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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 01.12.2005, 08:43
LilleMin LilleMin ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 01.12.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 22
2 Danke in 2 Beiträgen
Standard Strafmaß???

Hallo,

kann mir hier jemand sagen, mit welchem Strafmaß zu rechnen ist, wenn man sein Funkgerät ordnungsgemäß angemeldet hat, aber der skipper kein entsprechendes Funkzeugnis besitzt?

Frage natürlich für nen Freund......

Gruß
LilleMin
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  #2  
Alt 01.12.2005, 09:12
Benutzerbild von tommes-os
tommes-os tommes-os ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 21.09.2005
Ort: Osnabrück
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1.755 Danke in 886 Beiträgen
Standard

Herzlich willkommen beim
ERSTER
Du wirst mit Sicheheit ein paar Antworten bekommen.
Vor kurzer Zeit war das Thema schon mal angesprochen worden. Ich weiß nur nicht mehr wo
Such mal etwas, und du wirst fündig werden.
__________________
Gruß Thomas


_______________________
Echte Männer essen keinen Honig........
Echte Männer kauen Bienen...............
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  #3  
Alt 01.12.2005, 09:22
Benutzerbild von Barracuda
Barracuda Barracuda ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 04.08.2005
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Beiträge: 1.880
Boot: keins mehr
3.902 Danke in 1.768 Beiträgen
Standard

Das Boot des "Freundes" wird mitsamt Mannschaft an der tiefsten Stelle versenkt.
Im Ernst, leider keine Ahnung wollte nur aufgelockert "herzlich willkommen" sagen. Es wird sicherlich noch von kompetenter Seite was kommen.

Ciao
Barracuda
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  #4  
Alt 01.12.2005, 09:56
Benutzerbild von Friese
Friese Friese ist offline
Captain
 
Registriert seit: 20.02.2003
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Boot: Stahlboot 38ft
302 Danke in 129 Beiträgen
Standard

Wenn wir grad beim
Thema sind...
Was ist wenn ich MIT UBI Zeugnis Binnen erwischt werde, mit einer DSC/ATIS Anlage die NICHT angemeldet ist...?

Frage natürlich auch nur für einen Freund....

EDIT:
falls da Bundesländer eigene Regeln haben, frage ich für NRW..
__________________
------------------------------------------
Wo die Möwen können stehn, wird es
wohl nicht weitergehn....


Oliver.
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  #5  
Alt 01.12.2005, 10:06
Benutzerbild von 1WO
1WO 1WO ist offline
Fleet Admiral
 
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Beiträge: 5.494
Boot: Fjord 650S
2.710 Danke in 1.250 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Friese
.
Was ist wenn ich MIT UBI Zeugnis Binnen erwischt werde, mit einer DSC/ATIS Anlage die NICHT angemeldet ist...?

Frage natürlich auch nur für einen Freund....
Hallo !

Dann kann dir ja nix passieren- maximal deinem Freund...

Grüße Andi
__________________
Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
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  #6  
Alt 01.12.2005, 10:14
Benutzerbild von Johnny W.
Johnny W. Johnny W. ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 30.01.2005
Beiträge: 212
Boot: ja
Rufzeichen oder MMSI: hab´ich auch
146 Danke in 112 Beiträgen
Standard Re: Strafmaß???

Zitat:
Zitat von LilleMin
Hallo,

kann mir hier jemand sagen, mit welchem Strafmaß zu rechnen ist, wenn man sein Funkgerät ordnungsgemäß angemeldet hat, aber der Skipper kein entsprechendes Funkzeugnis besitzt?

Frage natürlich für nen Freund......

Gruß
LilleMin
Hallo LilleMin,

zuerst auch WILLKOMMEN im

Lt. Bundesnetzagentur braucht der Inhaber der Frequenzzuteilung nicht selbst im Besitz eines Funkzeugnisses sein.
Er hat nur sicherzustellen, dass die Funkanlage an Bord seines Schiffes von Personen bedient wird, die im Besitz des
entsprechenden Seefunkzeugnisses sind .

Nachzulesen bei
Bundesnetzagentur

Ich hoffe, Dir ist mit dieser Auskunft geholfen !

