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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 13.11.2014, 09:58
horstj horstj ist gerade online
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Hallole,

der gleiche Anspruch auf eine bindende Wirkung des Vertrages gilt doch bei jedem Verkauf, gleich ob eine Auktion bei Sothebys oder ein Verkauf im Mediamarkt. Es wäre doch sehr überraschend gewesen, wenn der BGH bei Ebay anders entschieden hätte.

Was Verkaufsanzeigen im BF angeht kann man ja einen Hinweis auf das Problem formulieren. Auch wenn ich die Intention nachvollziehen kann, kann man m.E. nicht sinnvoll ausschließen, das Sachen gleichzeitig auch über andere Wege incl. Ebay angeboten werden. Mir gefällt der Stil, Bootssachen erst hier und evtl. sogar mit BF Rabatt hier anzubieten (so mach ichs auch), aber Verpflichtungen hierzu zu formulieren erscheint mir unplausibel.
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  #27  
Alt 13.11.2014, 10:15
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Nicht wirklich... nach sieben Tagen geht das hier schon und zwar ausdrücklich
bei "Auktionen / Auktionshäuser"



Angebote werden mit Beginn einer Auktion ja nicht zurück- oder rausgenommen,
meist wird mit Einstellen des Links aus der Bucht auch noch mal der BF-Preis
korrigiert.
Da hast du recht.
Streng genommen müßte ich wenn ich hier etwas anbiete und danach eine Auktion beginne das Angebot hier für diese Zeit aussetzen, das kann aber keiner so wirklich kontrollieren. Vielleicht überlegt sich nach diesem Urteil der eine oder andere das auch zu tun.

Starte ich aber mein Angebot hier während eine Auktion läuft "betrüge" ich von Anfang an jemanden. Entweder hier oder in der Bucht.
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  #28  
Alt 13.11.2014, 10:23
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Dieses Urteil ist nicht im Ansatz überraschend, sondern wurde in dieser Form schon vielfach gefällt. Insbesondere die Masche der Abbruchjäger bei ebay zielt genau auf diese Situation ab. Da werden 800 Gebote von je 1€ auf 800 iPhones abgegeben in der Hoffnung, eine oder mehrere dieser Auktionen werden abgebrochen. Sodann folgt die Drohung mit Rechtsanwalt. Ebenso ist es üblich, dem Verkäufer ein Angebot über eine Einmalzahlung in Höhe von z.B. 50€ anzubieten. Wenn man das potenziert, kommt ein hübsches Sümmchen zusammen. Um dagegen bei einer unrechtmäßig abgebrochenen Auktion erfolgreich vorzugehen bedarf es des Nachweises, dass der Bieter nie die Absicht hatte, das Produkt zu erwerben. Dies fällt im Normalfall sehr schwer, da ich, wenn ich ein iPhone haben will, durchaus auf viele dieser Telefone bieten kann.
Es gibt Personen/ Gruppen die diese Masche mit wechselnden Accounts schon über Jahre hinweg durchzieht und auch mehrere Prozesse bereits für sich entschieden hat.
Also: Auktionsabbruch bei eBay immer mit äußerster Vorsicht und vorheriger intensiver Information über die Modalitäten des Vertragsrechts.
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  #29  
Alt 13.11.2014, 10:39
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Starte ich aber mein Angebot hier während eine Auktion läuft "betrüge" ich von Anfang an jemanden. Entweder hier oder in der Bucht.
Man muss unterscheiden ob etwas im Rahmen einer Auktion oder einer Anzeige verkauft werden soll.
Bei der Auktion kommt der Vertrag zustande dadurch das ein verbindliches Gebot auf die gestartete Auktion eingeht. Bis zum Ende der Auktionsfrist kann es durch einen anderen Vertrag, mit einem höheren Gebot innerhalb der Autkion, ersetzt werden.

Das ist bei einer Anzeige (hier oder z.B. Ebay Kleinanzeigen) anders.
Dieses vermeintliche Angebot ist juristisch gesehen die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Erst wenn der Verkäufer das Angebot des Käufers annimmt kommt der Vertrag zustande.
Es ist also völlig in Ordnung gleichzeitig auf meheren Portalen einzustellen.
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  #30  
Alt 13.11.2014, 11:02
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Moin,

ich finde das Urteil gut und richtig.

