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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Ich habe eine Werkstatt an der Hand , da läuft es folgendermaßen ab !
Der Prüfer kontrolliert am Tag X, das Fahrzeug und stellt Fehler fest, welche bei einer Neuvorführung nach 4 Wochen (in der Regel ?) behoben sein müssen. Mit dem Werkstattleiter ist das sofortige Beheben etwaiger Mängel abgesprochen und wurde stets eingehalten. Der Prüfer lässt die Plakette+Eintrag Fahrzeugschein inkl.bestandenen Bericht da ! Ist einfach eine gegenseitige Vertrauenssache zwischen Beiden
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Lg Alfons Geht nicht, gibts selten !
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#27
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Zitat:
Ich kenne weder in Hü noch in Hot jemanden mit Werkstatt Zitat:
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#28
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Zitat:
Gruß Didi
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#29
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Zitat:
ich habe nicht vor alle Umstände zu erklären die zu dieser Situation führten. Ich möchte nur jemandem behilflich sein, der z.Z. nicht in der Lage ist, etwas zu unternehmen. Achja, kennst du den Unterschied zwischen gut gemeint und gut gemacht
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#30
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Mein Gott...... Fahr einfach los und lass dich nicht erwischen.....!!!!!
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM
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#31
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Angeblich sieht der doch alles...
Diese Idee wird der TE schon selbst mehrfach durchdacht haben. Ich würde mich für das Kurzzeitkennzeichen entscheiden mit Hinweis, daß ich von einem Verbot der Beladung nichts erfahren habe. Da bleibt m.E. der größte Interpretationsspielraum. Ohne Risiko macht das Leben auch keinen Spaß!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#32
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...rote Nummer oder KZK scheiden definitiv aus, da noch angemeldet. Punkt. Offiziell zumindest.
Da es aber nicht dein Trailer ist, mach ein KZK dran und steck einen ausgefüllten Kaufvertrag ein...sicherheitshalber... ...und immer schön rechts fahren und die Rennleitung freundlich grüssen...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#33
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...und das elfte Gebot beachten: Du sollst dich nicht erwischen lassen!
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#34
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Da kann er aber nur mit einer roten Nummer eines Autohändlers fahren. Beim Straßenverkehrsamt bekommt er kein KK, da sein Trailer angemeldet ist.
Wo soll er das KK denn herholen? Die Autohändler stellen sich auch immer mehr an, so einfach wie früher ist das nicht mehr. Gruß Uwe Gesendet von meinem GT-P5220 mit Tapatalk
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Gruß Uwe Manchmal ist Verkehrt richtig http://www.kia-kaffeestube.de/ https://de-de.facebook.com/pages/KIA...02493143337162
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#35
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Ich hatte mal das gleiche Problem.
Hab ds Boot samt Trailer auf einen Autotrailer gepackt. Wenn es nicht zu groß ist, ist das bestimmt die einfachste Lösung. Gesendet von meinem GT-P5220 mit Tapatalk
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Gruß Uwe Manchmal ist Verkehrt richtig http://www.kia-kaffeestube.de/ https://de-de.facebook.com/pages/KIA...02493143337162
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#36
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Vielleicht gibt es ja am jetzigen Standort einen Prüfer, der den Anhänger auch vor Ort prüfen würde, muss ja nicht TÜV oder Dekra sein, gibt ja auch noch GTÜ und KÜS und teilweise soll es auch freie Sachverständige geben, die das dürfen.
Problematisch ist nur der fehlende Bremsenprüfstand sowie die nicht vorhandene Anerkennung als Prüfstützpunkt. Aber einige (wenige) Prüfer sollen das ja immer noch nicht so genau nehmen. Natürlich müssten die Papiere erstmal per Post hin.
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Beste Grüße, Jörn Das Leben ist kein Ponyschlecken. |
#37
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Ganz einfache Lösung:
Man besorgt sich einen Termin beim TÜV am Montag und überführt das Boot am Samstag vorher ohne TÜV. Wird man angehalten einfach den Terminzettel vorweisen und sich höflich entschuldigen..... Klar, ein Restrisiko bleibt, ist aber IMHO überschaubar. Noch einen Tipp: ein zugelassenes KFZ muss immer TÜV haben (auch auf Privatgelände); wenn am Zielort der Trailer abgestellt wird also das Kennzeichen abschrauben, damit keiner darauf kommt das der Hänger keinen TÜV hat.
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils Geändert von Nille72 (23.05.2014 um 16:38 Uhr) |
#38
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Das könnte auch nach hinten losgehen. Wenn der Beamte schlecht drauf ist, legt er einem das als Vorsatz aus, was immer gleich teurer wird. Man wusste ja, das TÜV alle ist.
Übersehen hingegen ist fahrlässig, also billiger. Obwohl, drei Jahre übersehen...
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Beste Grüße, Jörn Das Leben ist kein Ponyschlecken. |
#39
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Wie fährt man denn ohne Vorsatz mit einem beliebigem KFZ zum TÜV-Stützpunkt?
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils |
#40
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Naja, man fährt ja nicht 48 Stunden lang zum TÜV, da ist nur der direkte Weg erlaubt.
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Beste Grüße, Jörn Das Leben ist kein Ponyschlecken. |
#41
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Man fährt auch keine 48 Std. von der Müritz an die Ostsee
Wie geschriebe, ein Restrisiko bleibt natürlich. Straffrei geht nur wenn der TÜV gemacht wird. FZV Pargr. 10: Zitat: (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils |
#42
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Na eben, sehe ich auch so.
Wobei ich mir jetzt nicht ganz im klaren darüber bin, ob wir hier nach einer legalen, einer straffreien oder nur nach einer möglichst gering bestraften Lösung suchen.
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Beste Grüße, Jörn Das Leben ist kein Ponyschlecken. |
#43
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Zitat:
Ich habe Trailer und PKW Anhänger und wunderte mich vor geraumer Zeit, was das Ordnungsamt bei mir am Zaun zu suchen hat Beide Anhänger stehen sehr weit vorne. Genau deshalb, Sie haben auf die Plaketten geguckt, ich dachte es kann nicht wahr sein Ist aber so
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Lg Alfons Geht nicht, gibts selten !
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#44
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Gute Frage. Eins noch: Kurzzeitkennzeichen geht nicht weil das Teil ja zugelassen ist. Wenn man es trotzdem macht, könnte man wg. Kennzeichenmissbrauch und dem fehlende TÜV belangt werden. Keine Ahnung was das kostet....
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils
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#45
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Vergiss es. Kennzeichenmissbrauch ist eine Straftat. Das wird richtig teuer. Hatte ich mich bei meiner Überführung auch schlau gemacht. Der Polizist meines Vertrauens hat mir davon dringend abgeraten. Er sagte, ich solle lieber ohne TÜV fahren. Ist ab 4 Monate drüber eins. Egal ob ein jahr oder fünf.
Gesendet von meinem GT-I8190N mit Tapatalk
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Gruß Uwe Manchmal ist Verkehrt richtig http://www.kia-kaffeestube.de/ https://de-de.facebook.com/pages/KIA...02493143337162
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