Mein Rat, UBI/SRC machen !

Grüsse

Johnny
__________________
Nr. 6 - Abt. FW

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  #7  
Alt 01.12.2005, 10:17
Benutzerbild von stef0599
stef0599 stef0599 ist offline
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Beiträge: 1.109
12 Danke in 7 Beiträgen
Standard

Hi und willkommen. Eure Freunde werden sich auf eine Geldbuße von

a) bis zu 600 EUR für den fall, das der Skipper die Lizenz nicht hat und
b) bis zu 10000 EUR für den Fall, das die Funke nicht angemeldet ist

einrichten dürfen. Das Strafmaß wird zwar in Praxis - soviel ich weiss - im Fall b nicht tatsächlich ausgeschöpft aber auch 1500 EUR sind empfindlich mehr, als die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur kostet.

Im schlimmsten Fall wird das Schiff solange an die Kette gelegt, bis die Voraussetzungen erfüllt sind ( wie in Holland passiert ) oder das Gerät konfisziert.

@jow: das ist nicht ganz korrekt. Es besteht zwar nach wie vor keine Bindung zwischen Bootseigner, Lizenz und Frequenzzuteilung ( sonst könnten die Charterbetrieb ja niemals eine Zuteilung erhalten ), in dem Moment aber, wo der Eigner verantwortlicher Bootsführer ist, muss er die Lizenz haben, denn seit dem 23.08.2005 ist verpflichtend, dass der Skipper ( der ja nicht zwangsläufig Eigner ist ) auf jeden Fall die Lizenz haben muss. Und genau das ist Fall a.
__________________
beste Grüße
Stefan
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  #8  
Alt 01.12.2005, 11:02
Benutzerbild von tommes-os
tommes-os tommes-os ist offline
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Standard

@jow: das ist nicht ganz korrekt. Es besteht zwar nach wie vor keine Bindung zwischen Bootseigner, Lizenz und Frequenzzuteilung ( sonst könnten die Charterbetrieb ja niemals eine Zuteilung erhalten ), in dem Moment aber, wo der Eigner verantwortlicher Bootsführer ist, muss er die Lizenz haben, denn seit dem 23.08.2005 ist verpflichtend, dass der Skipper ( der ja nicht zwangsläufig Eigner ist ) auf jeden Fall die Lizenz haben muss.

So das meinte ich, der Stefan bringt es auf den Punkt. Das stand doch schon mal im Forum. Hab es aber immer noch nicht wieder gefunden.
__________________
Gruß Thomas


_______________________
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  #9  
Alt 01.12.2005, 12:02
Benutzerbild von Navigator M
Navigator M Navigator M ist offline
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Ort: Weserland
Beiträge: 88
37 Danke in 22 Beiträgen
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Funken -binnen- ohne Lizenz , mit ordentlich angemeldeter Funkanlage,
wird von 80-200 € bestraft.
Ich mußte vor 2 Jahren 80€ bezahlen , hatte eine gute Begründung.

Funken mit Schein, mit nicht zugelassener Anlage , kann richtig teuer werden.
Verstoß gegen das Fernmeldegesetz, bis zu 10.000 €.
__________________
Zoll: eine gestaffelte Einfuhrsteuer, die dazu bestimmt ist, den heimischen Erzeuger vor der Gier seiner Käufer zu schützen.
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  #10  
Alt 01.12.2005, 12:14
Belem Belem ist offline
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Standard Re: Strafmaß???

Zitat:
Zitat von LilleMin
kann mir hier jemand sagen, mit welchem Strafmaß zu rechnen ist, wenn man sein Funkgerät ordnungsgemäß angemeldet hat, aber der skipper kein entsprechendes Funkzeugnis besitzt?
Du musst mit überhaupt keiner Strafe rechnen im engeren Sinne des Be-
griff, denn es handelt sich bei diesen Dingen generell um keine Straf-
taten, sondern um Ordnungswidrigkeiten.

Früher war das im deutschen Recht anders, und das ist es heute noch in
vielen anderen Staaten, wo Du für Verstöße gegen funktechnische Regeln
grundsätzlich auch mit Freiheitsstrafen bedroht sein kannst.