Eine Auktion ist etwas anderes als ein Verkauf über ein Angebot bzw. Gebot.

Ich kann ohne Probleme einen Verkauf machen und fragen "was bietest du?", damit ist es nicht automatisch eine Auktion, sondern eine Frage nach einem Angebot. Solange ich einen Preis / Angebot nicht zusage ist kein Vertrag zustandengekommen. Ich kann auch mehrfach den Preis ändern wie es mir beliebt und egal was andere dazu schreiben ("Ich nehme es für den Preis!"), solange ich nichts zusage gibt es keinen Verkauf. Dieser Verkauf ist nicht von dem Urteil betroffen.

Bei einer Auktion ohne Mindestpreis muss ich den Artikel nach dem ersten Gebot liefern, egal ob der Preis mir gefällt, der Artikel noch vorhanden ist oder ich ihn eben vom Tisch geschmissen habe und er kaputt ist. Ich habe den Artikel für den Auktionspreis zu liefern, wenn der Bieter darauf besteht. Steht der Artikel materiell nicht mehr zu Verfügung, habe ich einen gleichwertigen Ersatz oder eine Ersatzzahlung zu leisten. Eine Auktion kann nur im beidseitigen Einverständnis aufgelöst werden.

Auch ein Zusatz: "Behalte mir vor den Artikel auch anderweitig zu verkaufen." entbindet einem nicht von der Verpflichtung, er ist vollkommen nichtig bei einer Auktion.

Wie oft schon wird bei eBay illegale Absprachen gemacht. Freunde (oder Zweitaccounts) bieten mit um den Preis zu treiben oder die Auktion wird kurzerhand abgebrochen weil ein besseres Angebot vorliegt.

Wer unter einem bestimmten Preis nicht verkaufen will, sollte keine Auktion machen (z.b. auf eBay Kleinanzeigen gehen) oder diesen als Mindestpreis angeben.

Beste Grüße
Alex
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Alt 13.11.2014, 11:19
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Nein, ab dem ersten Gebot besteht ein Kaufvertrag mit dem aktuellen Höchstbietenden und man haftet, wenn man nicht liefern kann.
wie kann denn ab dem ersten Gebot ein Kaufvertrag bestehen, wenn ein Auktionsabbruch ein Bestandteil der Auktionen ist !?






Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ihm fehlt ein Auto im Wert von 5.500 €.
wie kann jemandem der Wert von 5.500 fehlen, wenn diesem jemand der Wagen doch gerademal 555,55 Wert war !, imho liegt hier bestenfalls ein Dissens vor -
der Anbieter moechte f.d.W. 4.200 haben, der Interessent (= ein Gluecksucher ) moechte aber lediglich 555,55 zahlen (sein Wert).
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  #32  
Alt 13.11.2014, 11:20
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Zitat:
Zitat von tomsenpdm Beitrag anzeigen
Dieses Urteil ist nicht im Ansatz überraschend, sondern wurde in dieser Form schon vielfach gefällt. Insbesondere die Masche der Abbruchjäger bei ebay zielt genau auf diese Situation ab. Da werden 800 Gebote von je 1€ auf 800 iPhones abgegeben in der Hoffnung, eine oder mehrere dieser Auktionen werden abgebrochen. Sodann folgt die Drohung mit Rechtsanwalt. Ebenso ist es üblich, dem Verkäufer ein Angebot über eine Einmalzahlung in Höhe von z.B. 50€ anzubieten. Wenn man das potenziert, kommt ein hübsches Sümmchen zusammen. Um dagegen bei einer unrechtmäßig abgebrochenen Auktion erfolgreich vorzugehen bedarf es des Nachweises, dass der Bieter nie die Absicht hatte, das Produkt zu erwerben. Dies fällt im Normalfall sehr schwer, da ich, wenn ich ein iPhone haben will, durchaus auf viele dieser Telefone bieten kann.
Es gibt Personen/ Gruppen die diese Masche mit wechselnden Accounts schon über Jahre hinweg durchzieht und auch mehrere Prozesse bereits für sich entschieden hat.
Also: Auktionsabbruch bei eBay immer mit äußerster Vorsicht und vorheriger intensiver Information über die Modalitäten des Vertragsrechts.
Ganz genau so ist es und bei Ebay schön langjährige Praxis. Einige Käufer bei Ebay verdienen so ihren Lebensunterhalt und solche Urteile unterstützen diese Praxis.

