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  #26  
Alt 12.02.2014, 10:32
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
da muss ich widersprechen, trotz Sachkundenachweis für Sportschützen, mit grüner WBK gibt es keine Signalpistole, es muss der Fachkundenachweis für die Signalpistole noch extra erfolgen... (zumindest hier in Bayern - wir hatten den Fall mehrfach in verschiedenen regionalen Ämtern).
Haben Sportschützen in Bayern eine grüne WBK? Das wusste ich nicht.

Grüße

Matthias.
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  #27  
Alt 12.02.2014, 11:08
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Männers, ihr stiftet Chaos.

1. Zu WBK und Sachkunde:
Vor Anschaffung einer Waffe und deren Eintrag in die WBK muss JEWEILS FÜR DIE WAFFE Sachkunde und Bedürfnis nachgewiesen werde.
Es ist also NICHT so, dass eine vorhandene WBK als Nachweis von Sachkunde und/oder Bedürfnis zum Erwerb einer Signalpistole ausreicht, es sei denn, es ist bereits eine andere Signalpistole eingetragen.

2. Zu Sachkundenachweis
Wie bereits gesagt, muß für jede Waffe, soweit nicht bereits bei vorher erworbenen geschehen, die erforderliche Sachkunde nachgewiesen werden.
Beispiel: Sportschütze hat auf seiner WBK 2 Kleinkaliber - Wettkampfgewehre. Nun möchte er zusätzlich zum Kleinkaliber auch noch Vorderlader schießen. Dann muss er die entsprechende Sachkunde vor Anschaffung und Eintrag einer Schwarzpulverwaffe nachweisen.

Ausnahme: Abgelegte Jägerprüfung.
Da bei der Jägerprüfung ALLE Schußwaffen angesprochen, deren Handhabung erklärt und geübt werden, gilt für Jäger: Sachkunde für alle Varianten nachgewiesen.
Wurde kein Jagdschein gelöst oder die Jagd aufgegeben, verliert der Jäger nicht zeitgleich auch die Sachkunde. Er verliert lediglich das Recht, Jagdwaffen zu besitzen, denn es besteht ja kein Bedürfnis mehr, welche zu haben. d. h., wenn ein Jäger keinen Jagdschein mehr löst, kann ihn die Behörde auffordern, die Waffen abzugeben und kann die WBK einziehen. Will der ehemalige Jäger später eine Signalpistole kaufen, bekommt er bei nachgewiesenem Bedürfnis eine neue WBK, die Sachkunde muß er nicht mehr erneut nachweisen, dazu genügt das Zeugnis seiner Jägerprüfung.

3. Besitzen - Führen - Transportieren
Wer seine eigene Waffe zu Hause im Tresor hat, besitzt sie.
Wer seine eigene oder eine fremde Waffe verpackt und von der entsprechenden Munition getrennt im Auto zum Schiff mit nimmt, transportiert sie.
Wer seine eigene Waffe in unmittelbarem Zugriff, also unverpackt, bei sich trägt, führt sie. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Waffe geladen oder nicht geladen ist.
Wer seine eigene Waffe in unmittelbarem Zugriff, also unverpackt, auf seinem Schiff, in seinem Haus, in seinem zum Haus gehörenden Garten bei sich trägt, führt sie. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Waffe geladen oder nicht geladen ist. Es ist kein Waffenschein erforderlich
Wer seine eigene Waffe in unmittelbarem Zugriff, also unverpackt, nicht auf seinem Schiff, in seinem Haus, in seinem zum Haus gehörenden Garten bei sich trägt, sondern in der Öffentlichkeit, führt sie außerhalb seines Eigentums und bedarf dazu eines Waffenscheines. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Waffe geladen oder nicht geladen ist.

Das kann wichtig sein.
Beispiel:
Ich habe ein Holzboot und kann keinen Waffenschrank/Tresor der Klasse B einbauen.

Das bedeutet:
Ich nehme zu Hause die Waffe aus dem Tresor und transportiere sie zum Boot.
Ich segele los, irgendwann sehe ich mich gezwungen, die Pistole griffbereit zu machen und nehme sie dazu samt Munition aus Reisetasche und Verpackung.
Aus dem Transport wird ein legales Führen, ist ja mein Boot.

Ich erreiche einen Hafen. Da ich kein den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Behältnis (B-Schrank/Tresor) an Bord habe, darf ich sie nicht unbeaufsichtigt an Bord lassen, muss sie also mit von Deck in den Ort nehmen.
Aus dem legalen Führen an Bord wird entweder
- ein illegales Führen,
falls ich nämlich keinen Waffenschein habe und die Waffe unverpackt und mit entsprechender Munition in unmittelbarem Zugriff bei mir trage,

oder

ein legaler Transport,
wenn ich Waffe und Munition getrennt und beides verpackt, mit mir führe.

