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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 22.05.2014, 07:46
Benutzerbild von klastey
klastey klastey ist offline
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Standard Standortwechsel eines Bootes mit HU abgelaufenem Trailer

Hi,
ich möchte ein Trailerboot von der Müritz zur Ostsee verlegen.
Die HU des Trailers ist seit ca. 3 Jahren abgelaufen.

Ohne HU kostet das Punkte.
Nachts um 3 möchte ich auch nicht losfahren.
Der Trailer ist technisch ok.

Die Papiere sind bei mir (400km entfernt)
Ich möchte mir auch die vielen Km und die Zeit sparen,
die erforderlich ist um das Teil selbst zur HU zu bringen.

Mein erster Gedanke ist: Kurzzeitkennzeichen.


Oder hat jemand noch eine tolle Idee?
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #2  
Alt 22.05.2014, 07:50
Benutzerbild von ro-jog-rr
ro-jog-rr ro-jog-rr ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Hi,
ich möchte ein Trailerboot von der Müritz zur Ostsee verlegen.
Die HU des Trailers ist seit ca. 3 Jahren abgelaufen.

Ohne HU kostet das Punkte.
Nachts um 3 möchte ich auch nicht losfahren.
Der Trailer ist technisch ok.

Die Papiere sind bei mir (400km entfernt)
Ich möchte mir auch die vielen Km und die Zeit sparen,
die erforderlich ist um das Teil selbst zur HU zu bringen.

Mein erster Gedanke ist: Kurzzeitkennzeichen.


Oder hat jemand noch eine tolle Idee?
Soweit mir bekannt darf man mit dem Kurzzeitkennzeichen nur einen leeren Trailer überführen OHNE Boot.

Da du Trailerboot schreibst gehe ich einfach mal davon aus, dass auf dem Trailer auch ein Boot ist.

Gruß Robert
__________________
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  #3  
Alt 22.05.2014, 07:56
Benutzerbild von klastey
klastey klastey ist offline
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Zitat:
Zitat von ro-jog-rr Beitrag anzeigen
Da du Trailerboot schreibst gehe ich einfach mal davon aus, dass auf dem Trailer auch ein Boot ist.
Die Verlegung des Bootes ist Sinn und Zweck der Angelegenheit

Zitat:
Zitat von ro-jog-rr Beitrag anzeigen
Soweit mir bekannt darf man mit dem Kurzzeitkennzeichen nur einen leeren Trailer überführen OHNE Boot.
So was hab ich schon mal vor Jahren durchgezogen.
Die Polizei hat das Ganze sogar kontrolliert.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #4  
Alt 22.05.2014, 08:02
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Neuby Neuby ist offline
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Ich denke die günstigere Alternative wäre es, einen Trailer zu mieten. Bei manchen Anbietern geht das auch mit verschiedenen start und endstationen. Schau mal im internett
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  #5  
Alt 22.05.2014, 08:09
Navyman Navyman ist offline
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Zitat:
Zitat von ro-jog-rr Beitrag anzeigen
Soweit mir bekannt darf man mit dem Kurzzeitkennzeichen nur einen leeren Trailer überführen OHNE Boot.
Gruß Robert
Exakt so wurde es mir von einem Mitarbeiter der Zulassungsstelle SL auch erklärt.
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  #6  
Alt 22.05.2014, 08:43
JohnB JohnB ist offline
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Na dann habe ich bislang unglaublich Glück gehabt - und das quer durch Deutschland.
__________________
Beste Grüße

John
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  #7  
Alt 22.05.2014, 08:49
Benutzerbild von huebi
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Ich bin diese Risiken schon mehrfach eingegangen und habe wohl immer Glück gehabt. Wenn Du sicher gehen willst, Trailer mit HU mieten oder von jemandem ausleihen, oder Kfz-Transportanhänger mieten, den Trailer mit Boot da drauf zerren. Dann muß aber auch die mögliche Anhängelast stimmen.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #8  
Alt 22.05.2014, 08:56
MichaB. MichaB. ist offline
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Wenn der Trailer doch i.O. ist was spricht dagegen an der Müritz TÜV zu machen ? Versteh ich nicht.
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  #9  
Alt 22.05.2014, 08:59
Benutzerbild von barracuda75
barracuda75 barracuda75 ist offline
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Ich hab das auch schon gemacht aber nur als ich das ganze Gespann gerade gekauft hatte also habe ich den Trailer ja Überführt und das Boot war da halt mit drauf.