Was die zum 15.08.2005 neu eingeführte Bestimmung betrifft, dass jeder
Schiffsführer selbst über die für die funktechnische Ausrüstung seines
Fahrzeugs erforderlichen Funkzeugnisse verfügen muss, so ist ein Verstoß
dagegen derzeit noch nicht mit einem Ordnungsgeld belegt. Das ist jedoch
mit der nächsten, der Dreizehnten Verordnung zur Änderung seerechtlicher
Vorschriften
zu erwarten. Man mache sich aber darauf gefasst, dass die
eine oder andere Versicherung versuchen wird, unter Berufung auf einen
Verstoß gegen diese Bestimmung schon jetzt Leistungen zu verweigern
oder zu mindern.

Ein Problem stellt die neue Bestimmung für Vercharterer dar. Diese dürfen
ein Boot nur übergeben, wenn der Charterer über alle notwendigen Kennt-
nisse und Fähigkeiten zur Führung des Fahrzeugs verfügt. Ein Verstoß gegen
diese Bestimmung ist schon derzeit als Ordnungswidrigkeit mit deutlichen
Geldbußen belegt.

Belem
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  #11  
Alt 01.12.2005, 13:59
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selvapower selvapower ist offline
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Boah, hätt ich ja nicht gedacht!
Ich find, sollche Strafen sind ganz schön übertrieben!!
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Hardstyle unser im Himmel, geheiligt werde dein Sound, dein Bass komme, deine Melodie geschehe wie auf Partys so in Discos.
Unser Nächtliche Schädigung gibt uns heute und vergibt uns unsere Schuld wie auch wir vergeben unsere Pseudos.
Und führe uns nicht in Versuchung sondern erlöse uns von Hip Hop, denn dein ist das Mischpult, die Vinyls und die bpms´ in Ewigkeit! Hardstyle
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  #12  
Alt 01.12.2005, 14:03
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Olaf Olaf ist offline
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Warum? Immerhin ist dies u. U. ein Verstoss gegen das Fernmeldegeheimnis - mithin eines der höchsten Rechtsgüter unserer Demokratie.
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Viele Grüsse,
Olaf
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  #13  
Alt 01.12.2005, 14:19
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Da hast du recht, aber ganz so teuer sollte es doch nicht sein .
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  #14  
Alt 01.12.2005, 14:33
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mantaspeed mantaspeed ist offline
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Zitat:
Zitat von stef0599
Hi und willkommen. Eure Freunde werden sich auf eine Geldbuße von

a) bis zu 600 EUR für den fall, das der Skipper die Lizenz nicht hat und
b) bis zu 10000 EUR für den Fall, das die Funke nicht angemeldet ist

einrichten dürfen. Das Strafmaß wird zwar in Praxis - soviel ich weiss - im Fall b nicht tatsächlich ausgeschöpft aber auch 1500 EUR sind empfindlich mehr, als die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur kostet.

Im schlimmsten Fall wird das Schiff solange an die Kette gelegt, bis die Voraussetzungen erfüllt sind ( wie in Holland passiert ) oder das Gerät konfisziert.

@jow: das ist nicht ganz korrekt. Es besteht zwar nach wie vor keine Bindung zwischen Bootseigner, Lizenz und Frequenzzuteilung ( sonst könnten die Charterbetrieb ja niemals eine Zuteilung erhalten ), in dem Moment aber, wo der Eigner verantwortlicher Bootsführer ist, muss er die Lizenz haben, denn seit dem 23.08.2005 ist verpflichtend, dass der Skipper ( der ja nicht zwangsläufig Eigner ist ) auf jeden Fall die Lizenz haben muss. Und genau das ist Fall a.

Hallo Forum,

ich würde mich freuen, wenn mir jemand sagen könnte wie das mit einem handfunkgerät ist. Kann das in deutschland angemeldet werden? bzw. wo kann ich damit überall funkten? darf es auch in Österreich bzw. in der Adria verwendet werden?

