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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Aus einem Spon Artikel:
Zitat:
In meinen Augen hat das auch Auswirkungen auf die bei Booten übliche Praxis das Boot in der Bucht anzubieten, aber auch gleichzeitig in Kleinanzeigen oder hier im Forum. Wie seht ihr das?
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Viele Grüße vom RK406,2 Ingo
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#2
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Was heißt denn "der Bieter" ?
Wenn 10 Gebote von 10 Bietern drauf sind, muß er jeden einzeln entschädigen ![]()
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#3
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Da war um 21.00 Uhr im regional Radio genau diese Frage und die Antwort war: Der letzt Bieter hätte Anspruch auf Entschädigung.
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe. |
#4
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Man braucht doch nur was zur Begründung schreiben, wie z.B.
das Auto wurde gestohlen oder es wurde beschädigt, dann ist man doch raus aus der Nummer.
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#5
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Nein, ab dem ersten Gebot besteht ein Kaufvertrag mit dem aktuellen Höchstbietenden und man haftet, wenn man nicht liefern kann.
Der Schadensersatz wurde nicht fällig, weil der Wagen anderweitig verkauft worden war, sondern weil der Verkäufer nicht liefern konnte.
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Beste Grüße John |
#6
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Wenn es vor Gericht geht wird das mit Sicherheit geprüft
![]() Gruß, Alex
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Gruß, Alex Endlich wird´s warm... |
#7
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Du hast aber gelesen das es ein Gerichtsurteil sein soll
![]() Manche schreiben deswegen wohl, Zwischenverkauf vorbehalten ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#8
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Immer selbst schnell noch das höchste Gebot geben, bevor man es raus nimmt. ![]()
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#9
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![]() Zitat:
Wir sollen die Flohmarktregeln darauf anpassen. Entweder Bucht oder BF. Bei der Gelegenheit könnte man auch vorschreiben, dass nur noch eigener Kram angeboten werden darf. Die Angebote für den internetlosen Onkel oder Nachbarn sind tendenziell ärgerträchtig und de facto eine Umgehung der 1-Monats-Sperrfrist.
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Beste Grüße John
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#10
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Also ich sag mal so. Wenn ich ein Boot im BF und zeitgleich in Ebay Kleinanzeigen inserier. Und man verspürt dann noch den Drang es via Ebay zu verkaufen. Würde ich es nur als Sofort Kauf anbieten.
Gesendet von xPsyGamerx's Fahrrad :-D
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#11
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#12
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In den AGB´s von Ebay steht ganz klar, dass man bis 12 Stunden vor Ablauf der Auktion jederzeit , ohne Angabe von Gründen, die Auktion abbrechen kann.
Dies stände im Widerspruch zu diesem (bitte um Verzeihung) schwachsinnigen Urteil. Was ist wenn ein Mindestgebot besteht... manchmal muss ich mich über unsere Rechtsprechung doch sehr wundern... ![]()
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro ![]() Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#13
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Ich habe den Spiegel Artikel jetzt noch gelesen...Mindestgebot ist geklärt
![]() Aber was für ein superschwachsinniges (ohne Entschuldigung) Urteil. Die Auktion wurde nicht zu Ende geführt und bei einem Höchstgebot des Klägers von 555,55 Euro (was für mich nach einem Spassbieter riecht), kann doch kein vernünftig denkender Mensch diesem Typ einen Schadensersatz von über 5.000,- Euro zusprechen ![]() Was ist denn das für eine Rechtsprechung ![]() ![]() ![]()
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro ![]() Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#14
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Warum den Spassbieter? Wegen der Schnappszahl? Man hat doch mehr als einen Schuss frei...... so what? Meiner Meinung nach vollkommen korrekt und im Geiste einer Auktion abgelaufen. Wenn auch extrem spektakulär. Dabei hätte der Schadenersatz doch so einfach gemäss üblicher Praxis mit Eigen- oder Freundesgebot verhindert werden können. Der Dussel ist selbst Schuld, wenn er auch noch während der Auktion Emails an den Bieter versendet und somit die unzulässige Regelabweichung dokumentiert. Er hätte mal besser seine Optionen Mindestgebot anwenden sollen, wenn er schon ein 5.000 € - Auto aus Effekthascherei für € 1,- anbietet.
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Gruss Wolfgang
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#15
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Wenn ich etwas nicht für 1€ verkaufen will, stell ich es nicht für 1€ rein oder stelle einen Mindestbetrag ein. Dieser sollte ungefähr dem Entsprechen was ich für das Fahrzeug will. Dann kommen halt Ebay Gebühren dazu. Damit muss ich leben.
