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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 17.10.2015, 16:21
Iderp Iderp ist offline
Fleet Captain
 
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Standard Verjährungsfrist

Hallo, an alle.
Weiß jemand von euch wie lange die Verjährungsfrist bei Bußgeldern ist?
Ich habe heute Post bekommen.
Außerhalb der Wasserski Strecke eine Tube gezogen ohne Beobachter an Bord
Macht 280 €
__________________
Grüße vom Neckar

Predi
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  #2  
Alt 17.10.2015, 16:57
Benutzerbild von Tobheil
Tobheil Tobheil ist offline
Commander
 
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Standard

Bei ner Owi in der Preisklasse 6monaten. §31 Ordnungswidrigkeitengesetz.
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  #3  
Alt 17.10.2015, 19:07
Iderp Iderp ist offline
Fleet Captain
 
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Boot: Sea Ray 210 Arcangeli Beelitz Carola
705 Danke in 337 Beiträgen
Standard

Liegt die Frist an der Höhe?
Ich dachte eigentlich es sind 3 Monate
__________________
Grüße vom Neckar

Predi
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  #4  
Alt 17.10.2015, 19:12
Benutzerbild von matsches
matsches matsches ist offline
Admiral
 
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Standard

§ 31
Verfolgungsverjährung


(1) Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.
(2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt,

1. in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind,
2. in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind,
3. in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind,
4. in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten. (3) Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.
__________________

Gruß Stefan
Poseidon Worms

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Hier Zuhause:http://bit.ly/2wkNFeb
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  #5  
Alt 17.10.2015, 19:32
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von Iderp Beitrag anzeigen
Liegt die Frist an der Höhe?
Ich dachte eigentlich es sind 3 Monate
Die Verjährungsfirst von drei Monate ist die Regel im Bereich Strassenverkehr.
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  #6  
Alt 17.10.2015, 22:09
Benutzerbild von Perre Pescadore
Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
BF-Trockendocktor
 
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In welchem Land denn? Ist ja schon mal nicht unwichtig.
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #7  
Alt 18.10.2015, 00:13
Benutzerbild von Puuh
Puuh Puuh ist offline
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Standard

Zitat:
Außerhalb der Wasserski Strecke eine Tube gezogen ohne Beobachter an Bord
Macht 280 €
Mann, die langen ja ganz schön zu!
Mein Beileid.
__________________
“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh.
Gruß Volker
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  #8  
Alt 18.10.2015, 10:41
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Emma Emma ist offline
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Zitat:
Zitat von Iderp Beitrag anzeigen
Außerhalb der Wasserski Strecke eine Tube gezogen ohne Beobachter an Bord
Zitat:
Zitat von Puuh Beitrag anzeigen
Mann, die langen ja ganz schön zu!
Mein Beileid.
Und warum sollte so ein gefährlicher Leichtsinn nicht bestraft werden?
__________________
Mahlzeit
Jan


Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen.
Christian Morgenstern
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  #9  
Alt 18.10.2015, 10:54
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist offline
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Ist denn der verantwortliche Schiffsführer festgestellt worden?
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #10  
Alt 18.10.2015, 12:19
Iderp Iderp ist offline
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Hallo,
Es war am Main. Der Schiffsführer war natürlich ich selbst.
Über die Gesetzte wusste ich nicht Bescheid. Natürlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Ich hatte damals Miene Tochter mit ca. 20 km/h hinter meinem Holzboot hergezogen. Die Wasserschutz war in Zivil unterwegs mit Hawaihemden.
Ich finde die Höhe der Strafe völlig überzogen. Was mich auch völlig verwundert, das es zwei verschiedene Verjährungfristen gibt. Einmal 3 Monate im Straßenverkehr und dann 6 Monate auf dem Wasser.
__________________
Grüße vom Neckar

Predi
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  #11  
Alt 18.10.2015, 12:25
Silberlocke Silberlocke ist offline
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Servus,
alter Schwede... die langen ja richtig hin. Mann-o-Mann.
Mein Beileid.
Grüße Jürgen
__________________
Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein
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  #12  
Alt 18.10.2015, 12:46
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist offline
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Zitat:
Zitat von Iderp Beitrag anzeigen
Hallo,
Es war am Main. Der Schiffsführer war natürlich ich selbst.
Über die Gesetzte wusste ich nicht Bescheid. Natürlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Ich hatte damals Miene Tochter mit ca. 20 km/h hinter meinem Holzboot hergezogen. Die Wasserschutz war in Zivil unterwegs mit Hawaihemden.
Ich finde die Höhe der Strafe völlig überzogen. Was mich auch völlig verwundert, das es zwei verschiedene Verjährungfristen gibt. Einmal 3 Monate im Straßenverkehr und dann 6 Monate auf dem Wasser.

