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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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....nichts, aber auch rein gar nichts.
Die 300 000 Tausend hat die Versicherung, und 1000 € hatte mein Arbeitgeber, die Reederei bezahlt. Gruß Neck
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#27
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Meines Wissens gehört der Rhein oberhalb Iffezheim zur franz. Verwaltung.
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Gruß vom Oberrhein.
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#28
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vermutlich weil wir auf der französischen Seite angehalten wurden. Die Grenze verläuft ja genau in Flussmitte
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#29
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...nur die Schleusen
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#30
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Zitat:
Meldungen über Funk lassen sich nicht mit der Abgabe eines Schallsignals vergleichen. Ein Schallsignal lässt eindeutige Rückschlüsse über die Richtung / Position der Schallquelle zu, was bei einem Funksignal nur mit entsprechender Auswertelektronik, mit der Schiffe allgemein nicht ausgerüstet sind, erreicht werden kann. Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. |
#31
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Zitat:
Ruderhaus (Havariekiste ) hat. Gruß Neck |
#32
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Hallo Pedro
Ich habe mal ein wenig gesucht ...unsichtiges Wetter und so ... Unsichtiges Wetter fängt bei einer beeinträchtigung der Sicht (Nebel) an (zb 2km...) Es gibt anscheinen auch Urteile dazu ,da steht es ist möglich mit 500 m Sicht zu fahren. Ich vermute du hast ein ernstes Problem mit deinen 100m und Fahren bei unsichtigem Wetter,so etwas kann den Bootsführerschein kosten . mfg Fritz https://books.google.de/books?id=OmQ...0sicht&f=false
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#33
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Hallo Robin,
kling einfacher als es in der Tat ist: Zitat:
Kann da aus eigener Erfahrung sprechen. Wir hatten am Po auch schon dichten Nebel, da geht Ruck zuck die Orientierung flöten, und das mit Schallsignalen klingt echt einfacher als es ist. Grüße Jürgen, der vor Nebel und Gewitter Respekt hat.
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein |
#34
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War denn ein deutscher Polizist an Bord?
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#35
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Zitat:
Zitat:
Stimmt schon was du da schreibst. Nur etwas kippelig das Ganze, wenn du deinen Wahrschauer mal auf das Vorschiff eines Paddelbootes stellst (weniger Kippelig bei kleineren Ruderbooten) Gut, problemlos durchführbar bei Sportbooten so um die 6-8 Meter mit offenem Steuerstand und sonstigen, stabileren Kleinfahrzeugen. Die hast du aber sicherlich in deine Überlegungen einbezogen. Ja, aber die haben bei Nebel ja auch nix da zu suchen... Könnten aber gelegentlich vom Nebel überrascht werden und währen dann über eine Orientierung von wo der Pott kommt echt dankbar. Zitat:
So so, ihr hattet also auch schon dichten Nebel am Po... War das etwa die Folge eines feuchten ? Nein, im ernst. ich weiß, was du meinst.. Als Taucher kann ich da mitreden. Richtungshöhren ist unter Wasser fast unmöglich. Aber eben nur fast. Wenn man die Discobesuche in seiner Jugend nicht übertrieben hat, funktioniert das Gehör auch bei zunehmendem Alter noch recht gut. Und Schiffssignalanlagen liegen in einem Frequenzbereich der auch von einem 100 Jährigen verstanden wird. Nebel überträgt den Schall besonders gut und mit ein wenig konzentration ist sogar unter Wasser ein Richtungshören möglich. Selber ausprobiert und unter wasser auf ca 40 Metern Entfernung im Oostvornse Meer eine Boje mit hilfe ihrer durch Wellenbewegung klickenden Kettenglieder zielgenau angesteuert. Sowas kann aber jeder wenn er sich darauf konzentriert. Gruß Robin
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#36
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es ist immer mindestens ein Deutscher und ein Franzose an Bord und wie du an den Bildern siehst, war es auch ein deutsche WSP Boot.
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#37
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Zitat:
Ich habe zu keiner Zeit grob fahrlässig weder Andere, noch meine Besatzung, noch mein Boot gefährdet. Es gilt dies allerdings zu beweisen und ich hoffe, dass meine Bilder da eine deutliche Sprache sprechen Wie gesagt, ich werde berichten
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#38
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Noch kurz zur Schallsignaldiskussion:
Keine Sau hat Schallsignale gegeben und es waren einige Frachter unterwegs
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#39
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Zitat:
Die Frachter haben sich über Kanal 10 abgesprochen. Wenn es aber vor Gericht geht, Schiffahrtsgericht, dann wird sofort nach den Schallsignalen gefragt. Gruß Neck |
#40
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In Offendorf liegt doch die Buster der WSP, hab schon öfters gesehen wie nur 3 französische Polizisten damit rumgefahren sind. Hab mir dann überlegt ob sie das Boot geklaut haben.
