boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 56
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 17.02.2013, 19:56
michio666 michio666 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: zwischen Hamburg und Berlin
Beiträge: 38
Boot: Formula 280 Sun Sport
3 Danke in 2 Beiträgen
Standard Darf ich 5t Us-Trailer ziehen mit A8?

Hallo Leute, ich hab mal eine Frage. Ich kann einen Us Trailer haben, den ich mit roten nummern überführen wollte. Als Zugmaschine Audi A8 und der Trailer ist so ein 11m dreiachser. Aber nicht zugelassen. Darf ich das überhaubt?

Bedenken weil: Mein Kollege wurde angehalten mit einem Transporter der 2,2t ziehen darf und einen 2,5t Trailer unbeladen. Er hat anzeige bekommen von den Bullen, dass er diesen Trailer hätte nicht ziehen dürfen. Unlogisch da max 500kg lehrgewicht aber wahr.

Vielleicht kennt sich jemand mit dem Kram genau aus.

danke schonmal
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 17.02.2013, 20:06
Benutzerbild von Jokno
Jokno Jokno ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 15.06.2012
Ort: Wo Rhein und Main sich kuessen
Beiträge: 90
Boot: immer noch keines
324 Danke in 147 Beiträgen
Standard

Es kommt auf deinen Fuehrerschein an, hast du den Fuehrerschein Klasse B, dann darf die Gesamtmasse des Zuges 3,5 to nicht uebersteigen.
Hast Du Be, dann darfst Du einen Zugwagen mit max. 3,5 to plus dem zulaessigen Anhaenger ( Anhaengelast) bewegen und in dieser Kombination darf die zGM des Anhaengers hoeher sein als die Anhaengelelast, die im FzSchein eingetragen ist. Voraussetzung das tatsaechliche Gewicht uebersteigt nicht die Anhaengelast.
Hast Du noch den Fuehrerschein Klasse drei, dann hast Du gar kein Problem damit.
Kurzzeitkennzeichen fuer reine Ueberfuehrungsfahrten duerfte auch kein Problem darstellen.
__________________
Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont

Den Tag nutzen und die Nacht geniessen
Joerg
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 17.02.2013, 20:07
Wohnbusfahrer
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich glaube, das wurde gerade wieder geändert, aber genau sagen kann ich es nicht.
Was mich daran mehr stört, sind die drei Achsen. Tandem darfst du, wenn nicht mehr als 99 cm Achsmittenabstand, aber drei?
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 17.02.2013, 20:08
königsfamilie4 königsfamilie4 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 28.07.2012
Ort: Altrheinhafen Lampertheim
Beiträge: 200
356 Danke in 200 Beiträgen
Standard

Hallo

Ist so ne Sache da ja nur mit Tüv-Fähigen Fahrzeugen Rote bzw Kurzzeitkennzeichen überführt werden darf.
Ein US Trailer hat normalerweiße ja kein Tüv oder ist dieser umgerüstet.
Das Kupplungsmaul ist minimal größer als Europäische und die Achsen...
Und ne Probefahrt wäre es ja nur wenn der umgerüstet wäre.
zu dem Gewicht.
es Kommt auf das tatsächliche Gewicht an, die können dich auf ne Waage schicken.
Manch Transporter hat weniger Anhängelast als ein Großer Pkw.
Was hast Du denn für ne Anhängelast im Schein stehn???

Es gilt das tatsächliche Gewicht

Lg Markus
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 17.02.2013, 20:09
Benutzerbild von Supra
Supra Supra ist offline
Captain
 
Registriert seit: 16.02.2009
Ort: Ennepetal
Beiträge: 562
Boot: Fiart Mare Brezza mit Mercury
Rufzeichen oder MMSI: Gibt es nicht
422 Danke in 260 Beiträgen
Standard

Hi
war der Transporter ein LKW? War die Strafe vielleicht dafür??? Ansonsten halt ich das für ein Gerücht.
Das mit dem US Trailer ist so ne Sache.... Hydraulikbremse, Us Auflaufeinrichtung, andere Größe des Kugelkopfes???? Frag da vielleicht mal beim Strassenverkehrsamt nach.

Gruß
Kai
__________________
Gruß
Kai

"Ist nur meine Meinung"
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 17.02.2013, 20:10
Benutzerbild von Supra
Supra Supra ist offline
Captain
 
Registriert seit: 16.02.2009
Ort: Ennepetal
Beiträge: 562
Boot: Fiart Mare Brezza mit Mercury
Rufzeichen oder MMSI: Gibt es nicht
422 Danke in 260 Beiträgen
Standard

So schnell wie ihr Seit kann ich nicht schreiben....
__________________
Gruß
Kai

"Ist nur meine Meinung"
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 17.02.2013, 20:12
königsfamilie4 königsfamilie4 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 28.07.2012
Ort: Altrheinhafen Lampertheim
Beiträge: 200
356 Danke in 200 Beiträgen
Standard

Ein Us Trailer bekommt Nichtumgerüstet offiziell keinen Tüv.