4. Pyroschein
Segelmatt / Matthias hat vollumfänglich Recht.

Noch Fragen?
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Gruß vom Bob
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ist er von seiner Frau getrennt.
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  #28  
Alt 12.02.2014, 11:19
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Hi!

Mit uralt meine ich die Zeit vor der Waffenrechtsverschärfung Anfang des Jahrtausends. Sachkundeprüfung habe ich abgelegt damals.

Viele Grüße
blondini



P.S.: Es ist mir nicht ganz einsichtig, dass man jemanden, der eine .357er hat, noch irgendwie belöffeln will, wenn er 'ne Signalpistole will.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #29  
Alt 12.02.2014, 11:20
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Haben Sportschützen in Bayern eine grüne WBK? Das wusste ich nicht.

Grüße

Matthias.

Sportschützen brauchen "grün", wenn sie etwas schiessen wollen, was es auf "gelb" nicht gibt (Kurzwaffen, Selbstlader usw.).
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #30  
Alt 12.02.2014, 11:22
timboot timboot ist offline
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Zitat:
Da bei der Jägerprüfung ALLE Schußwaffen angesprochen, deren Handhabung erklärt und geübt werden, gilt für Jäger: Sachkunde für alle Varianten nachgewiesen.
Hallo Oberförster und Matthias,

gibt es das irgendwo schwarz auf weiss, dass eine bestandene Jägerprüfung und seitdem permanent gelöste Jagdscheine dem SKN gleichgestellt ist?

Ich sehe das ja wie Ihr, nur der Abteilungsleiter im PP Aachen halt nicht. Er behauptet, dass z.B. Jäger mit bestandener Prüfung und gültigem Jagdschein und WBK, die auch gleichzeitig Bergführer sind, ebenfalls eine SKN ablegen müssen, wenn sie eine SipP. Cal.4 erwerben und beim Klettern führen wollen.

Es wäre natürlich sehr hilfreich, wenn es dazu ein offizielles Papier oder eine Kommentierung gäbe.

P.S.: Meine Jägerprüfung liegt zwar 30 Jahre zurück aber ich bin mir ziemlich sicher, nicht an einer Signalpistole ausgebildet worden zu sein. Ist das heute üblich??
__________________
LG Rolf

Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde?
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  #31  
Alt 12.02.2014, 11:53
de_jager de_jager ist offline
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Zitat:
Zitat von timboot Beitrag anzeigen
Hallo Oberförster und Matthias,

gibt es das irgendwo schwarz auf weiss, dass eine bestandene Jägerprüfung und seitdem permanent gelöste Jagdscheine dem SKN gleichgestellt ist?

Ich sehe das ja wie Ihr, nur der Abteilungsleiter im PP Aachen halt nicht. Er behauptet, dass z.B. Jäger mit bestandener Prüfung und gültigem Jagdschein und WBK, die auch gleichzeitig Bergführer sind, ebenfalls eine SKN ablegen müssen, wenn sie eine SipP. Cal.4 erwerben und beim Klettern führen wollen.

Es wäre natürlich sehr hilfreich, wenn es dazu ein offizielles Papier oder eine Kommentierung gäbe.

P.S.: Meine Jägerprüfung liegt zwar 30 Jahre zurück aber ich bin mir ziemlich sicher, nicht an einer Signalpistole ausgebildet worden zu sein. Ist das heute üblich??
Um allen Diskussionen aus dem Wege zu gehen... Kopie des Jagdschein mit Antrag ans PA Bremen. Und mit dem dann erteilten SKN Schein aufs Amt.
Gruss
Martin
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  #32  
Alt 12.02.2014, 12:08
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Lieber Rolf,

bitte lies doch meinen Beitrag in diesem thread von gestern, 23:08.
Ich habe dort bereits alle betreffenden Rechtsquellen explizit benannt.

Ob du an einer Signalpistole ausgebildet worden bist, ist völlig egal. Die Dinger funktionieren wie jede andere einläufige Kipplaufpistole auch und wie die funktionieren, haben wir alle mal gelernt.

