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  #26  
Alt 18.10.2015, 17:12
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von klaus51 Beitrag anzeigen
Anfang der siebziger Jahre war das in HR gang und gäbe
Heute nicht mehr?
Das linke Bild war in HR, aber 2001.
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  #27  
Alt 18.10.2015, 17:31
Benutzerbild von klaus51
klaus51 klaus51 ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Heute nicht mehr?
Das linke Bild war in HR, aber 2001.
Nö, heute nicht mehr, da benötigt man(n) immer einen Beobachter. Das rechte Bild ist aber doch bestimmt aus den Siebzigern, da hast Du noch so einen jungen "Kopp"
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Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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  #28  
Alt 18.10.2015, 17:41
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Tja, dann sieht das wohl nicht mehr so gut aus.
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #29  
Alt 18.10.2015, 17:47
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von klaus51 Beitrag anzeigen
Das rechte Bild ist aber doch bestimmt aus den Siebzigern, da hast Du noch so einen jungen "Kopp"
Das ist aus aus 2000, aber in Griechenland.
Die Haare wurden erst grau als ich hier Mod war.
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  #30  
Alt 18.10.2015, 17:55
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klaus51 klaus51 ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Das ist aus aus 2000, aber in Griechenland.
Die Haare wurden erst grau als ich hier Mod war.
Ja, die "Mod-Jahre" die zählen wie bei den Hunden.
1 Menschen Lebensjahr = 7 Mod-Menschen Jahre
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Gruß Klaus

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  #31  
Alt 19.10.2015, 09:45
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onkelrocco onkelrocco ist offline
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Mein Gott, zahlen und fröhlich sein wie die Zocker sagen. Ich weiß gar nicht was es bei der eindeutigen Lage überhaupt zu diskutieren gibt.
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  #32  
Alt 19.10.2015, 10:11
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Zitat:
Zitat von Iderp Beitrag anzeigen
Hallo, an alle.
Weiß jemand von euch wie lange die Verjährungsfrist bei Bußgeldern ist?
Ich habe heute Post bekommen.
Außerhalb der Wasserski Strecke eine Tube gezogen ohne Beobachter an Bord
Macht 280 €
sag mal sammelst du eigentlich Strafzettel ?
Ist der vom Frühjahr schon gekommen als ihr bei mir wart ?
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Gruß Volker
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  #33  
Alt 19.10.2015, 10:44
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Ja,ich werde halt bezahlen. Wobei der Bußgeldkatalog ein Verwarngeld von 20 € oder ein Bußgeld von 100 € vorsieht.
Der Strafzettel vom Frühjahr hab ich schon bezahlt. Es waren 78€.
Wie schon gesagt, finde ich es völlig überzogen, da ich nicht mit 50 Klamotten gefahren
bin sondern eher gemächlich mit ca. 20 KmH. Und natürlich habe ich immer meine Tochter im Blickfeld gehabt.
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Predi
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  #34  
Alt 19.10.2015, 10:46
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Ist Tube ziehen eigentlich in Gebieten erlaubt, wo es weit und breit keine ausgewiesenen Wasserskistrecken gibt? Also z.B. Stettiner Haff, Ostsee?
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Gruß Falko
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  #35  
Alt 19.10.2015, 10:53
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Zitat:
Zitat von Glastron2000 Beitrag anzeigen
Ist Tube ziehen eigentlich in Gebieten erlaubt, wo es weit und breit keine ausgewiesenen Wasserskistrecken gibt? Also z.B. Stettiner Haff, Ostsee?
Also Binnen ist es meines Wissens nur auf Wasserskistrecken erlaubt.
Aber dort auch nicht immer.
Am französischen Abschnitt des Rheins (Grob gesagt von Basel-Karlsruhe) z.B. ist es generell verboten Tubes zu ziehen.

Wie es im See-Bereich aussieht kann ich leider nicht sagen.
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  #36  
Alt 19.10.2015, 11:05
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  #37  
Alt 19.10.2015, 11:21
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
nochmal zum Verständnis der Verjährungsfristen.
Die Verjährungsfrist nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz bezieht sich immer auf die Geldbuße, die nach der betreffenden Rechtsvorschrift (Binnen i.d.R. Binnenschifffahrtsaufgabengesetz, Wasserstraßengesetz, Art. 32 revidierte Rheinschifffahrtsakte) möglich gewesen wäre, nicht auf das von der Verwaltungsbehörde letztendlich festgesetztem Bußgeld.
Daher ergibt sich bei den meisten Verkehrsverstößen auf dem Wasser eine Verfolgungsverjährung von zwei Jahren, da das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz dort ein Bußgeld bis fünftausend Euro vorsieht.