Kann ich als Österreicher in Deutschland ein handfunkgerät anmelden? Bei uns in Österreich darf man leider eine Handfunke nicht anmelden.

LG

Mantaspeed
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  #15  
Alt 01.12.2005, 14:54
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von mantaspeed
ich würde mich freuen, wenn mir jemand sagen könnte wie das mit einem handfunkgerät ist. Kann das in deutschland angemeldet werden? bzw. wo kann ich damit überall funkten? darf es auch in Österreich bzw. in der Adria verwendet werden?
Auf einem seegehenden Schiff unter deutscher Flagge darf seit einiger Zeit
ein Handfunkgerät als alleiniges Funkgerät einer Seefunkstelle angemeldet
und damit legal betrieben werden. Damit darfst Du Dich dann weltweit be-
wegen und funken. Als zusätzliches Funkgerät darf ein Handfunkgerät schon
lange verwendet werden. Hier ist derzeit nur unklar, ob es in die Frequenz-
zuteilungsurkunde eingetragen werden muss, was Kosten von 65 Euro nach
sich zieht, oder ob eine formlose Mitteilung an die Behörde genügt.

Im Binnenbereich ist es auf Kleinfahrzeugen < 20 m Länge weiterhin unzu-
lässig, Handfunkgeräte überhaupt zu benutzen, als alleiniges Funkgerät
also schon mal überhaupt nicht.

In diesem Jahr haben die Niederländer begonnen, in ihrem Binnenbereich,
der dort die Waddenzee mit umfasst, Handfunkgeräte - Portofoon genannt -
für Funkstellen zuzulassen. Diese Geräte müssen jedoch zwingend mit ATIS
ausgestattet sein, was die Geräteauswahl derzeit sehr einschränkt. Ich
zweifele auch daran, dass diese Geräte auf dem Rhein und seinen Mündungs-
armen Lek und Wal zugelassen sind, denn dort gelten internationale Regeln,
über die sich die Nierderländer nicht so einfach hinwegsetzen können.

Belem
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  #16  
Alt 01.12.2005, 15:10
Gast
 
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Standard Re: Strafmaß???

Zitat:
Zitat von LilleMin
Hallo,

kann mir hier jemand sagen, mit welchem Strafmaß zu rechnen ist, wenn man sein Funkgerät ordnungsgemäß angemeldet hat, aber der skipper kein entsprechendes Funkzeugnis besitzt?

Frage natürlich für nen Freund......

Gruß
LilleMin
Ich verstehe es ähnlich wie Belem:
Möglicheweise könnte es zu richtige Schwierigkeiten mit der Versicherungsfirma kommen, besonders wenn die es als grob farhlässig sehen, daß du in einem Notfall (hoffentlich nie der Fall!) das Funkgerät nicht richtig -ordnumgsgemäß- bedienen konntest.

"...Grobe Fahrlässigkeit kann zivilrechtlich den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten, ganz zu schweigen von den Konsequenzen für den Schiffsführer, wenn in einem solchen Fall eine Person an Bord zu Tode kommt."
(Rolf Dreyer)

Mein Rat:
Die SRC und/oder UBI Prüfungen sind nicht schwierig - macht's lieber.

Gruß,
David
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  #17  
Alt 01.12.2005, 15:33
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Belem
Auf einem seegehenden Schiff unter deutscher Flagge darf seit einiger Zeit
ein Handfunkgerät als alleiniges Funkgerät einer Seefunkstelle angemeldet
und damit legal betrieben werden. Damit darfst Du Dich dann weltweit be-
wegen und funken.
Zur Ergänzung:
Besonders sinnvoll ist es nicht, auf See nur mit einem Handfunkgerät unter-
wegs zu sein. Zum einen ist die Leistung meist auf etwa 5 Watt begrenzt,
aber viel schwerer wirkt der Reichweitenverlust durch die kleine und niedrig
wirkende Antenne. Man sollte ein Handfunkgerät auf See wirklich nur als
zusätzliches Gerät verwenden, und vielleicht darüber nachdenken, eines
der Geräte wie das Sailor A1 oder das Furuno FM-2721, beide zugegeben
recht teuer, mit einem Außenhandhörer zu versehen, oder eines der neuen
preiswerten Geräte irgendwie wassergeschützt außen anzubringen. Es ist
schon von Vorteil, am Steuerrad oder an der Pinne funken zu können, so
das Revier dies erfordert.

