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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallo,
Ward Ihr am letzten Samstag beim Kitzinger an der Rampe in Schierstein ? Gruß Ole |
#27
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Versuch mal aufzuklären ob man da trotzdem was machen kann.
Die Schweiz lehnt sich güterverkerhsmäßig an die EU an, es kann also doch Vorschriften für geben. Und wenn der VK die Ersatzreifen zahlt!!! Normalerweise bist Du aber als Fahrer in der Pflicht dann nicht zu fahren wenn Dir was komisch vorkommt. In diesem Fall hast Du nen Fehler gemacht (und wenn Du evtl. vor Ort nur noch auf ne Waage gefahren wärst, hättest Du den VK festnageln können).
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#28
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Hallo
Ich versuch mit den vorhandenen Informationen etwas Licht ins Dunkle zu bringen. Die Straf-und Verkehrsrechtlichen Fragen lass ich weg, es geht rein um die Haftung des Verkäufers. Ich geh von folgendem Sachverhalt aus: 1. Trailer wurde vom Käufer ausgeliehen und zum Kauf mitgebracht 2. Trailer wird repariert (Schadenposten 1) 3. Sachschaden am Boot wird repariert (Schadenposten 2) 4. Abschlepper wurde bezahlt (Schadenposten 3) 5. Der Verkäufer hat Sitz in der Schweiz 6. es gibt keinen schriftlichen Vertrag mit AGBs Der Verkäufer muss an seinem Sitz eingklagt werden, ergo in der Schweiz, anwendbar ist grundsätzlich schweizer Recht. http://www.admin.ch/ch/d/sr/291/a118.html http://www.admin.ch/ch/d/sr/291/a117.html Deine Ansprüche ergeben sich aus der Schlechterfüllung einer Nebenpflicht des Kaufvertrages. Die Verladung war Teil der (mündlichen) Abmachungen im Kaufvertrag. Die Verladung ist als einzelnes ein Werkvertrag. Die Erfüllung des Werkvertrages muss durch den Werkbesteller schnellstmöglich auf Mängel hin untersucht werden. Das Werk gilt als Genehmigt, wenn keine Mängelrüger erfolgt. http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a370.html Da Du als Fahrer für das Gespann strasenverkehrsrechltlich verantwortlich bist, kann mit deiner Abfahrt von einer stillschweigenden Genehmigung der Verladung ausgegangen werden... Zusammengefasst wird also die Durchsetzung deiner Ansprüche sehr schwierig... Abgesehen davon ist es teuer und aufwändig, die Ansprüche zu beweisen und durchzusetzten und würde sich nur bei klarer Beweislage rechnen. Versuch auf dem aussergerichtlichen Weg was zu kriegen oder lass es bleiben. Dies ist logischerweise nur meine private Meinung ohne Kenntnisse der genauen Fakten, aber ich hoffe ich kann allen Interessierten damit helfen... und abgesehen davon: Hallo, ich bin seit Jahren stiller Mitleser bei den Restaurateuren und Selbstbauern, ich find das super und hab mich jetzt endlich auch registriert. Chris |
#29
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Der Thread läuft IMHO in eine merkwürdige Richtung.
"stefan_ha" zug folgendes "FAZIT: Auch als Trailer-Laie sollte man auf sein Gefühl hören und sich nicht auf vermeintliche Zusicherungen von "erfahrenen" Verkäufern verlassen." Er hat weder eine Schadensersatzfrage diskutiert noch behauptet, er sei am Unfall unbeteiligt. Lasst doch das Fazit einfach so stehen.
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Beste Grüße John
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#30
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Zitat:
1) schrifltich habe ich per email vorliegen, dass der Trailer angepasst werden würde. Ein Zeuge habe ich - mein Mitfahrer. 2) Verkäufer ist zwar Gewerbetreibender, allerdings nicht im Booteverkauf 3) Der Verkäufer/Verlader ist im Detail über die Sache informiert. Ihm tut es leid, hält sich aber ansonsten natürlich mehr als bedeckt. 4) ich befürchte, dass der Trailer nicht versichert ist. Neben den Reifen ist noch die Rechte Langauflage mit Spindelstützen abgebrochen (Auslöser des Unfalls). |
#31
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Zitat:
VG, Stefan |
#32
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Stefan, wie ich Dir schon schrieb,
wenn Du an der auslösenden Spindelstütze keinen Materialfehler, oder eine andere fehlerhafte, event. manipulierte Reparatur feststellen kannst, hake es ab
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#33
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Zitat:
So wie es Schraubär geschrieben hat, wird es wohl am besten sein. Ansonsten wirst Du wohl nur noch viel, bis sehr viel Geld in die Hände nehmen, dies bei ungewissem Ausgang, von der Zeit die Du investieren musst mal ganz abgesehen.
