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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hi!
Wer hat Erfahrungen zum Erwerb einer Signalpistole im Kaliber 4? Eine grüne WBK - uralt - ist vorhanden. Kann ich jetzt damit einfach zur Waffenbehörde marschieren, meinen internationalen Bootsschein vorzeigen und die geben mir einen Voreintrag? Hat jemand Erfahrungen? Wofür ist der Fachkundenachweis Seenotsignalmittel? Danke und viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#2
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Du musst Bedarf nachweisen, sprich Du musst ein Seegängiges Schiff haben und
Sachkunde Prüfung für Signalpistole. Voreintrag gibt es nicht. Du bekommst einen Erwerbschein für eine Signalpistole. Wenn Du sie dann gekauft hast wird sie eingetragen. So ist es hier in Bremen. Das kann in anderen Bündesländern aber anders ablaufen. Auskunft erhälts Du bei deinem Stadamt. Gruß Holger |
#3
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Hallo zusammen
So war es bei uns auch, Bootspapiere und Sachkundenachweis und schon war der Voreintrag drin. Seitdem liegt die Pistole im Tresor, weil der Grenzübertritt bis zum Mittelmeer doch mühselig ist. ![]() Joachim
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#4
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![]() Zitat:
So ist es m.W. auch in NRW: Wenn Du eine gültige Waffenbesitzkarte hast, gehst Du nach Erwerb damit zu Deiner zuständigen Behörde und lässt Dir die "Waffe" - in diesem Fall die Signalpistole eintragen. Du hast ja irgendwann einmal den Sachkundenachweis erbracht - sonst hättest Du keine WBK. Gruss Gerd
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#5
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Hab ich in BD.Wtbg. auch so gemacht.
Hatte aber noch nie einen Sachkundenachweis, da in den 70 Jahren die WBK auf vorhandene Waffen (Kleinkaliber) so ausgestellt wurde. Sportbootschein und Flaggenzertifikat und alles OK. ![]()
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Gruß Karl-Heinz ![]() Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. ![]() Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________
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#6
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Mir nützt meine grüne WBK gar nichts. Laut PP Aachen ist ein Sachkundenachweis erforderlich und ein Bedürfnis in Form eines seegängigen Bootes in Verbindung mit dem SBF-See.
Meine Vorkenntnisse wie Jagdschein, Sprengstofferwerbsschein zum Wiederladen etc. sind für den Erwerb einer Cal.4 SigP. für den Allerwertesten, selbst der leitende Kommissar bezeichnete dieses Prozedere als typisch deutschen "Vorgang". Nun mach ich im März in D'dorf meinen Sachkundenachweis, auf das der Ordner voll werde. ![]()
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LG Rolf Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde? ![]() |
#7
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Ist leider so, nachdem ein paar Vollidioten hier in D rumgeballert haben und dabei Menschen erschossen haben
![]() ![]() ![]() ![]() Sachkundeprüfung und Bedarf muss nachgewiesen werden. Gruß Holger
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#8
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Hallo Rolf.
Die grüne WBK alleine reicht nicht nicht aus... aber ein gelöster Jagdschein. Einfach eine beglaubigte Kopie mit dem Antragsformular nach Bremen und 14 Tage später ist der Schein da. Eine gesonderte Signalmittelprüfung und Kurse usw. entfallen. Grüße Martin |
#9
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Moin,
in Berlin wird die SiPi in eine vorhandene grüne WBK nach Voreintrag eingetragen. Voraussetzungen: SBF-See, Besitz eines seegängigen Schiffes und Sachkundenachweis für die SiPi. Bei letzterem reicht weder Sportschützensachkunde noch Jagdschein ![]() FKN Signalmittel wird für Feuerwerk T2 benötigt. Ein vorhandener 27-iger für Wieder- und Vorderlader wird hier ebenfalls als "nicht ausreichend" betrachtet.
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Gruss Vestus
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#10
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
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#11
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Sachkundenachweis ist immer als Voraussetzung notwendig.
FkN und SKN gibt es jedenfalls mit gültigem Jagdschein ohne Prüfung , dies ist vom Gesetzgeber auch extra so vorgesehen. Gruß Martin |
#12
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![]() Zitat:
Die Flitzpiepe beruft sich darauf dass SiPi´s weder Jagd- noch Sportwaffen sind und dementsprechend auch keine Sachkunde vorhanden ist, da angeblich nicht geprüft.
