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  #26  
Alt 26.03.2014, 07:14
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dieter dieter ist offline
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dieses Problem wird sicher auch andere noch betreffen, oder auf einige zukommen, allerdings konnte ich auch nach intensiver Suche keine klaren Zeilen in irgendwelchen Vorschriften finden.
Es scheint sich hier wirklich nur um eine Empfehlung, einen Rat des ADAC und ÖAMTC zu handeln ....

http://www.adac.de/infotestrat/repar...cePageId=47957
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #27  
Alt 26.03.2014, 09:08
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von Tobheil Beitrag anzeigen
Es steht in den Gesetzen aber auch geschrieben, dass ein Fahrzeug das sich längere Zeit an einem anderen Ort befindet ( bei Auslandsaufenthalten ab 185 Tagen) umgemeldet werden muss.

Viel Erfolg

Tobias

Vielleicht hätte Fred es mit einer vorschriftsmäßigen, kroatischen Zulassung
des Anhängers einfacher. HIER
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Gruß vom Oberrhein.
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  #28  
Alt 26.03.2014, 09:19
caravelle0 caravelle0 ist offline
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caravelle0 eine Nachricht über Yahoo! schicken
Standard HU

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Mein Bootstrailer ist seit einigen Jahren in Kroatien - mittlerweile ist der TÜV abgelaufen.

Meine Erwiderung, der Trailer stehe in Kroatien (mittlerweile EU) schmetterte sie ab : das sei ihr egal, wenn ich den Trailer nicht vorführen würde bekäme ich einen Mängelbericht.

Lange Rede kurzer Sinn: heute habe ich diesen tatsächlich erhalten mit der Auflage, den Trailer bis 31.3. TÜV vorzuführen.

Soweit - so gut ....... aber, wo steht das in den Gesetzen geschrieben und wie kann ich die
liebenswerte Dame bei unserem Landratsamt davon überzeugen ?
Vorab: das Vorgehen der Zulassungsstelle ist nachvollziehbar.

Die Zulassungsstelle als Verwaltungsbehörde ist Herr des Verfahrens, eine Zulassung bedingt eine gültige HU.
(daher wird bei der Zulassung die HU-Plakete auch durch die Zulassungsstelle vergeben)

Mangels ausreichender eigener Sachkenntnis verlagert die Zulassungsstelle die HU-Kontrollen aber auf einen Dritten (hier Prüforganisationen).

Sollte eine Polizeikontrolle (Ausführungsorgan) eine abgelaufene HU erkennen, wird sie einen Mängelbericht erstellen (de Facto im Auftrage der Zulassungsstelle) und unter Fristsetzung die Vorführung zur HU anordnen.
(alternativ Anzeige (§ 29 StVZO) erstatten, je nach Fristüberschreitung Verwarnungs- oder Bußgeld)

In vorliegendem Falle hatte die Zulassungsstelle selber Kenntnis über fehlende HU erlangt
(durch den Antragsteller) und den Mängelbericht unter Fristsetzung zugestellt.

Lösung:
Zulassungsstelle anschreiben und beweisen, daß das Fahrzeug vor Ausreise gültige HU hatte, bisher im Ausland verblieb und erklären, daß bei Wiedereinreise die HU direkt nachgeholt wird (Beweisersatz: eidesstattliche Erklärung).

Aber:
Weltenbummler, die sich jahrelang an unterschiedlichen Orten (Städte/Länder/Kontinente) jeweils kurzfristig aufhalten, sind etwas anderes, als der dauerhafte stationäre Aufenthaltsort an einem Platz – hier wäre eine Ummeldung nach Landesrecht notwendig.

Gruß

Axel
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  #29  
Alt 26.03.2014, 09:26
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Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Wo liegt das Problem?
Pack den Trailer auf einen Trailer, zerr die ganze Fuhre nach D zur nächsten TÜV-Prüfstelle, lass dort den Trailer prüfen und...
ende des Märchens.

Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.




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  #30  
Alt 26.03.2014, 09:43
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Cabrio Cabrio ist offline
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ich dachte das Problem liegt darin, dass Fred keine Lust hat, ihn mal eben, bzw. alle 2 Jahre hier hin zu bringen, nur damit er die Plakette kriegt. Für den Transport zum TÜV kann er ein 5-Tage Kennzeichen bekommen, da braucht er keinen 2. Trailer.

Als Sportgerät ist der Trailer zwar versicherungsfrei, aber doch nicht frei von der TÜV-Pflicht.

Sollte ich mich da irren? LG Cabrio
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  #31  
Alt 26.03.2014, 09:54
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Zitat:
Zitat von Cabrio Beitrag anzeigen
ich dachte das Problem liegt darin, dass Fred keine Lust hat, ihn mal eben, bzw. alle 2 Jahre hier hin zu bringen, nur damit er die Plakette kriegt. Für den Transport zum TÜV kann er ein 5-Tage Kennzeichen bekommen, da braucht er keinen 2. Trailer.
Da hat Fred aber Glück, denn seit HR zur EU gehört, darf ein Kurzzeitkenzeichen erst problemlos auch dort verwendet werden, bislang war das nicht, bzw nur geduldet, erlaubt.

Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
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Gruß Heinz,


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  #32  
Alt 26.03.2014, 10:15
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Danke, danke, danke !

Das ist endlich die Lösung meines Problems !!!!!
Es erfüllt mich mit einem Glücksgefühl, wenn ich helfen kann!

Willy
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  #33  
Alt 26.03.2014, 11:56
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Cabrio Beitrag anzeigen

Als Sportgerät ist der Trailer zwar versicherungsfrei, aber doch nicht frei von der TÜV-Pflicht.

Sollte ich mich da irren? LG Cabrio
Ich weiß nicht, ob Du Dich irrst, aber mittlerweile habe ich ja dank Giligan eine neue Perspektive :
Der Bootsanhänger ist als Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten zu betrachen und ist demnach zulassungsfrei ! (FZV §3,Abs.2e)
Keine Zulassungspflicht = keine TÜV-Pflicht. Er unterliegt lediglich der Kennzeichenpflicht.
Das Gerät muss natürlich verkehrssicher sein.
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Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #34  
Alt 26.03.2014, 12:06
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Aha!
WIKIPEDIA sagt aber: Seit 1992 wird eine eigene Zulassung mit einem grünen Kennzeichen verlangt. Bei der Zulassung ist sowohl eine ABE als auch ein Prüfbericht nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorzulegen.

Also HU alle 2 Jahre.

Alles andere wäre mir neu, meine Trailer mußten bislang immer alle 2 Jahre zur HU

Die Ausführungen von Giligan trafen meines wissens nur bis zur Änderung 1992 zu
__________________

Gruß Heinz,


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  #35  
Alt 26.03.2014, 12:27
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht, ob Du Dich irrst, aber mittlerweile habe ich ja dank Giligan eine neue Perspektive :
Der Bootsanhänger ist als Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten zu betrachen und ist demnach zulassungsfrei ! (FZV §3,Abs.2e)
Keine Zulassungspflicht = keine TÜV-Pflicht. Er unterliegt lediglich der Kennzeichenpflicht.
Das Gerät muss natürlich verkehrssicher sein.
Meine Zulassungsstelle teilte mir dazu mit, dass der Trailer NUR wegen der HU und der Überprüfungsmöglichkeit, ein Kennzeichen zugeteilt bekommt.

