|
Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Boot Trailer Auto Kombination
Hallo folgendes Problem:
Führerschein Klasse B, Fzg. darf ungebremst 500 Kg ziehen, gebremst 1200 Kg. Hänger Hersteller Walter Winterhoff hat zul. Gesamtgewict von 1000 Kg, ungebremst (gibt's sowas ? laut Polizei haben Hänger ab 750 KG zul. GGew. immer eine Bremse ?). Darf ich diesen mit Boot beladen (zusammen 450 Kg) ziehen oder nicht ? Aussage Fahrschullehrer: Ich darf es nicht da Führerscheinklasse B, das zulässige Gesamtgewicht des ungebremsten Hängers überschreitet das im Fzg. Schein zul. Gesamtgewicht ungebremst. Aussage Polizei : Ich darf diese Kombination fahren solange das tatsächliche Gewicht die 500 Kg nicht überschreitet die ich ungebremst ziehen darf. Jemand 'ne Antwort auf mein Problem ? Prost Mahlzeit Hendrik
__________________
1,5 ps / kg = spass |
#2
|
||||
|
||||
Würde sagen beides teilweise richtig.
Also ich kenne es so : 1. alle Anhänger ab 750 kg zulässiges Gesamtgewicht müssen auflaufgebremst sein. 2. Inhaber der Füherscheinklasse B ohne E dürfen Anhänger fahren bis 750 kg zGG ungebremst. Ist das zGG des Anhänger schwerer als 750 kh und er auflaufgebremst darf das zGG des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten und gemeinsam nicht mehr als 3,5 Tonnen. z.B. Fahrzeug leer laut Papiere 1400 kg dann darf das zGG des Anhänger Max. 1400 kg sein also im optimalen Fall jeweils 1750 kg 3. bei FSKL. BE gilt was in den Papieren steht aber jeweils nicht mehr als 3,5 Tonnen. Tipp : einfach den E nachmachen kostet ca. 400-500 € keine Theorie nötig nur 6 Fahrstunden und eine praktische Prüfung.
__________________
Servus Forumler, Alex Nicht meine erste Sea Ray und gewiss nicht die letzte http://www.myca-beilngries.com |
#3
|
|||
|
|||
Was ist denn das für ein Boot wenn es mit Anhänger 450 Kilo wiegt?
So wie ich das sehe oder weiß darfst du mit dem Auto einen ungebremsten Anhängermit dem tatsächlichen Gewicht bis max. 500 Kg ziehen.
__________________
Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#4
|
||||
|
||||
Hallo uli07 es geht um diese Kombination hier:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=221733 Nach einigem Gegoogle könnte die Herstellerbezeichnung walter Winterhoff auch nur für die Kupplung gelten. Aslo wäre der Anhänger Hersteller unbekannt.... Gruss Hendrik
__________________
1,5 ps / kg = spass |
#5
|
|||
|
|||
Evtl. kannst du den Trailer ja auf 500kg "ablasten" beim TÜV. Haben meinen auf 550kg (750kg ungebremst vorher) heruntersetzen lassen um die 100km/h Zulassung zu erreichen. Mein Boot wiegt auch nur so um 300kg (mit Motor) + 130kg Hänger.
__________________
Grüße Stefan Ex-Ryds 465R + Mercury F15ML jetzt Topcat K3 Geändert von stefan660 (17.02.2015 um 18:17 Uhr) Grund: Ergänzung |
#6
|
||||
|
||||
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=221733
Es geht um diese Kombination hier. Der Verkäufer hat nur ein Typenschild gefunden mit der Bezeichnung Walter Winterhoff Priorei / Westf. 1984 Bj. Kugelkupplung Typ A Irgendwas Bin nicht sicher ob das nicht nur das Typenschild ist der Kupplung. Der Verkäufer hat halt keine Papiere mehr und ich Brauche den Hersteller des Anhängers für ein Kurzzeitkennzeichen zwecks Abholung. mfG Hendrik
__________________
1,5 ps / kg = spass |
#7
|
||||
|
||||
Für den älteren B gelten die Angaben in den papieren, die tatsächlichen Gewichte interessieren nicht.
Google nochmal, ich glaube für die ganz jungen Führerscheine gibt's auch nochmal Bestimmungen. B96 hab ich noch im Hinterkopf.
__________________
gruß enno |
#8
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
1,5 ps / kg = spass |
#9
|
||||
|
||||
Das sagen auch die Gesetzestexte die man so findet.
Kann man ausdrucken und mitnehmen. Polizisten wissen auch nicht alles.
