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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 12.11.2014, 22:06
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Standard Abgebrochene Auto-Versteigerung: Ebay-Anbieter muss über 5000€ Schadensersatz zahlen

Aus einem Spon Artikel:

Zitat:
Abgebrochene Auto-Versteigerung: Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

Karlsruhe - Im Streit über ein zurückgezogenes Auto-Angebot auf der Online-Auktionsplattform Ebay hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Demnach muss derjenige, der sein Auto bei Ebay in einer Auktion anbietet, das Fahrzeug auch dort verkaufen. Der Anbieter darf die Auktion nicht vorzeitig beenden und das Fahrzeug anderweitig verkaufen - ansonsten hat der Bieter Recht auf Schadensersatz in Höhe des Sachwerts. So die Entscheidung des Gerichts (Aktenzeichen VIII ZR 42/14).
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/b...a-1002453.html

In meinen Augen hat das auch Auswirkungen auf die bei Booten übliche Praxis das Boot in der Bucht anzubieten, aber auch gleichzeitig in Kleinanzeigen oder hier im Forum.

Wie seht ihr das?
__________________
Viele Grüße vom RK406,2
Ingo
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  #2  
Alt 12.11.2014, 22:09
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Akki Akki ist offline
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Standard

Was heißt denn "der Bieter" ?
Wenn 10 Gebote von 10 Bietern drauf sind, muß er jeden einzeln entschädigen
__________________
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Akki

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  #3  
Alt 12.11.2014, 22:15
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Was heißt denn "der Bieter" ?
Wenn 10 Gebote von 10 Bietern drauf sind, muß er jeden einzeln entschädigen
Da war um 21.00 Uhr im regional Radio genau diese Frage und die Antwort war: Der letzt Bieter hätte Anspruch auf Entschädigung.
__________________
Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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  #4  
Alt 12.11.2014, 23:02
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Akki Akki ist offline
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Man braucht doch nur was zur Begründung schreiben, wie z.B.
das Auto wurde gestohlen oder es wurde beschädigt, dann ist
man doch raus aus der Nummer.
__________________
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Akki

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  #5  
Alt 12.11.2014, 23:12
JohnB JohnB ist offline
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Nein, ab dem ersten Gebot besteht ein Kaufvertrag mit dem aktuellen Höchstbietenden und man haftet, wenn man nicht liefern kann.

Der Schadensersatz wurde nicht fällig, weil der Wagen anderweitig verkauft worden war, sondern weil der Verkäufer nicht liefern konnte.
__________________
Beste Grüße

John
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  #6  
Alt 12.11.2014, 23:13
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Wenn es vor Gericht geht wird das mit Sicherheit geprüft



Gruß,

Alex
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Gruß, Alex


Endlich wird´s warm...
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  #7  
Alt 12.11.2014, 23:16
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45meilen 45meilen ist offline
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Zitat:
Zitat von AlexH Beitrag anzeigen
Wenn es vor Gericht geht wird das mit Sicherheit geprüft



Gruß,

Alex
Du hast aber gelesen das es ein Gerichtsurteil sein soll
Manche schreiben deswegen wohl, Zwischenverkauf vorbehalten
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #8  
Alt 12.11.2014, 23:18
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Nein, ab dem ersten Gebot besteht ein Kaufvertrag mit dem aktuellen Höchstbietenden und man haftet...
Drum merke:
Immer selbst schnell noch das höchste Gebot geben,
bevor man es raus nimmt.
__________________
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Akki

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  #9  
Alt 12.11.2014, 23:22
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von ~Ingo~ Beitrag anzeigen
(..) In meinen Augen hat das auch Auswirkungen auf die bei Booten übliche Praxis das Boot in der Bucht anzubieten, aber auch gleichzeitig in Kleinanzeigen oder hier im Forum.

Wie seht ihr das?
Genauso. Sobald ein Gebot abgegeben wurde, kann der Verkäufer nicht mehr anderweitig verkaufen.

