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  #26  
Alt 15.09.2013, 10:42
uli07 uli07 ist offline
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Ford oder die anderen Hersteller haben doch Recht oder hast du schon mal ein Pferd gesehen das man zum Esel umgebaut hat?

Gruß Uli07

Geändert von uli07 (15.09.2013 um 11:46 Uhr)
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  #27  
Alt 15.09.2013, 17:00
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Zitat:
Zitat von Obermaat der Reserve Beitrag anzeigen
1. Heisst es Sonn- und Feiertagsfahrverbot und nicht Wochenendfahrverbot. Es gilt beispielsweise Sonntags ab 0.00 bis 22.00 Uhr. Der Samstag ist nicht betroffen. Ausgenommen wäre z.B. ein 03.10., der auf einen Samstag fällt.
Hmm ...

Im Norddeutschen reden wir von Sonnabend, nicht von Samstag. Somit wäre dieser Tag doch inkludiert?
Will aber nicht kleinlich erscheinen.
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Alex
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  #28  
Alt 15.09.2013, 17:57
Wohnbusfahrer
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Das wäre so, wenn es "Sonn- und Feierabendsfahrverbot" hieße ...
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  #29  
Alt 15.09.2013, 20:07
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Hmm ...

Im Norddeutschen reden wir von Sonnabend, nicht von Samstag. Somit wäre dieser Tag doch inkludiert?
Will aber nicht kleinlich erscheinen.

Also, da sach ich ma, dass sich der Sprachgebrauch vonne Ostfriesen vom Slang anne Ostküste woh ´n büschn unterscheidet.
(Zu den Norddeutschen zähl ich mich auch (seit über 40 Jahren) und hier in Ostholstein gibts den Samstag.)

Handbreit
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Mirko

Wer ist eigentlich Niveau? Und warum kommt der nie mit feiern???
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  #30  
Alt 15.09.2013, 21:21
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senator20_2000 senator20_2000 ist offline
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Servus Kai und alle anderen!
Eigentlich fehlt von Kai noch eine GANZ wichtige aussage: willst du den Pickup mit LKW-Zulassung Privat anmelden oder über eine gewerbliche Anmeldung (sprich auf eine Firma...)
Als Firmenfahrzeug Treffen leider die ganzen Sachen mit Lenk und Ruhezeiten, Fahrverboten usw zu. (Okay um da durch zusehen braucht man fast Abi!)
Wenn du den Pickup Privat OHNE Gewerbliche Nutzung anmeldest , hast du keine sorgen und kannst fahren solange und so oft du willst.
(ich hab mich auch schon mehr als ausreichend damit befasst, da ich (und einige Kumpels) Berufskraftfahrer sind und wir im Umkehrschluss, da wir ja eh schon die ganze woche Fahren sonst nie mit nem "klein"-LKW+AH was Transportieren dürften da wir ja am WE "Ruhezeit" haben.
Das ganze Gilt ja nicht nur wür Pickups mit LKWzulassung, es gab/gibt das ja auch als VW Polo,Opel Combo, Vw Caddy usw da gilt das gleiche.

Falls du dir immernoch unsicher sein solltest such dir einfach mal eine Fahrschuhle in deiner Nähe die die Berufskraftfahrerqualifikation Ausbilden, die werden die das dan auch ganz genau erklären können....das alles nur an der anmeldung Privat oder Gewerblich hängt.
Schlüssel auf KEINEN Fall von LKW auf PKW um, da die sonst Steuern und Versicherungen umhauen(Bsp. opel Combo 1,7d (`98) als lkw 120€ Steuern und als PKW 464€ Steuern)
MFG Danilo
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Ciao Danilo
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  #31  
Alt 15.09.2013, 23:14
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@Mirko - Super, mit der Info kann ich was anfangen. Sobald ich mir das Gefährt unter den Nagel gerissen habe und es eine LKW-Zulassung wird, werde ich mich intensiv damit befassen

@Danilo - Es wird eine ganz private Anmeldung ohne gewerblichen Hintergrund. Allerdings bezahle ich für den "LKW" das doppelte an Versicherung, das hebt die Mehrsteuer für einen PKW zweimal auf!