Will man nun wissen, welche Verjährung gilt, oder ob der Tatbestand überhaupt mit Strafe bedroht ist, reicht ein Blick in den Buß-/Verwarngeldbescheid. In dem sind alle Verweise auf die gebrochene Verkehrsvorschrift (z.B. BinSchStrO), die Strafvorschrift (z.B. Einführungsverordnung zur BinSchStrO) und das betroffene Gesetz (z.B. Binnenschifffahrtsaufgabengesetz) enthalten.

Bis dann

Dominic
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  #38  
Alt 19.10.2015, 11:52
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Zitat:
Zitat von Glastron2000 Beitrag anzeigen
Ist Tube ziehen eigentlich in Gebieten erlaubt, wo es weit und breit keine ausgewiesenen Wasserskistrecken gibt? Also z.B. Stettiner Haff, Ostsee?
Soweit ich weiß haben z.B. die Leute die die Banane ziehen eine Sondergenehmigung.
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  #39  
Alt 19.10.2015, 12:15
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CoolWater CoolWater ist offline
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Iderp. Du kannst unter Protest zahlen, unter Vorbehalt, gegen den Bescheid anzugehen. Dann sammeln und ggf. mal mit einem örtlichen Motorsportclub sprechen, vielleicht wissen die mehr. Oder...... mal mit dem Sachbearbeiter des Ordnungsamts bereden, was Dir nicht passt. Das erlaubt Dir ggf. ein Verfahren anzustrengen.

Die hier veröffentlichten Auszüge waren doch eindeutig, oder?

Cheers, CW
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  #40  
Alt 19.10.2015, 13:09
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
wenn Du keinen Widerspruch (schriftlich oder zur Niederschrift) innerhalb der Monatsfrist einlegst und bezahlst, ist das Verfahren damit abgeschlossen. Ob Du da noch eine Protestnote dranhängst oder böse beim Ausfüllen des Zahlscheins guckst ist völlig schnuppe und hat keinerlei Rechtsfolgen.

Was jetzt das Ordnungsamt damit zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.

Wenn man gegen Verwaltungsakte (ob Bußgeld, Anordnung, Verfügung etc.) angehen möchte, sollte man sich entweder ein wenig ins Verwaltungsrecht einlesen und/oder einen Rechtsanwalt für das Wissen darüber anheuern.

Bis dann

Dominic
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  #41  
Alt 19.10.2015, 15:55
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Zitat:
Zitat von Iderp Beitrag anzeigen
JUnd natürlich habe ich immer meine Tochter im Blickfeld gehabt.
Dann hast du also nicht nach vorn geschaut und vielleicht dafür das Bußgeld auferlegt bekommen? Oder hast du sie geschoben?
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  #42  
Alt 20.10.2015, 05:25
Iderp Iderp ist offline
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Und warum sollte so ein gefährlicher Leichtsinn nicht bestraft werden?
Wer hat das Gegenteil behauptet!!!!!!!
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Grüße vom Neckar

Predi
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  #43  
Alt 20.10.2015, 05:25
Iderp Iderp ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostsee2015 Beitrag anzeigen
Dann hast du also nicht nach vorn geschaut und vielleicht dafür das Bußgeld auferlegt bekommen? Oder hast du sie geschoben?
Sieh dir mal das Bild von Wolf an!!!!!
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Predi
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  #44  
Alt 20.10.2015, 05:26
Iderp Iderp ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostsee2015 Beitrag anzeigen
Dann hast du also nicht nach vorn geschaut und vielleicht dafür das Bußgeld auferlegt bekommen? Oder hast du sie geschoben?
Lies dir mal meinen ersten Beitrag durch!!!!!
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Predi
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  #45  
Alt 20.10.2015, 05:28
Iderp Iderp ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostsee2015 Beitrag anzeigen
Stimt, das ist Mist. Am besten du startest eine Online-Petition mit dem Ziel, die Sonderregelung für den Straßenverkehr abzuschaffen und auch dort mindestens 6 Monate einzuführen.
Woher weißt du, das es eine Sonderregelung für den Straßenverkehr gibt und nicht anders herum????
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Grüße vom Neckar

Predi
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  #46  
Alt 20.10.2015, 05:40
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Ich nicht. Ein Kind mit 20 Sachen über den Main ziehen ist schon schlimm genug. Dann auch noch unbeobachtet lassen sollte schon strafbar sein.