__________________
gruß enno |
#10
|
||||
|
||||
Anhänger
Mit der Umstellung der Klasseneinteilung wurden am 01.01.1999 die Anhängerführerscheine eingeführt. Die Klasse B genügte für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg nur dann, wenn die zulässige Gesamtmasse (zGM) der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zGM des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges überstieg. Für schwere Anhänger war die Klasse BE erforderlich. Um die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination zu bestimmen, werden die zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs und des verwendeten Anhängers zusammengezählt; die Stütz- und Aufliegelasten bleiben unberücksichtigt. Die tatsächliche Beladung des Anhängers ist führerscheinrechtlich nicht relevant: Während das tatsächliche Gewicht für die Anhängelast maßgebend ist, kommt es für die erforderliche Fahrberechtigung allein auf die Eintragung der zulässigen Gesamtmasse in den Fahrzeugpapieren an. Mit der Neuregelung erfolgt eine Vereinfachung für Gespanne mit Zugfahrzeugen der Klasse B, von der alle Inhaber dieser Klasse profitieren: Für Anhänger über 750 kg zGM kommt es nur noch darauf an, dass die zGM der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
__________________
1,5 ps / kg = spass
|
#11
|
||||
|
||||
Zitat:
lg Gerald |
#12
|
|||
|
|||
...bei Lastwagen auch. Dann aber in der Regel auch nicht mehr mit einem "normalen" Pkw-Kugelkopf. Da sind mir bisher nur Hafentrailer ohne Bremse mit mehr Tragfähigkeit - aber eben auch nicht zulassungsfähig - untergekommen. Mein ungebremster Harbeck 750 SRK hat ab Werk auch eine Achse, die eigentlich mehr abkönnte, ist aber nur mit 750kg zugelassen.
Beste Grüße, Marius |
#13
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
1,5 ps / kg = spass |
#14
|
||||
|
||||
Zitat:
Gruss Hendrik
__________________
1,5 ps / kg = spass |
#15
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
1,5 ps / kg = spass |
#16
|
|||
|
|||
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Das sagt die neue Regelung aus. Info kommt von einem Fahrlehrer. Gruß Thomas
__________________
Gruß Thomas ------------------------------------------ |
#17
|
||||
|
||||
Ach komm Thomas sag mir lieber ob ich einen Anhänger ungebremst bis zur vom Fahrzeug zugelassenen ungebremsten Anhängelast bewegen darf
__________________
1,5 ps / kg = spass |
#18
|
|||
|
|||
Thomas hat es doch super auf den Punkt gebracht!
Du hast ein Auto und das darf nicht schwerer sein als 3,5 Tonnen, nun haste einen Hänger drangeknotet, der wiegt auch etwas. Also gilt folgende Regelung wenn du kein BE hast : Auto 3,5 Tonnen, dann nix mit Hänger Auto 2,5 Tonnen, Hänger dran wenn der nicht mehr als zulässig 1 Tonne wiegt (zulässiges Gewicht..nicht gewogen!!!) Also mit B darfste eben nur max. 3,5 Tonnen fahren, das gilt für das gesamte Gespann. Hab jetzt mal die Klasse B96 aussen vor gelassen Nur wundert es mich, dass es Hänger gibt mit 1 Tonne ungebremst, seltsam . Dazu kommt, dass du ja laut Beschreibung nur 500 kg ungebremst ziehen darfst Fazit : NEIN, darfst du nicht mit deinem Fahrzeug wegen der ungebremsten Anhängelast
__________________
Gruß Jürgen immer halb so viel nicht weniger trinken, wie der nächstmildeste Geändert von GECKOO (18.02.2015 um 07:42 Uhr) |
#19
|
||||||
|
||||||
Zitat:
ich habe mich auf den Beitrag vom Vorschreiber bezogen und bin nach wie vor verwundert, dass es solche Anhänger (>750kg ungebremst mit normalem Kugelkopf) überhaupt gibt... Warum Du den Beitrag gleich zweimal zitierst, muss ich nicht verstehen. Ansonsten nochmal in Kürze: Du darfst den Hänger ziehen, wenn
Zitat:
Beste Grüße, Marius Geändert von Hannibal-Lecter (18.02.2015 um 07:47 Uhr)
|
#20
|
||||
|
||||
Also, wenn nur 500kg ungebremst an Auto dürfen, kann er den 1000er ungebremsten mit dem Auto ziehen. Nehmen wir mal an, der wiegt 250kg.
