|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
Ford oder die anderen Hersteller haben doch Recht oder hast du schon mal ein Pferd gesehen das man zum Esel umgebaut hat?
Gruß Uli07 Geändert von uli07 (15.09.2013 um 11:46 Uhr)
|
#27
|
||||
|
||||
Zitat:
Im Norddeutschen reden wir von Sonnabend, nicht von Samstag. Somit wäre dieser Tag doch inkludiert? Will aber nicht kleinlich erscheinen.
__________________
Alex |
#28
|
|||
|
|||
Das wäre so, wenn es "Sonn- und Feierabendsfahrverbot" hieße ...
|
#29
|
||||
|
||||
Zitat:
Also, da sach ich ma, dass sich der Sprachgebrauch vonne Ostfriesen vom Slang anne Ostküste woh ´n büschn unterscheidet. (Zu den Norddeutschen zähl ich mich auch (seit über 40 Jahren) und hier in Ostholstein gibts den Samstag.) Handbreit
__________________
Mirko Wer ist eigentlich Niveau? Und warum kommt der nie mit feiern??? |
#30
|
||||
|
||||
Servus Kai und alle anderen!
Eigentlich fehlt von Kai noch eine GANZ wichtige aussage: willst du den Pickup mit LKW-Zulassung Privat anmelden oder über eine gewerbliche Anmeldung (sprich auf eine Firma...) Als Firmenfahrzeug Treffen leider die ganzen Sachen mit Lenk und Ruhezeiten, Fahrverboten usw zu. (Okay um da durch zusehen braucht man fast Abi!) Wenn du den Pickup Privat OHNE Gewerbliche Nutzung anmeldest , hast du keine sorgen und kannst fahren solange und so oft du willst. (ich hab mich auch schon mehr als ausreichend damit befasst, da ich (und einige Kumpels) Berufskraftfahrer sind und wir im Umkehrschluss, da wir ja eh schon die ganze woche Fahren sonst nie mit nem "klein"-LKW+AH was Transportieren dürften da wir ja am WE "Ruhezeit" haben. Das ganze Gilt ja nicht nur wür Pickups mit LKWzulassung, es gab/gibt das ja auch als VW Polo,Opel Combo, Vw Caddy usw da gilt das gleiche. Falls du dir immernoch unsicher sein solltest such dir einfach mal eine Fahrschuhle in deiner Nähe die die Berufskraftfahrerqualifikation Ausbilden, die werden die das dan auch ganz genau erklären können....das alles nur an der anmeldung Privat oder Gewerblich hängt. Schlüssel auf KEINEN Fall von LKW auf PKW um, da die sonst Steuern und Versicherungen umhauen(Bsp. opel Combo 1,7d (`98) als lkw 120€ Steuern und als PKW 464€ Steuern) MFG Danilo
__________________
Ciao Danilo |
#31
|
|||
|
|||
@Mirko - Super, mit der Info kann ich was anfangen. Sobald ich mir das Gefährt unter den Nagel gerissen habe und es eine LKW-Zulassung wird, werde ich mich intensiv damit befassen
@Danilo - Es wird eine ganz private Anmeldung ohne gewerblichen Hintergrund. Allerdings bezahle ich für den "LKW" das doppelte an Versicherung, das hebt die Mehrsteuer für einen PKW zweimal auf! @Style - Leider gibt's ja nur SK und Konsorten, die solche Gutachten anbieten. Bevor ich die 600 anlege, werde ich mich natürlich vorher mit dem Händler meines Vertrauens abstimmen oder noch besser die Umschreibung mit ihm aushandeln. Die haben auf jeden Fall einen besseren Draht zum TÜV. |
#32
|
|||
|
|||
Hallo Kai,
wenn Du es ganz genau wissen willst, dann solltest Du mal den Herrn Thommessen oder den Herrn Schneider von der Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle Bingen fragen!! Nach denen richtet sich auch die "Rennleitung" Grüße Tobi |
#33
|
||||
|
||||
Zitat:
die "Anmeldung" des Zugfahrzeuges ist völlig Wurst. Der Zweck der Fahrt ist im Falle eines Falles ausschlaggebend. Wenn dieser privat ist, kommen die Fahrpersonalvorschriften nicht zum Tragen. Man kann also z.B. auch von einem Bekannten, der z.B. einen Handwerksbetrieb hat, einen 3,5-Tonner ausleihen und damit privat sein Boot ziehen. Diese Fahrt fällt nicht unter das Fahrpersonalgesetz und die VO(EWG)561/2006, VO(EWG) 3821/85 usw., welche die Lenk- und Ruhezeiten pp. regeln. Sinn und Zweck der "Sozialvorschriften" ist es, die Beschäftigten im gewerblichen Personen- und Güterverkehr vor Ausbeutung durch die Unternehmer zu schützen. Gleichzeitig wird auch ein erheblicher Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet und die Wettbewerbsgleichheit der Unternehmer hergestellt. http://www.gesetze-im-internet.de/fahrpersstg/__1.html http://www.lastkutscher.de/downloads.../download.html (ab Seite 4 kommen die entsprechenden Normen. Artikel 1 nennt den Zweck der Vorschrift, Artikel 2 führt den Geltungsbereich auf usw.. Mit Güterbeförderungen pp. sind ausschließlich solche gewerblicher Art gemeint. Das geht auch aus Art. 1 hervor). Handbreit
__________________
Mirko Wer ist eigentlich Niveau? Und warum kommt der nie mit feiern??? |
#34
|
||||
|
||||
Zitat:
das stimmt nicht ganz... Eine Abstimmung untereinander, wie gewisse Rechtsauslegungen gehandhabt werden, findet mitunter zwischen den Zulassungsstellen/Führerscheinstellen und der "Rennleitung" statt. Maßgebend für Ahndungsmaßnahmen und damit richtungsweisend für die "Rennleitung" sind die Vorgaben der zuständigen Bußgeldstellen (im Ordnungswidrigkeitenverfahren) oder der zuständigen Staatsanwaltschaften (im Strafverfahren). Das Ganze soll jetzt aber nicht heissen, dass man bei den von Dir genannten Stellen keine qualifizierten Auskünfte erhalten kann. Gruß
__________________
Mirko Wer ist eigentlich Niveau? Und warum kommt der nie mit feiern??? |
#35
|
||||
|
||||
Zitat:
Vielleicht, weil`s ja so eindeutig ist, dass nicht nur der Anhänger für Sport- und Freizeitzwecke genutzt wird, sondern unmißverständlich auch das Zugfahrzeug. Steht ja übergroß "Sportpferde" drauf Aus eigener Erfahrung weiß ich aber auch, dass die Beamten in Süddeutschland mit dem Thema deutlich entspannter umgehen als im Norden !