Gruß
Willy
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  #36  
Alt 26.03.2014, 14:16
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Die Ausführungen von Giligan trafen meines wissens nur bis zur Änderung 1992 zu
Die Publikation ist aber vom 22. April 2013
__________________
Gruß Fred
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  #37  
Alt 26.03.2014, 14:38
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Fred, bitte nicht falsch verstehen, aber mir wäre es wirklich völlig neu, dass Bootstrailer NICHT mehr zur HU müßen.
Ich habe hierzu meine Zulassungsstelle angerufen: Klare Ansage: Ohne HU keine Zulassung. Zugelassene Trailer müßen alle 24 Monate zur HU, sonst drohen Bußgeld und Punkte in Flensburg.

Interessant zum Thema vielleicht diese Forumsdiskussion: http://www.motor-talk.de/forum/teure...-t2545887.html
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Gruß Heinz,


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  #38  
Alt 26.03.2014, 14:56
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Hallo,

gibt es denn keinen Tüvprüfer hier im Forum der demnächst in Kroatien Urlaub macht?
Die schauen doch sowieso nur ob die Lichter gehen, das Zugmaul nicht ausgeschlagen ist und dann noch eine Sichtkontrolle der Bremse und fertig.

Bernd
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  #39  
Alt 26.03.2014, 18:04
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Tobheil Tobheil ist offline
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Ja klar sind sie in D Zulassungsfrei und steuerbefreit und nicht versicherungspflichtig, aber sie haben ein amtl. Kennzeichen und sind Fahrzeuge im Sinne der Verordnung und unterliegen damit noch anderen Pflichten wie zb Paragraf 29 StVZO u.s.w. aber nach längerem Standortwechsel unterliegen sie ja den Zulassungsgesetzen im jeweiligen Land .... Und der Standortwechsel ist anzugeben.
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  #40  
Alt 26.03.2014, 18:08
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Zitat:
Zitat von Reiler Beitrag anzeigen
Hallo,

gibt es denn keinen Tüvprüfer hier im Forum der demnächst in Kroatien Urlaub macht?
Die schauen doch sowieso nur ob die Lichter gehen, das Zugmaul nicht ausgeschlagen ist und dann noch eine Sichtkontrolle der Bremse und fertig.

Bernd
Das ist Anstiftung zu einer Straftat und hat schon vielen Kollegen die Stempel gekostet.... Ich glaube nicht das die nur eine Sichtprüfung der Bremse machen, da gibt es ein paar Untersuchungspunkte mehr die dem Halter der zur Prüfung kommt nur nicht auffallen.
Prüfungen gem Para. 29 dürfen nur an angemeldeten Prüfplätzen durchgeführt werden , die ein paar Bedingungen erfüllen müssen, dazu gehört auch dass diese in D sind.

MfG

Tobias
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  #41  
Alt 26.03.2014, 18:09
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Tobheil Tobheil ist offline
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Fred, bitte nicht falsch verstehen, aber mir wäre es wirklich völlig neu, dass Bootstrailer NICHT mehr zur HU müßen.
Ich habe hierzu meine Zulassungsstelle angerufen: Klare Ansage: Ohne HU keine Zulassung. Zugelassene Trailer müßen alle 24 Monate zur HU, sonst drohen Bußgeld und Punkte in Flensburg.

Interessant zum Thema vielleicht diese Forumsdiskussion: http://www.motor-talk.de/forum/teure...-t2545887.html
Alle Fahrzeuge mit einem amtl. Kennz. Müssen zur HU!!
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  #42  
Alt 26.03.2014, 18:11
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht, ob Du Dich irrst, aber mittlerweile habe ich ja dank Giligan eine neue Perspektive :
Der Bootsanhänger ist als Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten zu betrachen und ist demnach zulassungsfrei ! (FZV §3,Abs.2e)
Keine Zulassungspflicht = keine TÜV-Pflicht. Er unterliegt lediglich der Kennzeichenpflicht.
Das Gerät muss natürlich verkehrssicher sein.
§ 29 Abs. 1 S.1 StVZO
Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.

