wirst Dich wundern

Jeder denkt er Hätte 750 Kg ungebremst aber dem ist nicht so.

Lg Markus
Mein Weib hat einen Peugeot 206CC - nicht gerade prädestinierte Zugmaschine. Der hat 1,3to gebremst und 750kg ungebremst ... und mein Eos TDI 1,5to / 750kg. Wenn selbst buckelige Cabrios das haben, dachte ich, wäre das Standard ...
Danke für den Hinweis. Der A8 macht aber m.W. 2,2to gebremst, dann kann der auch 750kg ungebremst.
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Andreas
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  #33  
Alt 18.02.2013, 17:21
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Ich sage ja dem Audi Traue ich es zu da er ne Große Bremsanlage hat.

Es wunderst micht aber jetzt doch daß deine 2 soviel haben.

Lg Markus
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  #34  
Alt 18.02.2013, 17:28
königsfamilie4 königsfamilie4 ist offline
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Anhängelast Peugot 206cc

die angaben des fahrzeugsherstellers, in diesem fall peugeot, sind zu beachten,
nicht der hersteller einer anhängerkupplung.

und die sind eindeutig...

600kg ungebremst

1070kg gebremst.

es geht um die ganze fahrzeugstruktur, fahrwerk, bremsen usw, das sind die wichtigen dinge die entscheidend sind.

ich vermute mal das sich die angabe von westfalia auf ihre kupplung bezieht und eben das maximal an last die diese kupplung aushält.

Lg Markus
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  #35  
Alt 18.02.2013, 17:35
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Zitat:
Zitat von königsfamilie4 Beitrag anzeigen
Anhängelast Peugot 206cc

die angaben des fahrzeugsherstellers, in diesem fall peugeot, sind zu beachten,
nicht der hersteller einer anhängerkupplung.

und die sind eindeutig...

600kg ungebremst

1070kg gebremst.

es geht um die ganze fahrzeugstruktur, fahrwerk, bremsen usw, das sind die wichtigen dinge die entscheidend sind.

ich vermute mal das sich die angabe von westfalia auf ihre kupplung bezieht und eben das maximal an last die diese kupplung aushält.

Lg Markus
Ups ... mal nachgesehen. Sind 1.100kg / 600kg bei unserem. Vermutlich auch motor- und ausstattungsabhängig (mein Weib hat den 2.0 16V Benziner).
Muss ich mit irgendeinem Vorgängerauto verwechselt haben ... wobei ich selbst immer größere Autos fürs Boot hatte (A6, Passat, 2x 5er touring, 2x C-Klasse Firmenwagen) - alle >1,6to und 750kg.
Sorry für die Verwirrung. Was den A8 anbegeht, bleibe ich dabei - 750kg kann der.
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  #36  
Alt 18.02.2013, 17:41
königsfamilie4 königsfamilie4 ist offline
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Ja der Audi darf daß,

Wir haben auch Kia Sportage die haben nur 600 kg als Suv.

Achte mal drauf uzd frage Dich mal in der Gegend rum Du wirst erstaunt sein.

Oder starte hier mal ne Umfrage.

Die meisten werden es Überschätzen.

es geht auch jeder weg und kauft en 750kg Anhänger weil er denkt er darf, so lang er nicht voll ist ja.

So bevor wir weiter vom hießigen Thema abschweifen...

Lg Markus
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  #37  
Alt 18.02.2013, 17:43
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Wenn das tatsächlich 750kg unterschreitet - was schwierig werden könnte, denn mein Tandemtrailer hat schon 520kg, + die dritte Achse etc., gibts noch eine Option:
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anmelden ohne TÜV, geht nicht
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  #38  
Alt 18.02.2013, 17:47
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Also dann erkäre mir doch mal , warum mein Nachbar legal mit seinem Wagen 3,5 Tonnen ziehen darf?

Diese Regel mit dem 1,5 Fachen hat mir mein Tüffer erklärt, gilt
nur bei 100 Hm/h nicht bei normalen 80 Kmh Hängern.
Die älteren KL III FS konnten 7,5 Tonnen als Zugfahzeug bewegen + Anhänger, unbegrenzt.
Wer sich einen neuen Lappen C1E andrehen lassen hat, darf nur noch 12 T gesamt ziehen.

Mit der roten Nummer darf ich sehr wohl ein nicht zugelassens
Fahrzeug bewegen. Das ist ja der Grund, zum Zulassen und
in die Werkstatt zur Umrüstung fahren zu können.! Nur ob ein Boot drauf sein darf?
Das sollte mal mit einem Anwalt besprochen werden.
(Thema musste erst das Boot vom Hänger heben lassen, um den Hänger dem TÜV vorzuführen )

Bei Kurzkennzeichen, Achtung andere Regelung, da nicht gewerblich!