Bei den Amis ist der Kugelkopf etwas größer fällt auch keinem auf, ist auch nur minimal.

Normalerweiße passiert da auch nix, aber der Teufel liegt...
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 17.02.2013, 20:13
Benutzerbild von Ostfriesen
Ostfriesen Ostfriesen ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 4.496
5.514 Danke in 2.413 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Tandem darfst du, wenn nicht mehr als 99 cm Achsmittenabstand, aber drei?
Ist gewesen. Du dürftest auch Drehschemel mit 3 oder vier Achsen fahren. Das Gewicht entscheidet.

Habe mir seinerzeit den 3er umschreiben lassen und darf jetzt Gespann von max. 19 t fahren.
__________________
Alex
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 17.02.2013, 20:15
königsfamilie4 königsfamilie4 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 28.07.2012
Ort: Altrheinhafen Lampertheim
Beiträge: 200
356 Danke in 200 Beiträgen
Standard

was hat denn der Trailer leer, ein Ami 3 Achser hat auch sein Gewicht welches man nicht unterschätzen soll.
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 17.02.2013, 20:17
Benutzerbild von Jokno
Jokno Jokno ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 15.06.2012
Ort: Wo Rhein und Main sich kuessen
Beiträge: 90
Boot: immer noch keines
324 Danke in 147 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Ich glaube, das wurde gerade wieder geändert, aber genau sagen kann ich es nicht.
Was mich daran mehr stört, sind die drei Achsen. Tandem darfst du, wenn nicht mehr als 99 cm Achsmittenabstand, aber drei?
Das von mir beschriebene ist die neue , ab 19.01.2013 gueltige Fassung.
__________________
Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont

Den Tag nutzen und die Nacht geniessen
Joerg
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 17.02.2013, 20:18
Solpat Solpat ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.09.2010
Ort: Baden-Baden
Beiträge: 456
Boot: Nauticat 35
494 Danke in 245 Beiträgen
Standard

Hallo Joerg,

ungeachtet der Führerscheinproblematik, ist in Deutschland das maximal mögliche Anhängergewicht mit Auflaufbremse auf 3,5 Tonnen beschränkt. Der 5 Tonnen US-Trailer hat:

1. Keine deutsche Zulassung
2. Keine in Deutschland für sein Gewicht zugelassene Bremsanlage.
3. Steht in den Papieren des Audi A8 die Zulässige Anhängelast. Die müsste jeh nach Motorisierung und Antrieb). D. h. unbeladen bzw. Teilbeladen dürfte das Zugfahrzeug theoretisch den Trailer ziehen, wenn Pkt. 1 und 2 nicht wären.

In einem Wort: NEIN

Wie es allerdings mit US-Zulassung (Nummernschild) wäre, wäre interessant zu erörtern.

Wenn Du eine deutsche Zulassung möchtest, müssen Achsen und Auflaufeinrichtung abgestimmt und eine Berechnung vom Hersteller (Achse+Aufleufeinrichtung) vorliegen. Ich könnte mir nur vorstellen den Trailer auf 3,5 abzulasten und auf deutsche Komponenten umzubauen.

MfG

Oliver
__________________

Es braucht einen langen Atem Dingen auf den Grund gehen zu können - Sachkenntnis verkürzt den Weg ungemein!
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 17.02.2013, 20:21
Benutzerbild von Jokno
Jokno Jokno ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 15.06.2012
Ort: Wo Rhein und Main sich kuessen
Beiträge: 90
Boot: immer noch keines
324 Danke in 147 Beiträgen
Standard

Oliver , ich gebe Dir Recht, wenn der Troeteroeffner den Anhaenger zulassen wollte, aber es geht doch- so hab ich es verstanden- nur ume eine Ueberfuehrung um den Anhaenger als Hafentrailer zu verwenden.
__________________
Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont

Den Tag nutzen und die Nacht geniessen
Joerg
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 17.02.2013, 20:23
Benutzerbild von Basstel-Bassti
Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
Registriert seit: 19.05.2008
Beiträge: 1.978
7.689 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

den Dreiachser ... mittels Demontage zum 2-achser machen ?
__________________
diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 17.02.2013, 20:28
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.196
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
28.897 Danke in 11.589 Beiträgen
Standard

Oliver lese doch mal genau!!

