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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 09.04.2013, 16:53
Käptn Iglo Käptn Iglo ist offline
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Hallo,

Ward Ihr am letzten Samstag beim Kitzinger an der Rampe in Schierstein ?

Gruß
Ole
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  #27  
Alt 10.04.2013, 09:40
Benutzerbild von apiroma
apiroma apiroma ist offline
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Versuch mal aufzuklären ob man da trotzdem was machen kann.
Die Schweiz lehnt sich güterverkerhsmäßig an die EU an, es kann also doch Vorschriften für geben. Und wenn der VK die Ersatzreifen zahlt!!!

Normalerweise bist Du aber als Fahrer in der Pflicht dann nicht zu fahren wenn Dir was komisch vorkommt. In diesem Fall hast Du nen Fehler gemacht (und wenn Du evtl. vor Ort nur noch auf ne Waage gefahren wärst, hättest Du den VK festnageln können).
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #28  
Alt 10.04.2013, 11:59
Benutzerbild von chrisboot
chrisboot chrisboot ist offline
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Hallo

Ich versuch mit den vorhandenen Informationen etwas Licht ins Dunkle zu bringen.

Die Straf-und Verkehrsrechtlichen Fragen lass ich weg, es geht rein um die Haftung des Verkäufers. Ich geh von folgendem Sachverhalt aus:
1. Trailer wurde vom Käufer ausgeliehen und zum Kauf mitgebracht
2. Trailer wird repariert (Schadenposten 1)
3. Sachschaden am Boot wird repariert (Schadenposten 2)
4. Abschlepper wurde bezahlt (Schadenposten 3)
5. Der Verkäufer hat Sitz in der Schweiz
6. es gibt keinen schriftlichen Vertrag mit AGBs

Der Verkäufer muss an seinem Sitz eingklagt werden, ergo in der Schweiz, anwendbar ist grundsätzlich schweizer Recht.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/291/a118.html
http://www.admin.ch/ch/d/sr/291/a117.html

Deine Ansprüche ergeben sich aus der Schlechterfüllung einer Nebenpflicht des Kaufvertrages. Die Verladung war Teil der (mündlichen) Abmachungen im Kaufvertrag. Die Verladung ist als einzelnes ein Werkvertrag. Die Erfüllung des Werkvertrages muss durch den Werkbesteller schnellstmöglich auf Mängel hin untersucht werden. Das Werk gilt als Genehmigt, wenn keine Mängelrüger erfolgt.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a370.html

Da Du als Fahrer für das Gespann strasenverkehrsrechltlich verantwortlich bist, kann mit deiner Abfahrt von einer stillschweigenden Genehmigung der Verladung ausgegangen werden... Zusammengefasst wird also die Durchsetzung deiner Ansprüche sehr schwierig...

Abgesehen davon ist es teuer und aufwändig, die Ansprüche zu beweisen und durchzusetzten und würde sich nur bei klarer Beweislage rechnen. Versuch auf dem aussergerichtlichen Weg was zu kriegen oder lass es bleiben.

Dies ist logischerweise nur meine private Meinung ohne Kenntnisse der genauen Fakten, aber ich hoffe ich kann allen Interessierten damit helfen...

und abgesehen davon:

Hallo, ich bin seit Jahren stiller Mitleser bei den Restaurateuren und Selbstbauern, ich find das super und hab mich jetzt endlich auch registriert.

Chris
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  #29  
Alt 10.04.2013, 12:30
JohnB JohnB ist offline
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Der Thread läuft IMHO in eine merkwürdige Richtung.

"stefan_ha" zug folgendes "FAZIT: Auch als Trailer-Laie sollte man auf sein
Gefühl hören und sich nicht auf vermeintliche Zusicherungen von "erfahrenen"
Verkäufern verlassen."

Er hat weder eine Schadensersatzfrage diskutiert noch behauptet, er sei am
Unfall unbeteiligt.

Lasst doch das Fazit einfach so stehen.
__________________
Beste Grüße

John
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  #30  
Alt 10.04.2013, 17:34
stefan_ha stefan_ha ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Hallo Stefan,

1.) hast du dies schriftlich bzw. war bei der Verladung ein Zeuge dabei (dort hast du den Verkäufer ja nochmal darauf aufmerksam gemacht)?

2.) war es ein gewerblicher Verkäufer?

3.) hast du ihn mal angerufen und mit ihm die Sache besprochen?

4.) hat der Trailer (ausser den beiden Reifen) weiteren Schaden genommen bzw. ist er versichert (du hast ihn ja gemietet)?

