boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 108
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 11.02.2014, 19:07
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.11.2009
Ort: an der Oder
Beiträge: 3.558
Boot: Bolger Micro und andere
4.341 Danke in 1.919 Beiträgen
Standard Signalpistole - Erwerb - bei vorhandener grüner WBK

Hi!

Wer hat Erfahrungen zum Erwerb einer Signalpistole im Kaliber 4? Eine grüne WBK - uralt - ist vorhanden. Kann ich jetzt damit einfach zur Waffenbehörde marschieren, meinen internationalen Bootsschein vorzeigen und die geben mir einen Voreintrag? Hat jemand Erfahrungen? Wofür ist der Fachkundenachweis Seenotsignalmittel?

Danke und viele Grüße
blondini
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 11.02.2014, 19:20
Benutzerbild von PMHM
PMHM PMHM ist offline
Captain
 
Registriert seit: 02.05.2007
Ort: Bremen
Beiträge: 698
Boot: Sealine 285
337 Danke in 215 Beiträgen
Standard

Du musst Bedarf nachweisen, sprich Du musst ein Seegängiges Schiff haben und
Sachkunde Prüfung für Signalpistole. Voreintrag gibt es nicht. Du bekommst einen Erwerbschein für eine Signalpistole. Wenn Du sie dann gekauft hast wird sie eingetragen. So ist es hier in Bremen. Das kann in anderen Bündesländern aber anders ablaufen. Auskunft erhälts Du bei deinem Stadamt.
Gruß Holger
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 11.02.2014, 19:26
Benutzerbild von elba
elba elba ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 19.04.2005
Ort: Südhessen
Beiträge: 1.009
Boot: Sea Ray 240 Sundancer
984 Danke in 573 Beiträgen
Standard

Hallo zusammen

So war es bei uns auch, Bootspapiere und Sachkundenachweis und schon
war der Voreintrag drin.
Seitdem liegt die Pistole im Tresor, weil der Grenzübertritt bis zum Mittelmeer doch mühselig ist.

Grüße
Joachim
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 11.02.2014, 19:26
Benutzerbild von Gerd-RS
Gerd-RS Gerd-RS ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.04.2003
Ort: Wuppertal
Beiträge: 3.083
Boot: potentieller Charterkunde
10.353 Danke in 2.720 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Wer hat Erfahrungen zum Erwerb einer Signalpistole im Kaliber 4? Eine grüne WBK - uralt - ist vorhanden. Kann ich jetzt damit einfach zur Waffenbehörde marschieren, meinen internationalen Bootsschein vorzeigen und die geben mir einen Voreintrag? Hat jemand Erfahrungen? Wofür ist der Fachkundenachweis Seenotsignalmittel?

Danke und viele Grüße
blondini

So ist es m.W. auch in NRW:

Wenn Du eine gültige Waffenbesitzkarte hast, gehst Du nach Erwerb damit zu Deiner zuständigen Behörde und lässt Dir die "Waffe" - in diesem Fall die Signalpistole eintragen. Du hast ja irgendwann einmal den Sachkundenachweis erbracht - sonst hättest Du keine WBK.

Gruss


Gerd
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 11.02.2014, 19:30
Benutzerbild von nordic
nordic nordic ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.07.2006
Ort: Nord-Baden
Beiträge: 3.117
10.302 Danke in 2.752 Beiträgen
Standard

Hab ich in BD.Wtbg. auch so gemacht.
Hatte aber noch nie einen Sachkundenachweis, da in den 70 Jahren die WBK auf vorhandene Waffen (Kleinkaliber) so ausgestellt wurde.
Sportbootschein und Flaggenzertifikat und alles OK.
__________________
Gruß Karl-Heinz

Die Bücher über meine Traumreise
2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden.
Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar.
__________________
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 11.02.2014, 19:38
timboot timboot ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 30.07.2013
Ort: Aachen
Beiträge: 222
539 Danke in 161 Beiträgen
Standard

Mir nützt meine grüne WBK gar nichts. Laut PP Aachen ist ein Sachkundenachweis erforderlich und ein Bedürfnis in Form eines seegängigen Bootes in Verbindung mit dem SBF-See.