Als Ebay Verkäufer mit über 10 Jahren Erfahrung habe ich den Verfall dieser Plattform miterlebt. Die "guten" Käufer sind fast alle weg, zu Amazon u.ä., bei Ebay ist nur noch der Bodensatz, der mit Bewertungserpressung, Drohungen oder auch dieser Biet/Abbruch Masche den "beste Preis" haben will. Darum haben 1 Euro Auktionen absolut keinen Sinn mehr!
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Gruß aus dem schönen Berlin Gatow...

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  #33  
Alt 13.11.2014, 11:31
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Und wer sich mit der Thematik intensiv auseinandersetzen möchte und sich mal ein Bild über die Vielzahl der Fälle und die professionelle Organisation hinter dem "Beruf" Schadensersatz bei Aktionsabbruch machen möchte, findet hier reichlich Lesestoff...
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  #34  
Alt 13.11.2014, 11:55
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
1) Er hat einen Kaufvertrag, der ihm ein Anrecht auf Übereignung des Auto verschafft.
2) Der Schaden liegt deshalb in Wert des Autos minus Kaufpreis.
zu 1: hat er nicht.
zu 2: abgesehen davon ob ein Schaden entstanden ist oder nicht, der Wert des Autos ist doch bestenfalls 555,55 und keine 5.200.







Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Vielleicht ist die Sache für manche leichter verständlich, wenn sie sich daran erinnern, dass hier eine Auktion lief. Was würde man wohl sagen, wenn ein Aktionator nach Überschreitung des Aufrufpreises plötzlich abbrechen will. Der letzte Bieter würde völlig zu Recht die Sache fordern.
völlig zu Recht ? - meist wird es vom Auktionator (in oefftl. Aukt.) darauf vorab hingewiesen, dass ein Objekt evtl. unter Vorbehalt angeboten wird.
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  #35  
Alt 13.11.2014, 11:56
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Zitat:
Zitat von G Leiter Beitrag anzeigen
Man muss unterscheiden ob etwas im Rahmen einer Auktion oder einer Anzeige verkauft werden soll.
Bei der Auktion kommt der Vertrag zustande dadurch das ein verbindliches Gebot auf die gestartete Auktion eingeht. Bis zum Ende der Auktionsfrist kann es durch einen anderen Vertrag, mit einem höheren Gebot innerhalb der Autkion, ersetzt werden.

Das ist bei einer Anzeige (hier oder z.B. Ebay Kleinanzeigen) anders.
Dieses vermeintliche Angebot ist juristisch gesehen die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Erst wenn der Verkäufer das Angebot des Käufers annimmt kommt der Vertrag zustande.
Es ist also völlig in Ordnung gleichzeitig auf meheren Portalen einzustellen.
Wenn ich eine Auktion starte und gleichzeitig hier einstelle verarsc.. ich die Interessenten hier oder breche rechtswidrig die Auktion ab. Das ist keine akzeptable Form des miteinander umgehens, egal ob legal oder nicht!
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  #36  
Alt 13.11.2014, 11:59
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Zitat:
Zitat von swath Beitrag anzeigen
wie kann denn ab dem ersten Gebot ein Kaufvertrag bestehen, wenn ein Auktionsabbruch ein Bestandteil der Auktionen ist !?
Ein Auktionsabruch von eBay ist eine eBay-Besonderheit, Auktionen selbst sind rechtlich teilweise anders definiert, als die eBay-technische Umsetzung.

Zitat:
Zitat von swath Beitrag anzeigen
wie kann jemandem der Wert von 5.500 fehlen, wenn diesem jemand der Wagen doch gerademal 555,55 Wert war !, imho liegt hier bestenfalls ein Dissens vor -
der Anbieter moechte f.d.W. 4.200 haben, der Interessent (= ein Gluecksucher ) moechte aber lediglich 555,55 zahlen (sein Wert).
Eine Auktion trifft eher selten den wirklichen Wert eines Artikels, dies ist in seiner Natur. Als Grundlage zur Wertermittlung in einem Schadensfall wird entsprechend nicht das Gebot genommen, sondern der reale Wert des Artikels.