Was ich hier für ein Problem sehe ist, das die US Hänger normlerweise keine Auflaufbremse besitzt . Die meisten Wagen können nur 500, maximal 750 KG unbebremst ziehen.
Wenn der mit Boot drauf und 2,5 Tonnen ungebremst gefahren wird,
Glückwunsch. ca. 2 Tonnen zuviel, 400% drüber. das wird richtig teuer.
Grüße
Frank

Geändert von corvette-gold (18.02.2013 um 18:14 Uhr)
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  #39  
Alt 18.02.2013, 17:55
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Wer sich einen neuen Lappen C1E andrehen lassen hat, darf nur noch 12 T gesamt ziehen.
Das ist nicht richtig du bekommst auch die Klasse CE mit der begrenzung auf 18,5t wie vorher bei der Klasse 3. Allerdings muss mna diese ab dem 50ten Lebensjahrv seperat beantragen und auch alle 5 Jahre verlängern (Gesundheitsuntersuchung.

aber das ist nicht das Thema hier.
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  #40  
Alt 18.02.2013, 18:02
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Also dann erkäre mir doch mal , warum mein Nachbar legal mit seinem Wagen 3,5 Tonnen ziehen darf?

Diese Regel mit dem 1,5 Fachen hat mir mein Tüffer erklärt, gilt
nur bei 100 Hm/h nicht bei normalen 80 Kmh Hängern.
Die älteren KL III FS konten 7,5 Tonnen als Zugfahzeug bewegen + Anhänger, unbegrenzt.
Wer sich einen neuen Lappen C1E andrehen lassen hat, darf nur noch 12 T gesamt ziehen.

Mit der roten Nummer darf ich sehr wohl ein nicht zugelassens
Fahrzeug bewegen. Das ist ja der Grund, zum Zulassen und
in die Werkstatt zur Umrüstung fahren zu können.! Nur ob ein Boot drauf sein darf?
Das sollte mal mit einem Anwalt besprochen werden.
(Thema musste erst das Boor vom Häger heben lassen, um den Hänger dem TÜV vorzuführen )

Bei Kurzkennzeichen, Achtung andere Regelung, da nicht gewerblich!

Was ich hier für ein Problem sehe ist, das die US Hänger normlerweise keine Auflaufbremse besitzt . Die meisten Wagen können nur 500, maximal 750 KG unbebremst ziehen.
Wenn der mit Boot drauf und 2,5 Tonnen ungebremst gefahren ist,
Glückwunsch. ca. 2 Tonnen zuviel, 400% drüber. das wird richtig teuer.
Grüße
Frank
Da gehen jetzt ein paar Dinge durcheinander.
Autos dürfen oft mehr ziehen als ihr Eigengewicht, manchmal ist das Zuggewicht aber limitiert (das heißt, Anhängelast und Zuladung dürfen nicht gleichzeitig ausgereizt werden).
Es gibt aber Limitationen darüber hinaus a) bei den neueren Führerscheinklassen und b) für die 100-km/h-Zulassung. Mit einem Klasse-3-Führerschein und ohne 100-km/h-Zulassung darfst Du mit einem PKW ziehen, was der in den Papieren stehen hat.

Rote Nummer und Kuzzeitkennzeichen sind natürlich für nicht-zugelassene Kfz (zumindest das Kurzzeitkennzeichen sogar nur für solche!), aber sie müssen verkehrssicher und prinzipiell zulassungsfähig sein. Einen Ami-Trailer mit 0% Chance auf Zulassung darf man formal nichtmal damit bewegen.

Die Probleme bei US-Trailern sind neben Bremse und Kupplungsmaul auch oft die Beleuchtung, Achsaufhängungen etc.

Und: beladen wollte hier niemand mit dem Geschoss durch die Gegend fahren (hoffe ich).
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Andreas
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  #41  
Alt 18.02.2013, 18:09
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das ist nicht richtig du bekommst auch die Klasse CE mit der begrenzung auf 18,5t wie vorher bei der Klasse 3. A.
O Kaay , gegoogelt. wußte ich nicht .
Grüße
der Frank
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  #42  
Alt 18.02.2013, 18:11
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Canadachris Canadachris ist offline
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Zitat:
Zitat von Arzgebirger Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Canadachris Beitrag anzeigen
Die Amis haben Kugelköpfe in allen Grössen...
Na alle Größen gibts auch wieder nicht...gibt nur 3 bei PKW/SUV...

Er wird ne 2 5/16 Zoll haben....(wenn nicht in US umgerüsted..)und die klappert auf deutschen Anhängerkugeln...lässt sich aber durch einstellen der Sperrklinke beheben....macht man aber nicht..
stimmt, 1 7/8", 2" und 2 5/16", sieht dann leider oft so aus



und dann gibts noch Uebergrosse


Ich hatte allerdings auf meinem Pickup was anderes




schoene zerlaberte Gruesse, Chris
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  #43  
Alt 18.02.2013, 18:18
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Da gehen jetzt ein paar Dinge durcheinander.
Autos dürfen oft mehr ziehen als ihr Eigengewicht, manchmal ist das Zuggewicht aber limitiert.
Bist Du sicher? StVZO § 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht

(edit: wurde oben schon zitiert).

