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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#26
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Re: zweites Funkgerät als Scanner nutzen?
Zitat:
Fakt ist doch, das es legal unerreichbar ist, eine Funke zu betreiben, wie man es mit einem Telefon machen könnte. Unbürokratisch. Da der Verkehr auf dem Wasser immer dichter wird, und auch Seenotfälle häufiger geworden sind, als früher, ist es notwendig, ohne großes Brimborium eine Funke an Bord betreiben zu dürfen. Die Kosten, die der Staat dem einzelnen aufdrückt, sind mir unerklärlich in ihrer Höhe und Notwendigkeit. Daß Du staatlich organisierte Abzocke gutheißt, kann nur daran liegen, daß Du Teil des Systems bist. (Beamter???? Angestellter einer Behörde oder einer städtischen Verwaltung????) |
#27
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Moin
Es ist so, wieVicing 22 schreibt. Man kann ein Zweitgerät ohne Atis betreiben, wenn ein Atisgerät vorhanden ist. Dieses Zweitgerät muß aber als solches auch mit angemeldet werden.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#28
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Ich würde das Teil ebenfalls mitlaufen lassen. Wenn du Schein und noch ein anderes, ordnungsgemäß eingebautes Gerät hast, wird wahrscheinlich niemand was dagegen haben.
Wenn es mir um die Sicherheit geht, dann würden auch mal 3 Geräte mit laufen.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#29
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Zitat:
ich zu bezweifeln Zitat:
angemeldet zu werden. Vermutlich geht das mit der Anmeldung auch über- haupt nicht. Belem |
#30
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Moin Belem
Das Zweitgerät ist als Vollgerät für einen der Funkkreise (Schiff / Schiff bzw. Schiff/ Nautische Information) zulässig. ( Bei mir so angemeldet) Das Zweitgerät muß nur vom Gerätetyp her noch Zulässig sein. Ein altes Sailor mit Wählscheibe z.B. wird nicht mehr genehmigt.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
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