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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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zweites Funkgerät als Scanner nutzen?
Hallo,
darf ich mein (ein) altes Binnenfunkgerät ohne Atis auf meinem Boot als Scanner nutzen, Mikrofon ist entfernt, bzw. nicht an Bord. Auf dem Boot befindet sich ein angemeldetes und genehmigtes Funkgerät ( Furuno FM-2721 ). Ich fahre Binnen und möchte auf Kanal 10 Hörbereitschaft halten, auch wenn ich auf dem Schleusenkanal bin. Gruß
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#2
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Hallo,
dürfen Geräte ohne Anmeldung betrieben werden. Ich denke nein. Daher erübrigt sich die Frage meiner Meinung nach. Geräte ohne Atis, sind die überhaupt noch zugelassen? und wenn man Funktionen eines Gerätes wegnimmt, um nicht zu "stören" damit, ist auch fraglich. In Deutschland gilt stets der Grundsatz: Fällt etwas unter eine Klasse, Verordnung etc. gehts, sonst nicht. Sollte eigentlich schon im Bewusstsein sein. Gruß Hartmut PS: wenn du nicht sendest und keine ATIS hast, wird es auch nicht auffallen, nur bei Kontrolle, rechtens ist s sicher nicht.
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann. |
#3
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Lässt sich das 'Problem' eventuell mit der Dual-Watch-Funktion lösen? Im Seefunk-Mode wird hiermit Kanal 16 und ein weiterer gescannt; was kann diese Funktion im Binnen-Mode?
Gruß Michael (der eine Frage auch gerne mal mit zwei Gegenfragen nicht beantwortet...) |
#4
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Zitat:
@ Hartmut, ein Scanner darf ich aber betreiben.
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#5
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Hallo ! Ja, einen Scanner darf jeder betreiben, sofern nur Sendungen abgehört werden, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Das begrenzt die Frequenzen im See- und Binnenfunk im Grunde auf den allgemeinen Anrufkanal.
Jeder Verstoss dagegen ist strafbar. Es reicht aus, wenn bei sichergestellten Geräten die entsprechenden Kanäle programmiert worden sind, es ist unerheblich, ob diese tatsächlich abgehört wurden, man geht einfach davon aus, das das der Fall war. Ob ein vorhandener UBI dieses auf alle Kanäle erweitert glaube ich nicht.
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beste Grüße Stefan |
#6
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zweites Funkgerät als Scanner nutzen?
In der neuen Boote-Zeitschrift (11/2005) ist der UKW-Funk das Titelthema, ein paar Antworten findest Du da bestimmt.
Soweit ich das überblicke (kann man das überhaupt) gilt in etwa folgendes:
Gruß, Mike |
#7
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Danke Mike,
habe ich auch schon gelesen, besitze ja auch das "Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker I". Es geht nur darum: Darf ich ein zweites Gerät nur zum Mithören an Bord haben, mit dem das Senden nicht möglich ist.
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#8
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Re: zweites Funkgerät als Scanner nutzen?
Zitat:
da frag ich noch mal nach.... ich habe eine Anlage, eine Frequenzzuteilung, ein Funkzeunis und ein Boot. Mach ich mich strafbar, wenn die Anlage daheim im Keller liegt weil sie für meine Begriffe in NL absolut überflüssig ist? Oder muss ich sie erst mit dem Hammer erschlagen? Fragende Grüße, Willy |
#9
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Zitat:
Gruß Hartmut
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#10
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Hi Willy,
wenn Du die Anlage ausgebaut hast, hast Du sie verändert. Und wenn Du sie verändert hast, musst Du die Änderung bei der RegTP, respektive Netzagentur melden und in der Frequenzzuteilungsurkunde eintragen lassen. Also Eintragen lassen, dass das Boot keine Funkanlage mehr hat. Hat der Hammer überhaupt eine Zulassung als Funkanlagenaußerbetriebssetzungseinrichtung Uwe |
#11
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Re: zweites Funkgerät als Scanner nutzen?
Zitat:
in diesem Moment ist sie doch nicht eingebaut, dein Boot also ohne Funk. Gruß Hartmut
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#12
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Re: zweites Funkgerät als Scanner nutzen?
Zitat:
Eben! Die Frequenzzuteilungsurkunde ist keine allgemeine Betriebsgenehmigung für das Funkgerät sondern eine Zulassung für ein bestimmtes Schiff als Seefunkstelle / Funkstelle des mobilen Binnenschiffahrtfunks. Wenn diese Schiffsfunkstelle verändert wird (wobei ich das Ausbauen des Funkgerätes durchaus als Veränderung bezeichnen würde ) und das ganze nicht gebührenpflichtig der staatlichen Informationsmonopolverwaltungsdienststelle mitgeteilt wird, gibts im Zweifelsfall was auf den Sack! Uwe |
#13
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wat nu?
Hab ich eine nichtzugelassene Funkanlage ohne Boot oder ein Boot ohne Funkanlage? Willy |
#14
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Hi Willy,
frag doch mal den Eddie Stoiber! Das fällt bestimmt demnächst auch alles in seinen Kompetenzbereich. Und da wir dann alles sowieso machen wie die schlauen Bayern (wo es keine Seefunkstellen gibt) löst sich das Problem von allein Uwe |
#15
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Re: zweites Funkgerät als Scanner nutzen?
Zitat:
Gruß, Mike |
#16
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Zitat:
Du hast eine zugelassene Funkanlage, die entsprechende Frequenzzuteilung und das entsprechende Zeugnis, aber die Anlage ist nicht einsatzbereit -> und dat gibt auf jeden Fall auch Ärger... Gruß, Mike |
#17
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Re: zweites Funkgerät als Scanner nutzen?