Wir sollen die Flohmarktregeln darauf anpassen. Entweder Bucht oder BF.

Bei der Gelegenheit könnte man auch vorschreiben, dass nur noch eigener Kram angeboten werden darf. Die Angebote für den internetlosen Onkel oder Nachbarn sind tendenziell ärgerträchtig und de facto eine Umgehung der 1-Monats-Sperrfrist.
__________________
Beste Grüße

John
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  #10  
Alt 13.11.2014, 05:05
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Sven2209 Sven2209 ist offline
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Also ich sag mal so. Wenn ich ein Boot im BF und zeitgleich in Ebay Kleinanzeigen inserier. Und man verspürt dann noch den Drang es via Ebay zu verkaufen. Würde ich es nur als Sofort Kauf anbieten.


Gesendet von xPsyGamerx's Fahrrad :-D
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  #11  
Alt 13.11.2014, 06:02
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Genauso. Sobald ein Gebot abgegeben wurde, kann der Verkäufer nicht mehr anderweitig verkaufen.

Wir sollen die Flohmarktregeln darauf anpassen. Entweder Bucht oder BF.
Genau aus diesem Grund steht seit etlichen Jahren in den Flohmarktregeln entweder Bucht (Auktion) oder hier.
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  #12  
Alt 13.11.2014, 06:22
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In den AGB´s von Ebay steht ganz klar, dass man bis 12 Stunden vor Ablauf der Auktion jederzeit , ohne Angabe von Gründen, die Auktion abbrechen kann.

Dies stände im Widerspruch zu diesem (bitte um Verzeihung) schwachsinnigen Urteil.

Was ist wenn ein Mindestgebot besteht...


manchmal muss ich mich über unsere Rechtsprechung doch sehr wundern...

__________________
Grüße aus dem wilden Süden
Pedro



Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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  #13  
Alt 13.11.2014, 06:30
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Dayskipper Dayskipper ist offline
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Ich habe den Spiegel Artikel jetzt noch gelesen...Mindestgebot ist geklärt

Aber was für ein superschwachsinniges (ohne Entschuldigung) Urteil.

Die Auktion wurde nicht zu Ende geführt und bei einem Höchstgebot des Klägers von 555,55 Euro (was für mich nach einem Spassbieter riecht), kann doch kein vernünftig denkender Mensch diesem Typ einen Schadensersatz von über 5.000,- Euro zusprechen

Was ist denn das für eine Rechtsprechung
__________________
Grüße aus dem wilden Süden
Pedro



Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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  #14  
Alt 13.11.2014, 07:16
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Ich habe den Spiegel Artikel jetzt noch gelesen...Mindestgebot ist geklärt

Aber was für ein superschwachsinniges (ohne Entschuldigung) Urteil.

Die Auktion wurde nicht zu Ende geführt und bei einem Höchstgebot des Klägers von 555,55 Euro (was für mich nach einem Spassbieter riecht), kann doch kein vernünftig denkender Mensch diesem Typ einen Schadensersatz von über 5.000,- Euro zusprechen

Was ist denn das für eine Rechtsprechung
Sorry, aber Hier ist überhaupt nix superschwachsinnig.

Warum den Spassbieter? Wegen der Schnappszahl? Man hat doch mehr als einen Schuss frei...... so what?

Meiner Meinung nach vollkommen korrekt und im Geiste einer Auktion abgelaufen. Wenn auch extrem spektakulär.

Dabei hätte der Schadenersatz doch so einfach gemäss üblicher Praxis mit Eigen- oder Freundesgebot verhindert werden können.