Belem
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  #18  
Alt 01.12.2005, 16:07
life0815 life0815 ist offline
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Zitat:
Zitat von kolli
@jow: das ist nicht ganz korrekt. Es besteht zwar nach wie vor keine Bindung zwischen Bootseigner, Lizenz und Frequenzzuteilung ( sonst könnten die Charterbetrieb ja niemals eine Zuteilung erhalten ), in dem Moment aber, wo der Eigner verantwortlicher Bootsführer ist, muss er die Lizenz haben, denn seit dem 23.08.2005 ist verpflichtend, dass der Skipper ( der ja nicht zwangsläufig Eigner ist ) auf jeden Fall die Lizenz haben muss.

So das meinte ich, der Stefan bringt es auf den Punkt. Das stand doch schon mal im Forum. Hab es aber immer noch nicht wieder gefunden.
Steht bei "Ich mache keinen Funkschein oder Spechfunkzeugnis"

Gruß Hartmut
__________________
Gruß vom Rheinkilometer 400
Hartmut

Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann.
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  #19  
Alt 01.12.2005, 19:54
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stef0599 stef0599 ist offline
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Genau. Möchte mal auf die Vehältnismässigkeit eingehen.

wer sich z.B. einen Breitbandscanner für ca. 80 EUR kauft, kann bei diesem die abhörbaren Frequenzbänder selbst programmieren. Es ist dabei technisch möglich, die Fequenzen der polizei, Feuerwehr etc. pp. einzuprogrammieren. Dieses ist strafbar. Strafmass von Geldbusse bis zu 5 Jahren. ( ohne Gewähr und sicher auch ob in Verbindung mit einer anderweitigen Straftat ). Es ist dabei unerheblich, ob die Frequenzen tatsächlich abgehört wurden, das blosse programmieren dieser Frequenzen reicht bereits für eine Verurteilung. Sowohl Feuerwehr wie auch THW, Polizei etc. usw. sind ebenso wie der originäre See- und Binnenfunkdienst

Sicherheitsdienste im 2 M Band.

Es ist kein CB-Funk, auch wenn es manchmal den Anschein hat. Niemand würde auf die Idee kommen, in den Frequenzen der BOS herumzufunken.

Wenn Eure Freunde also das nächste Mal ohne Lizenz oder ohne Fequenzzuteilungsurkunde an Bord Ihres Bootes gehen, sollten Sie sich einfach mal vorstellen, das Cockpit eines Feuerwehrfahrzeuges zu besteigen und sich fragen, ob sie dort ebenfalls so ohne weiteres das Funkgerät bedienen würden.....
__________________
beste Grüße
Stefan
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  #20  
Alt 01.12.2005, 20:04
Benutzerbild von stef0599
stef0599 stef0599 ist offline
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Mensch Belem, machs doch nicht so teuer.... IPX 7 ( 30 Min bei 1 M Wassertiefe ) Festeinbau DSC-D und ATIS gibt es ab 209,- EUR.....***WERBUNG****!!!!

Das tatsächliche Problem liegt wirklich bei den Vercharterern. Diese haben nur zwei Möglichkeiten - Funkschein vorlegen lassen oder Geräte rausnehmen.

Gruss
Stefan
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  #21  
Alt 01.12.2005, 21:24
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von stef0599
Mensch Belem, machs doch nicht so teuer.... IPX 7 ( 30 Min bei 1 M Wassertiefe ) Festeinbau DSC-D und ATIS gibt es ab 209,- EUR.....***WERBUNG****!!!!
Wenn selbst Du schon die Geiz-ist-geil-Unsitte verinnerlicht hast, soll das
Deine Entscheidung sein. Ich habe mir letztes Jahr das Furuno FM-2721
zugelegt, weil ich es nach draußen nehmen und problemlos von der Pinne
aus bedienen kann. Mir ist es das eben wert, aber das muss jeder für sich
entscheiden.