Zitat:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass mit der Zuteilungsurkunde für ein zulassungsfähiges Funkgerät gleichzeitig die Genehmigung erteilt wird, nicht zulassungsfähige Funkgeräte in der gleichen Funkstelle zu betreiben. Weder als Backup noch als Quasi-Dual-Watch. Zitat:
Gute Nacht! Uwe |
#18
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Re: zweites Funkgerät als Scanner nutzen?
Zitat:
Was das angeht, halte ich die deutschen Regeln für hinderlich, armselig und für staatlich organisierte Gebühreneintreiberei. Auf dem Wal (= Rhein in NL) ist es sogar Pflicht, eine an Bord befindliche Funke mitlaufen zu lassen um Meldungen aller Art abhören zu können. Da reden alle von "Europa", viele Wassersportler führen zudem demonstrativ die europäische Fahne am Heck (mit integrierter deutscher Flagge) und dann gelten in den EU-Ländern keine einheitlichen Regeln, was den Besitz und den Betrieb von Funkanlagen angeht. Im Ausland ist der Besitz von UKW-Funkaanlagen unproblematisch. Was in anderen Ländern geht, geht in der Bürokratenrepublik Deutschland noch lange nicht! Wer da noch stolz ist an Deutschlands Integration in der Eurpäischen Gemeinschaft sollte mal zum Onkel Doktor gehen. Vielleicht kann der dann doch noch helfen, .... mit bewußtseinserweiternden Medikamenten oder mit LSD! |
#19
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Keine Sorge, Deutschland arbeitet hart daran, der EU seinen Stempel aufzudrücken, bald wird alles genehmigungspflichtig.
Deine Klospülung wird nur noch genehmigungsfähig wenn sie baumustergeprüft ist und der Einbau mit Geräuschemissionsmessung abgenommen wurde. Wir leben in einem Land, in dem der maximale Geräuschpegel von Toiletten genormt ist! Gruß Bernd |
#20
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Re: zweites Funkgerät als Scanner nutzen?
Zitat:
Uwe |
#21
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vision
seit einiger zeit verfolge ich die disskussionen über das thema *funk*.ist schon komisch was sich die bundesdeutschen schlipsträger alles so einfallen lassen um an unser geld zu kommen , aber wen wunderts , ist ja ihr job, finanziert mit unserm geld .zum einen wird von erhöhter sicherheit geredet , die widerum aber nur nach vorhergehender geldverteilung an behörden und *schulungsinstitutionen*möglich ist .die 2 ertrunkenen segler hatten bestimmt auch kein *funkführungszeugniss* und waren nicht *behördlich registriert* schade , vermutlich hätten sie die paar euros für ne funke wohl gehabt .in meinen kühnsten träumen stelle ich mir vor was wäre wenn alle ihren funken abmelden ? vermutlich gäbe es lange gesichter in den *regulierungsbüros*. da aber der alte grundsatz * teile und herrsche* kein bisschen an wahrheit verloren hat und schon garnicht gepaart mit deutschem kleingeist wird dies eine vision bleiben. für all diejenigen die den regulierungsterror nicht mitmachen wollen , kauft euch ne rettungsinsel, wenn ihr absauft wartet bis einer vorbeikommt ist unterm strich billiger und NOCH nicht reguliert schönen tag euch
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#22
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Re: zweites Funkgerät als Scanner nutzen?
Zitat:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/2866.pdf (Seite 4) "Ist die Bedienung von Funkanlagen, die ausschließlich für den Empfang von Aussendungen "An alle Seefunkstellen" bestimmt sind, der Besitz eines Seefunkzeugnisses erforderlich ? Nein. Für die Bedienung eines einzelnen Seefunkempfängers oder NAVTEX-Gerätes ist kein Seefunkzeugnis erforderlich." Also für 'nen einzelnen Scanner, der auf Kanal 16 mithört, ist das doch bingo ! Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
#23
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Zitat:
Allem übrigen in Deinen Ausführungen stimme ich auch zu. Leider müßte man wieder einige dutzend Schaffotts auf die Marktplätze stellen, um die jetzigen Verhältnisse zu ändern oder abzuschaffen. |
#24
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Re: zweites Funkgerät als Scanner nutzen?
Zitat:
lichen Abhörempfänger zu benutzen. Du hast ansonsten eine angemeldete Schiffsfunkstelle mit einem zugelassenen Gerät (ich habe ebenfalls dieses schöne FM-2721) und, so nehme ich an, das passende Funkzeugnis dazu. Somit ändert der Betrieb eines Empfangsgeräts, auch wenn dieses auf ei- nem alten Transceiver beruht, nichts an Deiner Legitimation, die Funkka- näle abzuhören, und sendeseitig hast Du nur Dein angemeldetes Gerät. Schade, dass eine solch simple Frage nicht diskutiert werden kann ohne das Geschnatter von Leuten, denen sich die Einsicht in die Notwendigkeit staatlicher Frequenzordnung intellektuell noch nicht erschlossen zu haben scheint. Belem |
#25
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Hallo,
war heute auf unserer Wasserschutzpolizeidienststelle und habe dort nachgefragt. Zuerst gabs auch nur Achselzucken. Mir wurde dann aber mitgeteilt, solange ich ein ordnunsgemäßes Funkgerät an Bord und in Betrieb habe, kann ich mein altes Gerät nur zum Abhören von Kanal 10 nutzen. Ein Funkgerät nehme ich erst in Betrieb, wenn ich damit auch sende, sprich auch "betreibe". Ohne Sendemöglichkeit ist es nur ein Empfänger. Soviel dazu.
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
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