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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallo Torsten,
So sieht das bei mir aus. Der LP608 hat zGG 6,5t. Mein Boot wiegt ca.3,5t. Am Tag der Aufnahme bin ich über die Waage gefahren - 6,4t. Das Boot ist knapp 8m. Der LKW wurde verlängert, wie schon beschrieben ist das nicht so viel Aufwand und wenn du das von einer Fachfirma machen lässt sollte auch der TÜV kein Problem sein. Übrigens gibt es die LP-Reihe auch als 7,5 Tonner und dann sollte das mit deinem Boot auch gehen. Sattelzug ist natürlich auch eine Option aber das hier ist doch etwas preiswerter. Grüße Jens
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Sicher ist nur dass nichts sicher ist |
#27
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Der dürfte aber arg hecklastig sein, oder?
Gruß, Heiko
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Gruß, Heiko |
#28
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Hi!
Führerscheinklasse 3 alt erlaubte bis 7,5 T Zugfahrzeug und Hänger bis ca. 10 T. Wenn man die graue Pappe auf Plastikkarte umstellt, muss man einen Antrag stellen und eine ärztliche Untersuchung hinlegen, um diesen Bestand zu erhalten. Andernfalls wird das Gesamtzuggewicht auf 12 T begrenzt. Als ich meine graue Pappe umgestellt habe, habe ich überlegt, den Antrag zu stellen, habe es aber nicht getan, weil ich in den letzten 30 Jahren ein solches Gespann keinmal bewegt habe. Andererseits sind die Erweiterungen des Hängerscheines BE (mehr als 1 Achse) ganz nett.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#29
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Ist er nicht da das Boot die Maschine genau über der Achse hat und die vorderen Einbauten im Boot auch schwerer sind als die paar Backskisten und Polster im Heck
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Sicher ist nur dass nichts sicher ist
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#30
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Wie wäre es denn mit so einer Variante:
habe einen 285 Bayliner, ca. 3,5 t Eigengewicht, Alutrailer mit 4,5 t zGG, Zugöse und Druckluftbremse für LKW und Unimog als Zugfahrzeug. Kannst Du einwandfrei slippen und bis die Attraktion an jeder Slipprampe. Mfg Meadow
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#31
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Zitat:
generell gilt nur noch 12 T für alles, auch wenn noch die alte Pappe vorhanden ist, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#32
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Da fragt jemand ganz klar nach Erfahrungen nach einem Bootstransport mit einem 7.5to und es wird erstmal 2 Seiten über die Führerscheinregelung diskutiert...BF-live
@Torsten: wende dich mal an den User Jörg, der hat seine 279er Glastron auch mit so einem LKW transportiert...wenn ich mich recht erinnere. Gruß, Frank.
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Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme. |
#33
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Zitat:
Gruss Mike |
#34
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Zitat:
slippe und fahre das Gespann seit über drei Jahren ohne Probleme, aber nochmals danke für den Hinweis, ich werde mir über Winter mal den Zustand der Radlager ansehen. Die Bremsen funktionieren einwandfrei, liegt aber auch vielleicht daran, dass ich immer über 140 km einfache Strecke bis zum Rhein zu fahren habe. Da werden die Bremsen automatisch immer wieder trocken. Gruß Meadow
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#35
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Mein Iveco wiegt leer 3,85 t, allerdings darf man die Personen und den Diesel nicht vergessen.
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#36
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Bild vergessen.
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#37
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Hallo zusammen,
ich habe mich gestern mal mit dem ADAC unterhalten.Es ist wirklich so, das man mit dem alten grauen Führerschein der auch in die Plastikkarte umgewandelt wurde, die alten gegebenheiten beibehält.Srich die Zugmaschine darf nicht mehr als 7.5t haben zusätzlich darf ich ein Trailer oder Anhänger mit max.10t anhängen, sofern das die Zugmaschine zulässt.Gesamtlänge dürfen 18m sein. Max,Höhe 4m Mit der Breite von 2,59m bekommt man schon etwas Probleme, da müsste man wohl eine Sondergenehmigung einholen. Zudem muss man erst mit beginn des 50.Lebensjahr ein Augenärztliches und vom Algemeinmediziner belegtes Artest zur Verlängerung dieser Regel vorlegen.Gilt dann immer für 5 Jahre. Nun gut, jetzt ist die Überlegung, der LKW und der passende Trailer müssen ja über das Jahr auch irgendwo stehen.Da ich leider nicht den Platz in der Einfahrt habe, frage ich mich, ob es nicht Firmen für diese Logistik gibt?Kennt nicht jemand eine Spedition die sich darauf spezialisiert haben? Danke für die vielen Antworten. |
#38
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Moin, du benötigst bei 2,59 keine besondere Kennzeichnung.