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Beste Grüsse aus der Schweiz Tom https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=7315 |
#34
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Bitte auch beachten, dass die Kostenerstattung für den Sieger in Rechtsstreitigkeiten eine deutsche Besonderheit ist.
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Beste Grüße John
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#35
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Zitat:
klagen oder einen RA einschalten würde ich deswegen nicht! Aber dem Verkäufer Druck machen schon. Stell mal alle Kosten zusammen und schreibe ihm einen "netten" Brief. Chris hat Dir ja schon die rechtliche Ausdruckweise vorgeschrieben. Setze ihm 14-Tage Frist. Wenn er sich dann nicht meldet schreibst du ihm noch einen Brief "nach Rücksprache mit meinem RA...". Wenn du nicht klar kommst kannst du mir eine PN senden. Die Meisten reagieren spätestens dann in irgend einer Form
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Viele Grüße Thomas |
#36
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Zitat:
Da wäre ich jetzt aber mal vorsichtiger. Soweit mir bekannt, ist in der Schweiz der Fahrzeugführer voll verantwortlich für die Ladung und deren Sicherung. Den genauen Gesetzespassus habe ich nicht gefunden aber einen Link zu einer Broschure des ASTAG (Schweizerischer Nutzfahrzeugverband) und dort steht das auch so drin: --> http://www.astag.ch/upload/docs/ASTA...icherung_d.pdf auch der Chauffeur-Verband schreibts gleich: --> http://www.vs.ch/NavigData/DS_6/M547...K%C3%BCrze.pdf Angenommen es gibt keine gesetzliche Grundlage den Verkäufer haftbar oder zumindest mithaftbar zu machen, würde obiges Vorgehen an Nötigung grenzen. Und wer weiss, vielleicht kommt beim Boot ja auch noch eine "Überraschung" zum Vorschein, bei der du auf Kulanz angewiesen wärest. Diese könntest du dann definitiv vergessen. Fred PS: Weiter oben schreibst du: "Verkäufer ist zwar Gewerbetreibender, allerdings nicht im Booteverkauf". Wenn er bei der Ausübung seines Gewerbes nicht zufällig regelmässig andere Ladungen sichern und transportieren muss, ist er, was das Verladen und sichern von Booten angeht, genauso Laie wie du und somit gilt wohl definitiv, du als Fahrer bist verantwortlich. Geändert von Käptn Fred (14.04.2013 um 21:59 Uhr) |
#37
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Sorry Fred,
dies als Nötigung zu bezeichnen ist Unsinn Der Verkäufer hat mehrfach damit geprahlt wie gut er das Boot verladen und sichern kann. So wie es geschildert wurde ist es auch ein Bestandteil des Kaufvertrages.
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Viele Grüße Thomas
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#38
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Zitat:
nix gehört, nix gesehen, nix gesagt - diese Art Verkäufer kenne ich leider zu genüge!
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Viele Grüße Thomas |
#39
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Sobald ein Anhänger am Zugfahrzeug hängt, ist er über dieses versichert!
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Gruß Marco! |
#40
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Zitat:
Gegen Haftpflicht Aber doch nicht Vollkasko um den eigenen Schaden am Trailer zu bezahlen (darum ging es nämlich in dem von Dir zitierten Beitrag)
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Viele Grüße Thomas
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#41
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Zitat:
Oder sehe ich das falsch ?!?
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Richard En Gruess vom Bodensee
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#42
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Zitat:
Hatte ich ja auch schon einige Minuten vor Dir geschrieben (war schneller, da warst wohl noch am Tippen ).
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Viele Grüße Thomas
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#43
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Ja, dachte ich auch. Anscheinend gilt das wohl nicht für Mietfahrzeuge?
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#44
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wie andere schon geschrieben haben gilt dies nur für die Haftpflicht. nicht für die Kasko.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#45
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Wenn du den Hänger offiziell gemietet hast, dann hast du doch eventuell auch ein VK abgeschlossen wie bei einem Mietfahrzeug, oder?
Oder wurde dir der Hänger einfach so mitgegeben? Möglicherweise war ja auch nicht das Verladen Schuld sondern und der Hänger war schon angeknackst... Gesendet von meinem GT-P5110 mit Tapatalk 2
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Gruß, Alex Endlich wird´s warm... |
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