Zitat:
Das tatsächliche Problem liegt wirklich bei den Vercharterern. Diese haben nur zwei Möglichkeiten - Funkschein vorlegen lassen oder Geräte rausnehmen.
Zu diesem Thema schicke ich Dir eine PN. So einfach ist das mit dem Aus-
bauen der vorhandenen Funkgeräte nämlich nicht.

Belem
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  #22  
Alt 02.12.2005, 07:56
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Zitat:
Das tatsächliche Problem liegt wirklich bei den Vercharterern. Diese haben nur zwei Möglichkeiten - Funkschein vorlegen lassen oder Geräte rausnehmen.
Zu diesem Thema schicke ich Dir eine PN. So einfach ist das mit dem Aus-
bauen der vorhandenen Funkgeräte nämlich nicht.

Belem[/quote]

Hier habe ich auch eine Frage:
Wenn das Problem bei den Vercharterern liegt, wie ist es für den Eigentumer des Charterboots?
...Wenn seine Charterfirma das Funkgerät nicht ausbaut obwohl der Kunde keinen Funkbetriebszeugnis hat?
Soweit ich es verstehe, ist in dem Fall der Eigner dran.

David

[/b]
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  #23  
Alt 02.12.2005, 08:04
Benutzerbild von stef0599
stef0599 stef0599 ist offline
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Belem, ich muss die Geiz-ist-geil Unsitte verinnerlichen, denn das ist eine Anforderung unserer Kunden, auch, wenn es nur eine bestimmte Zielgruppe ist. Es spricht solange nichts dagegen, wie Preis-/Leistungsrelation stimmt, aber ich will hier keine Geräte diskutieren.

@davidbln: gute Frage. Wer als Eigner sein Boot in einen Charterpool gibt dürfte eigentlich keine Probleme kriegen, solange das Funkgerät angemeldet ist, soviel ich weiss, gibt es keine Haftung der Bootseigner oder Vercharterer bei Missbrauch. Aber - hier lerne ich gerne dazu.
__________________
beste Grüße
Stefan
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  #24  
Alt 02.12.2005, 08:10
Benutzerbild von apiroma
apiroma apiroma ist offline
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Ich tippe mal, daß bei Booten mit "Blackbox"-Anlage nur der Hörer (= auch Steuereinheit) abgeschraubt wird. Wo der Sender eingebaut ist, wird den Charterer nicht interessieren.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #25  
Alt 02.12.2005, 08:34
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Zitat:
Zitat von apiroma
Ich tippe mal, daß bei Booten mit "Blackbox"-Anlage nur der Hörer (= auch Steuereinheit) abgeschraubt wird. Wo der Sender eingebaut ist, wird den Charterer nicht interessieren.
Hmmmm.


"...Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die Broschüre Sicherheit im See- und Küstenbereich – Sorgfaltsregeln für Wassersportler herausgegeben. Auf Seite 18 spricht das BSH eine Empfehlung aus, welche Mindest-Sicherheitsausrüstung an Bord vorhanden sein sollte. Diese Liste enthält u. a. eine Seefunkanlage...

Zwar ist die Schrift weder ein Gesetz noch eine Verordnung, auch erlässt das BSH keine Vorschrift, sondern es spricht nur eine Empfehlung aus. Aber das Bundesamt beschreibt die heute üblichen Standards – so wie es auch die Sicherheitsrichtlinien des Deutschen Seglerverbandes (DSV) tun. Wer ohne Seefunkanlage eine Seereise unternimmt, verstößt gegen derartige Standards und das ist – ohne dass es offen gesagt wird – ein Fehler. Damit in Zukunft keine Missverständnisse auftreten können, empfiehlt die Bundesstelle jetzt ausdrücklich, die Fahrzeuge nach diesen Standards auszurüsten...
...dass das Fehlen eines Seefunkgerätes an Bord eines seegehenden Sportbootes zukünftig als grob fahrlässig eingestuft werden kann – auch bei kleineren Booten. Grobe Fahrlässigkeit kann zivilrechtlich den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten..."
Quelle: http://www.rolfdreyer.de/Neu/index.html
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