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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 21.02.2015, 18:31
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gnymfaz gnymfaz ist offline
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Inzwischen steht die richtige Antwort auf deine Frage schon mehrfach in deinem Thread.

Worauf möchtest du hinaus?

Du darfst den 1000kg Hänger so nicht ziehen.
Entweder ablasten beim Tüv,
neuen, passenden (500kg?) Hänger kaufen
oder Neues Zugfahrzeug zulegen.
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gruß
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  #27  
Alt 21.02.2015, 18:51
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Zitat:
Zitat von gnymfaz Beitrag anzeigen
Inzwischen steht die richtige Antwort auf deine Frage schon mehrfach in deinem Thread.

Worauf möchtest du hinaus?

Du darfst den 1000kg Hänger so nicht ziehen.
Entweder ablasten beim Tüv,
neuen, passenden (500kg?) Hänger kaufen
oder Neues Zugfahrzeug zulegen.
Also ich denke ich darf jeden ungebremsten Hänger ziehen der beladen mit dem Böötchen nicht mehr als 500 Kg auf die Waage bringt solange das Gesamtgewicht des Zuges die 3500 Kg nicht knackt.

Und die 1000 Kg ungebremst spielen auch keine Rolle da weniger als 500 KG beladen wird ...

mfG
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  #28  
Alt 21.02.2015, 18:54
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Hallo,
Wenn ich mich mal da einklinken darf, ich habe das Problem selbst erst vor kurzem gehabt und den BE machen müssen

es gibt auch noch einen ,,Zwischenführerschein,, Der B 96

Vielen könnte diese Führerscheinerweiterung auch reichen, ich denke in einem Fall auch ausreichend

Ich mit meinen 19 Jahren ziehe auch größere und längere Anhänger und werde sehr oft angehalten ,so mit würde ich es keinem raten, ohne wirkliche Sicherheit/Bestätigung einen
Anhänger zu ziehen


Mindestalter?17 Jahre
Ausbildungsbeginn?Mit der Ausbildung sollte etwa ein viertel Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.


Was darf ich fahren?Seit dem 19.01.2013 benötigst Du diesen Anhängerführerschein, wenn Du hinter einem Kraftwagen der Klasse B (max. 3,5t zG) einen der folgenden Anhänger ziehen willst:
  • Anhänger über 750 kg zG
  • wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers und die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeug größer ist als 3500 kg, aber nicht größer als 4250 kg
  • die Anzahl der Achsen ist ohne Bedeutung
Der B 96 Wird mit einer ganz kurzen Theoretischen Ausbildung abgenommen
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  #29  
Alt 21.02.2015, 19:04
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Zitat:
Zitat von Bastler Beitrag anzeigen
Was darf ich fahren?Seit dem 19.01.2013 benötigst Du diesen Anhängerführerschein, wenn Du hinter einem Kraftwagen der Klasse B (max. 3,5t zG) einen der folgenden Anhänger ziehen willst:
  • Anhänger über 750 kg zG
  • wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers und die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeug größer ist als 3500 kg, aber nicht größer als 4250 kg
  • die Anzahl der Achsen ist ohne Bedeutung
Der B 96 Wird mit einer ganz kurzen Theoretischen Ausbildung abgenommen
Hi deine Aussage ist glaube ich soweit ich das nun verstanden habe nur teils richtig, denn man darf einen Hänger mit über 750 Kg dranhängen solange man mit dem Gespann die 3500 Kg nicht überschreitet ?!

Was ich nun denke kapiert zu haben :

Seit 2013 darf man alles ziehen was bis zu 3500 Kg im Gespann wiegt.

Es spielt keine Rolle mehr ob das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers grösser ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs ( war bis 2013 Bedingung das die Leermasse des Zugfahrzeugs grösser sein musste als das zul. GG des Hängers, es galten auch die 3500 Kg ).