Nicht ganz einfach zu verstehen - zugegeben, aber durchaus absolut logisch. Es ist zudem ja nicht geklärt, ob der Bieter nur 555,55€ zahlen wollte, wäre ein zweiter Bieter eingestiegen würde er ggf. auch mehr bieten.

Eine Auktion spiegelt nicht den Wert das Artikels wieder, sondern nur den Preis den jemand dafür bereit ist jetzt zu bezahlen. Dies unterscheidet eine Auktion massiv von einem "normalen" Verkauf.

Beste Grüße
Alex
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  #37  
Alt 13.11.2014, 12:10
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Es ist nicht immer so einfach wie man denkt - bei ebay ist es verworren wie Sau und die Regularien wann ein Abbruch zulässig ist und wann nicht kann man nur mit viel Phantasie und Muße verstehen, und wenn's mal blöd läuft, dann gleich richtig:


Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
Nebenbei: Ich hatte vor ein paar Wochen eine Putzmaschine bei ebay.

Diese stand die letzten zwei Jahre nur herum und wurde nicht mehr gebraucht, bei den nun anstehenden Projekten benötige
ich sie ebenfalls nicht, also weg damit.

Weil so ein Teil recht schwer ist und auch unhandlich gab ich als einzigen Versandweg die Abholung an.
Weiter bat ich im Text um VORHERIGE Besichtigung und schloss alle Gewährleistung aus.

Nun ist es so saudumm gekommen wie es manchmal nur kommen kann:
Bei einer Besichtigung der Putzmaschine kam es beim Probelauf zu einem Schaden, ein Motor fraß - aus welchem Grund
auch immer, das Ding ratterte kurz, rauchte dann, die Sicherung flog und das Teil war unbrauchbar.

Gott sei Dank bei einer Vorabbesichtigung passiert, also alles kein Ding, Auktion beenden und fertig.

Tja - denkste.
Nicht bei ebay.
Die Auktion lief am gleichen Nachmittag aus (die Besichtigung war am frühen Vormittag), also keine Chance mehr,
irgendwas dran zu ändern.
Beenden konnte ich sie nicht mehr, am Text etwas ändern war nicht mehr drin, nichtmal mehr ein weiteres Bild hochladen
konnte ich (hätte ein schnelles JPG gebastelt mit den Worten "DEFEKT!! Nicht mehr bieten!), auch eine Antwort auf eine
Frage wurde nicht mehr angezeigt.

Es kam wie es kommen musste: Natürlich wurde darauf geboten und das Höchstgebot bekam den Zuschlag.

Glücklicherweise war der Höchstbietende aber einer, der im Laufe des Tages eine Nachfrage via ebay gestellt hatte und der
von mir eine entsprechende Defekt-Antwort erhielt.
Blöderweise aber hatte er die Antwort über das ebay-System noch gar nicht erhalten - die kam tatsächlich erst am Abend an.

Ich bot natürlich an den Motor mal zu einer befreundeten Ankerwicklerei zu bringen, was ich direkt am Folgetag auch getan
habe, Diagnose Totalschaden, Ersatzmotor für den Putzmeister deutlich mehr als der Auktionspreis.

Nun kommt's: Der Ersteher war ehemaliger Rechtsanwalt, heute Richter.

Nur durch meine erst am Abend bei ihm eingehende Antwort des Nachmittags, in welchem ich ihn auf den frisch eingetre-
tenen Defekt hinwies und bat nicht mehr zu bieten, sah er ein, dass es hier tatsächlich ein blöder Zufall ist und war mit
Rückabwicklung einverstanden.

Er plauderte ein wenig aus dem Nähkästchen und meinte, dass er selbst bereits zwei solcher Fälle hatte und die jeweils zu
Gunsten des Käufers entschieden hat und zunächst dachte, warum nun ausgerechnet er sich privat auch noch mit sowas
herumschlagen müsse.

Was ich damit sagen will: Erstens geht es schneller als man denkt und zweitens ist vieles doch rechtlich anders zu werten
als man es vielleicht im ersten Impuls sehen mag.
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...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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  #38  
Alt 13.11.2014, 12:11
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Ein Auktionsabruch von eBay ist eine eBay-Besonderheit, Auktionen selbst sind rechtlich teilweise anders definiert, als die eBay-technische Umsetzung.
d.h. kein Vertrag.



Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Eine Auktion trifft eher selten den wirklichen Wert eines Artikels, dies ist in seiner Natur. Als Grundlage zur Wertermittlung in einem Schadensfall wird entsprechend nicht das Gebot genommen, sondern der reale Wert des Artikels.

Nicht ganz einfach zu verstehen - zugegeben, aber durchaus absolut logisch. Der war gut
Es ist zudem ja nicht geklärt, ob der Bieter nur 555,55€ zahlen wollte, wäre ein zweiter Bieter eingestiegen würde er ggf. auch mehr bieten. Eben !

Eine Auktion spiegelt nicht den Wert das Artikels wieder, sondern nur den Preis den jemand dafür bereit ist jetzt zu bezahlen. Dies unterscheidet eine Auktion massiv von einem "normalen" Verkauf.
wer will denn hier Rosinen picken ? - entweder es geht hier um Werte innerhalb dieser Auktion oder ausserhalb.
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Geändert von swath (13.11.2014 um 12:20 Uhr)
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  #39  
Alt 13.11.2014, 12:20
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Zitat:
Zitat von swath Beitrag anzeigen
d.h. kein Vertrag.
Klar, mit Abgabe eines Gebotes bei einer Auktion ohne Mindestgebot kommt ein Vertrag zustanden - immer! Sofern kein höheres Gebot vorliegt gilt dieser Preis und damit dieser Vertrag. Bei einer Auktion kann nur jeder Vertrag innerhalb der gesetzen Frist durch einen höhren Preis (und damit neuen Vertrag) überboten werden. Dann sind alle vorherigen ungültig. Es zählt nur das letzte Gebot mit dem höchsten Preis innerhalb der gesetzen Auktionsfrist.

Zitat:
Zitat von swath Beitrag anzeigen
wer will denn hier Rosinen picken ? - entweder es geht hier um Werte innerhalb dieser Auktion oder ausserhalb.
Es geht immer nur um den Wert des Artikels, unabhängig welchen Preis er erziehlt. So ist es doch auch bei anderen Sachen.

Als Beispiel:

Du kriegst ein Notebook geschenkt, es hat dich also nichts gekostet. Dein Nachbar giesst sein Bier rein, wie hoch ist der Schadensfall? Der Schaden beläuft sich natürlich auf den aktuellen Zeitwert deines Notebooks, weder 0€ (weil es ein Geschenk war) noch den Wert den es beim Neukauf hatte.

oder noch eines

Du kaufst superbillig von privat bei einem netten Menschen ein Auto und zahlst dafür 1000€, laut Schwacke ist es eigentlich 5000€ wert. Direkt nach der Anmeldung und auf der ersten Tour fährt dir jemand rein und dein Auto ist kaputt. Welchen Wert hat die gegnerische Versicherung zu ersetzen? Natürlich den Zeitwert der zur Wiederbeschaffung geeignet ist und nicht den Preis den du mal bezahlt hat.

Analog bei einer Auktion.

Beste Grüße
Alex

Geändert von alexhb (13.11.2014 um 12:30 Uhr)
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Alt 13.11.2014, 12:23
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Zitat:
Zitat von swath Beitrag anzeigen
wie kann denn ab dem ersten Gebot ein Kaufvertrag bestehen, wenn ein Auktionsabbruch ein Bestandteil der Auktionen ist (..)
Ist er eben nicht. Diese Ansicht ist nach dem BGH-Urteil zumindest eine Mindermeinung.


Zitat:
Zitat von swath Beitrag anzeigen
(..) wie kann jemandem der Wert von 5.500 fehlen, wenn diesem jemand der Wagen doch gerademal 555,55 Wert war (..)
Der Wagen war laut Gutachten über 5.500 Wert. Die Auktion endete bei einem Höchstgebot von 555,55. Was ist da noch schwierig?
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Beste Grüße

John
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  #41  
Alt 13.11.2014, 12:29
swath swath ist offline
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Es geht immer nur um den Wert des Artikels, unabhängig welchen Preis er erziehlt.
innerhalb (und ausserhalb) dieser Auktion war dem Gluecksucher so ein Wagen 555,55 wert !,
wieso werden jetzt Werte Anderer und ausserhalb herangezogen ?
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  #42  
Alt 13.11.2014, 12:31
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Zitat:
Zitat von swath Beitrag anzeigen
innerhalb (und ausserhalb) dieser Auktion war dem Gluecksucher so ein Wagen 555,55 wert !,
wieso werden jetzt Werte Anderer und ausserhalb herangezogen ?
Nochmal, es ist egal was für ein Preis angesetzt war. Wert ist der Artikel immer seinen Zeitwert - egal was irgendjemand dafür bezahlt hat oder bereit war zu bezahlen.