Mein Alter Herr hat früher mal in Düren ein Waffengeschäft betrieben und mir sind daher die Probleme mit den Kreispolizeibehörden und deren Sachbearbeitern durchaus bekannt.
Aber - nicht du musst ihm eine Rechtsquelle benennen, sondern er dir. Sprich, wenn du eine Signalpistole haben willst und ordnungsgemäß beantragst, muss er dir durch einen Verwaltungsakt entweder die Erlaubnis erteilen oder versagen. Wobei bei der Versagung sowohl die Grundlage der Versagung angegeben werden wie die Widerspruchsbelehrung erfolgen muss.
Hast du so einen Schriftsatz schon oder habt ihr bisher nur miteinander geredet?

Gruß
Bob
__________________
Gruß vom Bob
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Geändert von bob 57 (12.02.2014 um 12:17 Uhr)
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  #33  
Alt 12.02.2014, 12:47
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Warscheilich geht es um die Munition. Erkennen welche Patrone im dunkeln geladen wird. Rändelung am Rand der Patrone.
Gruß Holger
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  #34  
Alt 12.02.2014, 12:56
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Hallo Bob,

bisher habe ich zwei Gespräche geführt. Beim ersten waren die frischen Sachbearbeiter zu mutig und haben keine Probleme gesehen, erst als ich meine WBK beim zweiten Vorsprechen mit Jagdschein, SBF und Kaufvertrag Boot abgegeben habe zwecks Eintragung einer Signalpistole Cal. 4 holte man den "Spezialisten" hinzu, der dann wie oben beschrieben argumentierte.

Diesen Herren kenne ich schon seit x Jahren als kompetenten und sehr hilfsbereiten Beamten und habe deshalb nicht an seinen Ausführungen gezweifelt.

Ich werde jetzt nochmal hingehen mit den neuen Informationen.

Danke euch!
__________________
LG Rolf

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  #35  
Alt 12.02.2014, 13:25
timboot timboot ist offline
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Zitat:
Zitat von de_jager Beitrag anzeigen
Um allen Diskussionen aus dem Wege zu gehen... Kopie des Jagdschein mit Antrag ans PA Bremen. Und mit dem dann erteilten SKN Schein aufs Amt.
Gruss
Martin
Soeben Antwort aus Bremen:

...... wir stellen keine Ersatzausfertigungen für Jäger mehr aus.......

Warum wohl? Gibt es denn noch jemanden, der diese ausstellt/ausstellen darf?
__________________
LG Rolf

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  #36  
Alt 12.02.2014, 13:44
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Haben Sportschützen in Bayern eine grüne WBK? Das wusste ich nicht.

Grüße

Matthias.
... bereits für Kleinkaliber ist die grüne Karte erforderlich!

Wird aber für die Signalpistole nicht anerkannt - man benötigt den Nachweis für Signalpistolen.
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #37  
Alt 12.02.2014, 14:21
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
... bereits für Kleinkaliber ist die grüne Karte erforderlich!
...
Das ist keine Frage des Kalibers; auf gelbe WBK dürfen nur Einzellader-Langwaffen eingetragen werden. Der Sportschütze benötigt also eine grüne WBK, wenn er Kurzwaffen besitzt.
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  #38  
Alt 12.02.2014, 15:30
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In Bremen sind die seit einiger Zeit Waffenundfreundlich geworden, es gibt hier in Bremen auch keine Kurse mehr für den SKN nur noch Pyro ohne Sachkundeprüfung für Signalpistole.
Gruß Holger
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  #39  
Alt 12.02.2014, 15:47
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und reichlich Leute verkaufen ihre SiPi´s für kleines Gled wieder weil ihnen der Stress mit sicherer Lagerung, Risiken beim Verlassen des Bootes, Mitnahme ins Ausland usw. einfach zu nervig ist.....

hier nen paar Hinweise der WaPo Bremen dazu.... http://www.polizei.bremen.de/sixcms/...en09.c.4404.de

zumal es ja auch Mittel gibt, die ohne den ganzen Zirkus mit an Bord sein dürfen.....
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Gruß - Georg
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  #40  
Alt 12.02.2014, 16:26
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Auch wenn jetzt ein Aufschrei der "Paragraphenreiter" erfolgt:
Ich habe inzwischen 15 Länder mit dem Boot besucht, dabei immer meine Sigpi mit Munition mitgeführt und noch nie Schwierigkeiten bekommen.
Gleiches gilt für mein Handfunkgerät.
Man kann Probleme auch herbeidiskutieren.
Bei Kontrollen habe ich bisher nur verständnisvolle, praxisorientierte Beamte getroffen.
__________________
Gruß Karl-Heinz