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Gruss Vestus |
#13
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Das BundesWaffenGesetz ist, wie der Name schon sagt, ein Bundesgesetz. Somit gibt es keine rechtswirksamen länderspezifischen Regelungen
Rechtsquellen: Siehe §3 AWaffV § 3 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde (1) Die Sachkunde gilt insbesondere als nachgewiesen, wenn der Antragsteller 1. a) die Jägerprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prüfung bestanden hat oder durch eine Bescheinigung eines Ausbildungsleiters für das Schießwesen nachweist, dass er die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an einem Lehrgang für die Ablegung der Jägerprüfung erworben hat, und DVO zu AWaffG § 3 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde 7.2 Als anderweitige Nachweise der Sachkunde gelten die Jägerprüfung und die in § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a AWaffV der Jägerprüfung gleichgestellten Prüfungen, z.B. Zeugnisse, die im Rahmen des Studiums der Forstwirtschaft/-wissenschaft erworben worden sind und die den Anforderungen eines Jagdscheins nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) genügen oder die Prüfung im Fach Jagd und Fischerei an Fachhochschulen für Forstwirtschaft Und weiter 8.1.4 Bei Eignern oder Charterern von Schiffen und Booten, die für Fahrten seewärts der Basislinie (Küstenmeer, küstennahe Seegewässer und Hohe See) geeignet und bestimmt sind, sowie bei Eignern von Schiffen und Booten, die vorwiegend auf großen Binnengewässern (z.B. Bodensee) verkehren, gilt ein Bedürfnis für Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Signalpistolen mit einem Patronenlager von mehr als 12 mm als nachgewiesen, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass die Verwendung der erlaubnispflichtigen Waffen unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten (Verschlussmöglichkeit von Bergungsleinen, Schutz des Riggs durch höhere Anfangsgeschwindigkeit der Munition, einhändige Bedienbarkeit) dem Einsatz erlaubnisfreier Signalmittel im Seenotfall vorzuziehen ist. Fazit: 1- Jägerprüfung reicht BUNDESWEIT aus 2 - Es ist BUNDESWEIT kein Sportbootführerschein etc. erforderlich, es genügt der Nachweis des Besitzes oder des Chartervertrages eines geeigneten Bootes. Und zum Schluß https://www.polizei.nrw.de/media/Dok...gnalwaffen.pdf Hoffe, es bringt etwas Licht ins Dunkel.
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Gruß vom Bob Tief und süß der Skipper pennt, ist er von seiner Frau getrennt. Geändert von bob 57 (11.02.2014 um 23:21 Uhr)
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#14
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Chartervertrag und WBK nein. Nicht möglich
Gruß Holger |
#15
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Prrrff, ist das einfachste was es gibt:
Waffg, §12,3.3 (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 4.eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;
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Gruss Vestus |
#16
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Na klar ist das möglich.
Steht so im BWaffG resp. den entsprechenden Durchführungsverordnungen und ist ggf problemlos durchklagbar.
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Gruß vom Bob Tief und süß der Skipper pennt, ist er von seiner Frau getrennt. |
#17
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Uralt WBK´s ohne Sachkunde gab es in der Vergangenheit.
- bei Erbschaft, Munitionserwerb gestrichen. - Erworbene Freie Waffen wurden WBK Pflichtig, teilweise mit Munitionserwerb erteilt, Bedürfnisnachweis. - Als Sachkunde oft der BW Dienst anerkannt. Seit mehr als 25 Jahren geht ohne Sachkunde nix mehr. Ausnahme nur beim Erbfall, ohne Munitionserwerb. Sichere Aufbewahrung der Waffen in einem entsprechendem Tresor ist auch zu Berücksichtigen und Pflicht. Ob´s du dir das antuen willst? Oder reicht was EWB freies? Das mal nur so als Anregung zum deinem vorhaben. Gruß heinrich |
#18
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Trotzdem gilt: Ohne Pyro-Schein kein Munitionerwerb für Cal.4
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#19
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![]() Zitat:
Stark verschärft wurde eigentlich die Aufbewahrung und das Mindestalter zum Erwerb. Eigentlich wurde das Waffg. gelockert,da der Anscheinparagraf weggefallen ist. Seitdem sind die Kataloge voll mit Halbautomatischen Waffen die Kriegswaffen waren oder den Anschein von solchen haben...... Aber zum Thema....normalerweise reicht ein Bedürfnisnachweis über die Signalpistole und eine gültige Sachkunde sowie gültige WBK,wenn diese nicht vorhanden ist,wird dann eine ausgestellt. Gruß Matthias |
#20
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Entschuldigung, das wird jetzt nicht helfen, aber wo der Thread da ist...
Ich hab mal gehört, dass irgendwann Signalpistolen/Raketen Vorschrift für Bootsfahrer sein sollen. Ist ja eigentlich schon einleuchtend. Allerdings: SBF-See ab 16 Jahren und Erwerb von Signalmitteln ab 18 Jahren. Was machen denn dann die Leute u18? Fahren und gegen die Vorschrift verstoßen?
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Gruß, Hendrik Leise ist sch***e!
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#21
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Da ging jetzt aber Einiges durcheinander.
Grüße Matthias. |
#22
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da muss ich widersprechen, trotz Sachkundenachweis für Sportschützen, mit grüner WBK gibt es keine Signalpistole, es muss der Fachkundenachweis für die Signalpistole noch extra erfolgen... (zumindest hier in Bayern - wir hatten den Fall mehrfach in verschiedenen regionalen Ämtern).
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#23
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Erklär mal, warum der Pyroschein immer noch Pflicht ist?
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#24
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![]() Zitat:
wird sich sicherlich ne Lösung finden. ![]()
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#25
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Der Pyroschein ist nicht Pflicht oder Vorraussetzung für den Erwerb von Munition für eine in eine WBK eingetragene Signalpistole. Der Pyroschein dient dem Sachkundenachweis für andere Seenotsignalmittel oder wenn kein Sachkundenachweis in Form einer bestehenden WBK vorliegt. Etwa bei Charterern, die wie oben beschrieben an Bord Seenotmunition benutzen wollen, ohne eine WBK zu haben.
Grüße Matthias. |
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