Dann darf das Boot eben nur 250kg wiegen, um nicht über die 500kg zu kommen, was das Auto darf. 1000er ungebremst: Wenn der so zugelassen ist, mag das sein. ( war da nicht letztens auch irgendwo jemand, der auch so einen 1000er ungebremst hatte ? ) Aber - erstens ist wieder das max. ungebremste Anhängegewicht des Autos zu beachten. Und das ist in D normalerweise maximal 750kg bei normalen PKW. Also kann der Hänger genutzt werden, aber 1. darf Hänger und Ladung max. 750kg wiegen 2. reduziert sich das dann auf das, was das Auto darf. Siehe Papiere, und in dem Fall eben 500kg. Beim gebremsten ist es ja genauso, z.B. mein Trailer hat 2000kg zulässiges Gesamtgewicht, mein Auto darf 1800kg. Also darf ich die 1800kg nicht überschreiten. Auto wiegt auch 1800 mit mir, der gesamte Zug also 3600kg. Ich darf es fahren, da ich BE hab, der Themenstarter dürfte nicht, da nur B, und die auf 3500kg limitiert ist.
__________________
Gruß Steffen Der Thread für die Poseidon-Fahrer: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=220680 Der Zweedaggtmief, der Zweedaggtmief, der krabbelt in der Nase tief...... |
#21
|
||||
|
||||
Zusammengefasst:
Klasse 3: das dran Hängen was real die Fuhre auf die Waage bringt Klasse B: nur das dran hängen was in den Papieren steht. 750 KG ungebremst ist geklärt 3,5 To ist geklärt 3,5 + 750 KG ebenfalls geklärt Paradebeispiel: Golf 3 mitm leeren Autotrailer .... bei Klasse 3 möglich - bei Klasse B nicht möglich
__________________
diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
|
#22
|
|||
|
|||
Hallo allerseits,
beim TÜV habe ich eine Tabelle gefunden: http://www.tuev-sued.de/fuehrerschei...rscheinklassen Die Tabelle interpretiere ich so, dass der Anhänger, wenn die Gesamtmasse des Gespanns 3500kg nicht überschreitet, kann der anhänger über 750 kg betragen. Wenn das Zugfahrzeug schwerer als 2750kg ist, sind trotzdem noch 750kg Anhänger zulässig, obwohl dies dann die 3500kg überschreiten würde VG Bernd
__________________
We can be heroes, just for one day. (David Bowie) |
#23
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
|
#24
|
||||
|
||||
Also um die verwirrung komplett zu machen, ich habe heute Hänger mit Boot abgeholt.
Laut Führerscheinänderungen vom 19.012013 ?!! gilt folgendes: Anhänger-Regel entwirrt Vereinfacht wurden wiederum die Regeln für das Fahren mit Auto und Anhänger. Denn die galten bisher als etwas undurchsichtig. Wie gewohnt darf mit dem Autoführerschein Klasse B ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gewicht bis zu 3500 Kilogramm bewegt werden, das dann auch einen bis zu 750 Kilogramm schweren Hänger ziehen kann. Bei einem schwereren Hänger wurde die Sache dann kompliziert: Bisher reichte B auch aus, wenn der Anhänger mehr als 750 Kilogramm wog, das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Hänger jedoch nicht mehr als 3500 Kilogramm betrug und außerdem das zulässige Gesamtgewicht des Hängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überstieg - sonst musste ein Führerschein der Klasse BE her. Künftig fällt die verwirrende zweite Hälfte der Vorschrift weg: B reicht aus, wenn der Anhänger schwerer als 750 Kilogramm ist, das Gesamtgewicht der Auto-Anhänger-Kombination 3,5 Tonnen aber nicht übersteigt. Ist der Anhänger schwerer, gilt Klasse BE. Hinzu kommt die Klasse B96, die vor allem für Caravaner wichtig ist: Auch hier geht es um Anhänger über 750 Kilogramm, das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns aber darf über 3,5 Tonnen liegen, jedoch 4,25 Tonnen nicht übersteigen. Quelle SPON Auto
__________________
1,5 ps / kg = spass |
#25
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Laut Zulassungsbescheinigung T.1 darf Dein Pkw 500 Kg ungebremst ziehen. Da Dein Anhänger einschließlich Boot nur 450 Kg auf die Waage bringt, darfst Du ihn ziehen. Hier gilt das tatsächliche Gesamtgewicht. Es setzt sich aus Achslast und Stützlast des Anhängers zusammen (§ 42 Abs. 1 StVZO) Die Aussagen Deiner Freunde und Helfer waren korrekt. Die mussten während der Ausbildung nämlich alle lernen: "Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" (ich darf das sagen, weil ich genau die gleiche Schulbank gedrückt habe )
|
|
|