Leere Überführung, rotes überführungskennzeichen

Daher gilt der Anhänger als ungebremst (Ami Bremse zählt nicht)

Wenn das Leergewicht kleiner 750kg ist und der A8 750 kg ungebremst ziehen darf ist es legal!

Es sollte idealerweise noch das zugmaul gegen ein einfaches deutsches getauscht werden, das kostet ca.15€

Steht aber alles schon hundertfach im Forum
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
Folgende 7 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 17.02.2013, 20:30
königsfamilie4 königsfamilie4 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 28.07.2012
Ort: Altrheinhafen Lampertheim
Beiträge: 200
356 Danke in 200 Beiträgen
Standard

Hallo

Klar geht es nur um die Überführung

Aber alleine das der Trailer keine Deutsche Zulassung hat und die beschriebenen Gründe die Oliver auch genannt hatte.
Auch sind die Verschlüsse bzw Sicherung der Deichsel hier nicht angenommen

Ist eine Überführung mit Roten oder Kurzeitkennzeichen NICHT erlaubt.


Lg Markus
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #16  
Alt 17.02.2013, 23:36
herrmic herrmic ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 08.02.2003
Ort: Hamburg Umland
Beiträge: 2.977
Boot: sold
21.426 Danke in 6.732 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Ist gewesen. Du dürftest auch Drehschemel mit 3 oder vier Achsen fahren. Das Gewicht entscheidet.

Habe mir seinerzeit den 3er umschreiben lassen und darf jetzt Gespann von max. 19 t fahren.
Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Oliver lese doch mal genau!!

Leere Überführung, rotes überführungskennzeichen

Daher gilt der Anhänger als ungebremst (Ami Bremse zählt nicht)

Wenn das Leergewicht kleiner 750kg ist und der A8 750 kg ungebremst ziehen darf ist es legal!

Es sollte idealerweise noch das zugmaul gegen ein einfaches deutsches getauscht werden, das kostet ca.15€

Steht aber alles schon hundertfach im Forum
Zitat:
Zitat von Jokno Beitrag anzeigen
Es kommt auf deinen Fuehrerschein an, hast du den Fuehrerschein Klasse B, dann darf die Gesamtmasse des Zuges 3,5 to nicht uebersteigen.
Hast Du Be, dann darfst Du einen Zugwagen mit max. 3,5 to plus dem zulaessigen Anhaenger ( Anhaengelast) bewegen und in dieser Kombination darf die zGM des Anhaengers hoeher sein als die Anhaengelelast, die im FzSchein eingetragen ist. Voraussetzung das tatsaechliche Gewicht uebersteigt nicht die Anhaengelast.
Hast Du noch den Fuehrerschein Klasse drei, dann hast Du gar kein Problem damit.
Kurzzeitkennzeichen fuer reine Ueberfuehrungsfahrten duerfte auch kein Problem darstellen.
Habs mal komprimiert. Da steht alles, was für dich interessant ist.

Alles andere ist gefährliches Halbwissen, bzw. Unwissen.
__________________
[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / unaufsteigbar

Leidenschaftlicher Dieselfahrer
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #17  
Alt 18.02.2013, 02:50
Benutzerbild von Canadachris
Canadachris Canadachris ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 02.10.2012
Ort: Magog QC
Beiträge: 825
Boot: Mina der Strassenkreuzer 1991 Thomas saf-t-liner 5.9L Cummins #minatheskoolie , 2017 Kia Soul EV
16.196 Danke in 3.069 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von königsfamilie4 Beitrag anzeigen
...

Bei den Amis ist der Kugelkopf etwas größer fällt auch keinem auf, ist auch nur minimal.

......
Die Amis haben Kugelköpfe in allen Grössen, mein 5t Bootstrailer hat 2 5/16 Zoll, das sind knapp 58.7mm.
Da würde ich schon genau nachsehen, zumal die amerikanischen 2 Zoll auch 50.8 mm sind, und nicht bloss "minimal grösser"

Chris
__________________
Nur ein offenes Bier ist ein gutes Bier.
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 18.02.2013, 06:55
königsfamilie4 königsfamilie4 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 28.07.2012
Ort: Altrheinhafen Lampertheim
Beiträge: 200
356 Danke in 200 Beiträgen
Standard

Hallo Chris

Das minimal größer war falsch ausgedrückt...

Aber die meißten wissen es nicht und es fällt den wenigsten
Der größenunterschied auf.