Die Bücher über meine Traumreise
2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden.
Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar.
__________________
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  #41  
Alt 12.02.2014, 17:24
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PMHM PMHM ist offline
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Boot: Sealine 285
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In anderen Ländern kann man die Dinger ab 18 Jahre frei kaufen. ( z.B. in Österreich )
Schreit kein Mensch nach. Ist ja eine Sicherheitseinrichtung.
Gruß Holger
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  #42  
Alt 12.02.2014, 23:44
Dagobertreiten Dagobertreiten ist offline
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Boot: Sea Ray
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3. Besitzen - Führen - Transportieren
Wer seine eigene Waffe zu Hause im Tresor hat, besitzt sie.
Wer seine eigene oder eine fremde Waffe verpackt und von der entsprechenden Munition getrennt im Auto zum Schiff mit nimmt, transportiert sie.
Wer seine eigene Waffe in unmittelbarem Zugriff, also unverpackt, bei sich trägt, führt sie. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Waffe geladen oder nicht geladen ist.
Wer seine eigene Waffe in unmittelbarem Zugriff, also unverpackt, auf seinem Schiff, in seinem Haus, in seinem zum Haus gehörenden Garten bei sich trägt, führt sie. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Waffe geladen oder nicht geladen ist. Es ist kein Waffenschein erforderlich
Wer seine eigene Waffe in unmittelbarem Zugriff, also unverpackt, nicht auf seinem Schiff, in seinem Haus, in seinem zum Haus gehörenden Garten bei sich trägt, sondern in der Öffentlichkeit, führt sie außerhalb seines Eigentums und bedarf dazu eines Waffenscheines. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Waffe geladen oder nicht geladen ist.

Das kann wichtig sein.
Beispiel:
Ich habe ein Holzboot und kann keinen Waffenschrank/Tresor der Klasse B einbauen.

Das bedeutet:
Ich nehme zu Hause die Waffe aus dem Tresor und transportiere sie zum Boot.
Ich segele los, irgendwann sehe ich mich gezwungen, die Pistole griffbereit zu machen und nehme sie dazu samt Munition aus Reisetasche und Verpackung.
Aus dem Transport wird ein legales Führen, ist ja mein Boot.

Ich erreiche einen Hafen. Da ich kein den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Behältnis (B-Schrank/Tresor) an Bord habe, darf ich sie nicht unbeaufsichtigt an Bord lassen, muss sie also mit von Deck in den Ort nehmen.
Aus dem legalen Führen an Bord wird entweder
- ein illegales Führen,
falls ich nämlich keinen Waffenschein habe und die Waffe unverpackt und mit entsprechender Munition in unmittelbarem Zugriff bei mir trage,

oder

ein legaler Transport,
wenn ich Waffe und Munition getrennt und beides verpackt, mit mir führe.

4. Pyroschein
Segelmatt / Matthias hat vollumfänglich Recht.

Noch Fragen?[/QUOTE]

In den Verwaltungsvorschriften für das Waffenrecht und Waffenrecht, gibt es keinen Transport mehr, nennt sich jetzt Führen.
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  #43  
Alt 13.02.2014, 04:04
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Zitat:
Zitat von bob 57 Beitrag anzeigen
2. Zu Sachkundenachweis
Wie bereits gesagt, muß für jede Waffe, soweit nicht bereits bei vorher erworbenen geschehen, die erforderliche Sachkunde nachgewiesen werden.
Beispiel: Sportschütze hat auf seiner WBK 2 Kleinkaliber - Wettkampfgewehre. Nun möchte er zusätzlich zum Kleinkaliber auch noch Vorderlader schießen. Dann muss er die entsprechende Sachkunde vor Anschaffung und Eintrag einer Schwarzpulverwaffe nachweisen.

Ausnahme: Abgelegte Jägerprüfung.
Da bei der Jägerprüfung ALLE Schußwaffen angesprochen, deren Handhabung erklärt und geübt werden, gilt für Jäger: Sachkunde für alle Varianten nachgewiesen.

?
Hallo Bob 57,
ist ein ganz schlechtes Beispiel, einen Vorderlader bekommt man als Sportschütze schon eingetragen,
das Problem stellt dann der Munitionserwerb dar, um mit Schwarzpulver umgehen zu dürfen benötigt man eine extra Sachkunde (§27 Sprengstoff Gesetz) und das gilt auch für Jäger

desweiteren würde ich mir den Vorderlader, (das ist ja ein Einzellader) auf der gelben WBK eintragen lassen, so macht man sich auf der grünen WBK keine Einträge kaputt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #44  
Alt 13.02.2014, 17:27
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Hallo, ein Tip. Nach mehrfachem Schreiben mit dem hiesigen Ordnungsamt habe ich die Signalpistole im Winter in ein Schließfach bei der Sparkasse gepackt und das dem Ordnungsamt mitgeteilt. - Und nichts mehr gehört, hat mir den Kauf des Tresors mit der erforderlichen Schutzklasse erspart.

nordlicht
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  #45  
Alt 13.02.2014, 17:40
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.. das hast du der Sparkasse aber nicht gesagt, oder? Die werden etwas dagegen haben...