Wenn das ganze natürlich schon dein Eigentum ist könnte man das Ganze unter Probefahrt laufen lassen, denn die Definition ist:

Zitat:

Kurzzeitkennzeichen - oder auch 5-Tages-Kennzeichen - sind Kennzeichen, die fünf Tage nach ihrer Anmeldung ihre Gültigkeit selbstständig verlieren. Diese Kennzeichen werden zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra für beliebige Fahrzeuge innerhalb Deutschlands verwendet.
Und wer sagt das ich keine Probefahrt mit einem Anhänger machen darf und um ihn auszutesten belade?
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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  #10  
Alt 22.05.2014, 09:00
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trixi1262 trixi1262 ist offline
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Die Papiere sind wohl 400km entfernt, also schicken lassen, zum TÜV und die Welt ist in Ordnung
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Lg Alfons

Geht nicht, gibts selten !
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  #11  
Alt 22.05.2014, 09:00
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Zitat:
Zitat von MichaB. Beitrag anzeigen
Wenn der Trailer doch i.O. ist was spricht dagegen an der Müritz TÜV zu machen ? Versteh ich nicht.
Die Papiere sind wohl nicht da, steht im ersten Beitrag.

Kann man die nicht einfach zuschicken lassen?
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  #12  
Alt 22.05.2014, 09:12
MichaB. MichaB. ist offline
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Ja, aber wenn es doch überführt wird werden die Papiere doch da sein, dann nen Abstecher zum TÜV und alles wird gut - Kann doch nur ne Stunde länger dauern und Müritz - Ostsee ist so weit doch nun auch nicht.
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  #13  
Alt 22.05.2014, 09:27
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Nimitz Nimitz ist offline
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Zitat:
Zitat von Navyman Beitrag anzeigen
Exakt so wurde es mir von einem Mitarbeiter der Zulassungsstelle SL auch erklärt.
Klugscheissmodus an:

Ich will ja nicht unken, aber was passiert, wenn Du mit dem Kurzzeitkennzeichen am Hänger und dem Boot drauf einen Unfall hast?

Nun findet die Polizei heraus, dass der TÜV vom Trailer 3 Jahre abgelaufen ist.

Ich glaube, die Versicherung möchte dann Ihren Anteil am Schaden aus Deiner Portokasse bezahlt haben.

Klugscheissmodus aus.

Ich glaube Du solltest Dir die Papiere zusenden lassen, den Anhänger TÜV´en lassen und dann regulär anmelden und nach Benutzung halt wieder abmelden.

Oder miet Dir einen Trailer ist sicher nicht so Zeitaufwändig und kostet vlt. sogar weniger.

So bist Du auf der sicheren Seite. Du mußt ja bei einem Unfall noch nicht einmal Schuld sein um ein größeres Problem zu haben.

Viele Grüße

Helge
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  #14  
Alt 22.05.2014, 09:39
Benutzerbild von trixi1262
trixi1262 trixi1262 ist offline
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so um die 900,00 Öcken + 2 Punkte hat es im letztem Jahr einen Bekannten gekostet, nicht angemeldet, ohne Tüv mal schnell das Boot abholen.
__________________
Lg Alfons

Geht nicht, gibts selten !
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  #15  
Alt 22.05.2014, 09:49
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Fahren ohne HU kostet höchstens 75€ und 1 Punkt. Bei 900€ war noch mehr im Busch, z.B. keine Versicherung, keine Zulassung, Überladen usw.
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  #16  
Alt 22.05.2014, 09:53
TDingsda TDingsda ist offline
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Zitat:
Zitat von Nimitz Beitrag anzeigen
Klugscheissmodus an:

Ich will ja nicht unken, aber was passiert, wenn Du mit dem Kurzzeitkennzeichen am Hänger und dem Boot drauf einen Unfall hast?

Nun findet die Polizei heraus, dass der TÜV vom Trailer 3 Jahre abgelaufen ist.

Ich glaube, die Versicherung möchte dann Ihren Anteil am Schaden aus Deiner Portokasse bezahlt haben.

Klugscheissmodus aus.


Viele Grüße

Helge

So ein Quatsch. Wenn ich etwas mit Kurzzeitkennzeichen bewege brauche ich keine gültige HU. Da der Anhänger zum Boot gehört und umgekehrt kann man dieses auch mit Kurzzeitkennzeichen legal bewegen, dies war die Aussage von meiner Zulassungsstelle. So hab ich es auch immer gemacht ohne Probleme.
Wenn es ein Sportgeräteanhänger ist, dann ist er eh übers Zugfahrzeug versichert.

Ich würde mir so ein Kennzeichen holen, kostet inkl Versicherung um die 40€ und dann den Trailer inkl Boot überführen.
__________________
Nicht nur kleine Kinder speist man mit Märchen ab...