Der Dussel ist selbst Schuld, wenn er auch noch während der Auktion Emails an den Bieter versendet und somit die unzulässige Regelabweichung dokumentiert.
Er hätte mal besser seine Optionen Mindestgebot anwenden sollen, wenn er schon ein 5.000 € - Auto aus Effekthascherei für € 1,- anbietet.
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Gruss Wolfgang
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  #15  
Alt 13.11.2014, 07:24
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Wenn ich etwas nicht für 1€ verkaufen will, stell ich es nicht für 1€ rein oder stelle einen Mindestbetrag ein. Dieser sollte ungefähr dem Entsprechen was ich für das Fahrzeug will. Dann kommen halt Ebay Gebühren dazu. Damit muss ich leben.
Der Verkäufer hat so ziemlich alles falsch gemacht was man falsch machen kann. Er wird sich in zukunft genau überlegen was er anbietet (vermutlich nichts mehr).

Ein Angebot, und dies hat der Käufer gemacht ist eine Kaufzusage und dies ist schon eine gegenseitige Willenserklärung.
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #16  
Alt 13.11.2014, 07:30
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
In den AGB´s von Ebay steht ganz klar, dass man bis 12 Stunden vor Ablauf der Auktion jederzeit , ohne Angabe von Gründen, die Auktion abbrechen kann.

Dies stände im Widerspruch zu diesem (bitte um Verzeihung) schwachsinnigen Urteil.
Ähm, AGBs kannst du machen wie du willst, ob sie auch gültig sind entscheidet immer noch das Gesetz und die Richter.
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  #17  
Alt 13.11.2014, 07:37
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Barracuda Barracuda ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ähm, AGBs kannst du machen wie du willst, ob sie auch gültig sind entscheidet immer noch das Gesetz und die Richter.
So siehts aus. Ich kann auch nicht verstehen, warum ein Gebot bindend sein soll, das Angebot jedoch nicht? Das Urteil entspricht durchaus meinem Rechtsempfinden.
__________________

Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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  #18  
Alt 13.11.2014, 08:20
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Wir haben bei Ebay noch nie etwas angeboten, weil das Verhältnis von Kosten, Arbeitsaufwand, Risiko und Erfolgsaussichten einfach nicht stimmt. Bei massenhaften Verkäufen mag es wohl sein, dass man im Durchschnitt noch einen Gewinn erzielen kann, aber für einen einzelnen Verkauf ist das Risiko einfach zu groß.

Seit Jahren beobachten wir auch (soeben noch bestätigt durch einige Beiträge hier) dass direkter Betrug durch Lügen und Regelverstoß inzwischen als völlig normal gilt. Das ist nichts für Leute, die zu ihrem Wort stehen und das auch von anderen erwarten.

sea u in denmark
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  #19  
Alt 13.11.2014, 08:42
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Das Wort Schadenersatz ist der Knaller.

Welchen Schaden hat der Bieter erlitten?
Abnutzung seiner Finger auf der Tastatur????
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Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #20  
Alt 13.11.2014, 09:15
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Das Wort Schadenersatz ist der Knaller.

Welchen Schaden hat der Bieter erlitten?
Abnutzung seiner Finger auf der Tastatur????
Ihm fehlt ein Auto im Wert von 5.500 €.
__________________
Beste Grüße

John
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  #21  
Alt 13.11.2014, 09:17
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ihm fehlt ein Auto im Wert von 5.500 €.
....für das er keinen Euro bezahlt hat.

Also, wo ist der Schaden
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #22  
Alt 13.11.2014, 09:23
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Ikan Terbang Ikan Terbang ist offline
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Das Wort Schadenersatz ist der Knaller.

Welchen Schaden hat der Bieter erlitten?
Abnutzung seiner Finger auf der Tastatur????
Cha nu .. frage 2 Juristen und du bekommst 3 Antworten.

Schadenersatzansprüche lassen sich durchaus aus dem Vertrag ableiten bzw Nichterfüllung von Leistungspflichten sprich: der Verkäufer kann nicht liefern. Selbiges kann schon vor Vertragsabschluß gelten - siehe das klassische c.i.c (culpa in contrahendo) - seit 2002 u.a. in §§ 311 Abs. 2 BGB geregelt.