__________________
Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... |
#36
|
||||
|
||||
Zitat:
Hallo, eigene Erfahrungswerte weichen allerdings hin und wieder von rechtlichen Vorgaben ab... (Soll heißen: Bislang offensichtlich Glück gehabt) Oftmals sind Pferdetransporter aber auch als "Sonder-KFZ" (z.B. So-KFZ Pferdetransporter) eingetragen und fallen damit nicht unter § 30 StVO. Einfach mal im Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I nachschauen. Im Übrigen würde es im Fall der Fälle Probleme geben, wenn´s denn ein LKW ist, da er eine zGm über 3500 kg hat (Siehe Verkehrsministerkonferenz der Länder aus 2007). Handbreit
__________________
Mirko Wer ist eigentlich Niveau? Und warum kommt der nie mit feiern??? |
#37
|
|||
|
|||
Ein Fachmann wüsste, dass es nicht "Sonder", sondern "Sonstiges" heißt. Einfach mal einen Blick in die KBA-Systematisierung werfen ...
|
#38
|
||||
|
||||
Hallo Kai
Versteif dich nicht so auf die Lkw-Zulassung. Weil.......das Finanzamt den Amarok nicht als Lkw anerkennt. Ladefläche im verhältniss zur Fahrerkabiene zu kurz. Ergo........Steuern hier 364€ Das kannst Du hier ausgiebig nachlesen http://www.amarokforum.de/forum/vw-amarok-forum.html
__________________
mfg Frank Geändert von Fränkie (17.09.2013 um 17:17 Uhr) |
#39
|
||||
|
||||
Zitat:
Wo hast Du welchen wie umschlüsseln lassen? Grüse Wolf |
#40
|
||||
|
||||
Zitat:
Schön, dass Du auch in diesem Trööt Deine tollen Kommentare postest. Wir haben schon so sehnlich darauf gewartet...
__________________
Mirko Wer ist eigentlich Niveau? Und warum kommt der nie mit feiern??? |
#41
|
||||
|
||||
Mein jetziger läuft noch als LKW das Thema werde ich noch mit meinem Tüv Spezi besprechen
Der Meister bei Nissan meint es wäre nicht mehr so einfach wie früher. Mal sehen was er sagt. Grüße, Stephan von unterwegs
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
|
#42
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Und jetzt ab mit dir, zum kikA.
|
#43
|
|||
|
|||
Da ja fast jeder alles was hier geschrieben wird auf die Goldwaage legt, hat Wohnbusfahrer vollkommen Recht.
Gruß Uli07 |
#44
|
||||
|
||||
Zitat:
Siggi |
#45
|
||||
|
||||
könnt ihr euch mal wo anders streiten ich hab beides schon in der hand gehabt, also kommt es wohl auf die ausstellende bekörde an. Meine bisherigen Abschlepp-LKW`s waren auch alle Sonderfahrzeuge....egal ob Merc. 1222 oder T4...
ABER EGAL hier gehts um nen Pickup....
__________________
Ciao Danilo |
#46
|
||||
|
||||
So hab noch mal beim ADAC nachgefragt und folgende Antwort bekommen - siehe PDF
Das reicht mir mit meinem Pick Up als LKW Dieser Zusatz stand noch in der Mail: Nach unserem Kenntnisstand wird die Zustimmung der Verkehrministerkonferenz in folgenden Bundesländern umgesetzt: Baden-Württemberg Bayern Berlin Bremen Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Saarland Schleswig-Holstein
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
|
#47
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Gruß HansH
|
#48
|
||||
|
||||
Zitat:
nochmal für mich also hat sich das nicht geändert das ich mit B nen "größeren Hänger" allerdings leer ziehen darf ? ( Beispiel: Auto hat max. Gesamtmasse von 2000 Kg und Hänger hätte 2000 Kg, allerdings unbeladen )# oder doch ?
__________________
diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
|
#49
|
||||
|
||||
Diese Aussage und den Text in der PDF hatte ich schon seit einem 3/4 Jahr gesucht.
Hat mir nun locker 800,- + X € und TÜV Stress gespart. Ich wollte nämlich unbedingt meinen LKW Pickup auf KFZ umschlüsseln lassen. Hat sich hiermit erledigt. DANKE - hat ein nationales Kaltgetränk oder ´nen Haarschnitt gut Zitat:
__________________
Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#50
|
|||||
|
|||||
Zitat:
ältere Karte aktuell. Dank Brandenburg kann man nun mit einem LKW und Trailerboot am Sonntag von Nord nach Süd reisen, allerdings mit einem "kleinen" Schlenker richtung Osten. Schönes vereintes Deutschland Das einzig einheitliche in Deutschland ist das Klopapier. Es passt jedes Blatt auf jeden Arsch.
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
|
Themen-Optionen | |
|
|