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  #26  
Alt 31.12.2013, 12:39
Benutzerbild von Jokno
Jokno Jokno ist offline
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Zitat:
Zitat von thball Beitrag anzeigen
Sehe ich auch so. Nachdem ich direkt an der Grenze zu Ländern mit 80 km/h wohne bringt die Zulassung nicht viel. Aber die Stoßdämpfer und regelmäßige neue Reifen können nicht schaden. Und wenn ich doch mal in D unterwegs bin sind 100 auch ganz angenehm. Auf Bundesstraßen fast noch angenehmer wie auf der Autobahn.
Da muß ich Dich enttäuschen , denn die erlaubten Hundert gelten nur auf der Autobahn und nicht auf sonstigen Straßen.
__________________
Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont

Den Tag nutzen und die Nacht geniessen
Joerg
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  #27  
Alt 31.12.2013, 12:46
Fitan Fitan ist offline
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Wenn die entspannte und legale Autobahn fährt mit 100 km/h angepeilt wird, dann ist die Entscheidung doch einfach.
Ich würde die Entscheidung davon abhängig machen wie teuer die Zulassung ist. Das rechnet sich vielleicht dann schneller als man denkt.
__________________
Gruß
Andreas
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  #28  
Alt 31.12.2013, 13:04
thball thball ist offline
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Zitat:
Zitat von Jokno Beitrag anzeigen
Da muß ich Dich enttäuschen , denn die erlaubten Hundert gelten nur auf der Autobahn und nicht auf sonstigen Straßen.
Da hast Du natürlich recht, Autobahnen und Kraftfahrstraßen, nicht Bundesstraßen generell.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom

FSD e.V.: www.fsd-info.de
Bei Interesse gerne Infos per PN!
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  #29  
Alt 31.12.2013, 13:15
JohnB JohnB ist offline
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Es ist wichtig, dass zwischen zwei Anforderungen unterschieden wird:

a) Anforderungen an den Anhänger und
b) Anforderungen an das Gespann.

Erst bei b) kommt der Zugwagen in Spiel.

Nur wenn beide die Anforderungen erfüllt sind, darf ein Anhänger, der das 100er Schild hat, auch mit 100 auf deutschen Autobahnen gezogen werden.

Mit anderen Worten: Die Zulassung des Anhängers hat mit dem Zugwagen nix zu tun. a) ist entscheidend dafür, ob der Anhänger ein 100er Schild bekommt.

Die Details von a) sind:
  • bauartbedingt für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
  • Reifen nicht älter als 6 Jahre
  • Reifen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h)
  • Reifen dürfen keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen
Alle anderen genannten Anforderungen (Stossdämpfer, Antischlingerkupplung) wirken sich erst im Zusammenhang mit dem Zugwagen aus, ab welchen Massen das Gespann 100 fahren darf. Für die 100er-Zulassung braucht der Anhänger sie nicht.


Den Anhänger mit 100er-Schild zu versehen ist, s.o., sehr sinnvoll. Es ist auch nicht schwierig oder teuer. Du brauchst eine Hersteller-Bescheinigung, dass der Anhänger bauartbedingt 100 darf, eine TÜV-Bescheinigung, dass Dein Exemplar des Anhänger auch 100 darf (Reifenalter wichtig), und gehst damit zur Zulassungsstelle. Finanzaufwand unter 50 EUR.
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (31.12.2013 um 13:23 Uhr)
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  #30  
Alt 31.12.2013, 13:26
michael_a_mayer michael_a_mayer ist offline
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Hi!
Im Ösiland gilt ab 3500 kg 80 km/h.
Also mein Hymer-Kawa hat 3500 + Trailer 1400 = 80
Audi vom Sohnemann 2000 + 1400 = 100
LGryße
Mike aus Salzburg
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  #31  
Alt 31.12.2013, 13:59
Benutzerbild von michael.b
michael.b michael.b ist offline
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Hallo John
ich glaub das ist so nicht ganz richtig! Zumindest bei gebremsten Anhänger gibts die 100er Zulassung nur wenn Stossdämpfer montiert sind!!
Mfg Michael
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  #32  
Alt 31.12.2013, 14:16
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von michael.b Beitrag anzeigen
Hallo John
ich glaub das ist so nicht ganz richtig! Zumindest bei gebremsten Anhänger gibts die 100er Zulassung nur wenn Stossdämpfer montiert sind!!
Mfg Michael
Auch dann:

Die Regeln b) sind:

0,3 x Leermasse Zugwagen > zuläss. Gesamtmasse Anhänger bei Anhänger ohne Bremse oder bei Anhänger mit Bremse, aber ohne Stoßdämpfer.