Darüber hinaus sind die Bedingungen im Fzgschein zu erfüllen, zB bei mir ungebramst bis 500 Kg, unabhängig davon wieviel der Hänger darf, hierbei geht es um das tatsächliche Gewicht des ANhängers inkl. Ladung ...

mfG

Prost
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  #30  
Alt 21.02.2015, 19:08
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von hahama Beitrag anzeigen
Also ich denke ich darf jeden ungebremsten Hänger ziehen der beladen mit dem Böötchen nicht mehr als 500 Kg auf die Waage bringt solange das Gesamtgewicht des Zuges die 3500 Kg nicht knackt.Und die 1000 Kg ungebremst spielen auch keine Rolle da weniger als 500 KG beladen wird ...mfG
Frage 1: Ja
Frage 2: Ja

§§ siehe oben
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  #31  
Alt 21.02.2015, 19:12
uli07 uli07 ist offline
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Puh, komplizierter geht es wohl nicht, ich verstehe nur Bahnhof, bin froh das ich die alte 3 habe.
Das Beste wird es sein man organisiert sich ein Frage-Antwortbuch für den Führerschein und führt es mit sich und wenn man angehalten wird soll sich die Rennleitung das Richtige für mich raussuchen.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #32  
Alt 21.02.2015, 20:58
Hannibal-Lecter Hannibal-Lecter ist offline
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So kompliziert ist es eigentlich nicht. B96 wurde wohl für Leute entwickelt, die mit B gerade nicht mehr hinkommen und keine Lust haben, nochmal Fahrstunden nebst praktischer Prüfung ableisten zu müssen...

Wenn man einfach BE macht, muss man sich in Sachen Anhänger zumindest am Pkw keine Gedanken mehr machen.

Beste Grüße,
Marius
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  #33  
Alt 21.02.2015, 21:48
Bastler Bastler ist offline
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Zitat:
Zitat von Hannibal-Lecter Beitrag anzeigen
So kompliziert ist es eigentlich nicht. B96 wurde wohl für Leute entwickelt, die mit B gerade nicht mehr hinkommen und keine Lust haben, nochmal Fahrstunden nebst praktischer Prüfung ableisten zu müssen...

Wenn man einfach BE macht, muss man sich in Sachen Anhänger zumindest am Pkw keine Gedanken mehr machen.

Beste Grüße,
Marius
Das ist richtig,
Meine Angaben habe ich von der Webseite einer Fahrschule kopiert.
Demnach sind die Angaben denke ich richtig.


B
Mit dem B Darf man mehr als 750 Kg ZZG ziehen, in Kombination mit Auto und Anhänger darf das ZZG nicht mehr als 3500 Kg betragen

Als Sonderreglung für den B gibt es noch die Regel das man mit 3500 Kg Kleintransporter einen 750 Kg Anhänger ziehen darf.

B96
ZZG nicht mehr als 4250 Kg, das Zulässige Gesamtgewicht.


Ich selbst habe auch nicht schlecht gestaunt als ich mich in der Fahrschule erkundigte.

Selbst ich habe die Erfahrung gemacht das sich manche Polizisten nicht so damit auskennen, da ich öfter mal angehalten werde
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  #34  
Alt 21.02.2015, 22:51
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von Bastler Beitrag anzeigen
Meine Angaben habe ich von der Webseite einer Fahrschule kopiert.Demnach sind die Angaben denke ich richtig.
Gewagte Quelle, stimmt aber --> § 6a FEV
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  #35  
Alt 21.02.2015, 23:59
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Zitat:
Zitat von hahama Beitrag anzeigen

Darüber hinaus sind die Bedingungen im Fzgschein zu erfüllen, zB bei mir ungebramst bis 500 Kg, unabhängig davon wieviel der Hänger darf, hierbei geht es um das tatsächliche Gewicht des ANhängers inkl. Ladung ...

mfG

Prost

Eben nicht. Die tatsächlichen Gewichte spielen bei B erstmal keine Rolle.
Die Vorschriften enthalten immer nur die Angabe "zulässige Gesamtmasse". Und die steht in den Papieren.
Deinen Hänger mit 1000kg zGM darfst du nicht ziehen, wenn dein Auto nur 500kg darf. Egal ob voll oder leer.
Daran ändert auch B96 oder BE nichts.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Früher, bei Klasse 3 War das anders, damit darfst du den leeren 3,5t Anhänger bewegen, auch wenn das Auto nur 1,5t darf. Zuladung geht somit Bis zu einem tatsächlichen Gesamtgewicht (Waage) von 1,5t.
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  #36  
Alt 22.02.2015, 00:09
JohnB JohnB ist offline
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Schmeisst doch nicht immer durcheinander, was unser hahama darf und was das Auto darf.
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John
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  #37  
Alt 22.02.2015, 01:10
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Zitat:
Zitat von gnymfaz Beitrag anzeigen
Eben nicht. Die tatsächlichen Gewichte spielen bei B erstmal keine Rolle.
Die Vorschriften enthalten immer nur die Angabe "zulässige Gesamtmasse". Und die steht in den Papieren.
Deinen Hänger mit 1000kg zGM darfst du nicht ziehen, wenn dein Auto nur 500kg darf. Egal ob voll oder leer.
Daran ändert auch B96 oder BE nichts.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Früher, bei Klasse 3 War das anders, damit darfst du den leeren 3,5t Anhänger bewegen, auch wenn das Auto nur 1,5t darf. Zuladung geht somit Bis zu einem tatsächlichen Gesamtgewicht (Waage) von 1,5t.
Enno schau dir den Beitrag noch mal an

