![]() |
|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#26
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
der Auffassung, dass eine zugelassene Seefunkanlage betriebsbereit zu sein hat. Das Entfernen wichtiger Teile zu anderen als Reparatur- oder Wartungszwecken hält man dort für unzulässig. Ähnlich gilt für die Idee einer zeitweiligen Verplombung, wenn ein Charterskipper nicht über ein Funkzeugnis verfügt. Der Ausbau der kompletten Anlage zu anderen als Reparatur- oder War- tungszwecken hat nach Aufffassung der Behörden ein Erlöschen der Fre- quenzzuteilung zur Folge. Wird das Gerät für den nächsten Charterer mit Funkzeugnis wieder eingebaut, fällt die Gebühr von 130 Euro wieder an. Belem |
#27
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
wobei ein Funkgerät allerdings erst für Charteryachten ab 12 m Länge vor- geschrieben ist. Ein Charterboot benötigt ein sogenanntes Bootszeugnis und in diesem Zusammenhang sind bestimmte Ausrüstungsgegenstände vorgeschrieben (s. Seite 10 des o.g. PDF-Dokuments). Vorsicht übrigens: Das Bootszeugnis ist etwas anderes als das Sicherheits- zeugnis, über das wir an anderer Stelle diskutiert haben. Beide werden in der See-Sportbootverordnung angesprochen. Das Bootszeugnis benötigt ein Fahrzeug, dass zur Vermietung vorgesehen ist, das Sicherheitszeugnis braucht ein Fahrzeug, das gewerbsmäßig z.B. für Ausbildungszwecke ge- nutzt wird. Belem |
#28
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
habe z.B. auch im Haushalt aus guten Gründen eher Miele-Geräte als sol- che von Handels- oder Hausmarken, und ich wüsste nicht, warum ich das bei der Ausstattung meines Bootes anders halten sollte. Langfristig muss es keineswegs teurer, bei der Anschaffung nicht nur auf den Preis zu ach- ten. Eine Gerätediskussion wollte ich aber ebenfalls nicht lostreten. Zitat:
vermietet, und dieser Unternehmer darf ein Boot an einen Charterkunden nur übergeben, wenn dieser die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Widrigenfalls kann ein Bußgeld verhängt werden, wobei der maximale Rahmen nach § 15 Seeaufgabengesetz mit 25.000 Euro recht massiv ist. Gegen Eigner gibt es keine Androhung von Geldbußen, obwohl auch Boots- eigner an die Verordnung gebunden sind. Belem |
#29
|
||||
|
||||
![]()
Danke für die weitergehenden Informationen, so habe ich das noch nicht gesehen. Während die grossen Charterbetriebe irgendeine Lösung finden können ( Ich bin da guter Hoffnung ), sind die ich-vermiete-unterhalb-der-6000-EUR-Grenze-mein-Boot-privat-an-privat ganz sicher überfordert.
zum Rest: bitte per Mail, das ist Philosophie....
__________________
beste Grüße Stefan |
#30
|
||||
|
||||
![]()
sorry von was für na art funk reden wir hier eigentlich? ich kenn mich da überhaupt nicht aus.
Is ja sicher nicht nur CB Funk, aber müsste ich den denn anmelden? und gibts nen unterschied zwischen 40 und 80 Kanälen? thanx
__________________
www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#31
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
nenschifffahrtsbereich gilt. See- und Schiffsfunk dienen in erster Linie der Sicherheit und der Rettung in Notsituationen, erst in zweiter Linie der lok- keren Kommunikation untereinander. Für den Seefunk gibt es weltweit gül- tige, für den Schiffsfunk europäische Betriebsregeln. Wer am See- und/oder Schiffsfunk teulnehmen möchte, benötigt ein amtliches Funkzeugnis. Der Unterschied zum CB-Funk ist schon erheblich. Ich hoffe, das hilft Dir ein wenig weiter - Belem |
#32
|
||||
|
||||
![]()
Hi Picton....schau doch mal in den Thread CB-Funk auf Booten, der behandelt CB
__________________
beste Grüße Stefan |
![]() |
Themen-Optionen | |
|
|