1,1 x Leermasse Zugwagen > zuläss. Gesamtmasse Anhänger bei Trailer (nicht Wowa, dort 0,8) mit Bremse und Stoßdämpfern, aber ohne Antischlingerkupplung

1,2 x Leermasse Zugwagen > zuläss. Gesamtmasse Anhänger bei Trailer (nicht Wowa, dort 1,0) mit Bremse und Stoßdämpfern und Antischlingerkupplung
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (31.12.2013 um 14:22 Uhr)
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  #33  
Alt 31.12.2013, 15:28
Solpat Solpat ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
zum fahren in D lohnt es auf jeden Fall,
in D kannst du mit einem 80 Km/H Trailer maximal 105 Km/H fahren dann wird es schon sehr teuer,
mit einem 100 Km/H Trailer kannst du schon mal 125 Km/H fahren bis es teuer wird

ACHTUNG! Dies stimmt so nicht !!!

Pkw mit Anhänger fallen nach § 3 Absatz 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in die Kategorie LKW bzw. KOM (Kraftomnibus).

Danach sind für o. g. Beispiel (25 km/h zu schnell) mit Stand 2013 folgende Bußgelder in Deutschland außerhalb geschlossener Ortschaften fällig:

bis 15 km/h zu schnell für mehr als 5 Min. = 70,- EUR und ein Punkt

16-20 km/h zu schnell = 70,- EUR und ein Punkt

21-25 km/h zu schnell = 80,- EUR und ein Punkt

26-30 km/h zu schnell = 95,- EUR und drei Punkte

ab 31 km/h zu schnell = 160,- und drei Puntke sowie Führerscheinentzug (und zwar alle auch der Bootsschein, Flugschein usw.)

Es ist also völlig wurscht ob ich mit einem 80er Gespann 105 km/h fahre oder mit einem 100er Gespann 125 km/h. Die Ordnungswiedrigkeit ist die gleiche.

Fakten nachzulesen unter:
http://www.kba.de/cln_007/nn_124736/DE/Punktsystem/Punktekatalog/geschwindigkeiten__lkw__obus.html:

Zugegeben bis 25 km/h zu schnell - recht moderate Bußgelder. Vorallem die erste Kategorie bis 15 km/h für ein kurzes Überholmanöver unter 5 Minuten für mein Verständnis mal wirklich aus der Praxis und sinnvoll, um den nachkommenden Verkehr nicht unnötig aufzuhalten.

Aber nochmal zurück zum eigentlichen Thema: Aus meiner Sicht lohnt die nur in D geltende 100er Zulassung nur denen, die auch lange Strecken in D zurücklegen. Mir persönlich sind alle 6 Jahre vier neue Reifen hierfür zu kostspielig.

Guten Rutsch und schön an die StVO halten. Erst recht im Ausland, denn da sind wir Gäste und als solche verhält man sich entsprechend zurückhaltend.

Guten Rutsch ins neue Jahr.

MfG

Oliver
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Es braucht einen langen Atem Dingen auf den Grund gehen zu können - Sachkenntnis verkürzt den Weg ungemein!

Geändert von Solpat (31.12.2013 um 15:30 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler
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  #34  
Alt 31.12.2013, 17:31
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huebi huebi ist offline
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Zitat:
Zitat von Solpat Beitrag anzeigen
Mir persönlich sind alle 6 Jahre vier neue Reifen hierfür zu kostspielig.
Anbei das Foto von einem 7 Jahre alten Ventil.