Geändert von TDingsda (22.05.2014 um 10:01 Uhr)
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  #17  
Alt 22.05.2014, 10:25
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Nimitz Nimitz ist offline
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Zitat:
Zitat von TDingsda Beitrag anzeigen
So ein Quatsch. Wenn ich etwas mit Kurzzeitkenzeichen bewege brauche ich keine gültige HU. Da der Anhänger zum Boot gehört und umgekehrt kann man dieses auch mit Kurzzeitkenzeichen legal bewegen, dies war die Aussage von meiner Zulassungsstelle. So hab ich es auch immer gemacht ohne Probleme.
Wenn es ein Sportgeräteanhänger ist, dann ist er eh übers Zugfahrzeug versichert.

Ich würde mir so ein Kennzeichen holen, kostet inkl Versicherung um die 40€ und dann den Trailer inkl Boot überführen.

so ein Quatsch zurück

Für die Fahrt mit Kurzzeitkennzeichnen muss der Anhänger verkehrssicher sein. Klar, er muss KEINEN TÜV haben. Ist der Anhänger verkehrssicher??

Wenn Ja dann geht es hier weiter -->

http://forum.boote-magazin.de/archiv...p/t-17797.html

Zusammendfassend:

Ein als Bootstrailer genutzter Anhänger (das ist er ja, wenn ein Boot darauf ist ) darf KEIN Kurzzeitkennzeichen haben.

Viele Grüße

Helge
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  #18  
Alt 22.05.2014, 10:36
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Wenn der Trailer zugelassen ist, kannst Du kein KK verwenden. Du hast die Papiere, der Trailer ist weit weg hab ich verstanden. Also entweder am Trailerstandort zur HU oder Kennzeichen schicken lassen, Trailer hier abmelden, dann ist KK ok. Alternativ Kennzeichen zuteilen lassen und überführen. Das Boot darauf ist kein Problem ist kein Problem, solange das eine Einheit bildet, Du also Boot und Trailer zusammen gekauft hast. Was Du nicht darfst, ist ein KK an einen Trailer hängen um damit dann ein Boot zu holen.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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  #19  
Alt 22.05.2014, 11:13
Navyman Navyman ist offline
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Zitat:
Zitat von Nimitz Beitrag anzeigen
Klugscheissmodus an:
Ich will ja nicht unken, aber was passiert, wenn Du mit dem Kurzzeitkennzeichen am Hänger und dem Boot drauf einen Unfall hast?
Nun findet die Polizei heraus, dass der TÜV vom Trailer 3 Jahre abgelaufen ist.
Ich glaube, die Versicherung möchte dann Ihren Anteil am Schaden aus Deiner Portokasse bezahlt haben.
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Oder miet Dir einen Trailer ist sicher nicht so Zeitaufwändig und kostet vlt. sogar weniger.
So bist Du auf der sicheren Seite. Du mußt ja bei einem Unfall noch nicht einmal Schuld sein um ein größeres Problem zu haben.
Viele Grüße
Helge
Zitat:
Zitat von Nimitz Beitrag anzeigen
so ein Quatsch zurück
Für die Fahrt mit Kurzzeitkennzeichnen muss der Anhänger verkehrssicher sein. Klar, er muss KEINEN TÜV haben. Ist der Anhänger verkehrssicher??
Wenn Ja dann geht es hier weiter -->
http://forum.boote-magazin.de/archive/index.php/t-17797.html
Zusammendfassend:
Ein als Bootstrailer genutzter Anhänger (das ist er ja, wenn ein Boot darauf ist ) darf KEIN Kurzzeitkennzeichen haben.
Viele Grüße
Helge

Also wie von uns geschrieben: KK ohne Boot...

http://www.boote-forum.de/showpost.p...99&postcount=5
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  #20  
Alt 22.05.2014, 11:24
TDingsda TDingsda ist offline
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Zitat:
Zitat von Nimitz Beitrag anzeigen

Ein als Bootstrailer genutzter Anhänger (das ist er ja, wenn ein Boot darauf ist ) darf KEIN Kurzzeitkennzeichen haben.

Viele Grüße

Helge
Sagt wer? Wo steht das? Oder nur gefährliches Halbwissen?

Wie schon geschrieben, das Boot gehört zum Trailer und umgekehrt. Du darfst nicht mit einen X beliebigen Trailer und KK irgendwo hinfahren und ein Boot aufladen.
__________________
Nicht nur kleine Kinder speist man mit Märchen ab...
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  #21  
Alt 22.05.2014, 11:33
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klastey klastey ist offline
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Hi,
um hier einigen Missverständnissen vorzubeugen:

Der Trailer ist zugelassen.
HU abgelaufen (3 Jahre)
Er ist Verkehrssicher.
Ich und die Papiere sind 400km weg.
Ich möchte das Teil einfach anhängen und das Boot zur Ostsee bringen.
Ich habe nicht die Zeit um den Trailer kurzfristig zu HU zu bringen.

