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  #1  
Alt 25.03.2014, 16:09
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
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Standard Trailer in HR - TÜV abgelaufen !

Mein Bootstrailer ist seit einigen Jahren in Kroatien - mittlerweile ist der TÜV abgelaufen.
Ich hatte im Februar neue Papiere beantragt, weil die Originale verschütt gegangen waren.
Mit den neuen Papieren wurde ja auch ein KFZ-Schein ausgestellt, die Frage nach dem TÜV habe ich
wahrheitsgemäß beantwortet : abgelaufen !
Die freundliche Dame beim LA erklärte mir, dass ich den Trailer dem TÜV vorführen müsse - klar.
Meine Erwiderung, der Trailer stehe in Kroatien (mittlerweile EU) schmetterte sie ab : das sei ihr egal, wenn ich den Trailer nicht
vorführen würde bekäme ich einen Mängelbericht.

Lange Rede kurzer Sinn: heute habe ich diesen tatsächlich erhalten mit der Auflage, den Trailer bis 31.3. TÜV vorzuführen.

Nun ist mir bekannt, dass der TÜV eine rein deutsche, hoheitliche Einrichtung ist - im Ausland interessiert das niemand. Bootskollegen
haben mir gesagt, dass ich bei Rückkehr nach D unverzüglich zum nächst erreichbaren TÜV fahren müsse.

Soweit - so gut ....... aber, wo steht das in den Gesetzen geschrieben und wie kann ich die
liebenswerte Dame bei unserem Landratsamt davon überzeugen ?
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #2  
Alt 25.03.2014, 16:13
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Standard

Müsste sich aus der StVZO ergeben. Dort sollte geregelt sein, dass ein zugelassener Trailer alle zwei Jahre zur HU muss.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #3  
Alt 25.03.2014, 16:16
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§ 29 StVZO
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Micha


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  #4  
Alt 25.03.2014, 16:28
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wolf b. wolf b. ist gerade online
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Hier wurde mir glaubhaft versichert, daß ich ohne Tüv im Ausland nicht fahren darf: http://www.boote-forum.de/showthread...64#post2671764
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  #5  
Alt 25.03.2014, 16:39
JohnB JohnB ist offline
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Das Ausgangsposting MUSS gefälscht sein.

Folgendes passt so gar nicht zu den Ratschlägen, die Fred stets erteilt:

1. Papiere wurden verloren.
2. Klare Vorschriften werden nicht eingehalten.
3. Es wird nach einer pragmatischen Lösung gesucht, die auszunutzen versucht, dass in Kroatien Regeln nicht so eng gesehen werden.
4. Man verläßt sich auf Aussagen "von Bootskollegen".


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Beste Grüße

John
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  #6  
Alt 25.03.2014, 16:40
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und ein gültiger "TÜV" ist Voraussetzung für eine deutsche Zulassung.

Wenn keine TÜV Zuführung möglich ist darf der Trailer im Ausland auch nicht länger genutzt werden oder müsste in dem Land in dem genutzt wird angemeldet werden.

Du hast schon Glück wenn du kein Bußgeld hast. Die werden auch oft verhängt wenn aus dem Datenbestand erkannt wird das ein angemeldetes Fahrzeug keine gültige Plakette hat
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Gruß Olli
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  #7  
Alt 25.03.2014, 17:04
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Der TÜV Rheinland sieht das völlig anders und das verwirrt mich .....

http://www.focus.de/auto/news/koeln-...id_418620.html
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Gruß Fred
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  #8  
Alt 25.03.2014, 17:09
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Das war wohl schon richtig so.
Zitat:

Falls bei einer Anmeldung des Fahrzeugs die Zulassungsstelle feststellt, dass
die HU abgelaufen ist, bekommen Sie eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können. (TÜV Nord)

Ich würde dem Rat des ADAC folgen und glaubhaft nachweisen, dass sich der Trailer seit Datum X im Ausland befindet.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #9  
Alt 25.03.2014, 17:17
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Danke Ralf, das scheint mir die vernünftigste Lösung zu sein !
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Gruß Fred
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  #10  
Alt 25.03.2014, 17:21
JohnB JohnB ist offline
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Die Vorschrift ist eindeutig:

StVZO §29 (1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.