Ein "innerhalb oder ausserhalb" ist eine völlig falsche Betrachtungsweise.

Schau nochmal auf die Beispiele hier: http://www.boote-forum.de/showpost.p...1&postcount=39
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  #43  
Alt 13.11.2014, 12:34
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Zitat:
Zitat von swath Beitrag anzeigen
innerhalb (und ausserhalb) dieser Auktion war dem Gluecksucher so ein Wagen 555,55 wert !,
wieso werden jetzt Werte Anderer und ausserhalb herangezogen ?
Der Sinn einer Auktion ist doch für
- den Bieter: die Hoffnung ein Schnäppchen zu machen weil der echte Wert nicht erreicht wird
- dem Anbieter: die Hoffnung einen höheren Betrag zu erzielen als in einer Kleinanzeige.

Wenn ich das nicht akzeptiere hab ich gefälligst Auktionen fern zu bleiben!

Da in der Bucht eh nur noch mit falschen Karten gespielt wird bleibe ich ihr seit Jahren fern.
Das Urteil finde ich nur richtig und konsequent.
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  #44  
Alt 13.11.2014, 12:34
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Giligan Giligan ist offline
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Die Bucht ist prima um Neuteile zu suchen und dann telefonisch zu bestellen.

Gebrauchtteile habe ich zwei oder dreimal "ersteigert", war zwei oder dreimal Mist. Dann habe ich mich komplett dort löschen lassen.

Verkauft habe ich da noch nie, hier jedoch zur beiderseitigen Zufriedenheit.

Willy
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  #45  
Alt 13.11.2014, 12:39
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Wenn ich eine Auktion starte und gleichzeitig hier einstelle verarsc.. ich die Interessenten hier oder breche rechtswidrig die Auktion ab. Das ist keine akzeptable Form des miteinander umgehens, egal ob legal oder nicht!
Wenn jemand auf verschiedenen Portalen einstellt (Boat24, Boot xy, Kalydoo, lokale Zeitung usw. ) ist das moralisch in Ordnung. Jeder Autoverkäufer macht das so. Selbst wenn jemand nur hier im Forum einstellt muss man damit rechen das jemand anderes schneller war (PN).
Nicht akzeptabel finde ich wenn die Anzeigen nach erfolgtem Verkauf nicht umgehend gelöscht/daktiviert werden.

Wenn jemand eine Anzeige aufgibt und gleichzeitg eine Auktion startet macht das für den Anzeigenleser keinen Unterschied. Eine Anzeigenleser hat kein Exklusivrecht.
Wird über die Anzeige verkauft und die Auktion abgebrochen so ist das gegenüber dem Auktionsbieter juristisch und moralisch nicht in Ordnung und kann die Konsequenzen haben die wir hier sehen.
Ich persönlich empfinde das übrgins für den Bieter anders als die Rechtssprechung das festlegt, weil meiner Meinung nach der Bieter immer damit rechnen muss das sein Vertrag durch ein besseres Gebot abgelöst wird. Aber ist halt anders.

Das einzige was man jemanden vorwefen könnte wäre wenn er sich hier nicht an die Forenregeln hält weil die Regeln eine Exklusivität für das Forum verlangen.
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  #46  
Alt 13.11.2014, 12:42
alexhb alexhb ist offline
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Moin,

also ich nutze eBay oft und gerne, sowohl als Privatverkäufer als auch Käufer.

Vorteil für mich ist die Vielfalt der Angebot als Käufer. Ich suche einen Artikel und bekomme unterschiedliches Angebote in Preis, Qualität und Ausstattung und kann mir dann das Richtige aussuchen.

Meist nehme ich dann einen Händler mit guter Bewertung und Sofortkauf. Dann ist eBay quasi ähnlich wie Amazon, aber mit mehr Auswahl.

Als Verkäufer ist der Vorteil die Reichweite. Stell ich es in Kleinanzeigen ein kriegen es ein paar Leute mit, bei eBay potentiell jeder der sowas sucht. Dadurch kann man bei Gebrauchtsachen einen interessanten Preis erziehlen.