@Style - Leider gibt's ja nur SK und Konsorten, die solche Gutachten anbieten. Bevor ich die 600 anlege, werde ich mich natürlich vorher mit dem Händler meines Vertrauens abstimmen oder noch besser die Umschreibung mit ihm aushandeln. Die haben auf jeden Fall einen besseren Draht zum TÜV.
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  #32  
Alt 15.09.2013, 23:39
Tobi79 Tobi79 ist offline
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Hallo Kai,

wenn Du es ganz genau wissen willst, dann solltest Du mal den Herrn Thommessen oder den Herrn Schneider von der Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle Bingen fragen!!

Nach denen richtet sich auch die "Rennleitung"

Grüße Tobi
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  #33  
Alt 16.09.2013, 09:36
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Obermaat der Reserve Obermaat der Reserve ist offline
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Zitat:
Zitat von senator20_2000 Beitrag anzeigen
Servus Kai und alle anderen!
Eigentlich fehlt von Kai noch eine GANZ wichtige aussage: willst du den Pickup mit LKW-Zulassung Privat anmelden oder über eine gewerbliche Anmeldung (sprich auf eine Firma...)
Als Firmenfahrzeug Treffen leider die ganzen Sachen mit Lenk und Ruhezeiten, Fahrverboten usw zu. (Okay um da durch zusehen braucht man fast Abi!)
Wenn du den Pickup Privat OHNE Gewerbliche Nutzung anmeldest , hast du keine sorgen und kannst fahren solange und so oft du willst.
(ich hab mich auch schon mehr als ausreichend damit befasst, da ich (und einige Kumpels) Berufskraftfahrer sind und wir im Umkehrschluss, da wir ja eh schon die ganze woche Fahren sonst nie mit nem "klein"-LKW+AH was Transportieren dürften da wir ja am WE "Ruhezeit" haben.
Das ganze Gilt ja nicht nur wür Pickups mit LKWzulassung, es gab/gibt das ja auch als VW Polo,Opel Combo, Vw Caddy usw da gilt das gleiche.

Falls du dir immernoch unsicher sein solltest such dir einfach mal eine Fahrschuhle in deiner Nähe die die Berufskraftfahrerqualifikation Ausbilden, die werden die das dan auch ganz genau erklären können....das alles nur an der anmeldung Privat oder Gewerblich hängt.
Schlüssel auf KEINEN Fall von LKW auf PKW um, da die sonst Steuern und Versicherungen umhauen(Bsp. opel Combo 1,7d (`98) als lkw 120€ Steuern und als PKW 464€ Steuern)
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Hallo,


die "Anmeldung" des Zugfahrzeuges ist völlig Wurst.
Der Zweck der Fahrt ist im Falle eines Falles ausschlaggebend. Wenn dieser privat ist, kommen die Fahrpersonalvorschriften nicht zum Tragen.
Man kann also z.B. auch von einem Bekannten, der z.B. einen Handwerksbetrieb hat, einen 3,5-Tonner ausleihen und damit privat sein Boot ziehen. Diese Fahrt fällt nicht unter das Fahrpersonalgesetz und die VO(EWG)561/2006, VO(EWG) 3821/85 usw., welche die Lenk- und Ruhezeiten pp. regeln.
Sinn und Zweck der "Sozialvorschriften" ist es, die Beschäftigten im gewerblichen Personen- und Güterverkehr vor Ausbeutung durch die Unternehmer zu schützen. Gleichzeitig wird auch ein erheblicher Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet und die Wettbewerbsgleichheit der Unternehmer hergestellt.

http://www.gesetze-im-internet.de/fahrpersstg/__1.html

http://www.lastkutscher.de/downloads.../download.html (ab Seite 4 kommen die entsprechenden Normen. Artikel 1 nennt den Zweck der Vorschrift, Artikel 2 führt den Geltungsbereich auf usw.. Mit Güterbeförderungen pp. sind ausschließlich solche gewerblicher Art gemeint. Das geht auch aus Art. 1 hervor).

Handbreit
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Mirko

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  #34  
Alt 16.09.2013, 09:44
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Obermaat der Reserve Obermaat der Reserve ist offline
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Zitat:
Zitat von Tobi79 Beitrag anzeigen
Hallo Kai,

wenn Du es ganz genau wissen willst, dann solltest Du mal den Herrn Thommessen oder den Herrn Schneider von der Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle Bingen fragen!!