Meine Vorkenntnisse wie Jagdschein, Sprengstofferwerbsschein zum Wiederladen etc. sind für den Erwerb einer Cal.4 SigP. für den Allerwertesten, selbst der leitende Kommissar bezeichnete dieses Prozedere als typisch deutschen "Vorgang".

Nun mach ich im März in D'dorf meinen Sachkundenachweis, auf das der Ordner voll werde.
__________________
LG Rolf

Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde?
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 11.02.2014, 20:09
Benutzerbild von PMHM
PMHM PMHM ist offline
Captain
 
Registriert seit: 02.05.2007
Ort: Bremen
Beiträge: 698
Boot: Sealine 285
337 Danke in 215 Beiträgen
Standard

Ist leider so, nachdem ein paar Vollidioten hier in D rumgeballert haben und dabei Menschen erschossen haben sind die Waffengesetze stark verschärft worden.
Sachkundeprüfung und Bedarf muss nachgewiesen werden.
Gruß Holger
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 11.02.2014, 20:33
de_jager de_jager ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 26.11.2013
Ort: Saarpfalz-Kreis
Beiträge: 13
Boot: Quicksilver 555
15 Danke in 5 Beiträgen
Standard

Hallo Rolf.
Die grüne WBK alleine reicht nicht nicht aus... aber ein gelöster Jagdschein. Einfach eine beglaubigte Kopie mit dem Antragsformular nach Bremen und 14 Tage später ist der Schein da. Eine gesonderte Signalmittelprüfung und Kurse usw. entfallen.
Grüße
Martin
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 11.02.2014, 21:11
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.418 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Moin,

in Berlin wird die SiPi in eine vorhandene grüne WBK nach Voreintrag eingetragen.

Voraussetzungen: SBF-See, Besitz eines seegängigen Schiffes und Sachkundenachweis für die SiPi.

Bei letzterem reicht weder Sportschützensachkunde noch Jagdschein.

FKN Signalmittel wird für Feuerwerk T2 benötigt. Ein vorhandener 27-iger für Wieder- und Vorderlader wird hier ebenfalls als "nicht ausreichend" betrachtet.
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 11.02.2014, 21:55
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.429
19.804 Danke in 14.366 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Wer hat Erfahrungen zum Erwerb einer Signalpistole im Kaliber 4? Eine grüne WBK - uralt - ist vorhanden. Kann ich jetzt damit einfach zur Waffenbehörde marschieren, meinen internationalen Bootsschein vorzeigen und die geben mir einen Voreintrag? Hat jemand Erfahrungen? Wofür ist der Fachkundenachweis Seenotsignalmittel?

Danke und viele Grüße
blondini
ich würde es jeden Falls so versuchen, wenn du eine WBK hast, mußt du ja irgend wann mal deine Sachkunde nachgewiesen haben, wenn du dann noch durch Führerschein und Bootsschein dein Bedürfnis nachweisen kannst, sollte es klappen
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 11.02.2014, 21:59
de_jager de_jager ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 26.11.2013
Ort: Saarpfalz-Kreis
Beiträge: 13
Boot: Quicksilver 555
15 Danke in 5 Beiträgen
Standard

Sachkundenachweis ist immer als Voraussetzung notwendig.
FkN und SKN gibt es jedenfalls mit gültigem Jagdschein ohne Prüfung , dies ist vom Gesetzgeber auch extra so vorgesehen.
Gruß
Martin
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 11.02.2014, 22:36
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.418 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von de_jager Beitrag anzeigen
Sachkundenachweis ist immer als Voraussetzung notwendig.
FkN und SKN gibt es jedenfalls mit gültigem Jagdschein ohne Prüfung , dies ist vom Gesetzgeber auch extra so vorgesehen.
Gruß
Martin
Kann man das irgendwo nachlesen? Würde ich meinem zuständigen Dienststellenleiter gern mal um die Ohren schlagen.