Du könntest höchstens mit dem LRA verhandeln, dass Sie Dir nach Abs. 7 nur ein Benutzungsverbot auferlegen. Dann müsstest Du per Trailer zur nächsten HU.

StVZO §29 (7) Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. ( .. Satz gel. ..) Befindet sich an einem Fahrzeug, das mit einer Prüfplakette oder einer Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild versehen sein muss, keine gültige Prüfplakette oder keine gültige Prüfmarke, so kann die nach Landesrecht zuständige Behörde für die Zeit bis zur Anbringung der vorgenannten Nachweise den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken. Die betroffene Person hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.

Das dürfte der ADA€ gemeint haben.
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Beste Grüße

John
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  #11  
Alt 25.03.2014, 17:22
caravelle0 caravelle0 ist offline
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Standard TÜV

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Der TÜV Rheinland sieht das völlig anders und das verwirrt mich .....

http://www.focus.de/auto/news/koeln-...id_418620.html
Hallo Fred,

solange ein Fahrzeug zugelassen und versichert ist, kann es auch im Ausland betrieben werden, auch wenn die HU abgelaufen ist (Ausnahme: dauerhafter Standort Ausland, dann dort anmelden).
Strafbar ist das nicht, außer bei für die ausländische Polizei erkennbarer technischer Mängel, hat dann aber rechtlich nichts mit der HU zu tun.

Erst bei einer Rückkehr in die BRD ist die erste erreichbare Prüfstelle aufzusuchen, damit man sich nicht (da ja jetzt innerhalb der BRD befindlich) strafbar macht.

Problem verlorener Papiere:
Polizei im Ausland aufsuchen, Verlustanzeige erstatten und mit dieser Unterlage nach Deutschland einreisen (... und zur HU).
Alternativ (z.B. in Trier):
Die Zulassungsbehörde erstellt zwar keine Ersatzpapiere mit abgelaufener HU, aber möglich:Beantragung eines Technikauszugs, der bei der Prüforganisation nur für die Durchführung der HU Gültigkeit hat, danach kann mit der neuen HU der Fahrzeugschein beantragt werden.

Gruß

Axel
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  #12  
Alt 25.03.2014, 17:31
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Fred Fred ist offline
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Danke Axel !

Zitat:
Zitat von caravelle0 Beitrag anzeigen
Problem verlorener Papiere:
Polizei im Ausland aufsuchen, Verlustanzeige erstatten und mit dieser Unterlage nach Deutschland einreisen (... und zur HU).
Alternativ (z.B. in Trier):
Die Zulassungsbehörde erstellt zwar keine Ersatzpapiere mit abgelaufener HU, aber möglich:Beantragung eines Technikauszugs, der bei der Prüforganisation nur für die Durchführung der HU Gültigkeit hat, danach kann mit der neuen HU der Fahrzeugschein beantragt werden.

Gruß

Axel
Ersatzpapiere habe ich ja bereits - ohne TÜV Eintrag.


Zitat:
Zitat von caravelle0 Beitrag anzeigen
Erst bei einer Rückkehr in die BRD ist die erste erreichbare Prüfstelle aufzusuchen, damit man sich nicht (da ja jetzt innerhalb der BRD befindlich) strafbar macht.
Wo kann man das rechtsverbindlich nachlesen ?????

.
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Gruß Fred
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  #13  
Alt 25.03.2014, 17:35
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Cabrio Cabrio ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Soweit - so gut ....... aber, wo steht das in den Gesetzen geschrieben und wie kann ich die
liebenswerte Dame bei unserem Landratsamt davon überzeugen ?
Genau die Fragen kann ich Dir nicht beantworten, aber ich hatte ein ähnliches Problem. Mein "neues" Boot lag in Kroatien auf seinem Trailer, zusätzlich aufgebockt seit 3 Jahren, der Trailer war über 10 Jahre nicht beim TÜV. Ich habe nicht gewagt, das Boot auf diesem Trailer heim zu bringen, es wurde von einer Spedition geholt. Für den Trailer habe ich ein vorläufiges Nummernschild geholt, damit er zum TÜV hinfahren kann, dann wurde er leer gezogen.