Nach denen richtet sich auch die "Rennleitung"

Grüße Tobi
Hi Tobi,


das stimmt nicht ganz...
Eine Abstimmung untereinander, wie gewisse Rechtsauslegungen gehandhabt werden, findet mitunter zwischen den Zulassungsstellen/Führerscheinstellen und der "Rennleitung" statt.

Maßgebend für Ahndungsmaßnahmen und damit richtungsweisend für die "Rennleitung" sind die Vorgaben der zuständigen Bußgeldstellen (im Ordnungswidrigkeitenverfahren) oder der zuständigen Staatsanwaltschaften (im Strafverfahren).

Das Ganze soll jetzt aber nicht heissen, dass man bei den von Dir genannten Stellen keine qualifizierten Auskünfte erhalten kann.

Gruß
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Mirko

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  #35  
Alt 16.09.2013, 13:20
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thomas020370 thomas020370 ist offline
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Zitat:
Zitat von sedna Beitrag anzeigen
Dieses ganze hin und her habe ich mit unseren ortsansässigen Jungs von der Rennleitung auch durch, ist alles ganz einfach. LKW welche einen Anhänger zu Sport und Freizeitzwecken mitführen sind von der Regelung des Fahrverbotes ausgenommen. Ich rief einfach beim Ordnungsamt an und fragte nach, der freundliche Sachgebietsleiter fragte mich am Ende des Gespräches sogar nach meiner Adresse, damit er mir das schriftlich zum Mitführen gibt, weil derlei unsicherheit bei der Polizei wohl öfter vorkam
Nun liegt das Schreiben im Handschuhfach, und auch der d....ste Polizist weiß nun was los ist.Man muss nur unter 12 Tonnen bleiben, und das halte ich mit meinem LT ein.
gute Fahrt, Detlef
Genau ! In der Saison sind unsere Turnier-Reiter(-innen) jedes Wochenende (auch Sonntags / Feiertags) mit dem 7,5 To. Pferdetransport-LKW und angehängtem Wohnwagen unterwegs. Gerne auch mal überregional, das hat aber bisher hier keinen Polizisten auf der Autobahn interessiert.

Vielleicht, weil`s ja so eindeutig ist, dass nicht nur der Anhänger für Sport- und Freizeitzwecke genutzt wird, sondern unmißverständlich auch das Zugfahrzeug. Steht ja übergroß "Sportpferde" drauf

Aus eigener Erfahrung weiß ich aber auch, dass die Beamten in Süddeutschland mit dem Thema deutlich entspannter umgehen als im Norden !
__________________
Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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  #36  
Alt 16.09.2013, 14:11
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Zitat:
Zitat von thomas020370 Beitrag anzeigen
Genau ! In der Saison sind unsere Turnier-Reiter(-innen) jedes Wochenende (auch Sonntags / Feiertags) mit dem 7,5 To. Pferdetransport-LKW und angehängtem Wohnwagen unterwegs. Gerne auch mal überregional, das hat aber bisher hier keinen Polizisten auf der Autobahn interessiert.

Vielleicht, weil`s ja so eindeutig ist, dass nicht nur der Anhänger für Sport- und Freizeitzwecke genutzt wird, sondern unmißverständlich auch das Zugfahrzeug. Steht ja übergroß "Sportpferde" drauf

Aus eigener Erfahrung weiß ich aber auch, dass die Beamten in Süddeutschland mit dem Thema deutlich entspannter umgehen als im Norden !

Hallo,


eigene Erfahrungswerte weichen allerdings hin und wieder von rechtlichen Vorgaben ab... (Soll heißen: Bislang offensichtlich Glück gehabt)

Oftmals sind Pferdetransporter aber auch als "Sonder-KFZ" (z.B. So-KFZ Pferdetransporter) eingetragen und fallen damit nicht unter § 30 StVO. Einfach mal im Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I nachschauen.

Im Übrigen würde es im Fall der Fälle Probleme geben, wenn´s denn ein LKW ist, da er eine zGm über 3500 kg hat (Siehe Verkehrsministerkonferenz der Länder aus 2007).