§ 4 Abs. 2 Nr.3 FZV
... Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e

§ 3 Abs. 2 S.1 Nr. 2e FZV
... Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten

Fazit: Dein Trailer braucht alle zwei Jahre die HU
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  #43  
Alt 26.03.2014, 19:07
UliH UliH ist offline
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WIeviele Prüfberechtigte tummeln sich denn auch mal in Kroatien...und könnten dort eine formal ganz korrekte Prüfung vornehmen?
Anhänger werden eh nur äußerlich und ohne Prüfstand geprüft. Meinen WW fahr ich immer zum SV ( GTÜ oder ähnliches, wenn so ein SV mal im Urlaub ist darf er doch dort ne Plakette dabeihaben und einen Prüfbericht erstellen....
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  #44  
Alt 26.03.2014, 19:14
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Tobheil Tobheil ist offline
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Zitat:
Zitat von UliH Beitrag anzeigen
WIeviele Prüfberechtigte tummeln sich denn auch mal in Kroatien...und könnten dort eine formal ganz korrekte Prüfung vornehmen?
Anhänger werden eh nur äußerlich und ohne Prüfstand geprüft. Meinen WW fahr ich immer zum SV ( GTÜ oder ähnliches, wenn so ein SV mal im Urlaub ist darf er doch dort ne Plakette dabeihaben und einen Prüfbericht erstellen....
Offiziell darf er das nicht und macht sich strafbar !
Eine korrekte Prüfung ist es dann nicht !

Er muss auf seinem Prüfbericht zb den prüfort angeben. Dieser muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Außerhalb der BRD bekommt er keinen Prüfstützpunkt genehmigt! Somit geht das nicht... Damit begeht er u.a. Eine Falschbeurkundung im Amt, damit verliert er zumindest für eine Zeit seine Stempel. ...
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  #45  
Alt 26.03.2014, 19:31
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von UliH Beitrag anzeigen
WIeviele Prüfberechtigte tummeln sich denn auch mal in Kroatien...und könnten dort eine formal ganz korrekte Prüfung vornehmen?
Können sie nicht. Die Prüforganisationen sind sogenannte "Beliehene". Die Beleihung ist ein Rechtsbeziehung zwischen Staat und Privat, bei der der Staat hoheitliche Rechte an Private überträgt. Die kann der Private naturgemäß auch nur im Hoheitsgebiet des Staates ausüben.

Fazit: In Deutschland zugelassene Fahrzeuge können genauso wenig im Ausland - hier in Kroatien - von deutschen Prüfern einer HU unterzogen werden wie beispielsweise deutsche Polizisten Dich im Ausland dafür belangen können.
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  #46  
Alt 26.03.2014, 20:04
MichaB. MichaB. ist offline
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Ruf mal den TÜV Süd an, die haben nen Stützpunkt in Zagreb. Vielleicht bekommst da nen Stempel ?!
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  #47  
Alt 26.03.2014, 20:24
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Mercurius Mercurius ist offline
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http://www.focus.de/auto/news/koeln-...id_418620.html
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  #48  
Alt 26.03.2014, 20:57
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Giligan Giligan ist offline
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Hach was war das früher einfach. es gab immer irgendeinen Bekannten, der einen Stempel, ein Stempelkissen und ein Döschen mit Plaketten daheim im Schrank hatte.....
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  #49  
Alt 26.03.2014, 21:08
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Hach was war das früher einfach....
Jaa, früher.... das waren noch Zeiten...
da hat man am Hänger nur das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gebraucht und das wars dann.

Früher war nicht alles schlechter.....
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  #50  
Alt 26.03.2014, 21:41
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cularis cularis ist offline
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Boot: Crownline 210CCR
5.492 Danke in 2.602 Beiträgen
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Wen iches mir recht überlege, stehen auf einem Depot in Rovinj ein paar Hundert Wohnis mit abgelaufenem TÜV. Sind aber alle zugelassen .
Vielleicht hat Fred auch schlafende Hunde geweckt
__________________
Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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