Bernd.
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Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
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  #46  
Alt 13.02.2014, 18:26
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Alles Absicht ---- wenn ich mal Geld brauche, brauche ich nicht mal ne Waffe mitnehmen, die ist schon da
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  #47  
Alt 13.02.2014, 18:55
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo Bob 57,
ist ein ganz schlechtes Beispiel, einen Vorderlader bekommt man als Sportschütze schon eingetragen,
das Problem stellt dann der Munitionserwerb dar, um mit Schwarzpulver umgehen zu dürfen benötigt man eine extra Sachkunde (§27 Sprengstoff Gesetz) und das gilt auch für Jäger

desweiteren würde ich mir den Vorderlader, (das ist ja ein Einzellader) auf der gelben WBK eintragen lassen, so macht man sich auf der grünen WBK keine Einträge kaputt
Bekommt man nicht neuerdings auch mehrschüssige Vorderlader auf die gelbe eingetragen?zB Schwarzpulver Revolver?

Gruß Matthias
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  #48  
Alt 13.02.2014, 19:05
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen

desweiteren würde ich mir den Vorderlader, (das ist ja ein Einzellader) auf der gelben WBK eintragen lassen, so macht man sich auf der grünen WBK keine Einträge kaputt
Für ´nen SP-Einzellader brauchtst du weder WBK noch Sachkunde, die sind frei erwerbbar, ab 18.

Nur die kurzen Dinger mit der Trommel sind WBK-pflichtig. Entweder auf die "neue" Gelbe oder eben auf Grün.

Und wenn die Grüne voll ist wird eh eine zweite ausgestellt. Kosten sind die gleichen wie beim Voreintrag.
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Gruss Vestus
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  #49  
Alt 13.02.2014, 19:12
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Für ´nen Einzellader brauchtst du weder WBK noch Sachkunde, die sind frei erwerbbar, ab 18.

Nur die kurzen Dinger mit der Trommel sind WBK-pflichtig. Entweder auf die "neue" Gelbe oder eben auf Grün.

Und wenn die Grüne voll ist wird eh eine zweite ausgestellt. Kosten sind die gleichen wie beim Voreintrag.
Klar,stimmt ja...Vorderlader sind Erwerbscheinfrei ab 18.
Nur an das Pulver kommt man nicht ohne "Schwarzpulverschein"
Es gibt sogar Schwarzpulver Hinterlader die nicht Erwerbscheinpflichtig sind.

Gruß Matthias
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  #50  
Alt 13.02.2014, 19:29
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Zitat:
Zitat von nordlicht000 Beitrag anzeigen
Hallo, ein Tip. Nach mehrfachem Schreiben mit dem hiesigen Ordnungsamt habe ich die Signalpistole im Winter in ein Schließfach bei der Sparkasse gepackt und das dem Ordnungsamt mitgeteilt. - Und nichts mehr gehört, hat mir den Kauf des Tresors mit der erforderlichen Schutzklasse erspart.

nordlicht
Moin...

mir ist keine Bank/Sparkasse bekannt, die in ihren AGB Waffen in ihren Schließfächern erlaubt.
(Hab heute bei meiner Hausbank sogar nachgefragt)
Des weiteren währe die Einlagerung der Waffe und der Munition nicht Korrekt.
1. Waffe und Munition müssen getrennt (getrennt verschließbar) aufbewahrt werden. (Würde evtl. mit zwei Schließfächern gehen)
2. Das Bankschließfach erfüllt nicht die Sicherheitsbestimmungen an einen Waffenschrank.....
Der Tresorraum klar, aber die einzelnen Schließfächer NICHT, und da Publikumsverkehr im Schließfachraum ist (auch wenn es ja nur Zutrittsberechtigte Personen sind) muss die Waffe mindestens hinter einer Klasse A Tür befinden.... tut sie dann ja im Schließfach nicht. Daher währe es nur gültig wenn der Tresorraum nur durch den Waffenbesitzer zugänglich währe, was nun mal bei einer Bank nicht ist.

Gruß Olli
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