Der Verkäufer hat so ziemlich alles falsch gemacht was man falsch machen kann. Er wird sich in zukunft genau überlegen was er anbietet (vermutlich nichts mehr). Ein Angebot, und dies hat der Käufer gemacht ist eine Kaufzusage und dies ist schon eine gegenseitige Willenserklärung.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#16
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Ähm, AGBs kannst du machen wie du willst, ob sie auch gültig sind entscheidet immer noch das Gesetz und die Richter.
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#17
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So siehts aus. Ich kann auch nicht verstehen, warum ein Gebot bindend sein soll, das Angebot jedoch nicht? Das Urteil entspricht durchaus meinem Rechtsempfinden.
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![]() Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat ![]()
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#18
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Wir haben bei Ebay noch nie etwas angeboten, weil das Verhältnis von Kosten, Arbeitsaufwand, Risiko und Erfolgsaussichten einfach nicht stimmt. Bei massenhaften Verkäufen mag es wohl sein, dass man im Durchschnitt noch einen Gewinn erzielen kann, aber für einen einzelnen Verkauf ist das Risiko einfach zu groß.
Seit Jahren beobachten wir auch (soeben noch bestätigt durch einige Beiträge hier) dass direkter Betrug durch Lügen und Regelverstoß inzwischen als völlig normal gilt. Das ist nichts für Leute, die zu ihrem Wort stehen und das auch von anderen erwarten. sea u in denmark
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#19
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Das Wort Schadenersatz ist der Knaller.
Welchen Schaden hat der Bieter erlitten? Abnutzung seiner Finger auf der Tastatur???? ![]()
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#20
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Ihm fehlt ein Auto im Wert von 5.500 €.
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Beste Grüße John |
#21
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....für das er keinen Euro bezahlt hat.
Also, wo ist der Schaden ![]()
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#22
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![]() Zitat:
Schadenersatzansprüche lassen sich durchaus aus dem Vertrag ableiten bzw Nichterfüllung von Leistungspflichten sprich: der Verkäufer kann nicht liefern. Selbiges kann schon vor Vertragsabschluß gelten - siehe das klassische c.i.c (culpa in contrahendo) - seit 2002 u.a. in §§ 311 Abs. 2 BGB geregelt. Wie auch immer - ich biete nichts auf ebay-Auktionen an. Wenn überhaupt dann in den benannten Kleinanzeigen, da kann ich mir den Käufer aussuchen und den Verkauf unterlassen wenn mir der Nachfrager nicht paßt. |
#23
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Er hat einen Kaufvertrag, der ihm ein Anrecht auf Übereignung des Auto verschafft. Der Schaden liegt deshalb in Wert des Autos minus Kaufpreis.
Vielleicht ist die Sache für manche leichter verständlich, wenn sie sich daran erinnern, dass hier eine Auktion lief. Was würde man wohl sagen, wenn ein Aktionator nach Überschreitung des Aufrufpreises plötzlich abbrechen will. Der letzte Bieter würde völlig zu Recht die Sache fordern.
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Beste Grüße John
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#24
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![]() Zitat:
bei "Auktionen / Auktionshäuser" Zitat:
meist wird mit Einstellen des Links aus der Bucht auch noch mal der BF-Preis korrigiert. So wie du das formulierst, müssten die Angebote hier ja zumindest "pausieren", sobald das erste Gebot plaziert ist, bis zum erfolglosen Ende der Auktion (Mindestpreis nicht erreicht")... Aber dies kann in der Praxis niemand leisten, genausowenig wie Kleinanzeigen- portale, daher wird es wohl so bleiben wie es ist (in der Verantwortung des Ver- käufers) und das ist auch gut so. ![]() Handelt sich der Verkäufer Ärger ein, dann ist das eben "sein Ärger". ![]()
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gregor ![]() |
#25
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![]() Zitat:
Zitat:
Richtig ist das in diesem Fall der Verkäufer Schadenersatz zahlen muss weil er das Auto anderweitig verkauft hat und daher den geschlossenen Vertag nicht erfüllt hat. Es handelt sich bei dem Verkauf eines Gebrauchtwagen in der Regel um einen sogenannten Stückkauf. Wenn bei so einem Stückkauf der Kaufgegenstand "unter geht" (wird zerstört, kommt abhanden) ohne das der Verkäufer diesen Untergang zu vertreten hat, dann muss/kann er nicht den Vertrag erfüllen und muss auch nicht Schadenersatz zahlen. Mit der Begründung könnte man also aus der Sache raus kommen, nicht aber in diesem Fall da der Verkäufer den Untergang zu vertreten hatte. |
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