...aber warum sind die Aussagen zum Bootstransport auf dem Trailer mit Kurzzeitkennzeichen so wiedersprüchig?
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #22  
Alt 22.05.2014, 11:34
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heikow heikow ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Na dann habe ich bislang unglaublich Glück gehabt - und das quer durch Deutschland.
Ich auch...

Gruß,
Heiko
__________________
Gruß,
Heiko
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  #23  
Alt 22.05.2014, 11:39
TDingsda TDingsda ist offline
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Hi,
um hier einigen Missverständnissen vorzubeugen:

Der Trailer ist zugelassen.
HU abgelaufen (3 Jahre)
Er ist Verkehrssicher.
Ich und die Papiere sind 400km weg.
Ich möchte das Teil einfach anhängen und das Boot zur Ostsee bringen.
Ich habe nicht die Zeit um den Trailer kurzfristig zu HU zu bringen.

...aber warum sind die Aussagen zum Bootstransport auf dem Trailer mit Kurzzeitkennzeichen so wiedersprüchig?
Weil viele Behörden die genaue Sachlage nicht kennen oder die Damen hinterm Schreibtisch nicht durchblicken.
Hol die KK von deiner Zulassungsstelle ( vergess die Fahrgestelnummer nicht Manche geben nur dann Kennzeichen raus) und hol das Boot ab. Ich hab das schon mehrmals gemacht ohne Probleme, war auch schon in Kontrollen damit.


Plan B: auch wenn ich jetz in der Luft zerrissen werde

Kennst du einen Tüv'er privat? Vielleicht stellt er dir eine HU aus ohne den Trailer gesehen zu haben, natürlich stellst ihn den Trailer nach dem holen sofort vor. Meiner macht sowas
__________________
Nicht nur kleine Kinder speist man mit Märchen ab...

Geändert von TDingsda (22.05.2014 um 11:48 Uhr)
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  #24  
Alt 22.05.2014, 12:11
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heikow heikow ist offline
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Ich hab noch eine weitere Idee: Hol dir an der Ostsee in einer Werkstatt einen Termin zum TÜVen und führe den mit, dann einfach los... Wenn du auf dem Weg zur (ok, nicht nächstgelegenen) Werkstatt deines Vertrauens bist, klappt das vielleicht. Evtl bekommst du von der Werkstatt sogar rote Nummern, um ihn dahin zu bringen.
Zu den Kurzzeitkennzeichen: wer hat denn das Boot zu Hause schon mal abgetrailert, um dann den Trailer zum TÜV zu bringen???? Mein letztes Boot habe ich übrigens mit KK am Trailer zum TÜV gefahren, kein Problem seitens des Prüfers.

Gruß,
Heiko
__________________
Gruß,
Heiko
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  #25  
Alt 22.05.2014, 12:23
Benutzerbild von Nimitz
Nimitz Nimitz ist offline
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Zitat:
Zitat von TDingsda Beitrag anzeigen
Sagt wer? Wo steht das? Oder nur gefährliches Halbwissen?

Wie schon geschrieben, das Boot gehört zum Trailer und umgekehrt. Du darfst nicht mit einen X beliebigen Trailer und KK irgendwo hinfahren und ein Boot aufladen.
Hallo TDingsda,

ich möchte Dir mit Deiner freundlichen und sehr persönlichen Art nicht zu nahe treten, aber hast Du meinen Link mal DURCHGELESEN?

Schön, wenn Du so einen TÜV-Prüfer hast. Wieso heißt der eigentlich Prüfer, wenn er nichts prüft Sollte er dann nicht Plakettenverkäufer heißen.

Wie dem auch sei.

Du hast recht, da Du ja weißt, wo was steht.

In diesem Sinne, halt ich mich jetzt hier raus.

Helge

@klastey,

Dann fahr doch Ohne TÜV am Trailer Dein Boot durch die Gegend. Er ist ja verkehrssicher, kostet in Deinem Fall 75.-€, 1 Punkt, OHNE Fahrverbot

P.S.: Mir ist gerade noch etwas eingefallen, @ TDingsda, kannst Du nicht Deinen Plakettenverkäufer anrufen und ihm sagen, dass der Trailer von klastey verkehrssicher ist, Du bekommst dann von ihm die Plakette, die dann wiederum klastey zusendest. Das ist doch DIE Lösung....................

Geändert von Nimitz (22.05.2014 um 12:29 Uhr)
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