Handbreit
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Mirko

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  #37  
Alt 16.09.2013, 18:37
Wohnbusfahrer
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Zitat:
Zitat von Obermaat der Reserve Beitrag anzeigen
"Sonder-KFZ" (z.B. So-KFZ Pferdetransporter)
Ein Fachmann wüsste, dass es nicht "Sonder", sondern "Sonstiges" heißt. Einfach mal einen Blick in die KBA-Systematisierung werfen ...
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  #38  
Alt 16.09.2013, 19:18
Benutzerbild von Fränkie
Fränkie Fränkie ist offline
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Hallo Kai

Versteif dich nicht so auf die Lkw-Zulassung.
Weil.......das Finanzamt den Amarok nicht als Lkw anerkennt.
Ladefläche im verhältniss zur Fahrerkabiene zu kurz.

Ergo........Steuern hier 364€

Das kannst Du hier ausgiebig nachlesen

http://www.amarokforum.de/forum/vw-amarok-forum.html
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mfg Frank




Geändert von Fränkie (17.09.2013 um 17:17 Uhr)
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  #39  
Alt 16.09.2013, 20:43
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vargtimmen vargtimmen ist offline
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Lass den Pick Up doch als PKW umschlüsseln.
Beim DC muss eine Laderaumabdeckung verbaut sein dann sollte das kein Problem sein.

Hatte ich bei meinem letzten auch gemacht, der aktuelle läuft als LKW und das ist mir auch egal

Wo hast Du welchen wie umschlüsseln lassen?

Grüse Wolf
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  #40  
Alt 16.09.2013, 22:08
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Ein Fachmann wüsste, dass es nicht "Sonder", sondern "Sonstiges" heißt. Einfach mal einen Blick in die KBA-Systematisierung werfen ...

Schön, dass Du auch in diesem Trööt Deine tollen Kommentare postest. Wir haben schon so sehnlich darauf gewartet...
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Mirko

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  #41  
Alt 16.09.2013, 22:17
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Zitat:
Zitat von vargtimmen Beitrag anzeigen
Wo hast Du welchen wie umschlüsseln lassen?

Grüse Wolf
Mein jetziger läuft noch als LKW das Thema werde ich noch mit meinem Tüv Spezi besprechen
Der Meister bei Nissan meint es wäre nicht mehr so einfach wie früher.
Mal sehen was er sagt.

Grüße, Stephan von unterwegs
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #42  
Alt 17.09.2013, 06:24
Wohnbusfahrer
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Zitat:
Zitat von Obermaat der Reserve Beitrag anzeigen
Schön, dass Du auch in diesem Trööt Deine tollen Kommentare postest. Wir haben schon so sehnlich darauf gewartet...
Dass du es mit Sarkasmus versuchst, in der Sache aber nicht widersprichst, zeigt, dass ich Recht habe. Schöner als mit deinem neidgrünen Getippsel kannst du mir das nicht bestätigen
Und jetzt ab mit dir, zum kikA.
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  #43  
Alt 17.09.2013, 15:57
uli07 uli07 ist offline
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Da ja fast jeder alles was hier geschrieben wird auf die Goldwaage legt, hat Wohnbusfahrer vollkommen Recht.

Gruß Uli07
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  #44  
Alt 17.09.2013, 17:05
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marsvin marsvin ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Ein Fachmann wüsste, dass es nicht "Sonder", sondern "Sonstiges" heißt. Einfach mal einen Blick in die KBA-Systematisierung werfen ...
Dann müssen sie sich bei meinem Bully wohl verschrieben haben, da stand nämlich eindeutig Sonderfahrzeug Wohnmobil,
Siggi
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  #45  
Alt 17.09.2013, 17:39
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128 Danke in 81 Beiträgen
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könnt ihr euch mal wo anders streiten ich hab beides schon in der hand gehabt, also kommt es wohl auf die ausstellende bekörde an. Meine bisherigen Abschlepp-LKW`s waren auch alle Sonderfahrzeuge....egal ob Merc. 1222 oder T4...
ABER EGAL hier gehts um nen Pickup....
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Ciao Danilo
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  #46  
Alt 17.09.2013, 17:54
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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56.716 Danke in 11.988 Beiträgen
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So hab noch mal beim ADAC nachgefragt und folgende Antwort bekommen - siehe PDF
Das reicht mir mit meinem Pick Up als LKW


Dieser Zusatz stand noch in der Mail:

Nach unserem Kenntnisstand wird die Zustimmung der Verkehrministerkonferenz in folgenden Bundesländern umgesetzt:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Bremen
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Saarland
Schleswig-Holstein
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf 2008-20-Änderung-Sonn-und-Feiertagsfahrverbot.pdf (31,0 KB, 372x aufgerufen)
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #47  
Alt 18.09.2013, 08:01
HansH HansH ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Dass du es mit Sarkasmus versuchst, in der Sache aber nicht widersprichst, zeigt, dass ich Recht habe. Schöner als mit deinem neidgrünen Getippsel kannst du mir das nicht bestätigen
Und jetzt ab mit dir, zum kikA.
Hast du nasse Socken??