Vorteil vorallem ich habe die Chance andere bewerten zu lassen was der Artikel wert ist. Meist kennt man den Preis ja selber nicht so genau und kennt nur einen Bereich unter dem man nicht gehen will. Genau dann ist eBay ideal. Startgebot einstellen und manchmal hat man Glück, dass man mehr Geld kriegt als man gedacht hat. Manchmal auch nur den Startpreis oder garnichts.

Beste Grüße
Alex
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  #47  
Alt 13.11.2014, 12:42
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okay, rechnerisch hab ich es kapiert. Menschlich nicht. Ich beteilige mich an Auktionen mit dem Wunsch, die Ware zu ersteigern. Aber nicht mit dem Wissen. Wenn also eine Auktion vorzeitig zurückgezogen wird, käme ich nie auf die Idee, zu klagen, weil ich grad Höchstbietender war. Vielleicht wäre ich ja überboten worden, weiß ich halt nicht. Mir ist kein finanzieller Schaden entstanden, also schade drum aber so what?! Man kann den Rechtsstaat wegen jeder Lappalie bemühen. Ich finde aber, man MUSS nicht. Diese Energie verwende ich lieber anders. Ich will gar nicht jedes Recht in Anspruch nehmen... .
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Gruß
Nils
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  #48  
Alt 13.11.2014, 12:44
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Zitat:
Zitat von G Leiter Beitrag anzeigen
(..)
Nicht akzeptabel finde ich wenn die Anzeigen nach erfolgtem Verkauf nicht umgehend gelöscht/daktiviert werden.

Wenn jemand eine Anzeige aufgibt und gleichzeitg eine Auktion startet macht das für den Anzeigenleser keinen Unterschied. Eine Anzeigenleser hat kein Exklusivrecht. (..)
Du widersprichst Dir. Ein BF-Flohmarktangebot mit paralleler Auktion ist nichts anderes als ein eine Anzeige, die nach Verkauf weiterbesteht. Durch die Auktion IST das Teil ja verkauft, sobald ein erstes Gebot abgegeben wurde.
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Beste Grüße

John
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  #49  
Alt 13.11.2014, 12:49
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Zitat:
Zitat von swath Beitrag anzeigen
innerhalb (und ausserhalb) dieser Auktion war dem Gluecksucher so ein Wagen 555,55 wert !
Auch wenn du etwas deutlich unter Wert ersteigerst muss z.B. eine Versicherung den Wert ersetzen wenn es weg ist und nicht den Kaufpreis. Das ist manchmal Glück, manchmal Pech, in dem Fall war es das Glück des Bieters dass der Verasteigerer so dumm war. Jetzt kann der Bieter sein Gebot nehmen, den Schadenersatz und ein gleichwertiges Auto kaufen wie das welches ihm versprochen war.

Alles in Butter...

Zitat:
Zitat von Nils Beitrag anzeigen
okay, rechnerisch hab ich es kapiert. Menschlich nicht. Ich beteilige mich an Auktionen mit dem Wunsch, die Ware zu ersteigern. Aber nicht mit dem Wissen.
Verständlich, dann muss der Bieter sein Gebot aber auch jederzeit zurückziehen können.
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Felix

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  #50  
Alt 13.11.2014, 12:49
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wolf b. wolf b. ist gerade online
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Zitat:
Zitat von G Leiter Beitrag anzeigen
Das einzige was man jemanden vorwerfen könnte wäre wenn er sich hier nicht an die Forenregeln hält weil die Regeln eine Exklusivität für das Forum verlangen.
Ich kann jederzeit gleichzeitig hier einstellen und beliebige andere Kleinanzeigen schalten, aber nicht versteigern.

Stell dir mal vor wir beide verhandeln über einen Preis (du bist Anbieter) für dein Boot und werden uns einig.
Wenn gleichzeitig eine Auktion läuft und ich dort als einziger 1€ geboten habe , kann ich hier dein Angebot annehmen und warten daß du die Auktion abbrichst. Dann verklage ich dich auf den Wert (hoffentlich recht hoch ) und bezahle dich für das Geschäft hier.
Das Geld bekomme ich nach dem Urteil wieder von dir, das Boot behalte ich.
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