Da kannst Du Dir vorstellen, was UV-Strahlung mit unserem Reifengummi macht. Außerdem könnte ich Dir von einem zugegebenermaßen ca. 10 Jahre alten Reifen berichten, der bei Tempo ca.90 auf der Autobahn einfach auseinander geflogen ist. Den Kunststoffkotflügel hat er gleich mit abgerissen, sonst ist nichts schlimmes passiert, wohl auch weil eine sehr routinierte Fahrerin am Steuer saß. Leider habe ich davon kein Foto, aber man sieht ja allenthalben zerfetzte LKW-Reifen am Straßenrand. Es tut mir auch immer weh, optisch neuwertige Reifen wegzuschmeißen. Ob mit oder ohne Tempo 100-Plakette!
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Name:	Gummiventil 7 Jahrealt.jpg
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #35  
Alt 31.12.2013, 17:37
Solpat Solpat ist offline
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Hallo Huebi,

grundsätzlich gebe ich Dir Recht. UV-Strahlung ist sicher eines der "verschleißensden" Beanspruchungen an unseren Trailerbereifungen. Bei mir jedoch steht der Trailer 11 Monate in einer abgedunkelten Halle, also völlig UV-frei. Daher kann ich für mich sagen, dass meine Reifen und auch Ventile deutlich mehr als sechs Jahre halten.

MfG

Oliver
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  #36  
Alt 31.12.2013, 17:40
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Zitat:
Zitat von Solpat Beitrag anzeigen
Hallo Huebi,

grundsätzlich gebe ich Dir Recht. UV-Strahlung ist sicher eines der "verschleißensden" Beanspruchungen an unseren Trailerbereifungen. Bei mir jedoch steht der Trailer 11 Monate in einer abgedunkelten Halle, also völlig UV-frei. Daher kann ich für mich sagen, dass meine Reifen und auch Ventile deutlich mehr als sechs Jahre halten.

MfG

Oliver
Meine Ventile jetzt auch, da jetzt aus Stahl! Ist auch deutlich beruhigender bei 4,5 bar Reifendruck!
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  #37  
Alt 31.12.2013, 17:41
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Oder du bis jetzt nur Glück hattest!!
Ich persönliche haue sie immer nach 6 Jahren weg!Reifen sollte man doch eh nie länger wie 6-7 Jahre nutzen!
Mfg Michael
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  #38  
Alt 31.12.2013, 17:45
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Anbei das Foto von einem 7 Jahre alten Ventil.
ich fahre seit 2004 nur noch Metallventile ... preislich zu vernachlässigen und schon aus Gründen der Sicherheit für meine Familie
http://www.stahlgruber.de/Kataloge/r....php?sb=106789

(und spät. nach 8 Jahren gibts neue Reifen - trotz UV Abdeckung bzw. in der Scheune).
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servus
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...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #39  
Alt 01.01.2014, 12:54
chris-in chris-in ist offline
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Super wie ihr Antwortet
@ Matthias: Danke für das Angebot, habe zufällig bei meinem Bekannten das Heft gelesen.
@ Drummond: Das es sich nicht rentiert da gebe ich dir Recht da ich nur 200km bis ins Ösiland und 30km zum Slip habe, aber es geht ja auch ums Überholen.
@ Kurt: Das Leergewicht ist bei meinem Touareg 2387kg also dürfte ich kein Problem haben.
@ Oliver: Das mit der 5 min. Regelung habe ich noch nie gehört.

Habe mich leider im ersten Thread leider etwas ungünstig ausgedrückt was das Gewicht angeht. Der Trailer hat ein ZGG von 3 Tonnen aber auf der Waage komme ich auf ca. 2,8 Tonnen.
Spritsparend hinter einem LKW fahren ist nicht so meins, außerdem da spar ich mir 20 L und fahre 3 Std. länger und am Meer fahre ich dann mit dem V8 im Heck hinter einem Fischkutter her
Noch eine Frage an die Profis, zählt das ZGG oder das tatsächliche Gewicht vom Hänger und vom Zugfahrzeug das Leergewicht oder mit Personen und Gepäck???
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Geändert von chris-in (01.01.2014 um 13:01 Uhr)
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  #40  
Alt 01.01.2014, 13:03
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Zitat:
Zitat von Sunseeker_Portofino Beitrag anzeigen
Wenn ich richtig informiert bin gibt es die 100er Zulassung nur mit einer Eintragung des Zugfahrzeugs in die Anhängerpapiere. Klärt mich auf wenn das falsch ist.
Aufjedenfall gilt das Überholverbot für Fahrzeuge mit Anhänger auch bei 100er Zulassung und dann kommt man an den LKW`s auch nicht vorbei.