Insgesamt hattest du noch Glück im Unglück. Ich habe schon einige Boote auf der Autobahn liegen sehen bzw. umgekippte Boot/Trailerkombinationen weil die Reifen weggeflogen sind.
Hallo Thomas,
1) schrifltich habe ich per email vorliegen, dass der Trailer angepasst werden würde. Ein Zeuge habe ich - mein Mitfahrer.
2) Verkäufer ist zwar Gewerbetreibender, allerdings nicht im Booteverkauf
3) Der Verkäufer/Verlader ist im Detail über die Sache informiert. Ihm tut es leid, hält sich aber ansonsten natürlich mehr als bedeckt.
4) ich befürchte, dass der Trailer nicht versichert ist. Neben den Reifen ist noch die Rechte Langauflage mit Spindelstützen abgebrochen (Auslöser des Unfalls).
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  #31  
Alt 10.04.2013, 17:38
stefan_ha stefan_ha ist offline
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Zitat:
Zitat von Käptn Iglo Beitrag anzeigen
Hallo,

Ward Ihr am letzten Samstag beim Kitzinger an der Rampe in Schierstein ?

Gruß
Ole
Ja, am Nachmittag

VG, Stefan
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  #32  
Alt 10.04.2013, 21:48
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45meilen 45meilen ist offline
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Stefan, wie ich Dir schon schrieb,
wenn Du an der auslösenden Spindelstütze keinen Materialfehler, oder eine andere fehlerhafte, event. manipulierte Reparatur feststellen kannst,
hake es ab
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #33  
Alt 11.04.2013, 06:49
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xenix xenix ist offline
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Stefan, wie ich Dir schon schrieb,
wenn Du an der auslösenden Spindelstütze keinen Materialfehler, oder eine andere fehlerhafte, event. manipulierte Reparatur feststellen kannst,
hake es ab
Guten Morgen Stefan

So wie es Schraubär geschrieben hat, wird es wohl am besten sein.

Ansonsten wirst Du wohl nur noch viel, bis sehr viel Geld in die Hände nehmen, dies bei ungewissem Ausgang, von der Zeit die Du investieren musst mal ganz abgesehen.
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Beste Grüsse aus der Schweiz
Tom



https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=7315
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  #34  
Alt 11.04.2013, 10:26
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Bitte auch beachten, dass die Kostenerstattung für den Sieger in Rechtsstreitigkeiten eine deutsche Besonderheit ist.
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Beste Grüße

John
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  #35  
Alt 11.04.2013, 21:23
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Zitat:
Zitat von stefan_ha Beitrag anzeigen
Hallo Thomas,
1) schrifltich habe ich per email vorliegen, dass der Trailer angepasst werden würde. Ein Zeuge habe ich - mein Mitfahrer.
2) Verkäufer ist zwar Gewerbetreibender, allerdings nicht im Booteverkauf
3) Der Verkäufer/Verlader ist im Detail über die Sache informiert. Ihm tut es leid, hält sich aber ansonsten natürlich mehr als bedeckt.
4) ich befürchte, dass der Trailer nicht versichert ist. Neben den Reifen ist noch die Rechte Langauflage mit Spindelstützen abgebrochen (Auslöser des Unfalls).
Hallo Stefan,

klagen oder einen RA einschalten würde ich deswegen nicht!

Aber dem Verkäufer Druck machen schon. Stell mal alle Kosten zusammen und schreibe ihm einen "netten" Brief. Chris hat Dir ja schon die rechtliche Ausdruckweise vorgeschrieben. Setze ihm 14-Tage Frist. Wenn er sich dann nicht meldet schreibst du ihm noch einen Brief "nach Rücksprache mit meinem RA...". Wenn du nicht klar kommst kannst du mir eine PN senden. Die Meisten reagieren spätestens dann in irgend einer Form
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Viele Grüße
Thomas
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  #36  
Alt 14.04.2013, 21:50
Käptn Fred Käptn Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Hallo Stefan,

klagen oder einen RA einschalten würde ich deswegen nicht!

Aber dem Verkäufer Druck machen schon. Stell mal alle Kosten zusammen und schreibe ihm einen "netten" Brief. Chris hat Dir ja schon die rechtliche Ausdruckweise vorgeschrieben. Setze ihm 14-Tage Frist. Wenn er sich dann nicht meldet schreibst du ihm noch einen Brief "nach Rücksprache mit meinem RA...". Wenn du nicht klar kommst kannst du mir eine PN senden. Die Meisten reagieren spätestens dann in irgend einer Form

Da wäre ich jetzt aber mal vorsichtiger. Soweit mir bekannt, ist in der Schweiz der Fahrzeugführer voll verantwortlich für die Ladung und deren Sicherung. Den genauen Gesetzespassus habe ich nicht gefunden aber einen Link zu einer Broschure des ASTAG (Schweizerischer Nutzfahrzeugverband) und dort steht das auch so drin: --> http://www.astag.ch/upload/docs/ASTA...icherung_d.pdf
auch der Chauffeur-Verband schreibts gleich: --> http://www.vs.ch/NavigData/DS_6/M547...K%C3%BCrze.pdf


Angenommen es gibt keine gesetzliche Grundlage den Verkäufer haftbar oder zumindest mithaftbar zu machen, würde obiges Vorgehen an Nötigung grenzen. Und wer weiss, vielleicht kommt beim Boot ja auch noch eine "Überraschung" zum Vorschein, bei der du auf Kulanz angewiesen wärest. Diese könntest du dann definitiv vergessen.