Aber wenn es darauf hinaus läuft, einen Trailer alle zwei Jahre nach D zu bringen und wieder zurück, nur damit er einen Stempel kriegt, das kann es doch nicht sein!

LG Cabrio
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Lasst uns das Klima wandeln
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  #14  
Alt 25.03.2014, 18:05
caravelle0 caravelle0 ist offline
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caravelle0 eine Nachricht über Yahoo! schicken
Standard TÜV

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Danke Axel !


Ersatzpapiere habe ich ja bereits - ohne TÜV Eintrag.



Wo kann man das rechtsverbindlich nachlesen ?????

.
gar nicht, die Rechtsverbindlichkeit ergibt sich aus der Rechtsvorschrift, nicht in der BRD ohne gültige HU fahren zu dürfen.

Dieser Vorschrift kann man nur ohne schuldhaftes Versäumnis nachkommen, wenn die erste Prüfstelle aufgesucht wird.
(Beweis gegenüber einer möglichen Polizeikontrolle: kürzeste Verbindung zwischen Grenze und Prüforganisation)

Daher steht in den Internetseiten der Prüforganisationen eine entsprechende Empfehlung (eine Prüforganisation als Verein etc. hat ja kein Weisungsrecht)

Gruß

Axel
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  #15  
Alt 25.03.2014, 19:38
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Das war wohl schon richtig so.



Ich würde dem Rat des ADAC folgen und glaubhaft nachweisen, dass sich der Trailer seit Datum X im Ausland befindet.
So halte ich es auch
Bei meinem Wohni hatte ich 2011 HU gemacht und runtergezogen nach HR.
Dort steht er im Depot. Wichtig ist, daß er zugelassen bleibt.
( Boot nehme ich zu Pfingsten runter und nach den Sommerferien wieder mit heim ).
Sollte der Wohni wieder mal zurück müßen, lasse ich mir einen schriftlichen HU-Termin beim TÜV geben, den ich bei der Heimfahrt mitführe.
Wohni ist BJ 2005. ( Reifen sind hochwertig und Herstellungsdatum 2011 )
Dürfte hoffentlich keine Probleme geben.
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Grüßle
Chris ( der Schwabe )

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Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #16  
Alt 25.03.2014, 19:59
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Das war wohl schon richtig so.



Ich würde dem Rat des ADAC folgen und glaubhaft nachweisen, dass sich der Trailer seit Datum X im Ausland befindet.
Es steht in den Gesetzen aber auch geschrieben, dass ein Fahrzeug das sich längere Zeit an einem anderen Ort befindet ( bei Auslandsaufenthalten ab 185 Tagen) umgemeldet werden muss. Dann gelten was die Techn. Überwachung angeht die Gesetze des anderen Landes.
Ich würde sagen hier wurden jede Menge Vorschriften missachtet.....

Das selbe Problem haben Leute die Ihr Fahrzeug im Ausland am Ferienhaus nutzen, und es über Jahre dort haben. Das kann kompliziert werden , auch von Seiten der Behörden im Ausland.

Viel Erfolg

Tobias
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  #17  
Alt 25.03.2014, 20:25
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Zitat:
Zitat von Tobheil Beitrag anzeigen
Es steht in den Gesetzen aber auch geschrieben, dass ein Fahrzeug das sich längere Zeit an einem anderen Ort befindet ( bei Auslandsaufenthalten ab 185 Tagen) umgemeldet werden muss. Dann gelten was die Techn. Überwachung angeht die Gesetze des anderen Landes.
Ich würde sagen hier wurden jede Menge Vorschriften missachtet.....

Das selbe Problem haben Leute die Ihr Fahrzeug im Ausland am Ferienhaus nutzen, und es über Jahre dort haben. Das kann kompliziert werden , auch von Seiten der Behörden im Ausland.

Viel Erfolg

Tobias
Mir lag es in den Fingern, wollte aber nicht den Anfang machen.....

