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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 13.04.2013, 10:03
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Standard Verjähren Bootsstrafzettel?

Hallo liebes Forum,

habe soeben einen Strafzettel wegen unerlaubtem Abstellen meines Bootes bekommen. Bezieht sich auf den 24.April letzen (!) Jahres.

Im Straßenverkehr verjähren Strafzettel doch nach drei Monaten, gibt es sowas zufällig auch auf dem Wasser?

Vielen Dank im Voraus,
Luis
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Gruss, Luis

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  #2  
Alt 13.04.2013, 10:43
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Jo, gibt es:

OWiG, §§ 31-34
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Gruss Vestus
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  #3  
Alt 13.04.2013, 10:58
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Danke für die Antwort.
Ich werde aus den Paragraphen nur nicht so recht schlau.
Weiß jmd was das in meinem konkreten Fall bedeutet?
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  #4  
Alt 13.04.2013, 10:59
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2. drei Jahre bei einer Geldbuße bis zu eintausend Euro.

Also nix verjährt, oder übersehe ich irgendeinem Absatz?
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  #5  
Alt 13.04.2013, 11:11
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31,2.4. sechs Monate, dürfte ja unter 1000 € sein
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Gruss Vestus
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  #6  
Alt 13.04.2013, 11:21
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Ja, sind es. 123€. Beim Paragraphenlesen bin ich lieber vorsichtig, da nicht vom Fach
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  #7  
Alt 13.04.2013, 11:25
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Ich zitiere:

(2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt,

1. in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind,
2. in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind,
3. in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind,
4. in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.


Laut §31 (2)4. dürfte meine Ordnungswidrigkeit also verjährt sein, da unter 1000€ und länger als sechs Monate her.

Kann ich das so dem WSA schreiben?
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Gruss, Luis

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  #8  
Alt 13.04.2013, 11:26
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Zitat:
Zitat von roboterjunge Beitrag anzeigen
habe soeben einen Strafzettel wegen unerlaubtem Abstellen meines Bootes bekommen.
Was muß ich denn anstellen um so einen Strafzettel zu bekommen?
Da nicht im Straßenverkehr, nehme ich an das war auf dem Wasser.
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  #9  
Alt 13.04.2013, 11:27
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Ja, Tatsache, auf dem Wasser.
Da steht ja auch nirgends was von StVo-Strafzettel ;)

Falls jmd noch was einfällt, bin ich dafür dankbar.
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Gruss, Luis

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  #10  
Alt 13.04.2013, 11:30
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Zitat:
Zitat von roboterjunge Beitrag anzeigen
Ja, Tatsache, auf dem Wasser.
Dann erzähl doch mal wie oder wo du das Boot "abstellen" mußt, damit du so einen Strafzettel bekommst.

Meinst du damit, du hast an unerlaubter Stelle festgemacht?
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  #11  
Alt 13.04.2013, 11:41
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Zitat:
Zitat von roboterjunge Beitrag anzeigen

Laut §31 (2)4. dürfte meine Ordnungswidrigkeit also verjährt sein, da unter 1000€ und länger als sechs Monate her.

Kann ich das so dem WSA schreiben?
Ich würde es so machen und dann abwarten.

Ach so, das Wörtchen "Einspruch" sollte irgendwo auftauchen. Die Frist dazu beträgt zwei Wochen nach Zustellung, das wird aber auch im Bescheid drinstehen.
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Gruss Vestus
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  #12  
Alt 13.04.2013, 12:08
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@ Luis

Nenne doch mal die im Bußgeldbescheid aufgeführten Paragraphen.
Dann kann man sich ein wirkliches Bild machen und es kommt Licht ins Dunkle.

Gruß Werner
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  #13  
Alt 13.04.2013, 12:26
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https://www.dropbox.com/s/yrtnclcfbq...%2035%2004.jpg
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  #14  
Alt 13.04.2013, 12:27
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Das wird mir vorgeworfen...
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  #15  
Alt 13.04.2013, 12:30
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man ey !

Nu hör endlich auf Dich zu winden, zeig´ lieber mal ein Bild wie und wo Du festgemacht hast...