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#41
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Hallo,
wenn er vor ein franz. Gericht geladen wird, wird wohl auch ein Verstoß auf franz. Hoheitsgebiet vorgeworfen. Wie die Form der Kooperation der Landespolizei auf deutscher Seite mit der Gendarmerie auf der franz. Seite aussieht kann ich nicht sagen. Gibt es bestimmt einen entsprechenden Vertrag zu. Wie schon geschrieben, würde ich aber die Ladung vor das franz. Gericht nicht überbewerten. Das französische Ordnungs-(Widrigkeiten)Recht kann ja völlig anders aussehen als bei uns. Vielleicht gibt es da keine zuständige Schifffahrtspolizeibehörde wie die GDWS und deren Außenstellen in Deutschland und Bußgeldsachen werden vielleicht generell von den Gerichten bearbeitet. Aber wie gesagt, hab ich da auch keine Ahnung, wie der Ablauf da ist. Bis dann Dominic
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#42
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Es ist ja mehr als ein Jahr her , aber ich habe damals im Internet gesehen, dass im Grenzgebiet die Rheinschiffartspolizeiverordnug von der EU angeglichen wurde. Daher glaube ich nicht, dass die Franzosen "strengere" Gesetze haben.
Ich befürchte auch nicht, dass mir der Schein abgenommen wird, denn ich habe ja keine Havarie oder Ähnliches verursacht. Das einzige was mich aufregt ist, dass über ein Jahr später mir meine Zeit und auch mein Geld geraubt wird, wegen so einer "Ordnungswidrigkeit" bei der eine mündliche Verwarnung absolut ausreichend gewesen wäre Ich habe dem jungen französischen Bullen (nicht böse gemeint), der wirklich nett war, damals noch während er schrieb mehrfach darauf hingewiesen, dass gar kein Nebel mehr da ist!!! Naja, schaun mer mal
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#43
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Zitat:
Wie dem auch sei. Schein weg ist nicht. Du wirst zahlen müssen. Einen Anwalt mitnehmen würde ich bei dem ersten Termin nicht mitnehmen. Kostet nur zusätzliches Geld. Genieß doch einfach den Termin in Strassburg. Nimm deine Liebste mit zum Händchenhalten. Die Stadt zu besuchen ist doch kein Zeitdiebstahl. Vor Gericht wirst du Neues erfahren und kannst hier im Forum wieder berichten. Falls du ein ängstlicher Typ bist und befürchtest, dass sie dich doch gleich einlochen, nimm deine Zahnbürste mit. Sträflingskleidung erhälst du vor ort. Ich wünsche dir, dass alles gut abgeht. Gruß Gerd
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#44
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Mir wurde mal erklärt, dass unsichtiges Wetter bedeutet, dass man nicht mehr das gegenüberliegende Ufer sieht. Bei deinen Bildern würde ich jetzt nicht von unsichtigem Wetter sprechen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#45
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Alle Definitionen die ich gefunden haben reden von Sichten unter 500 bzw. 300 Meter und es geht ja um das gesehen werden, nicht nur um das, was man selbst sieht. Wäre doch unschön wenn der Schubverband Dich plattfaehrt.
Bei den gezeigten Bildern (siehe Bild von Dir anbei) wäre ich in einem Revier mit Beruflern nicht mehr gefahren.
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Mit freundlichem Gruß Krohmie "There's no place I can't be since I found Serenity. You can't take the sky from me." Serenity - Das kleine Schiff Geändert von krohmie (26.10.2015 um 11:36 Uhr)
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#46
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Mit AIS und Funk vom Nebel überrascht und weitergefahren ohne Radar. Muß nicht sein, war aber mal was anderes. Gruß Gerd
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#47
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#48
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Sodele,
kurzes Update: Meine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten und hat mir auch schon einen Anwalt in Straßburg empfohlen, der deutsch spricht und mit dem ich auch schon in Kontakt bin. Er hat jetzt meine Stellungnahme, Fotos, Zeugen, etc. und wird jetzt das Dossier beantragen. Ich habe die Fahrt auch noch auf meinem iPad in der Navionics App gespeichert, sodass ich auch Geschwindigkeiten etc. nachweisen kann. Werde weiter berichten
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#49
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Sodele,
Gestern war die Verhandlung in Straßburg. Ich war persönlich anwesend und hab zu dem Vorwurf Stellung genommen. Bilder in DIN A 4 Format vorgelegt. Richterin hat sich alles in Ruhe angehört, die Bilder angeschaut und mich für Schuldig befunden mit dem Argument: Auf Fotos sehe man mehr, als tatsächlich zu sehen wäre 150,- € Strafe ...mein Anwalt hat mir abgeraten in Berufung zu gehen Es gilt selbstverständlich das RhPolSchG, nur in Frankreich läuft das eben über das Gericht. Es wurden Gestern x Fälle verhandelt, alle im gleichen Raum zur gleichen Zeit und da mein Nachname leider mit S anfängt, war ich einer der letzten der dran kam
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#50
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Das Argument sollte man sich merken, kann man sicher noch mal gut brauchen !
Glückwunsch, dass es so abgegangen ist (für mich wäre Weihnachten jetzt jedenfalls entspannter)...
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Grüße, Andreas _____________________________ KEEP CALM and CARRY ON
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