Die Flitzpiepe beruft sich darauf dass SiPi´s weder Jagd- noch Sportwaffen sind und dementsprechend auch keine Sachkunde vorhanden ist, da angeblich nicht geprüft.
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 11.02.2014, 23:08
bob 57 bob 57 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 03.09.2011
Ort: Walsrode
Beiträge: 272
Boot: Leisure 23 + Condor 55
761 Danke in 242 Beiträgen
Standard

Das BundesWaffenGesetz ist, wie der Name schon sagt, ein Bundesgesetz. Somit gibt es keine rechtswirksamen länderspezifischen Regelungen

Rechtsquellen:

Siehe
§3 AWaffV





§ 3 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde

(1) Die Sachkunde gilt insbesondere als nachgewiesen, wenn der Antragsteller


1. a) die Jägerprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prüfung bestanden hat oder durch eine Bescheinigung eines Ausbildungsleiters für das Schießwesen nachweist, dass er die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an einem Lehrgang für die Ablegung der Jägerprüfung erworben hat,


und

DVO zu AWaffG
§ 3 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde

7.2 Als anderweitige Nachweise der Sachkunde gelten die Jägerprüfung und die in § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a AWaffV der Jägerprüfung gleichgestellten Prüfungen, z.B. Zeugnisse, die im Rahmen des Studiums der Forstwirtschaft/-wissenschaft erworben worden sind und die den Anforderungen eines Jagdscheins nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) genügen oder die Prüfung im Fach Jagd und Fischerei an Fachhochschulen für Forstwirtschaft


Und weiter

8.1.4 Bei Eignern oder Charterern von Schiffen und Booten, die für Fahrten seewärts der Basislinie (Küstenmeer, küstennahe Seegewässer und Hohe See) geeignet und bestimmt sind, sowie bei Eignern von Schiffen und Booten, die vorwiegend auf großen Binnengewässern (z.B. Bodensee) verkehren, gilt ein Bedürfnis für Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Signalpistolen mit einem Patronenlager von mehr als 12 mm als nachgewiesen, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass die Verwendung der erlaubnispflichtigen Waffen unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten (Verschlussmöglichkeit von Bergungsleinen, Schutz des Riggs durch höhere Anfangsgeschwindigkeit der Munition, einhändige Bedienbarkeit) dem Einsatz erlaubnisfreier Signalmittel im Seenotfall vorzuziehen ist.



Fazit:
1- Jägerprüfung reicht BUNDESWEIT aus
2 - Es ist BUNDESWEIT kein Sportbootführerschein etc. erforderlich, es genügt der Nachweis des Besitzes oder des Chartervertrages eines geeigneten Bootes.


Und zum Schluß

https://www.polizei.nrw.de/media/Dok...gnalwaffen.pdf


Hoffe, es bringt etwas Licht ins Dunkel.


__________________
Gruß vom Bob
Tief und süß der Skipper pennt,
ist er von seiner Frau getrennt.

Geändert von bob 57 (11.02.2014 um 23:21 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 11.02.2014, 23:56
Benutzerbild von PMHM
PMHM PMHM ist offline
Captain
 
Registriert seit: 02.05.2007
Ort: Bremen
Beiträge: 698
Boot: Sealine 285
337 Danke in 215 Beiträgen
Standard

Chartervertrag und WBK nein. Nicht möglich
Gruß Holger
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 12.02.2014, 00:14
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.418 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von PMHM Beitrag anzeigen
Chartervertrag und WBK nein. Nicht möglich
Gruß Holger
Prrrff, ist das einfachste was es gibt:

Waffg, §12,3.3

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 4.eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 12.02.2014, 00:19
bob 57 bob 57 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 03.09.2011
Ort: Walsrode
Beiträge: 272
Boot: Leisure 23 + Condor 55
761 Danke in 242 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von PMHM Beitrag anzeigen
Chartervertrag und WBK nein. Nicht möglich
Gruß Holger
Na klar ist das möglich.
Steht so im BWaffG resp. den entsprechenden Durchführungsverordnungen und ist ggf problemlos durchklagbar.
__________________
Gruß vom Bob
Tief und süß der Skipper pennt,
ist er von seiner Frau getrennt.
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 12.02.2014, 00:32
monkeytownhenry monkeytownhenry ist offline
Captain
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Herrenberg
Beiträge: 450
332 Danke in 206 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Eine grüne WBK - uralt - ist vorhanden.
blondini
Uralt WBK´s ohne Sachkunde gab es in der Vergangenheit.

- bei Erbschaft, Munitionserwerb gestrichen.
- Erworbene Freie Waffen wurden WBK Pflichtig, teilweise mit Munitionserwerb erteilt, Bedürfnisnachweis.
- Als Sachkunde oft der BW Dienst anerkannt.

Seit mehr als 25 Jahren geht ohne Sachkunde nix mehr.
Ausnahme nur beim Erbfall, ohne Munitionserwerb.

Sichere Aufbewahrung der Waffen in einem entsprechendem Tresor ist auch zu Berücksichtigen und Pflicht.

Ob´s du dir das antuen willst?
Oder reicht was EWB freies?

Das mal nur so als Anregung zum deinem vorhaben.

Gruß
heinrich
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 12.02.2014, 00:52
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 15.887
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
53.549 Danke in 17.772 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
ich würde es jeden Falls so versuchen, wenn du eine WBK hast, mußt du ja irgend wann mal deine Sachkunde nachgewiesen haben, wenn du dann noch durch Führerschein und Bootsschein dein Bedürfnis nachweisen kannst, sollte es klappen
Trotzdem gilt: Ohne Pyro-Schein kein Munitionerwerb für Cal.4
__________________
.
.

Akki

dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 12.02.2014, 01:14
Benutzerbild von Klampe 01
Klampe 01 Klampe 01 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Beverungen
Beiträge: 356
Boot: Glastron v142, Rio Marine 580 open
269 Danke in 137 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von PMHM Beitrag anzeigen
Ist leider so, nachdem ein paar Vollidioten hier in D rumgeballert haben und dabei Menschen erschossen haben sind die Waffengesetze stark verschärft worden.
Sachkundeprüfung und Bedarf muss nachgewiesen werden.
Gruß Holger
Sachkunde und Bedürfnis mussten auch vor dem rumballern nachgewiesen werden.
Stark verschärft wurde eigentlich die Aufbewahrung und das Mindestalter zum Erwerb.
Eigentlich wurde das Waffg. gelockert,da der Anscheinparagraf weggefallen ist.
Seitdem sind die Kataloge voll mit Halbautomatischen Waffen die Kriegswaffen waren oder den Anschein von solchen haben......

Aber zum Thema....normalerweise reicht ein Bedürfnisnachweis über die Signalpistole und eine gültige Sachkunde sowie gültige WBK,wenn diese nicht vorhanden ist,wird dann eine ausgestellt.

Gruß Matthias
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 12.02.2014, 07:01
Benutzerbild von Hendrik G
Hendrik G Hendrik G ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 03.01.2014
Ort: 24558 Henstedt-Ulzburg
Beiträge: 45
Boot: Hellwig Puck V330+40PS Merc Thunderbolt
57 Danke in 23 Beiträgen
Standard

Entschuldigung, das wird jetzt nicht helfen, aber wo der Thread da ist...
Ich hab mal gehört, dass irgendwann Signalpistolen/Raketen Vorschrift für Bootsfahrer sein sollen. Ist ja eigentlich schon einleuchtend. Allerdings: SBF-See ab 16 Jahren und Erwerb von Signalmitteln ab 18 Jahren. Was machen denn dann die Leute u18? Fahren und gegen die Vorschrift verstoßen?
__________________
Gruß, Hendrik
Leise ist sch***e!
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 12.02.2014, 08:53
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.01.2004
Ort: linker Niederrhein
Beiträge: 2.817
3.159 Danke in 1.380 Beiträgen
Standard

