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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Heute nicht mehr?
Das linke Bild war in HR, aber 2001. |
#27
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Nö, heute nicht mehr, da benötigt man(n) immer einen Beobachter. Das rechte Bild ist aber doch bestimmt aus den Siebzigern, da hast Du noch so einen jungen "Kopp"
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.
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#28
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Tja, dann sieht das wohl nicht mehr so gut aus.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#29
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Zitat:
Die Haare wurden erst grau als ich hier Mod war. |
#30
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Zitat:
1 Menschen Lebensjahr = 7 Mod-Menschen Jahre
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.
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#31
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Mein Gott, zahlen und fröhlich sein wie die Zocker sagen. Ich weiß gar nicht was es bei der eindeutigen Lage überhaupt zu diskutieren gibt.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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#32
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Zitat:
Ist der vom Frühjahr schon gekommen als ihr bei mir wart ?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#33
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Ja,ich werde halt bezahlen. Wobei der Bußgeldkatalog ein Verwarngeld von 20 € oder ein Bußgeld von 100 € vorsieht.
Der Strafzettel vom Frühjahr hab ich schon bezahlt. Es waren 78€. Wie schon gesagt, finde ich es völlig überzogen, da ich nicht mit 50 Klamotten gefahren bin sondern eher gemächlich mit ca. 20 KmH. Und natürlich habe ich immer meine Tochter im Blickfeld gehabt.
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Grüße vom Neckar Predi |
#34
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Ist Tube ziehen eigentlich in Gebieten erlaubt, wo es weit und breit keine ausgewiesenen Wasserskistrecken gibt? Also z.B. Stettiner Haff, Ostsee?
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Gruß Falko |
#35
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Zitat:
Aber dort auch nicht immer. Am französischen Abschnitt des Rheins (Grob gesagt von Basel-Karlsruhe) z.B. ist es generell verboten Tubes zu ziehen. Wie es im See-Bereich aussieht kann ich leider nicht sagen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#36
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Auf See überall, außer es ist verboten (Seekarte / Naturschutzgebiet)
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#37
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Hallo,
nochmal zum Verständnis der Verjährungsfristen. Die Verjährungsfrist nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz bezieht sich immer auf die Geldbuße, die nach der betreffenden Rechtsvorschrift (Binnen i.d.R. Binnenschifffahrtsaufgabengesetz, Wasserstraßengesetz, Art. 32 revidierte Rheinschifffahrtsakte) möglich gewesen wäre, nicht auf das von der Verwaltungsbehörde letztendlich festgesetztem Bußgeld. Daher ergibt sich bei den meisten Verkehrsverstößen auf dem Wasser eine Verfolgungsverjährung von zwei Jahren, da das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz dort ein Bußgeld bis fünftausend Euro vorsieht. Will man nun wissen, welche Verjährung gilt, oder ob der Tatbestand überhaupt mit Strafe bedroht ist, reicht ein Blick in den Buß-/Verwarngeldbescheid. In dem sind alle Verweise auf die gebrochene Verkehrsvorschrift (z.B. BinSchStrO), die Strafvorschrift (z.B. Einführungsverordnung zur BinSchStrO) und das betroffene Gesetz (z.B. Binnenschifffahrtsaufgabengesetz) enthalten. Bis dann Dominic |
#38
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Soweit ich weiß haben z.B. die Leute die die Banane ziehen eine Sondergenehmigung.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#39
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Iderp. Du kannst unter Protest zahlen, unter Vorbehalt, gegen den Bescheid anzugehen. Dann sammeln und ggf. mal mit einem örtlichen Motorsportclub sprechen, vielleicht wissen die mehr. Oder...... mal mit dem Sachbearbeiter des Ordnungsamts bereden, was Dir nicht passt. Das erlaubt Dir ggf. ein Verfahren anzustrengen.
Die hier veröffentlichten Auszüge waren doch eindeutig, oder? Cheers, CW
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Wo ein Willy da ein Boot. |
#40
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Hallo,
wenn Du keinen Widerspruch (schriftlich oder zur Niederschrift) innerhalb der Monatsfrist einlegst und bezahlst, ist das Verfahren damit abgeschlossen. Ob Du da noch eine Protestnote dranhängst oder böse beim Ausfüllen des Zahlscheins guckst ist völlig schnuppe und hat keinerlei Rechtsfolgen. Was jetzt das Ordnungsamt damit zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Wenn man gegen Verwaltungsakte (ob Bußgeld, Anordnung, Verfügung etc.) angehen möchte, sollte man sich entweder ein wenig ins Verwaltungsrecht einlesen und/oder einen Rechtsanwalt für das Wissen darüber anheuern. Bis dann Dominic
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#41
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Dann hast du also nicht nach vorn geschaut und vielleicht dafür das Bußgeld auferlegt bekommen? Oder hast du sie geschoben?
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#42
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Wer hat das Gegenteil behauptet!!!!!!!
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Grüße vom Neckar Predi |
#43
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Sieh dir mal das Bild von Wolf an!!!!!
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Grüße vom Neckar Predi |
#44
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Lies dir mal meinen ersten Beitrag durch!!!!!
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Grüße vom Neckar Predi |
#45
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Woher weißt du, das es eine Sonderregelung für den Straßenverkehr gibt und nicht anders herum????
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Grüße vom Neckar Predi |
#46
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Zitat:
Ich weiß auch nicht, wie du darauf kommst, ich wäre nicht einsichtig. Wenn du dein Schlauchi hinter her ziehst und nicht ständig beobachtest ist das dann auch Strafbar und Verantwortungslos? Im Grundgesetzt steht, jeder Mensch ist vor dem Gesetzt gleich. Warum müssen dann wir Sportbootfahrer immer Sog und Wellenschlag vermeiden und die Berufler müssen das nicht? Ich habe noch keinen Berufler gesehen, der vor einem Hafen das Gas zurück genommen hätte. Daher meine Fragen warum es im Straßenverkehr für OWI Sachen eine andere Verjährungsfrist gilt.
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Grüße vom Neckar Predi |
#47
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Hallo,
steht schon im Trööt, Zitat:
Zitat:
Die allgemeine Sorgfaltspflicht gilt auch auf dem Wasser für alle und die besondere Pflicht zur Vermeidung von Sog- und Wellenschlag gilt für Fahrzeuge über 20m Länge untereinander auch. Es ist auch üblich an Liegestellen und Häfen Gas rauszunehmen. Bis dann Dominic
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#48
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#49
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
die Waschpo in Hawaihemden hat dich angehalten? Kann es sein das du da evtl. ein bisschen undiplomatisch im Ton warst Nur so ne Frage. Also die Willkür scheint ja grenzenlos. Oder kann man da was beeinflussen Vor 3 Jahren hat mich die Waschpo am Bodensee angehalten weil ich 2 hinterm Boot hergezogen hab (meinen Sohn und meine Tochter auf dem Wakeboard und Wasserski). Machen wir seit ich 5 Jahre alt war so (Also seit 45 Jahren, damals steuerte natürlich mein Vater und wir hingen hinten dran). Ist aber inzwischen wohl verboten (Von mir aus zu Recht). Ganz ehrlich: Ich wusste es net. Was bleibt mir übrig als zu sagen " Ach du Schande, sorry. Und jetzt?" Und oh Wunder, irgendwie sind wir -die Waschpo und ich- trotzdem ganz freundlich auseinander gegangen. Ohne Bussgeld und Gedöhns. Jetzt weiss ich es ja, habe es gesagt bekommen "MÜNDLICH"
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#50
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Ein Traum von einem Forum und deren Themen
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
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