Ist falsch. 100 er Zulassung bekommt der Anhänger, wenn er die Voraussetzungen erfüllt.

Ob man die 100 dann fahren darf hängt vom Zugfahrzeug ab. Mit ungeeignetem Zugfahrzeug darf man dann halt nur 80 fahren.


Wenn man sich z. B. einen neuen Trailer kauft und diesen voraussichtlich die nächsten Jahre mit einem bestimmten Auto zieht kann es sinnvoll sein, das Trailergewicht damit abzustimmen. D. h. wenn z. B. das Zugfahrzeug nach 100 km/h-Berechnung nur 2,3 t ziehen darf, der Trailer aber 2,5 t hat, einem aber die 2,3 t genügen, dann lässt man den Trailer mit 2,3 t eintragen anstatt 2,5 t. Damit die Kombi Trailer/Zugfahrzeug passt. Aber selbst da wird dann nicht das Zugfahrzeug in die Trailerpapiere eingetragen sondern der Trailer hat dann halt nur 2,3 t zGG.

Anbei mal eine einfache Zusammenfassung zur 100 km/h-Zulassung
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf 100 kmh Zulassung.pdf (1,85 MB, 121x aufgerufen)
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Viele Grüße
Thomas
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  #41  
Alt 01.01.2014, 13:05
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es zählt immer das ZZG

und mal so nebenbei ...
du hast die falsche Einstellung: der Urlaub beginnt, wenn ich mich ins Auto setzte und 3 Stunden (sind es von Ingolstadt nach HR sowieso nicht, vielleicht 30 Minuten) hin und her sollten im Urlaub überhaupt keine Rolle spielen ... und glaub mir, alles was ab 2 to bei hoher Geschwindigkeit so richtig ins Schwingen kommt, da ist es so gut wie vorbei ...
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  #42  
Alt 01.01.2014, 13:06
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gbeck gbeck ist offline
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Für mich hat sich die Frage nach 100KmH nicht gestellt, weil es mit 3,5 Tonnen eh nicht geht.
Trotzdem hab ich dem neuen Trailer alles gegönnt, was mir das Fahren damit eventuell leichter und sicherer macht.
Lange Zugeinrichtung mit Alko-ASK, Stoßdämpfer und somit auch die 100-Plakette dran.
Die 100 Rechtlich nutzen geht nicht, aber ich empfinde einfach mehr Sicherheit damit und wenn's dann doch mal nen Ticken zu schnell ist auf der Bahn, dann hat man nicht sofort nen schlechtes Gewissen....