Fred

PS: Weiter oben schreibst du: "Verkäufer ist zwar Gewerbetreibender, allerdings nicht im Booteverkauf". Wenn er bei der Ausübung seines Gewerbes nicht zufällig regelmässig andere Ladungen sichern und transportieren muss, ist er, was das Verladen und sichern von Booten angeht, genauso Laie wie du und somit gilt wohl definitiv, du als Fahrer bist verantwortlich.

Geändert von Käptn Fred (14.04.2013 um 21:59 Uhr)
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  #37  
Alt 15.04.2013, 12:12
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Zitat:
Zitat von Käptn Fred Beitrag anzeigen
.. würde obiges Vorgehen an Nötigung grenzen. ...
Sorry Fred,

dies als Nötigung zu bezeichnen ist Unsinn

Der Verkäufer hat mehrfach damit geprahlt wie gut er das Boot verladen und sichern kann. So wie es geschildert wurde ist es auch ein Bestandteil des Kaufvertrages.
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Thomas
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  #38  
Alt 15.04.2013, 12:16
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Zitat:
Zitat von Käptn Fred Beitrag anzeigen
..Und wer weiss, vielleicht kommt beim Boot ja auch noch eine "Überraschung" zum Vorschein, bei der du auf Kulanz angewiesen wärest. Diese könntest du dann definitiv vergessen.

Fred
Wenn der Verkäufer sich hier bei diesem Sachverhalt schon verweigert, wo er selbst Mist gebaut hat, wird er bei einem Schaden an Boot oder Motor sowieso auf die 3 Affen verweisen:

nix gehört, nix gesehen, nix gesagt - diese Art Verkäufer kenne ich leider zu genüge!
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Viele Grüße
Thomas
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  #39  
Alt 20.04.2013, 01:25
Trailermaster Marco Trailermaster Marco ist offline
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Zitat:
Zitat von stefan_ha Beitrag anzeigen
4) ich befürchte, dass der Trailer nicht versichert ist. Neben den Reifen ist noch die Rechte Langauflage mit Spindelstützen abgebrochen (Auslöser des Unfalls).
Sobald ein Anhänger am Zugfahrzeug hängt, ist er über dieses versichert!
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Gruß Marco!
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  #40  
Alt 20.04.2013, 10:27
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bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
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Zitat:
Zitat von Trailermaster Marco Beitrag anzeigen
Sobald ein Anhänger am Zugfahrzeug hängt, ist er über dieses versichert!

Gegen Haftpflicht

Aber doch nicht Vollkasko um den eigenen Schaden am Trailer zu bezahlen (darum ging es nämlich in dem von Dir zitierten Beitrag)
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #41  
Alt 20.04.2013, 10:31
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lebch lebch ist offline
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Zitat:
Zitat von Trailermaster Marco Beitrag anzeigen
Sobald ein Anhänger am Zugfahrzeug hängt, ist er über dieses versichert!
Ja, aber nur als Haftpflicht, also für Schäden gegenüber Dritten, welche durch den Anhänger verursacht werden. Aber nicht für Eigenschaden.
Oder sehe ich das falsch ?!?
__________________
Richard

En Gruess vom Bodensee
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  #42  
Alt 20.04.2013, 16:25
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bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
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Zitat:
Zitat von lebch Beitrag anzeigen
Ja, aber nur als Haftpflicht, also für Schäden gegenüber Dritten, welche durch den Anhänger verursacht werden. Aber nicht für Eigenschaden.
Oder sehe ich das falsch ?!?
Nein, siehst du schon richtig.

Hatte ich ja auch schon einige Minuten vor Dir geschrieben (war schneller, da warst wohl noch am Tippen ).
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #43  
Alt 22.04.2013, 15:39
stefan_ha stefan_ha ist offline
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Zitat:
Zitat von Trailermaster Marco Beitrag anzeigen
Sobald ein Anhänger am Zugfahrzeug hängt, ist er über dieses versichert!
Ja, dachte ich auch. Anscheinend gilt das wohl nicht für Mietfahrzeuge?
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  #44  
Alt 22.04.2013, 15:42
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billi billi ist offline
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wie andere schon geschrieben haben gilt dies nur für die Haftpflicht. nicht für die Kasko.
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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Alt 26.04.2013, 07:53
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AlexH AlexH ist offline
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Boot: Ski Nautique 2001 5,8l V8
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Wenn du den Hänger offiziell gemietet hast, dann hast du doch eventuell auch ein VK abgeschlossen wie bei einem Mietfahrzeug, oder?

Oder wurde dir der Hänger einfach so mitgegeben? Möglicherweise war ja auch nicht das Verladen Schuld sondern und der Hänger war schon angeknackst...

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Gruß, Alex


Endlich wird´s warm...
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