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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Hallo Luis,
zur Last gelegt wird dir ein Verstoss gegen folgendes: https://www.elwis.de/mvc/main_notemp...fbid=0650/2012 Über die Auslegung dieser Anordnung, die zu dem Zeitpunkt einen Monat alt war und wohl nur über die "Nachrichten für die Binnenschifffahrt" bei Elwis zu finden ist bei einem Sportboot kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen. Streng genommen müssten wir vor jeder Fahrt wohl erst einmal für eine Stunde das Internet durchflöhen, ob sich wieder etwas für uns relevantes geändert hat. Meines Erachtens hätte ja auch ein (kostenfreier) Hinweis auf diese geänderte Rechtslage genügt. Gruss Erwin |
#27
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Haut nicht ganz hin. Der Kollege lag bei km 20,5, also unterhalb der Oberbaumbrücke, und da gilt das hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bi...2/__21_10.html Aber ein Hinweis seitens der Rennleitung wäre schon nett gewesen. Nichtsdestotrotz sind wir von den 5 Mille noch gaaaanz weit entfernt.
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Gruss Vestus |
#28
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Könnt Ihr Euch noch erinnern, wie gefährlich das auf dem Wasser war, bevor die Kennzeichenverordnung eingeführt wurde?
Traut Ihr Euch überhaupt noch ins kennzeichenfreie Ausland oder in deutsche Seegewässer? Gottseidank haben wir die so wirkungsvolle Kennzeichenverordnung, womit derartige Vergehen wirkungsvoll geahndet werden können und jegliche Gefahr für Leib und Leben gebannt sind. [/Ironie off] Leider ist die bequemere Ordnungsgeldgenerierung die einzige Wirkung meiner heißgeliebten Kennzeichenverordnung. Ich dachte schon mal an eine Petition zur Abschaffung, aber selbst hier im BF haben viele Foristen ja nichts zu verbergen.... Gruß Michael |
#29
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Also, die Verjährung richtet sich (siehe Vorbeiträge) nicht nach dem konkret festgesetzten, sondern nach dem maximal verhängbaren Bußgeld für den Verstoß. Das ist quer durch das Ordnungswidrigkeitenrecht so geregelt, weil sonst in einem konkreten Fall durch willkürliches Erhöhen eines Bußgelds eine versäumte Verjährung wieder eingeholt werden könnte. Wird in diesem Fall also nicht verjährt sein. Konkret führt der Verstoß gegen die oben wiedergegebene Rechtsverordnung des Senats zu einem Verstoß gegen § 7(1) BinSchAufgG. Maximalstrafe = 5000,- Euro s.o., Verjährung 2 Jahre.
Nach Deiner Darstellung könnte man höchstens vorbringen, dass eine ordnungsmäßige Kennzeichnung des Anlegeverbots nicht vorlag (wobei aber vom Skipper immer erwartet wird, dass er alle einschlägigen Rechtsverordnungen sozusagen auswendig vorsingen kann). Ich weiß nicht, ob Du es bereits gesehen hast, der Bescheid datiert im Übrigen bereits vom 23. Juni 2012 !! Wie kommts, dass Du Ihn erst jetzt bekommst ? Ev. ist hier noch ein ANgriffspunkt (kein rechtswirksamer Zugang ?) Viele Grüße, Peter |
#30
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Ja das würde ich auch so sehen:
da wird in §31 von Verfolgungsverjährung und § 34 Vollstreckungsverjährung gesprochen mit unterschiedlichen Verjährungszeiten
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Liebe Grüße Mattze
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#31
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Hallo,
Zitat:
Einfach beschrieben, Verfolgungsverjährung: Zeitraum, den die Verwaltungsbehörde brauchen darf, um den Bußgeldbescheid zu erlassen. Vollstreckungsverjährung: Zeitraum den die Verwaltungsbehörde nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides brauchen darf, um das Bußgeld einzutreiben. Bis dann Dominic |
#32
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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten liebes Forum!
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Gruss, Luis
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#33
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Moin, mal ne andere Frage:
Du wirst ja als Bootsführer beschuldigt. Wurdest Du denn an dem Tag von WSP angesprochen oder haben die nur Dein Boot dort gesehen? Wie lange hast Du denn dort gelegen?