http://www.boote-forum.de/showpost.p...5&postcount=25

und unterscheide zwischen den Gesetzestexten in

§ 6 FeV + § 42 StVZO.

§ 6 FeV / zulässige Gesamtmasse

§ 42 StVZO / tatsächliches Gesamtgewicht des Anhängers

Ich hoffe, du wirst dann feststellen, daß du falsch liegst.
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  #38  
Alt 22.02.2015, 01:24
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Rein vom logischen Menschenverstand den ich jetzt unseren Gesetzesgebern, wer auch immer das sein mag, nicht absprechen will macht es doch auch garkeinen Sinn nicht von der tatsächlichen Last auszugehen ?!

Ob nun 500 Kg in meinem Falle zugelassen wären und man überläd den Hänger oder 1000 Kg zugelassen wären und man überläd den Hänger über die Last die im Fzgschein steht macht doch eh keinen Unterschied ?!

Hirnriss den nichtmal mehr Fahrschulen durchblicken wie in meinem Falle ...

Wie gesagt die Polizei sagte es geht in meinem Falle um die tatsächliche Last (Hänger + Ladung nicht mehr als 500 Kg weil meine Karre nicht mehr hergibt).

Ich werde dies so handhaben da ich ja den Namen vom werten Polizisten habe und er schon am Tel. sagte es ginge nicht um fahren ohne Fahrerlaubnis sondern im "besten Falle" um eine OWiG.

Wo dieses OWig nun gilt könnt ihr ja mal nachsehen ...

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  #39  
Alt 22.02.2015, 01:34
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Zitat:
Zitat von hahama Beitrag anzeigen
Ich werde dies so handhaben da ich ja den Namen vom werten Polizisten habe und er schon am Tel. sagte es ginge nicht um fahren ohne Fahrerlaubnis sondern im "besten Falle" um eine OWiG.

Wo dieses OWig nun gilt könnt ihr ja mal nachsehen ...

mfG
Ne, das müßtest du jetzt eigentlich selbst herausbekommen.
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Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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  #40  
Alt 22.02.2015, 01:37
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Zitat:
Zitat von Bastler Beitrag anzeigen
Als Sonderreglung für den B gibt es noch die Regel das man mit 3500 Kg Kleintransporter einen 750 Kg Anhänger ziehen darf.
Heisst das ein als LKW zugelassenes Fzg darf zusätzlich noch 750 Kg (ungebremst ?!) dranhängen oder jedes Fahrzeug ( auch PKW mit zul. GG bis 3500 Kg ?)

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  #41  
Alt 22.02.2015, 01:38
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Ne, das müßtest du jetzt eigentlich selbst herausbekommen.

Ordnungswidrigkeitengesetz

Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 34) Erster Abschnitt - Geltungsbereich (§§ 1 - 7)
§ 5
Räumliche Geltung



Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.


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  #42  
Alt 22.02.2015, 10:13
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ich weiß nicht - ich hatte as doch alles ordentlich für jeden -aber warum wird nun wieder alles verschlimmbessert ... ?



Zitat:
Zitat von hahama Beitrag anzeigen
Heisst das ein als LKW zugelassenes Fzg darf zusätzlich noch 750 Kg (ungebremst ?!) dranhängen oder jedes Fahrzeug ( auch PKW mit zul. GG bis 3500 Kg ?)

das steht in den Fahrzeugpapieren ....
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  #43  
Alt 22.02.2015, 10:59
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von hahama Beitrag anzeigen
Heisst das ein als LKW zugelassenes Fzg darf zusätzlich noch 750 Kg (ungebremst ?!) dranhängen oder jedes Fahrzeug ( auch PKW mit zul. GG bis 3500 Kg ?)
Ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber schau doch endlich mal in das Gesetz. FEV googeln und dann die §§ 6 (Fahrerlaubnisklassen) und 6a (B96)
lesen. Kleiner Tipp: der 6 Abs. 1 (B) spricht von "Kraftfahrzeugen"

Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
das steht in den Fahrzeugpapieren ....
nee, nee, da steht es nicht. Hier geht es um Fahrerlaubnisrecht (siehe oben).
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  #44  
Alt 22.02.2015, 11:04
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Für den Fahrer und dessen Erlaubnis B/BE sind die max. zulässigen Massen entscheidend. Für das Auto die tatsächlichen.
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Beste Grüße

John
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  #45  
Alt 22.02.2015, 12:02
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genau so isses
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Grüße.. ..Dreikieler

Mit Edelstahl im Blut,
...wird alles wieder gut

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  #46  
Alt 22.02.2015, 12:37
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Zitat:
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Ich werde dies so handhaben da ich ja den Namen vom werten Polizisten habe und er schon am Tel. sagte es ginge nicht um fahren ohne Fahrerlaubnis sondern im "besten Falle" um eine OWiG.

Wo dieses OWig nun gilt könnt ihr ja mal nachsehen ...

mfG
Kleiner Tip am Rande: Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine Straftat.

Für den "Alt-3er-Inhaber" zählen beim Hänger die tatsächlichen Gewichte, im E-Fall riskiert man "nur" eine Überladung, also OWi.

Beim "B"-Inhaber ist entscheidend was als zGM in den Fleppen steht. Sobald der Kollege von der Fa. BlauWeiss auf einen rechnerischen Wert von >3,5t, bei B96 > 4,25t, kommt, ist Schicht im Schacht. Dazu muss er nicht einmal eine Waage bemühen.
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Gruss Vestus
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  #47  
Alt 22.02.2015, 13:37
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nee, nee Vestus. Diesbezüglich gibt es keinerlei Unterschied zwischen der alten Klasse 3 und der Klasse B/B96. Im Fahrerlaubnisrecht ist immer das zulässige Gesamtgewicht entscheidend für die Fahrerlaubnisklasse. Das tatsächliche Gesamtgewicht spielt nur im Zulassungsrecht eine Rolle.

Oder ganz einfach:
zulässiges Gesamtgewicht (zGM) rechnerisch zu hoch = Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 STVG)
Tatsächliches Gewicht zu hoch = Ordnungswidrigkeit wegen Überladung (§§ 34 Abs.3, 69a Abs.3 Nr.4 StVZO)
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  #48  
Alt 22.02.2015, 13:58
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Zitat:
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nee, nee Vestus. Diesbezüglich gibt es keinerlei Unterschied zwischen der alten Klasse 3 und der Klasse B/B96. Im Fahrerlaubnisrecht ist immer das zulässige Gesamtgewicht entscheidend für die Fahrerlaubnisklasse. Das tatsächliche Gesamtgewicht spielt nur im Zulassungsrecht eine Rolle.

Oder ganz einfach:
zulässiges Gesamtgewicht (zGM) rechnerisch zu hoch = Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 STVG)
Tatsächliches Gewicht zu hoch = Ordnungswidrigkeit wegen Überladung (§§ 34 Abs.3, 69a Abs.3 Nr.4 StVZO)
Moin, ist bei Euch die Besitzstandsregelung unter den Tisch gefallen? Ich diskutiere ungern mit Polizisten. Nicht persönlich nehmen.
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Gruss Vestus
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  #49  
Alt 22.02.2015, 14:12
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Nein, natürlich nicht. Aber es war noch nie anders, egal ob Kl. 3 oder B (alt) oder B (neu)
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  #50  
Alt 22.02.2015, 15:51
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nee, nee Vestus. Diesbezüglich gibt es keinerlei Unterschied zwischen der alten Klasse 3 und der Klasse B/B96. Im Fahrerlaubnisrecht ist immer das zulässige Gesamtgewicht entscheidend für die Fahrerlaubnisklasse. Das tatsächliche Gesamtgewicht spielt nur im Zulassungsrecht eine Rolle.

Oder ganz einfach:
zulässiges Gesamtgewicht (zGM) rechnerisch zu hoch = Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 STVG)
Tatsächliches Gewicht zu hoch = Ordnungswidrigkeit wegen Überladung (§§ 34 Abs.3, 69a Abs.3 Nr.4 StVZO)
Heisst das Fahrzeug + Anhänger mit zul. Ges. Gew. in Papieren zusammen über 3500 KG = Lappen weg unabhängig vom tatsächlcihen Gewicht ?

Zul. Ges. Gew. des Zugs ( Auto + Hänger in Papieren ) unter 3500 Kg aber überladen geht i.O. ?

__________________
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