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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Verjährungsfrist
Hallo, an alle.
Weiß jemand von euch wie lange die Verjährungsfrist bei Bußgeldern ist? Ich habe heute Post bekommen. Außerhalb der Wasserski Strecke eine Tube gezogen ohne Beobachter an Bord Macht 280 €
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Grüße vom Neckar Predi |
#3
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Liegt die Frist an der Höhe?
Ich dachte eigentlich es sind 3 Monate
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Grüße vom Neckar Predi |
#4
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§ 31
Verfolgungsverjährung (1) Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt. (2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, 1. in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind, 2. in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind, 3. in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind, 4. in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten. (3) Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.
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Gruß Stefan Poseidon Worms Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten Hier Zuhause:http://bit.ly/2wkNFeb |
#5
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Die Verjährungsfirst von drei Monate ist die Regel im Bereich Strassenverkehr.
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#6
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In welchem Land denn? Ist ja schon mal nicht unwichtig.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#7
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Zitat:
Mein Beileid.
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker |
#8
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Und warum sollte so ein gefährlicher Leichtsinn nicht bestraft werden?
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern
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#9
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Ist denn der verantwortliche Schiffsführer festgestellt worden?
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#10
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Hallo,
Es war am Main. Der Schiffsführer war natürlich ich selbst. Über die Gesetzte wusste ich nicht Bescheid. Natürlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Ich hatte damals Miene Tochter mit ca. 20 km/h hinter meinem Holzboot hergezogen. Die Wasserschutz war in Zivil unterwegs mit Hawaihemden. Ich finde die Höhe der Strafe völlig überzogen. Was mich auch völlig verwundert, das es zwei verschiedene Verjährungfristen gibt. Einmal 3 Monate im Straßenverkehr und dann 6 Monate auf dem Wasser.
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Grüße vom Neckar Predi |
#11
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Servus,
alter Schwede... die langen ja richtig hin. Mann-o-Mann. Mein Beileid. Grüße Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein |
#12
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Zitat:
Leg doch Einspruch ein und besprich die Sache mit dem Bußgeldrichter. So viel teurer wird es auch nicht mehr und vielleicht setzt er runter. Die abweichende Regelung im Straßenverkehr ergibt sich aus dem Straßenverkehrsgesetz, das natürlich auf dem Wasser nicht gilt und dem Umstand Rechnung tragen soll, dass VerkehrsOwis millionfach vorkommen und daher schnell bearbeitet werden sollen.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#13
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Führerschein online gemacht
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#14
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Zitat:
Was ist daran verwunderlich? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Dir scheint es an Einsicht zu fehlen! Zahle und verschone in Zukunft deine Tochter mit so einem Leichtsinn.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#15
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Oh Gott, diese Gutmenschen!(Emma)
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Grüße Thomas |
#16
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Außerdem würde ich mal gucken, ob die gesetzliche Grundlage korrekt ist. Eine Tube ist kein Wasserski und damit dürfte die Geschichte auf die WasSkiV nicht zu stützen sein.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#17
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Ich hab meinen Führerschein natürlich nicht online gemacht.
Ich weis auch nicht was das mit meiner Frage zu tun hat. Wenn du in der Fahrschule alle Gestze beigebracht bekommen hast, dauerte dein Führerschein vermutlich 1 Jahr. Laut Wasserschutz ist eine Tube mit einem Wasserski gleich zu setzen. Auch meine Nachfrage ob dann eine Yacht ein Schlauchboot ziehen dürfe, sagte man mir, das währe etwas anderes. Auf dem Wasser gibt es offensichtlich verschiedene Rechte. So muss ein Sportboot immer Sog und Wellenschlag vermeiden und von einem Berufler braucht man das nicht zu erwarten. Um auf meine Frage zurück zu kommen hab ich mein Bußgeld nach 3 Monaten und 12 Tagen bekommen.
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Grüße vom Neckar Predi |
#18
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Selbst wenn drei Monate Verjährungsfrist gelten würde gibt es verschiedene Umstände (Verwaltungsakte) die eine Verjährungsfrist unterbrechen. Über Verjährung kommst bzw. kämmst Du nicht da raus.
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#19
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Zitat:
Ich habe zu dieser Frage keine einzige Gerichtsentscheidung gefunden, was daraufhin deutet, dass es keine gibt. Auf die WasSkiV wird man das ganze nicht stützen können und von daher würde ich Einspruch einlegen und zwar aus Rechtsgründen. Eine Tube ist kein Ski und damit basta.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#20
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Zitat:
Wasserskiverordnung (WasSkiV) Inhalt: § 2 Im Sinne dieser Verordnung sind Binnenschifffahrtsstraßen die in § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes bezeichneten Wasserstraßen mit Ausnahme der Seeschifffahrtsstraßen und der Elbe im Hamburger Hafen, 1. Wasserskilaufen alle Betätigungen, bei denen Personen, von einem Fahrzeug gezogen, mit oder ohne Wasserski oder auf sonstigen Gegenständen über das Wasser gleiten, sowie das Drachenfliegen und Fallschirmfliegen hinter einem ziehenden Wasserfahrzeug.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#21
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Das heißt, wenn ich nicht gleite, ist es erlaubt?
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Grüße vom Neckar Predi
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#22
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Nicht ernst gemeint, nehme ich an. Bau dir ein Verdränger-Tube.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#23
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Stimt, das ist Mist. Am besten du startest eine Online-Petition mit dem Ziel, die Sonderregelung für den Straßenverkehr abzuschaffen und auch dort mindestens 6 Monate einzuführen.
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#24
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Ja, ich darf meine Tochter ohne Beobachter hinterherziehen.
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#25
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Anfang der siebziger Jahre war das in HR gang und gäbe
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.
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