Was ich hier lese von Schlingern trifft für mein Gespann jedenfalls nicht zu trotz neuem deutschen Zugwagen ohne Leiterrahmen.....
__________________
Gruß - Georg
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  #43  
Alt 01.01.2014, 13:19
solari solari ist offline
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Hallo Chris!
Ich hab mir das auch lange durchgerechnet mit der 100 er Zulassung und bin zu dem Ergebnis gekommen es nicht zu machen, da der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen steht BEI MIR!! Ich wohne in der Nähe vom Irschenberg und fahre mit Boot immer nach Kelheim Zugfahrzeug Mercedes ML 500 Boot Sea Ray 230 OV. Auf der Autobahn such ich mir einen LKW der so 90 bis 95 km/h fährt klemm mich dahinter und mach den Tempomat rein. Eine ganz entspannte Fahrt und ich bin unwesentlich langsamer als einer mit einer 100 er Zulassung. Und im Ausland darf ich mit dem Gespann eh nur 80 Fahren egal was der dt. TÜV sagt. Mein Trailer hat aber Stoßdämpfer und breite Reifen, da das den Fahrkomfort erhöht und bei Bedarf gehen locker auch 130 ohne das der Trailer muckt. Wenn ich sehe wie manche (gerade Wohnwagen) mit 100 er Zulassung fahren, unsicher und schaukelnd und am Berg geht dann nix mehr da wird der ganze Verkehr aufgehalten weil Überholverbot da stellt sich mir oft die Frage wer so einen Blödsinn überhaupt ins Leben gerufen hat.
LG und alles Gute im neuen Jahr
Chris aus Westerham
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  #44  
Alt 01.01.2014, 13:19
Benutzerbild von michael.b
michael.b michael.b ist offline
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Bei deinem Leergewicht vom Auto seh das du eine Antischlingerkupplung am Trailer hast und lasse diesen auf 2850 kg ablasten. Wenn der Rest auch passt gibts die Plakette!
Mfg Michael
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  #45  
Alt 01.01.2014, 13:19
tritonnavi tritonnavi ist offline
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Als Leergewicht zählt nicht das reale Leergewicht, sondern nur das, was im Schein steht.
Selbst wenn 2387kg im Schein stehen sollten, gilt die 100km/h Regelung dann maximal nur bis 2864kg (= 2387 x 1,2) zul. GG des Anhängers.

Solange der also noch 3T zul. GG hat, darf damit nicht 100km/h gefahren werden.
Es müsste dazu zwingend eine Ablastung auf maximal 2864kg erfolgen.

(Gibt es nicht auch noch die zusätzliche Regelung, dass die zul. Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein darf, als zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeugs? Hat ein Touareg 3T zul. GG?)
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  #46  
Alt 01.01.2014, 13:30
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Chaparral 1800SL Chaparral 1800SL ist offline
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198 Danke in 100 Beiträgen
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Was bringt mir bei meinem Auto im Fahrzeugschein der Eintrag:

Fahrzeug ist mit Anhängerkupplung werksseitig verbaut und ist mit speziellem fahrdynamischen stabilitätssystem für Anhängerbetrieb für tempo 100km/h
gem. 3. Aend V.o.z.9. Ausn. Vo. z. STVO Stufe PM5

Das erste stück ist mal auf ganze Wörter umgedichtet. Mit der 3. Zeile kann ich aber garnix anfangen...
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Gruß Tobi
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  #47  
Alt 01.01.2014, 13:48
solari solari ist offline
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Geh mal auf die Seite vom TÜV Nord. Da steht es verständlich für jeden, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen für eine Zulassung mit 100 km/h.
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  #48  
Alt 01.01.2014, 13:48
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Also wenn ich das richtig verstanden habe(ist heute nicht so einfach) dann bringt mir die Zulassung erst was wenn ich den Trailer ablasten lasse. Das werde ich aber nicht da ich den extra geholt habe um mit dem Gewicht im Urlaub kein Problem zu bekommen. Danke nochmal und a guats Neis a wenn der Schädel brummt
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  #49  
Alt 01.01.2014, 14:22
tritonnavi tritonnavi ist offline
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Tja, dann darfst du in D eben keine 100km/h fahren...

Laut deinen Angaben kommst du doch aber nur auf ca 2800kg tatsächliches Anhänger-Gewicht. Wo wäre da dann ein Problem mit einer Ablastung auf 2864kg?
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  #50  
Alt 01.01.2014, 14:25
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Hallo Tobi,

Zitat:

Fahrzeug ist mit Anhängerkupplung werksseitig verbaut und ist mit speziellem
fahrdynamischen stabilitätssystem für Anhängerbetrieb für tempo 100km/h
gem.
3. Aend V.o.z.9. Ausn. Vo. z. STVO
Das bedeutet, dass du gem. der genannten 9. Ausnahmeverordnung zur STVO keine Antischlingerkupplung an einem Anhänger brauchst, um trotzdem mit dem höchsten Gewichtsfaktor (beim Trailer 1,2) mit 100km/h ziehen zu dürfen.
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