Leg doch Einspruch ein und besprich die Sache mit dem Bußgeldrichter. So viel teurer wird es auch nicht mehr und vielleicht setzt er runter. Die abweichende Regelung im Straßenverkehr ergibt sich aus dem Straßenverkehrsgesetz, das natürlich auf dem Wasser nicht gilt und dem Umstand Rechnung tragen soll, dass VerkehrsOwis millionfach vorkommen und daher schnell bearbeitet werden sollen.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #13  
Alt 18.10.2015, 13:00
uli07 uli07 ist offline
Fleet Admiral
 
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Zitat:
Zitat von Iderp Beitrag anzeigen
Hallo,
Es war am Main. Der Schiffsführer war natürlich ich selbst.
Über die Gesetzte wusste ich nicht Bescheid. Natürlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.
Führerschein online gemacht
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #14  
Alt 18.10.2015, 14:04
Benutzerbild von Emma
Emma Emma ist offline
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Zitat:
Zitat von Iderp Beitrag anzeigen
Ich hatte damals Miene Tochter mit ca. 20 km/h hinter meinem Holzboot hergezogen. ...
Ich finde die Höhe der Strafe völlig überzogen.
Ich nicht. Ein Kind mit 20 Sachen über den Main ziehen ist schon schlimm genug. Dann auch noch unbeobachtet lassen sollte schon strafbar sein.
Zitat:
Zitat von Iderp Beitrag anzeigen
Was mich auch völlig verwundert, das es zwei verschiedene Verjährungfristen gibt. Einmal 3 Monate im Straßenverkehr und dann 6 Monate auf dem Wasser.
Was ist daran verwunderlich? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Dir scheint es an Einsicht zu fehlen! Zahle und verschone in Zukunft deine Tochter mit so einem Leichtsinn.
__________________
Mahlzeit
Jan


Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen.
Christian Morgenstern
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  #15  
Alt 18.10.2015, 15:03
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T.R. T.R. ist offline
Vice Admiral
 
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Boot: Bis 07.2016 eine Rio Onda 500 (Suzuki DF70) dann aus Altersgründen verkauft
949 Danke in 544 Beiträgen
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Oh Gott, diese Gutmenschen!(Emma)
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Grüße Thomas
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  #16  
Alt 18.10.2015, 15:28
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist offline
Admiral
 
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Boot: Bolger Micro und andere
4.254 Danke in 1.880 Beiträgen
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Außerdem würde ich mal gucken, ob die gesetzliche Grundlage korrekt ist. Eine Tube ist kein Wasserski und damit dürfte die Geschichte auf die WasSkiV nicht zu stützen sein.
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #17  
Alt 18.10.2015, 15:44
Iderp Iderp ist offline
Fleet Captain
 
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Ich hab meinen Führerschein natürlich nicht online gemacht.
Ich weis auch nicht was das mit meiner Frage zu tun hat. Wenn du in der Fahrschule alle Gestze beigebracht bekommen hast, dauerte dein Führerschein vermutlich 1 Jahr.
Laut Wasserschutz ist eine Tube mit einem Wasserski gleich zu setzen.
Auch meine Nachfrage ob dann eine Yacht ein Schlauchboot ziehen dürfe, sagte man mir, das währe etwas anderes. Auf dem Wasser gibt es offensichtlich verschiedene Rechte.
So muss ein Sportboot immer Sog und Wellenschlag vermeiden und von einem Berufler braucht man das nicht zu erwarten.
Um auf meine Frage zurück zu kommen hab ich mein Bußgeld nach 3 Monaten und 12 Tagen bekommen.
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Grüße vom Neckar