Da HR ja erst kürzlich der EU beigetreten ist stehen in diesen Fällen wohl auch noch paar steuerliche Probleme im Raum, grade wenn diese Fahrzeuge seitens des HR-Zolls erfasst wurden.
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Gruss Vestus
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  #18  
Alt 25.03.2014, 20:42
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Mir lag es in den Fingern, wollte aber nicht den Anfang machen.....

Da HR ja erst kürzlich der EU beigetreten ist stehen in diesen Fällen wohl auch noch paar steuerliche Probleme im Raum, grade wenn diese Fahrzeuge seitens des HR-Zolls erfasst wurden.
Genau. Ich kenne es zb von den Spaniern denen ist es ein Dorn im Auge wenn die Immobilienbesitzer ihre Autos nicht ummelden, da entgehen denen nämlich ein Haufen Steuern....und da verstehen die mind genauso wenig Spaß wie unsre Behörden.
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  #19  
Alt 25.03.2014, 21:00
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Zitat:
Zitat von Tobheil Beitrag anzeigen
...denen ist es ein Dorn im Auge wenn die Immobilienbesitzer ihre Autos nicht ummelden, da entgehen denen nämlich ein Haufen Steuern....
Yep, und bei den Kroaten kommt hinzu dass ihre alten Steuergesetze durch den EU-Beitritt ihre Gültigkeit nicht verloren haben.

Länger als sechs Monate vor dem Beitritt im Land = Umsatzsteuer und Zoll ist fällig.
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Gruss Vestus
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  #20  
Alt 25.03.2014, 21:15
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Mein Trailer ist zulassungsfrei, wie alle anderen Anhänger für Sportgeräte auch, so man sie nicht als steuerpflichtige Anhänger anmeldet.

Die Zulassungsfreien bekommen lediglich ein Kennzeichen zugeteilt.

Hier stehts nochmal für den, der es nicht glaubt.

http://www.bootstechnik.de/?p=260
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  #21  
Alt 25.03.2014, 21:37
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Flybridge Flybridge ist offline
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Aber er muss eine HU haben...
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  #22  
Alt 25.03.2014, 21:55
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Mein Bootstrailer ist seit einigen Jahren in Kroatien - mittlerweile ist der TÜV abgelaufen.
Ich hatte im Februar neue Papiere beantragt, weil die Originale verschütt gegangen waren.
Mit den neuen Papieren wurde ja auch ein KFZ-Schein ausgestellt, die Frage nach dem TÜV habe ich
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Meine Erwiderung, der Trailer stehe in Kroatien (mittlerweile EU) schmetterte sie ab : das sei ihr egal, wenn ich den Trailer nicht
vorführen würde bekäme ich einen Mängelbericht.

Lange Rede kurzer Sinn: heute habe ich diesen tatsächlich erhalten mit der Auflage, den Trailer bis 31.3. TÜV vorzuführen.

Nun ist mir bekannt, dass der TÜV eine rein deutsche, hoheitliche Einrichtung ist - im Ausland interessiert das niemand. Bootskollegen
haben mir gesagt, dass ich bei Rückkehr nach D unverzüglich zum nächst erreichbaren TÜV fahren müsse.

Soweit - so gut ....... aber, wo steht das in den Gesetzen geschrieben und wie kann ich die
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Hier liest und schreibst Du doch mit, Fred.
http://www.forum-kroatien.de/t516154...-Kroatien.html
Da steht doch alles drin, sogar Deine persönliche Note.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #23  
Alt 25.03.2014, 22:04
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Da steht doch alles drin, sogar Deine persönliche Note.
Und wie.
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  #24  
Alt 26.03.2014, 06:43
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Sag ich doch, alles Fake.

(Sorry Fred, das musste jetzt aushalten)
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Beste Grüße

John
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  #25  
Alt 26.03.2014, 07:10
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Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Mein Trailer ist zulassungsfrei, wie alle anderen Anhänger für Sportgeräte auch, so man sie nicht als steuerpflichtige Anhänger anmeldet.

Die Zulassungsfreien bekommen lediglich ein Kennzeichen zugeteilt.

Hier stehts nochmal für den, der es nicht glaubt.

http://www.bootstechnik.de/?p=260
Danke, danke, danke !

Das ist endlich die Lösung meines Problems !!!!!
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Gruß Fred
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