Was ist daran verwunderlich? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Dir scheint es an Einsicht zu fehlen! Zahle und verschone in Zukunft deine Tochter mit so einem Leichtsinn.
Für dich als Verdrängerfahrer sind 20 Kmh offensichtlich schon Wap-Geschwindigkeit.
Ich weiß auch nicht, wie du darauf kommst, ich wäre nicht einsichtig.
Wenn du dein Schlauchi hinter her ziehst und nicht ständig beobachtest ist das dann auch Strafbar und Verantwortungslos?
Im Grundgesetzt steht, jeder Mensch ist vor dem Gesetzt gleich.
Warum müssen dann wir Sportbootfahrer immer Sog und Wellenschlag vermeiden und die Berufler müssen das nicht?
Ich habe noch keinen Berufler gesehen, der vor einem Hafen das Gas zurück genommen hätte.
Daher meine Fragen warum es im Straßenverkehr für OWI Sachen eine andere Verjährungsfrist gilt.
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Grüße vom Neckar

Predi
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  #47  
Alt 20.10.2015, 05:52
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
steht schon im Trööt,
Zitat:
§31 OwiG
(2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt,....
Die allgemeinverbindliche Regelung.

Zitat:
§26 StVG
(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach
§ 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen
noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
Die Sonderregelung nach Gesetz für den Straßenverkehr.

Die allgemeine Sorgfaltspflicht gilt auch auf dem Wasser für alle und die besondere Pflicht zur Vermeidung von Sog- und Wellenschlag gilt für Fahrzeuge über 20m Länge untereinander auch. Es ist auch üblich an Liegestellen und Häfen Gas rauszunehmen.

Bis dann

Dominic
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  #48  
Alt 20.10.2015, 06:02
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Zitat:
Zitat von Iderp Beitrag anzeigen
... Warum müssen dann wir Sportbootfahrer immer Sog und Wellenschlag vermeiden und die Berufler müssen das nicht? ...
Und wo steht das geschrieben

Gruß Lutz
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  #49  
Alt 20.10.2015, 11:01
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Iderp Beitrag anzeigen
Wer hat das Gegenteil behauptet!!!!!!!
Zitat:
Zitat von Iderp Beitrag anzeigen
Sieh dir mal das Bild von Wolf an!!!!!
Zitat:
Zitat von Iderp Beitrag anzeigen
Sieh dir mal das Bild von Wolf an!!!!!
Zitat:
Zitat von Iderp Beitrag anzeigen
Woher weißt du, das es eine Sonderregelung für den Straßenverkehr gibt und nicht anders herum????
Zitat:
Zitat von Iderp Beitrag anzeigen
Für dich als Verdrängerfahrer sind 20 Kmh offensichtlich schon Wap-Geschwindigkeit.
Ich weiß auch nicht, wie du darauf kommst, ich wäre nicht einsichtig.
Wenn du dein Schlauchi hinter her ziehst und nicht ständig beobachtest ist das dann auch Strafbar und Verantwortungslos?
Im Grundgesetzt steht, jeder Mensch ist vor dem Gesetzt gleich.
Warum müssen dann wir Sportbootfahrer immer Sog und Wellenschlag vermeiden und die Berufler müssen das nicht?
Ich habe noch keinen Berufler gesehen, der vor einem Hafen das Gas zurück genommen hätte.
Daher meine Fragen warum es im Straßenverkehr für OWI Sachen eine andere Verjährungsfrist gilt.
Zitat:
Zitat von Iderp Beitrag anzeigen
Hallo,
Es war am Main. Der Schiffsführer war natürlich ich selbst.
Über die Gesetzte wusste ich nicht Bescheid. Natürlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Ich hatte damals Miene Tochter mit ca. 20 km/h hinter meinem Holzboot hergezogen. Die Wasserschutz war in Zivil unterwegs mit Hawaihemden.
Ich finde die Höhe der Strafe völlig überzogen. Was mich auch völlig verwundert, das es zwei verschiedene Verjährungfristen gibt. Einmal 3 Monate im Straßenverkehr und dann 6 Monate auf dem Wasser.
Sach mal,

die Waschpo in Hawaihemden hat dich angehalten?

Kann es sein das du da evtl. ein bisschen undiplomatisch im Ton warst

Nur so ne Frage.

Also die Willkür scheint ja grenzenlos.
Oder kann man da was beeinflussen

Vor 3 Jahren hat mich die Waschpo am Bodensee angehalten weil ich 2 hinterm Boot hergezogen hab (meinen Sohn und meine Tochter auf dem Wakeboard und Wasserski).
Machen wir seit ich 5 Jahre alt war so (Also seit 45 Jahren, damals steuerte natürlich mein Vater und wir hingen hinten dran). Ist aber inzwischen wohl verboten (Von mir aus zu Recht).
Ganz ehrlich: Ich wusste es net.
Was bleibt mir übrig als zu sagen " Ach du Schande, sorry. Und jetzt?"
Und oh Wunder, irgendwie sind wir -die Waschpo und ich- trotzdem ganz freundlich auseinander gegangen. Ohne Bussgeld und Gedöhns.

Jetzt weiss ich es ja, habe es gesagt bekommen "MÜNDLICH"
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #50  
Alt 20.10.2015, 12:11
uli07 uli07 ist offline
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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