http://www.umwelt-online.de/recht/ge...onderfahrz.htm Ich begleite täglich bzw jede Nacht Schwertransporte durch Deutschland. Bis 2,75m Breite oder 20cm seitlich ist eine Kenntlichmachung nicht notwendig. Zudem benötigst du für diese kleine Überbreite keine Genehmigung. Jedoch kannst du eine beantragen. Dies geht ganz einfach online. Einfach mal nach VEMAGS googlen. Diese kannst du als Einzel- oder Dauergenehmigung beantragen. Es sind keine extremen Kosten. Wir müssen bei einer Strecke von ca 800km, 4,80m Breite, 60m Länge für 6 Monate 150€ zahlen. Würde bei dir dann Ca 30€ werden. Die kannst du dir für 1 Jahr beantragen mit Angabe von Start und Ziel sowie zurück. Bei Fragen hierzu ticker mich einfach mal per PN an Schönen Abend noch. Gruß Ronny |
#39
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Ronny, ich nehme mal an, deine Infos beziehen sich auf D.
Wie sieht es in Italien etc. aus? Lassen die die Breite von 259cm durch? Wobei man ja ehrlicherweise mal das Boot genau messen sollte, wie breit es wirklich ist. Und etwas kippen könnte ja die 4cm evtl. auch verschwinden lassen? Wie hoch sind den Bussen bei 4cm im internationalen Bereich? |
#40
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Servus!
Zu den Führerscheingeschichten, weil es in anderen Foren etliche male durchgekaut wurde: Tatsächlich haben sich Änderungen bezüglich der Gesamtgewichte ergeben, als der Führerschein im Scheckkartenformat eingeführt wurde. Der vorige war ja der rosarote (den ich habe). Jetzt gelten erst mal die alten Gewichtsangaben, solange man den alten Führerschein noch hat! Tauscht man Ihn ins neue Format gibt es neue Führerscheinklassen, und die sind anders gestaffelt. Tut man nix, wird einem tatsächlicherweise ein Teil der Anhängelast "abgezwackt". Jetzt kann man einen Sonderantrag stellen, das ursprüngliche Gewicht beizubehalten. Bei Einführung der Scheckkartenscheine war das auch kein Ding, wurde ohne weiteres gemacht. Inzwischen ist der Sondereintrag aber mit Auflagen verbunden: Gesundheitscheck, erweiterte Notfallausbildung, etc. - ist also mit Kosten und Aufwand verbunden. Behält man dagegen den alten Papierfetzen, kann einem keiner was. Dann gelten die alten Gewichte. War für mich persönlich immer der Grund, meinen alten Schein nicht einzutauschen. Wurde übrigens von der Führerscheinstelle mehrmals so bestätigt. Also: Bei wem es auf die Anhängelast ankommt, der sollte sich gut überlegen die alte Pappe zu behalten und diese pfleglich zu behandeln. Eine Pflicht zum Austausch gibt es (zumindest bis heute) noch nicht. Außer, die Pappe ist unleserlich geworden. Dann kann es angeordnet werden. Also pfleglich behandeln. Schöne Grüße, Jan |
#41
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Zitat:
Hallo ! Könntet ihr Bilder finden? Ich habe auch schon über so eine Lösung nachgedacht. |
#42
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Moin,
Hab Bilder gefunden. So wurde sie im Winter 2010 aus dem Skigebiet angeliefert. Das Boot haben wir dann auf einen Tandemtrailer umgeladen, da der klöderige LKW auch nicht mehr der neueste war.
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Tim Grüße von der Elbe |
#43
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Zitat:
Ich selbst habe schon Boote mit 2,80m Breite bis Süditalien gefahren. Klar, dabei brauchte ich eine Genehmigung. Diese hast für o.g. Länder insgesamt 270€ gekostet. Alles ohne Begleiter. Ist für die Breite nicht nötig. Es gibt 7,5Tonner, welche eine längere Ladefläche haben. Dort konnte man 8 Euro-Paletten mit 1,20m Länge hintereinander stellen. Sind dann 9,60m. Reicht also locker aus. Nur eben die Nutzlast könnte ein kleines Problem werden. |
#44
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Moin,
am sinnigsten wäre doch einfach ein verlängertes Fahrgestell komplett ohne Ladefläche. Dann einen auf das Boot angepassten Laderahmen schweissen und den mit Twistlocks auf das Fahrgestell setzen. Dann hast du allerdings immer noch nur ca. 4 Tonnen Nutzlast beim 7,5 Tonner. Dann lieber einen Transportrahmen für das Boot anfertigen der mit Containerverschlüssen (Twistlocks) auf eine genormte Lafette passt. Dann könnte man sogar einfach eine Spedition beauftragen die das Boot von A nach B fährt. |
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