Gruß
HansH
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  #48  
Alt 18.09.2013, 08:07
Benutzerbild von Basstel-Bassti
Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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Zitat:
Zitat von Obermaat der Reserve Beitrag anzeigen
Bis Anfang des Jahres galt folgende Regelung:
Klasse B:
Fzg´e bis 3,5 to zGm + Anhänger bis 750kg zGm

Fzg´e der Kl. B + Anhänger >750kg, wenn
1. die zGm des Anhängers kleiner ist als das Leergewicht des
ziehenden Fahrzeuges und
2. beide zGm (Zug-Fzg und Anhänger) zusammen max. 3500kg

Beispiel: Opel Zafira --> 1450 kg leer, 2000 kg zGm
mit Wohnanhänger 1400 kg
Gesamtmasse vom Anhänger ist kleiner als Leergewicht
des Zugfahrzeuges und beides zusammen --> 3400kg

Klasse BE: Fzg´e der Kl. B mit Anhänger >750 kg
Beispiel: Mercedes Sprinter, 3500 kg zGm m. 2500 kg Anhänger

Das Ganze ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) nachzulesen, allerdings in der Auflage bis 2013.

Seit Januar 2013 gilt folgendes:

Klasse B:
Fahrzeuge bis 3500 kg zGm + Anhänger bis 750 kg, auch
mit größeren Anhängern, wenn die zGm des Zugfahrzeuges und
und die zGm des Anhängers 3500 kg nicht übersteigen.

Klasse BE: Fahrzeuge der Kl. B m. Anhänger >750kg, hierbei kann die Summe der beiden zGm größer als 3500 kg sein.

nochmal für mich

also hat sich das nicht geändert das ich mit B nen "größeren Hänger"
allerdings leer ziehen darf ?

( Beispiel: Auto hat max. Gesamtmasse von 2000 Kg und Hänger hätte 2000 Kg, allerdings unbeladen )#

oder doch ?
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  #49  
Alt 18.09.2013, 08:26
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Diese Aussage und den Text in der PDF hatte ich schon seit einem 3/4 Jahr gesucht.
Hat mir nun locker 800,- + X € und TÜV Stress gespart.
Ich wollte nämlich unbedingt meinen LKW Pickup auf KFZ umschlüsseln lassen.
Hat sich hiermit erledigt.

DANKE - hat ein nationales Kaltgetränk oder ´nen Haarschnitt gut



Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
So hab noch mal beim ADAC nachgefragt und folgende Antwort bekommen - siehe PDF
Das reicht mir mit meinem Pick Up als LKW


Dieser Zusatz stand noch in der Mail:

Nach unserem Kenntnisstand wird die Zustimmung der Verkehrministerkonferenz in folgenden Bundesländern umgesetzt:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Bremen
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Saarland
Schleswig-Holstein
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm!
... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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  #50  
Alt 18.09.2013, 09:43
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
So hab noch mal beim ADAC nachgefragt und folgende Antwort bekommen - siehe PDF
Das reicht mir mit meinem Pick Up als LKW


Dieser Zusatz stand noch in der Mail:

Nach unserem Kenntnisstand wird die Zustimmung der Verkehrministerkonferenz in folgenden Bundesländern umgesetzt:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Bremen
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Saarland
Schleswig-Holstein
Wenn wir Brandenburg von Rot auf Grün ändern wäre diese
ältere Karte aktuell.
Dank Brandenburg kann man nun mit einem LKW und Trailerboot am
Sonntag von Nord nach Süd reisen, allerdings mit einem "kleinen"
Schlenker richtung Osten.

Schönes vereintes Deutschland

Das einzig einheitliche in Deutschland ist das Klopapier.
Es passt jedes Blatt auf jeden Arsch.

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Und die √ allen Übels sind die 62


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