Predi
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  #18  
Alt 18.10.2015, 16:28
G Leiter G Leiter ist offline
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Selbst wenn drei Monate Verjährungsfrist gelten würde gibt es verschiedene Umstände (Verwaltungsakte) die eine Verjährungsfrist unterbrechen. Über Verjährung kommst bzw. kämmst Du nicht da raus.
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  #19  
Alt 18.10.2015, 16:32
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blondini blondini ist offline
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Zitat:
Zitat von Iderp Beitrag anzeigen
Ich hab meinen Führerschein natürlich nicht online gemacht.
Ich weis auch nicht was das mit meiner Frage zu tun hat. Wenn du in der Fahrschule alle Gestze beigebracht bekommen hast, dauerte dein Führerschein vermutlich 1 Jahr.
Laut Wasserschutz ist eine Tube mit einem Wasserski gleich zu setzen.
Auch meine Nachfrage ob dann eine Yacht ein Schlauchboot ziehen dürfe, sagte man mir, das währe etwas anderes. Auf dem Wasser gibt es offensichtlich verschiedene Rechte.
So muss ein Sportboot immer Sog und Wellenschlag vermeiden und von einem Berufler braucht man das nicht zu erwarten.
Um auf meine Frage zurück zu kommen hab ich mein Bußgeld nach 3 Monaten und 12 Tagen bekommen.
Ob die WaschPo mit ihrer Einschätzung richtig liegt, wage ich zu bezweifeln. Wir befinden uns im Bereich des Straf (bzw. Owi) Rechts und dort bildet nach Art. 103 GG der Wortlaut die Grenze der Auslegung. Und Wasserskiläufer laufen auf dem Wasser mittels Gleitskiern, wohingegen die Tube selbst schwimmt aufgrund ihres Auftriebes.
Ich habe zu dieser Frage keine einzige Gerichtsentscheidung gefunden, was daraufhin deutet, dass es keine gibt.
Auf die WasSkiV wird man das ganze nicht stützen können und von daher würde ich Einspruch einlegen und zwar aus Rechtsgründen.

Eine Tube ist kein Ski und damit basta.
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viele Grüße
Blondini

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  #20  
Alt 18.10.2015, 16:39
herrmic herrmic ist gerade online
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Ob die WaschPo mit ihrer Einschätzung richtig liegt, wage ich zu bezweifeln. Wir befinden uns im Bereich des Straf (bzw. Owi) Rechts und dort bildet nach Art. 103 GG der Wortlaut die Grenze der Auslegung. Und Wasserskiläufer laufen auf dem Wasser mittels Gleitskiern, wohingegen die Tube selbst schwimmt aufgrund ihres Auftriebes.
Ich habe zu dieser Frage keine einzige Gerichtsentscheidung gefunden, was daraufhin deutet, dass es keine gibt.
Auf die WasSkiV wird man das ganze nicht stützen können und von daher würde ich Einspruch einlegen und zwar aus Rechtsgründen.

Eine Tube ist kein Ski und damit basta.
Na dann

Wasserskiverordnung (WasSkiV)

Inhalt: § 2
Im Sinne dieser Verordnung sind
Binnenschifffahrtsstraßen die in § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes bezeichneten Wasserstraßen mit
Ausnahme der Seeschifffahrtsstraßen und der Elbe im Hamburger Hafen,
1.
Wasserskilaufen alle Betätigungen, bei denen Personen, von einem Fahrzeug gezogen, mit oder ohne Wasserski oder auf
sonstigen Gegenständen über das Wasser gleiten, sowie das Drachenfliegen und Fallschirmfliegen hinter einem ziehenden
Wasserfahrzeug.
__________________
[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / unaufsteigbar

Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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  #21  
Alt 18.10.2015, 16:45
Iderp Iderp ist offline
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Das heißt, wenn ich nicht gleite, ist es erlaubt?
__________________
Grüße vom Neckar

Predi
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  #22  
Alt 18.10.2015, 16:51
herrmic herrmic ist gerade online
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21.445 Danke in 6.741 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Iderp Beitrag anzeigen
Das heißt, wenn ich nicht gleite, ist es erlaubt?


Nicht ernst gemeint, nehme ich an.

Bau dir ein Verdränger-Tube.
__________________
[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / unaufsteigbar

Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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  #23  
Alt 18.10.2015, 17:10
Ostsee2015 Ostsee2015 ist offline
Captain
 
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Ort: Berlin
Beiträge: 730
Boot: Ten Broeke und Winz-Schlauchi
634 Danke in 351 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Iderp Beitrag anzeigen
Was mich auch völlig verwundert, das es zwei verschiedene Verjährungfristen gibt. Einmal 3 Monate im Straßenverkehr und dann 6 Monate auf dem Wasser.
Stimt, das ist Mist. Am besten du startest eine Online-Petition mit dem Ziel, die Sonderregelung für den Straßenverkehr abzuschaffen und auch dort mindestens 6 Monate einzuführen.
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  #24  
Alt 18.10.2015, 17:20
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
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Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.116
Boot: Volksyacht Fishermen
44.786 Danke in 16.507 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Iderp Beitrag anzeigen
Das heißt, wenn ich nicht gleite, ist es erlaubt?
Ja, ich darf meine Tochter ohne Beobachter hinterherziehen.
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  #25  
Alt 18.10.2015, 18:11
Benutzerbild von klaus51
klaus51 klaus51 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.05.2011
Ort: auf der Alb
Beiträge: 2.281
Boot: Glastron SSV 174
4.250 Danke in 2.307 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ja, ich darf meine Tochter ohne Beobachter hinterherziehen.
Anfang der siebziger Jahre war das in HR gang und gäbe
__________________
Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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