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils
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#34
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Zitat:
Selbstverständlich, allerdings war ich davon ausgegangen, dass der eigentliche Bescheid dasselbe Datum trägt ..... |
#35
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Hallo,
der Bescheid kommt ja vermutlich von der Bußgeldstelle der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost, wenn Bundeswasserstraße (hab jetzt nicht nachgeschaut). Diese ist die erlassende Verwaltungsbehörde. Die Anlage ist jedoch von dem ermittelnden Beamten der Wasserschutzpolizei des Landes Berlin. Die WSP ermittelt, die WSD bestraft. Es wäre also eher ungewöhnlich, wenn beides dasselbe Datum trägt. Bis dann Dominic |
#36
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Zitat:
Danke für den Link. Dieser Bußgeldkatalog enthält unter Nr. 60 diesen Tatbestand: Zitat:
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker |
#37
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Hallo Volker
Vielleicht kann ich Dir eine Antwort geben: Besonders bei Schubleichtern, die eine senkrechte Bordwand am Heck besitzen, kommt es oft vor, dass der Heckanker (Klippanker) verkehrt herum aus dem Wasser kommt und sich die Flunken unter dem Schiffsboden verhaken, Dadurch bekommt man das Anker nicht in die Ankertaschen. Es kann schon recht lange dauern, bis nach wiederholtem fallenlassen des Ankers, dieses endlich richtigrum hochkommt. Manche werden dann ungeduldig und fahren eben los mit dem nicht ordentlich hochgedrehten Anker. Das soll mit dieser Vorschrift verhindert werden.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________
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#38
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Zitat:
Wie wäre es mit einer petition zur Abschaffung der Daktyloskopie und der DNA-Tests in Kriminalfällen? |
#39
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Zitat:
Zitat:
Warum es aber diese Anordnung gibt, wenn es doch sowieso im Gesetz steht Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#40
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#41
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Zitat:
Würde für mich im Umkehrschluss heißen,das der Bescheid für mich hinfällig ist,weil die können ja viel erzählen... Wenn er 2 - 3 Zeugen dafür findet,dass er im Besagtem Zeitraum NICHT dort gelegen hat... Aber das ist halt das Land Berlin...Beim Verhängen von Bussgeldern arbeiten die ja gerne auch mit fragwürdigen Methoden...
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Semper Fidelis |
#42
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Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#43
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Es geht um das mittlerweile bei der Waschpo beliebte Dienstbuch per Quittungsblock. Auch vorher musste und konnte bei Gefährdung der Eigentümer ermittelt werden - dazu war die Eigneranschrift am Boot dauerhaft zu befestigen. Jetzt werden im Vorbeifahren die Kennzeichen aufgeschrieben. Du kannst ja gerne Deine Fingerabdrücke und DNA freiwillig in allen möglichen Datenbanken registrieren lassen. Ein automatischer Ortungschip stört Dich auch nicht, auch mit automatischer Gebührenabbuchung. Man hat ja nichts zu verbergen. (Volkszählung Niederlande 30er Jahre: Kreuz bei Abstammung=Jude: Freifahrtschein gewonnen, nachdem die Nazis einmarschierten) Und ja, in bin nicht unfehlbar. Auch ich habe bereits gegen Vorschriften verstoßen. Trotzdem kann ich mich im Spiegel betrachten. Ich habe nichts gegen einen gewissen Ordnungsrahmen, mich stört bloß die kleinlichste Auslegung zwecks Ordnungsgeldgenerierung, wie z.B. Fender vorm Kennzeichen - da kann ich beim besten Willen kein Gefährdungspotential erkennen. Oder gerade bei uns passiert: Neuboot gekauft, zwecks Überführung Außenborder-Leihmotor von Werkstatt für 3 Tage geborgt: Ticket wegen Nichteintragung! Aufgrund der Jahreszeit Null Verkehr... Eine solche Verfolgung von Lappalien brauche ich nicht. Gruß Michael |
#44
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Zitat:
also für mich liegt 20,5 nicht zwischen 20,7 und 23,65 sondern 200m vor der Beschränkung von Ollnborger das Gesetz gilt von 0-20,7 und die Verordnung von 20,7 - 23,65. Also wurde gegen das Gesetz verstoßen und nicht im Bereich der Verordnung. Was unterm strich ja auf das selbe rauslüft. Stilliegen in einem nicht erlaubten Bereich.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#45
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Sag mal, bist Du noch ganz bei Trost: den Holocaust mit der Kennzeichenvorschriften für Sportboote zu verknüpfen.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (17.04.2013 um 08:56 Uhr) Grund: Kaputten Quote repariert
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#46
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Grüße, Andreas
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#47
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Zitat:
mich würde mal interresieren, ob es eine Halterhaftung für solche Fälle gibt. Theroetisch könnte ja jemand anders gefahren sein. Ich weiss das boot verleiht man nicht. Aber theoretisch könnte ja mit meinem Boot auch meine Schwester mal unterwegs sein. Warum soll ich dann den Strafzettel bezahlen ? Der Verantwortliche Schiffsführer muss ja auch nicht der Halter sein. Und dieser bekommt ja den Strafzettel. mein Altes boot war auf meine (jetzt) exfrau zugelassen, die hatte aber keinen Führerschein und daher bin ich gefahren. Wer hätte den Strafzettel im Falle bekommen? richtig meine Exfrau. Die hätte mit der Begründung zurückgewissen, das sie nicht im Besitz eines Führerscheines ist und somit nicht gefahren sein kann. zum Fahrer hätte sie von ihrem Zeugnissverweigerungsrecht gebrauch machen können. Wär nur mal so ne Überlegung eine Strafzettel hab ich bisher nie erhalten
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#48
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#49
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Na und nu...Was soll der Rotz, wenn da nichtmal was ausgeschildert war...
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Semper Fidelis |
#50
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ich denke schon das dort die Entsprechenden Schilder stehen. Und in der Binneschiffahrtstrassenordnung steht´s ja klar drinnen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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