Da der Audi A8 soweit ich weiß weder ein Geländefahrzeug ist noch ein LKW, darf der (und auch Euer Peugeot oder der Eos) doch auf keinen Fall mehr ziehen als das zulässige Gesamtgewicht. Und mit der 100km/h Zulassung hat das offensichtlich überhaupt nichts zu tun.

Grüße

Matthias, bald mit 3,5to Fuhre.
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  #44  
Alt 18.02.2013, 18:45
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Beim Ziehendürfen des Autos geht es nach tatsächlichem Gewicht, beim Fahrer nach zulässigem.
Nachdem mein Schwison eine Fahrschule hat habe ich mich gerade mal "aufklären" lassen.
Demnach sieht es sei 19.01.2013 so aus :


Kraftwagen bis 3,5 t zG

  • Mitführen von Anhängern
    • Alle Anhänger bis 750 kg zG,
    • bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Nachzulesen hier :

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/0...en-ab-2013.htm
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Geändert von Fred (18.02.2013 um 19:29 Uhr)
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  #45  
Alt 18.02.2013, 19:41
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[QUOTE=Canadachris;3001163]stimmt, 1 7/8", 2" und 2 5/16", sieht dann leider oft so aus



Für jeden Hänger die passende Größe...was gibts besseres...

und dann gibts noch Uebergrosse

jo.....



Glück Auf!
Gunar
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  #46  
Alt 18.02.2013, 20:44
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Rote Nummer und Kuzzeitkennzeichen sind natürlich für nicht-zugelassene Kfz (zumindest das Kurzzeitkennzeichen sogar nur für solche!), aber sie müssen verkehrssicher und prinzipiell zulassungsfähig sein. Einen Ami-Trailer mit 0% Chance auf Zulassung darf man formal nichtmal damit bewegen.

Die Probleme bei US-Trailern sind neben Bremse und Kupplungsmaul auch oft die Beleuchtung, Achsaufhängungen etc.

Und: beladen wollte hier niemand mit dem Geschoss durch die Gegend fahren (hoffe ich).

Fassen wir also nochmal zusammen:

1. deutsches Kupplungsmaul montieren
2. deutschen Lampenträger mit roter nummer anhängen
3. alles nicht benötigte (Windenstand,Langauflagen,etc..) abschrauben um unter die 750kg zu kommen - Idee vier der 6 Reifen sind für die Überführung ja auch überflüssig, also ab in den Kofferraum damit und die Achsen hochbinden

Dann ist das ganze absolut Legal!

Und ein Amitailer bekommt man mit deutscher Auflaufeinrichtung, deutscher Achse und deutscher Lichtleiste problemlos zugelassen. Sogar mit Blattfedern
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Alt 18.02.2013, 20:55
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Hallo Emotion

Also fassen wir mal zusammen...

Sieht daß dann die Rennleitung bleibt das ganze gedöns stehn, man holt für viel Geld einen Abschleppdienst der das ganze dahin bringt wo es hin soll und man hat eine saftige Strafe an der Backe.
Sowie eine Straftat fahren Ohne Versicherungsschutz...

Es wurde schon mehrfach geschrieben.

So lange das Ding nicht Gesetzeskonform ist darf es nicht mit Roten oder Kurzeitkennezeichen Oder Zollkennzeichen überführt werden.

Und alleine der Trailer ohne Windenstand und zubehör wiegt mehr als 750 Kg.

Es bleibt jedem überlassen ich selbst würde es auch tun mit roten Dingern zu fahren usw. wo kein Richter kein Kläger.

Aber man kann doch hier keinen Forumskollegen darin stärken oder mit falschen wissen ins offene Messer laufen lassen.

im übrigen haben wir jetzt 3 Seiten voll und kein einzigstes Statement vom Verfasser.

Da können wir uns Dumm und Dümmer disktieren ohne genaue Angaben.

Vieleicht ist das Ding ja umgerüstet vieleicht hat er ja den Führerschein vieleicht hat er die Anhängelast vieleicht...

Lg Markus
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  #48  
Alt 18.02.2013, 21:03
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Das ist schlichweg falsch, denn für die roten nummern muss es eben nicht Gesetzeskonform sein, sondern nur Verkehrssicher!
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  #49  
Alt 18.02.2013, 21:13
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Du meinst bestimmt daß hier

1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.



Aber er gilt wohl kaum als Verkehrsicher mit hochgebunder Achse.
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  #50  
Alt 18.02.2013, 21:19
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Hallo !

Also fassen wir mal zusammen.

1. soll michio666 bei der Führerscheinstelle nachfragen was er genau für einen Führerschein hat - wenn er einen hat.

2. sollte michio666 bei der Werkstatt, der Zulassungsstelle dem TÜV oder einem der Fahrzeugpapiere lesen kann nachfragen, was er genau für einen A8 hat bzw. was der Karren ziehen darf.

3. soll michio666 dann bei am besten einen Autotransportanhänger ausleihen oder mieten, damit den komischen Hafentrailer aufladen, gut verzurren, ggf. an hinten überstehenden Teilen einen roten Lumpen hängen (auch La Fontaine genannt) und damit die Überführung vornehmen.

W.
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