Und daß mit dem gefährlichen halb oder unwissend ist so Ne Sache.
ohne Umrüstung ist der trailer nicht verkehrstauglich und somit
ist das überführen NICHT gestattet egal welcher Führerschein egal welche
anhängelast.
und eine Probefahrt ist es erst nach einer Umrüstung.
das ist kein halb oder unwissen.
da ich vom handy aus schreibe bin ich zu faul den gesetzestext rauszugoogeln.
und bei nem 5t 3achser kommt man nicht mit 750 kg ungebremst hin
wie es hier auch schon gefallen ist.

Lg markus.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 18.02.2013, 10:35
123 123 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 2.263
2.223 Danke in 1.183 Beiträgen
Standard

Sorge für sichere Beleuchtung, Kupplung und Bremsen, fahre vorsichtig und zurückhaltend und sieh zu, dass der Führerschein passt. Der alte 3er hat nämlich eine Achsbeschränkung. Die entfällt aber mit dem Umtausch nach BE und C1E. Beim Rest würde ich es drauf ankommen lassen.
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 18.02.2013, 12:43
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von michio666 Beitrag anzeigen
Bedenken weil: Mein Kollege wurde angehalten mit einem Transporter der 2,2t ziehen darf und einen 2,5t Trailer unbeladen. Er hat anzeige bekommen von den Bullen, dass er diesen Trailer hätte nicht ziehen dürfen. Unlogisch da max 500kg lehrgewicht aber wahr.
Das ist nicht unlogisch, da es nach dem zulässigen Gesamtgewicht geht und nicht nach dem tatsächlichen Gewicht = Leergewicht.

Demnach erfolgte die Anzeige der Polizei völlig zu recht.
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------

Geändert von Fred (18.02.2013 um 13:39 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 18.02.2013, 13:42
Arzgebirger Arzgebirger ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 12.06.2011
Beiträge: 1.829
1.051 Danke in 755 Beiträgen
Standard

[QUOTE=Canadachris;3000335]Die Amis haben Kugelköpfe in allen Grössen...

Na alle Größen gibts auch wieder nicht...gibt nur 3 bei PKW/SUV...

Er wird ne 2 5/16 Zoll haben....(wenn nicht in US umgerüsted..)und die klappert auf deutschen Anhängerkugeln...lässt sich aber durch einstellen der Sperrklinke beheben....macht man aber nicht..


Glück Auf!
Gunar
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 18.02.2013, 14:13
123 123 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 2.263
2.223 Danke in 1.183 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das ist nicht unlogisch, da es nach dem zulässigen Gesamtgewicht geht und nicht nach dem tatsächlichen Gewicht = Leergewicht.

Demnach erfolgte die Anzeige der Polizei völlig zu recht.
Beim Ziehendürfen des Autos geht es nach tatsächlichem Gewicht, beim Fahrer nach zulässigem.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #23  
Alt 18.02.2013, 14:22
herrmic herrmic ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 08.02.2003
Ort: Hamburg Umland
Beiträge: 2.977
Boot: sold
21.426 Danke in 6.732 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das ist nicht unlogisch, da es nach dem zulässigen Gesamtgewicht geht und nicht nach dem tatsächlichen Gewicht = Leergewicht.

Demnach erfolgte die Anzeige der Polizei völlig zu recht.


§ 42 StVZO - Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
1.
Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2.
Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3.
Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 darf nur 50 Prozent der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.
__________________
[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / unaufsteigbar

Leidenschaftlicher Dieselfahrer
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 18.02.2013, 14:26
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.058
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.023 Danke in 20.630 Beiträgen
Standard

Gegen das Ziehen spricht:
  1. Der Trailer wird als ungebremster Trailer angesehen, da die amerikanische auflaufeinrichtung nicht zugelassen ist
  2. das Max. Gewicht eines ungebremsten Hängers 750kg nicht püberschreiten darf
  3. das Leergewicht eines 3 Achsigen US Trailers locker über diese 750 kg liegt.
  4. Der Trailer nicht der STVZO entspricht und somit generell nicht im Strassenverkehr bewegt werden darf.
  5. Die Kupllung des Trailers nicht aud den deutschen Kugelkopf passt und somit keinen Sicheren Halt gewährleistet.
Im Falle des Falles erlischt der Versicherungschutz des Zugfahrzeuges und auch die Privathaftpflicht würde im Schadensfall nicht zahlen.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #25  
Alt 18.02.2013, 14:27
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.196
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
28.897 Danke in 11.589 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das ist nicht unlogisch, da es nach dem zulässigen Gesamtgewicht geht und nicht nach dem tatsächlichen Gewicht = Leergewicht.

Demnach erfolgte die Anzeige der Polizei völlig zu recht.

Das!!!! ist absolut falsch!! Das tatsächliche Gewicht zählt und nichts anderes!!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 56



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:36 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.