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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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@ Klaus:
und diesem, auch von mir nicht angezweifelten,'Umweltschädlichen' Aspekt, ordnen wir uns unter. Was ist das bischen Halon, das ja nun auch nicht täglich in unsäglichen Mengen von löschenden Sportbootfahrern emmitiert wird, gegen Umweltschäden, verursacht z.B. durch Fracking? Ist OT, aber es gibt Themen und Umstände, die schreien nach Nichtbeachtung!! ![]() ![]() ![]() PS: Was macht Deine Ruderlagenanzeige?? Gruß Ulli
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Mein Profilbild muss geändert werden...
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#27
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![]() Zitat:
![]() Ich hab sogar zwei ! ![]() (allerdings in HR)
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#28
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CO2 loescht das Feuer durch Verdraengung des Sauerstoffs, der dann eben auch zum Atmen fehlt. Halon verdraengt den Sauerstoff nicht, bereits acht Prozent Konzentration reichen zum Loeschen des Feuers.
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#29
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![]() § 7 Straftaten (1) Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 bis 4 des Chemikaliengesetzes wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 eine dort genannte Druckgaspackung herstellt oder in den Verkehr bringt, 2. entgegen § 2 Abs. 2 Satz 1 Chlordifluormethan verwendet oder 3. entgegen § 2 Abs. 3 einen dort genannten Feuerlöscher in den Verkehr bringt. (Hier unter 3.) Das Gesetz/dieVerordnung findet man hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...htv/gesamt.pdf
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#30
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Laut dem von Dir zur Verfügung gestellten Gesetzestxt gibt es
1. keinen § 7 2. würde es sich um eine OWI handeln und 3. lies bitte mal §1-2/2 diese Verordnung gilt nicht ..... ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#31
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![]() Zitat:
Gruß Ulli
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Mein Profilbild muss geändert werden...
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#32
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Tatsache ist, daß ein Bekannter von mir schon vor einigen Jahren ein kräftiges Bußgeld wegen mitführen eines Halonlöschers auf einem Sportboot zahlen mußte. Sein Widerspruch wurde abgelehnt.
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Gruß Ewald
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#33
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![]() Zitat:
![]() Es handelt sich um eine Straftat und nix OWI
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#34
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#35
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![]() Zitat:
Durch chemische Unterbrechung der Verbrennung. Laut Wiki loeschen Halone durch Störung des Verbrennungsablaufs, indem sie zu einer Kettenabbruchreaktion führen. Die genaue Wirkungsweise scheint nicht bekannt zu sein, denn die chemischen Ablaeufe bei einem Feuer sind sehr komplex. Eine Erklaerung beschtreibt die die Wirkung durch Abspaltung des Halogens (Brom,Chlor, Fluor oder Iod) durch Hitzeeinwirkung, dann Reaktion des Halogens mit Wasserstoff zu z.B. Bromwasserstoff, das dann eine Verbindung mit Sauerstoff eingeht und zu Wasser und Brom wird. Das freie Halogenatom verbindet sich dann wieder mit Wasserstoff, und der Kreislauf geht weiter. Dem wuerde allerdings widersprechen, dass Halon sehr inert ist. Wer weiss Genaueres?
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#36
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Bei den Halonlöschern scheinen sich die Meinungen zu teilen.
Meines wissens sind Halonlöscher mit den "alten" Halonen nicht grundsätzlich verboten, sie werden auch heute noch verkauft und sind z.B. im Rennsport so wie in der Luftfahrt zugelassen. Im weiteren soll es neue Halone geben, die die umweltschädigenden Eigenschaften der früher verwendeten Halone nicht haben, eine EU-Zulassung besitzen und wieder für Feuerlöschanlagen verwendet werden. Hier ein Kurzer Auszug zum Thema aus Wikipedia: Halone (chemisch wirkende Löschgase oder -Flüssiggase) Nachdem, durch das Montreal-Protokoll, die verbliebenen Halone 1211 (Bromchlordifluormethan) und 1301 (Bromtrifluormethan) vom Markt verschwunden sind, haben einige Unternehmen (z. B. DuPont, 3M, Great Lakes Chemical Corporation) heute wieder „neue“ Halone zu Feuerlöschzwecken im Programm, die hinsichtlich ihrer ozonschädigenden Wirkung (ODP) problemlos sein sollen. Zumindest teilweise haben diese Halone auch bereits eine EU-Zulassung erhalten. Es handelt sich dabei insbesondere um die Halone
Sollten diese Löscher als Handfeuerlöscher im Handel sein, werde ich mir (abhängig vom Preis) sicher überlegen, so ein Teil anzuschaffen. Ich bleibe am Ball. Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. ![]() |
#37
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Sobald ich Leib und Leben damit retten kann, werde ich ihn verwenden und die leere Pulle außenbords schmeißen... ![]()
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#38
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Thema Halonfeuerlöscher:
Da hätten wir schon mal den Ersten. http://www.aircraftspruce.eu/halon-f...FUTHtAod1T8AyQ Keine Abgabe an Privatpersonen...Ok. Meine Oma hat nen Blumenladen. Wo liegt jetzt das Problem? Hier noch ein paar. Allerdings mächtig teuer: http://www.ebay.de/itm/Auto-KFZ-Feue...item2580a8b229 (PaidLink) Zu kriegen sind die Dinger also. Ob es Sinn macht sich sowas hinzuhängen ist die andere Frage. Und der Nächste. Jetzt mit Halonersatz. (Wäre für mich ein Entscheidungskriterium) http://www.ebay.de/itm/Auto-KFZ-Feue...item2580a8b229 (PaidLink) Ich geb zu, die neuen Halone mit EU Zulassung sind mir bei einem Neukauf irgendwie symphatischer. Hätte ich allerdings noch einen "Alten"....Tja, dann wäre es halt so. Zumindest, so lange es nicht brennt. Danach hätte ich dann eben keinen mehr. Basta. Allerdings würde ich so ein Teil auch nicht an der Gösch spazieren fahren. Gruß Robin
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#39
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Denn man tau ![]() Hier der Link http://www.gesetze-im-internet.de/bu...htv/gesamt.pdf § 2 Anzeige der Verwendung von Halonen Wer nach Maßgabe des Artikels 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 für die in Anhang VI der Verordnung aufgeführten kritischen Verwendungszwecke Einrichtungen, die Halone enthalten, installiert, Halone in Verkehr bringt, verwendet oder lagert oder das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Halonen einstellt, hat dies der zuständigen Behörde jährlich zum 31. März für das vorangegangene Kalenderjahr jeweils unter Angabe von Menge und Art der eingesetzten Halone sowie der zur Verringerung ihrer Emissionen ergriffenen Maßnahmen schriftlich anzuzeigen, soweit nicht der zuständigen Behörde diese Angaben bereits auf Grund der Berichte gemäß Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 in Durchschrift zugehen oder zugegangen sind.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#40
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Was ist denn vom Feuerlöschspray zu halten ?
https://www.youtube.com/watch?v=7Avlr9xuFwM Das soll sehr effektiv sein, wurde bei Stern TV mal getestet, haben sie ein PKW mit gelöscht.
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Gruß Jens ![]() Wasserfuhrpark---> Boote: Fletcher Arrowflyte 14 + Lodestar NSA 290 + Quicksilver 450 R Motoren: Suzuki DT65 + Yamaha 5BS + Yamaha 6DMH + Yamaha 50 DEOL Trailer: Neptun Navy, Wick Trailer |
#41
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![]() Zitat:
Wir haben selbst einige Löschversuche damit gemacht. Ist sogar für Fettbrände geeignet. Nicht für den gewerblichen Bereich, aber für die Wohnung, Boot, Camper oder Auto bestens geeignet. Nur im Winter könnte es einfrieren.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#42
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Moin moin,
ich habe mal eine Frage bzgl. der Menge des mitzuführenden Löschmittels... Mal davon abgesehen, welches Löschmittel man jetzt mitführen möchte, habe ich jetzt beim DMYV auf der Webseite gesehen, dass die Menge des Löschmittels nicht nach Größe des Bootes bestimmt wird, sondern nach der Leistung des Motors. Meiner Meinung nach ist das eine merkwürdige Herangehensweise, weil ein 100 PS Motor nicht größer sein muss wie ein z.B. 50 PS Motor und umgekehrt. Viel wichtiger ist doch eigentlich zu beachten, welche Fläche man notfalls versucht damit zu löschen. Je mehr man hat, desto besser, aber wenn man jetzt ein 6m Boot hat, hat man je nach Aufbau schon Platzprobleme mit einem 6kg Löscher, da dieser ja schon etwas sperriger ist. Ich habe mal irgendwo gesehen / gehört, dass man mindestens einen 2kg Löscher mitführen muss. Wo genau ist das (außer beim DMYV) geregelt, bzw. wo steht, wer wieviel mindestens mitführen muss? Grüße vom Main Sascha |
#43
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die zynischen Kommentare zu Beginn finde ich schon etwas bedenklich!!!
Auch die Idee "der beste Brandschutz ist einen Brand zu verhüten" ist sinnlos, wenn es denn brennt. Ausserdem könnte es ja auch beim Stegnachbar brennen, etc. Das Video oben ist wirklich gut. Hatte schon 2 Brände auf Booten erlebt. Mit Pulver funktioniert löschen wirklich gut, aber die Staubwolke ist nicht ohne. Schwer zu unterscheiden ob Rauch oder Staub etc. Überbewertet finde ich die Löschdecken. So ein Verhüterli brennt nach kurzer Zeit selber!!!!!! Also eigentlich kompleter Blödsinn, wenns diese Sprays bringen die fast genauso leicht sind, v.a. hat man eine sofortige Kontrolle, ob es noch brennt oder nicht. Bei den Löschdecken kann es daruner munter weiterbrennen, wenn irgendwo Luft zuströmt, und dann brennt die ganze Decke. Suuuuper odrrrr? Und wertvolle Zeit vergeudet man auch noch obendrein. |
#44
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Hallo Kurz, du hast das Sankt Florians Prinzip verstanden und knallhart durchgesetzt.
![]() Buooh ey, ich ist mir schlecht ![]()
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#45
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Wenn ich mir vorstelle das mein Hosenbein Feuer gefangen hat wünsche ich mir, das meine Frau in Ermangelung anderer Löschmittel die Decke darüber legt um den Brand zu ersticken.
In Anderen Fällen kann eine Schaufel ein sinnvolles Mittel sein, auch wenn die im Zusammenhang mit meinem Bein jetzt nicht so toll ankommt. |
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