Wie auch immer - ich biete nichts auf ebay-Auktionen an. Wenn überhaupt dann in den benannten Kleinanzeigen, da kann ich mir den Käufer aussuchen und den Verkauf unterlassen wenn mir der Nachfrager nicht paßt.
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  #23  
Alt 13.11.2014, 09:26
JohnB JohnB ist offline
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Er hat einen Kaufvertrag, der ihm ein Anrecht auf Übereignung des Auto verschafft. Der Schaden liegt deshalb in Wert des Autos minus Kaufpreis.

Vielleicht ist die Sache für manche leichter verständlich, wenn sie sich daran erinnern, dass hier eine Auktion lief. Was würde man wohl sagen, wenn ein Aktionator nach Überschreitung des Aufrufpreises plötzlich abbrechen will. Der letzte Bieter würde völlig zu Recht die Sache fordern.
__________________
Beste Grüße

John
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  #24  
Alt 13.11.2014, 09:28
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Genau aus diesem Grund steht seit etlichen Jahren in den Flohmarktregeln entweder Bucht (Auktion) oder hier.
Nicht wirklich... nach sieben Tagen geht das hier schon und zwar ausdrücklich
bei "Auktionen / Auktionshäuser"

Zitat:
...

5. Gleichzeitig laufende Auktionen und/oder Verweise (Links) auf Auktionshäuser (ebay und Co) sind unzulässig! *

Ausnahmen:
Zugelassen werden solche Auktions-Links nur bei vorherigem Angebot im Forum.
D.h., wenn der Anbieter seine Ware zuvor im Forum angeboten hat,
kann er nach einer Woche ( mind. 7 Tage ) sein Angebot um einen Auktions-Link erweitern.

...

* Hinweise:
  1. ...
  2. ...
  3. Es kommt immer öfters vor, dass Angebote vor Ablauf der 7 Tage Frist auch in
    Auktionshäuser eingestellt werden, diese werden hier im boote-forum.de
    ebenfalls ohne Kommentar gelöscht.
Angebote werden mit Beginn einer Auktion ja nicht zurück- oder rausgenommen,
meist wird mit Einstellen des Links aus der Bucht auch noch mal der BF-Preis
korrigiert.

So wie du das formulierst, müssten die Angebote hier ja zumindest "pausieren",
sobald das erste Gebot plaziert ist, bis zum erfolglosen Ende der Auktion
(Mindestpreis nicht erreicht")...

Aber dies kann in der Praxis niemand leisten, genausowenig wie Kleinanzeigen-
portale, daher wird es wohl so bleiben wie es ist (in der Verantwortung des Ver-
käufers) und das ist auch gut so.

Handelt sich der Verkäufer Ärger ein, dann ist das eben "sein Ärger".
__________________
gregor

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  #25  
Alt 13.11.2014, 09:51
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat Akki
Man braucht doch nur was zur Begründung schreiben, wie z.B.
das Auto wurde gestohlen oder es wurde beschädigt, dann ist
man doch raus aus der Nummer.
Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Nein, ab dem ersten Gebot besteht ein Kaufvertrag mit dem aktuellen Höchstbietenden und man haftet, wenn man nicht liefern kann.

Der Schadensersatz wurde nicht fällig, weil der Wagen anderweitig verkauft worden war, sondern weil der Verkäufer nicht liefern konnte.
Stimmt so nicht ganz. Das was Akki schreibt ist richtig.

Richtig ist das in diesem Fall der Verkäufer Schadenersatz zahlen muss weil er das Auto anderweitig verkauft hat und daher den geschlossenen Vertag nicht erfüllt hat.

Es handelt sich bei dem Verkauf eines Gebrauchtwagen in der Regel um einen sogenannten Stückkauf. Wenn bei so einem Stückkauf der Kaufgegenstand "unter geht" (wird zerstört, kommt abhanden) ohne das der Verkäufer diesen Untergang zu vertreten hat, dann muss/kann er nicht den Vertrag erfüllen und muss auch nicht Schadenersatz zahlen.
Mit der Begründung könnte man also aus der Sache raus kommen, nicht aber in diesem Fall da der Verkäufer den Untergang zu vertreten hatte.
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