Da ging jetzt aber Einiges durcheinander.
  1. Führen und Besitzen sind zwei Paar Schuhe. Ein Sportbootfahrer oder Bergsteiger bekommt ohne Sachkundenachweis keine WBK. Charterer etwa dürfen "den Besitz der Waffe nur nach Weisungen des Berechtigten ausüben", und das auch nur beim Chartervorgang selber, also auf Tour.
  2. Ein Voreintrag auf einer bestehenden WBK ist zwingend erforderlich, denn auch eine Signalpistole ist eine Kurzwaffe.
  3. Eine gesonderte Berechtigung zum Munitionserwerb ("Pyroschein") ist nicht erforderlich.
  4. Die grüne WBK ist immer ein gültiger Sachkundenachweis, das PP Aachen liegt falsch oder ist falsch verstanden worden.
  5. Vereinzelt ist ein nicht verlängerter Jagdschein von örtlichen Kreisbehörden als Wegfall des Bedürfnisses interpretiert worden, damit wird die grüne WBK ungültig.
Trotz allem sind es wie geschrieben die Aufbewahrungspflichten, die unverändert auch an Bord gelten, die den Besitz und das Führen einer Signalpistole sehr kompliziert machen. Einen Tresor der Klasse B auf dem Boot fest verschrauben...

Grüße

Matthias.
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 12.02.2014, 08:58
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.872
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.797 Danke in 8.228 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
  1. Die grüne WBK ist immer ein gültiger Sachkundenachweis, das PP Aachen liegt falsch oder ist falsch verstanden worden.

Matthias.
da muss ich widersprechen, trotz Sachkundenachweis für Sportschützen, mit grüner WBK gibt es keine Signalpistole, es muss der Fachkundenachweis für die Signalpistole noch extra erfolgen... (zumindest hier in Bayern - wir hatten den Fall mehrfach in verschiedenen regionalen Ämtern).
__________________
servus
dieter

_________________________________
...egal um was es geht,
der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!

Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 12.02.2014, 09:30
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 15.887
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
53.549 Danke in 17.772 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
3. Eine gesonderte Berechtigung zum Munitionserwerb ("Pyroschein") ist nicht erforderlich.
Erklär mal, warum der Pyroschein immer noch Pflicht ist?
__________________
.
.

Akki

dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 12.02.2014, 09:36
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 15.887
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
53.549 Danke in 17.772 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Hendrik G Beitrag anzeigen
Entschuldigung, das wird jetzt nicht helfen, aber wo der Thread da ist...
Ich hab mal gehört, dass irgendwann Signalpistolen/Raketen Vorschrift für Bootsfahrer sein sollen. Ist ja eigentlich schon einleuchtend. Allerdings: SBF-See ab 16 Jahren und Erwerb von Signalmitteln ab 18 Jahren. Was machen denn dann die Leute u18? Fahren und gegen die Vorschrift verstoßen?
Wenn du mit 16 Jahren Eigner einer seegängigen Yacht bist,
wird sich sicherlich ne Lösung finden.
__________________
.
.

Akki

dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 12.02.2014, 10:26
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.01.2004
Ort: linker Niederrhein
Beiträge: 2.817
3.159 Danke in 1.380 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Erklär mal, warum der Pyroschein immer noch Pflicht ist?
Der Pyroschein ist nicht Pflicht oder Vorraussetzung für den Erwerb von Munition für eine in eine WBK eingetragene Signalpistole. Der Pyroschein dient dem Sachkundenachweis für andere Seenotsignalmittel oder wenn kein Sachkundenachweis in Form einer bestehenden WBK vorliegt. Etwa bei Charterern, die wie oben beschrieben an Bord Seenotmunition benutzen wollen, ohne eine WBK zu haben.

Grüße

Matthias.
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 108



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:06 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.