Die Strafe wird ja wohl verjährt sein, und Du weisst ja selber wie wir hier immer was sehen wollen!
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Gruss Konny

Das schwierige daran zu tun was man will,
ist es erstmal zu wissen was man will.
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  #16  
Alt 13.04.2013, 12:33
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Achsoo, Sorry lange Leitung.
War wirklich komplett unspektakulaer in Berlin. War früher ein offizieller Anleger dort. Anlegen nirgends untersagt und auch nur an dafür vorgesehenen Vorrichtungen festgemacht.
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Gruss, Luis

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  #17  
Alt 13.04.2013, 12:33
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
wenn die Owi nach §50 Wasserstraßengesetz / § 7 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz verfolgt wird, beträgt die Frist zur Verfolgungsverjährung 2 Jahre, da hier von Gesetz wegen theoretisch eine Geldbuße bis zu 5.000€ möglich ist.

Das unabhängig davon, ob nicht noch eine zusätzliche Unterbrechung der Verjährung i.d.R. durch Vernehmung/Anhörung/Verwarngeldbescheid nach §33 OwiG stattgefunden hat.

Bis dann

Dominic
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Geändert von Dominic (13.04.2013 um 12:38 Uhr) Grund: Was vergessen.
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  #18  
Alt 13.04.2013, 12:56
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Also doch nicht ganz so einfach
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Gruss, Luis

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  #19  
Alt 13.04.2013, 13:46
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Zitat:
Zitat von roboterjunge Beitrag anzeigen
....
Laut §31 (2)4. dürfte meine Ordnungswidrigkeit also verjährt sein, da unter 1000€ und länger als sechs Monate her.

Kann ich das so dem WSA schreiben?

Hallo Luis,

ich würde erst mal aufgrund des o. g. § Einspruch einlegen. Die Behörde kann ihn ja immer noch verwerfen. Manchmal hat man aber Glück und der Sachbearbeiter ist nicht so sattelfest und gibt dem Einspruch statt
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #20  
Alt 13.04.2013, 13:47
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,
wenn die Owi nach §50 Wasserstraßengesetz / § 7 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz verfolgt wird, beträgt die Frist zur Verfolgungsverjährung 2 Jahre, da hier von Gesetz wegen theoretisch eine Geldbuße bis zu 5.000€ möglich ist.

Das unabhängig davon, ob nicht noch eine zusätzliche Unterbrechung der Verjährung i.d.R. durch Vernehmung/Anhörung/Verwarngeldbescheid nach §33 OwiG stattgefunden hat.

Bis dann

Dominic

Hallo Dominic,

wo steht dies denn?
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #21  
Alt 13.04.2013, 15:03
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,
wenn die Owi nach §50 Wasserstraßengesetz / § 7 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz verfolgt wird, beträgt die Frist zur Verfolgungsverjährung 2 Jahre, da hier von Gesetz wegen theoretisch eine Geldbuße bis zu 5.000€ möglich ist....
Hi Dominic,

wo muss man denn sein Sportboot verbotswidrig abstellen, damit eine Geldbuße bis zu 5.000 Ocken möglich ist?
__________________
Gruss Vestus
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  #22  
Alt 13.04.2013, 15:24
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Quer unter einer Brücke, so dass die Berufsschiffahrt nicht mehr durchkommt?
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Gruss, Luis

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  #23  
Alt 13.04.2013, 15:42
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Hier mal der Katalog:

http://www.lbv.brandenburg.de/dateie...eldkatalog.pdf

Ist zwar von 2002, sollte aber immer noch gültig sein.
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Gruss Vestus
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  #24  
Alt 13.04.2013, 15:54
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Hallo,
für die Verjährung ist nicht die von der Verwaltungsbehörde festgesetzte Geldbuße entscheidend, sondern die Mögliche kraft Gesetz. Hier §7 Abs. 4 Satz 1 BinSchAufgG.

Der Bußgeldkatalog ist "nur" eine Verwaltungsvorschrift und für die Verjährung irrelevant.

Bis dann

Dominic
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  #25  
Alt 13.04.2013, 16:27
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Zitat:
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Hi Dominic,

wo muss man denn sein Sportboot verbotswidrig abstellen, damit eine Geldbuße bis zu 5.000 Ocken möglich ist?
Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,
für die Verjährung ist nicht die von der Verwaltungsbehörde festgesetzte Geldbuße entscheidend, sondern die Mögliche kraft Gesetz.
Na ja, das war ja meine Frage.
__________________
Gruss Vestus
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