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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Bußgeldkatalog Rhein
Hallole,
gibt es so etwas wie ein Bußgeldkatalog für den Rhein, also Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (was für ein Wort ) mit konkreten Zahlen? Es geht um Fahren bei unsichtigem Wetter ohne Radar. Vielen Dank schon mal
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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#2
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Ein paar Schlauchboot-Freunde sind mal aus dem Hafen Neuwied bei Nebel gefahren.
Die "Jungs" waren nett, und haben von jedem Boot € 20,00 kassiert. "Nett" meine ich ernst und nicht etwa ironisch. In einer ähnlichen Situation bin ich einmal zum Polizeiboot gefahren und habe nachgefragt, Sie meinten, weiter Rheinaufwärts wäre das Wetter "schon besser", und wünschten mir eine gute Fahrt. Ist halt eine Ermessensfrage des einzelnen Wachhabenden.
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Gruß, der mit dem Bären tanzt, Stefan
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#3
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Ich bin mal bei gesperrter Wasserschiffahrtsstraße erwischt worden.
Waren dann geschmeidige 240€ für fünf Minuten Motor testen... Kann mir vorstellen, dass sich Nebel ähnlich auswirkt, da man ja nicht fahren darf.
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#4
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Ich bin am 3.10.2014 in der Einfahrt zum Nordhafen Straßburg angehalten worden. Es war zwar Neblig auf der Fahrt von Offendorf bis dahin, ich konnte aber zu jeder Zeit beide Ufer sehen und die Sicht war sonst okay.
Kurz vor Straßburg hat es zugezogen und gerade wo die Waschpo war, hatten wir unter 100m Sicht. Sie haben uns angehalten und an die Kaimauer geschickt um uns zu kontrollieren. 5 min danach entstand dieses Bild: Heute habe ich eine Vorladung für einen Gerichtstermin im Dezember in Straßburg bekommen
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#5
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Was soll uns dieses Bild sagen? Alles verschwommen eine dunstige Masse....
Ne im ernst , was wollten die von dir? Wenn die Nebel vor den Augen haben ist das nicht dein Problem. Lass uns am Urteil teilhaben, hoffentlich ist der Richter nicht genau so blind wie die Cops.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y Geändert von Perre Pescadore (24.10.2015 um 08:59 Uhr)
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#6
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Hallo,
dann unterhalten wir unser aber nicht mehr über eine Ordnungswidrigkeit, oder hast Du bereits einem Bußgeldbescheid widersprochen? Beim Strafverfahren nach §315 StGB wären wir wohl bei einer Haftstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Bis dann Dominic
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#7
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Zitat:
Ohne weitere Infos deinerseits tun wir uns ein bisschen schwer, die Obrigkeit per se zu verteufeln. |
#8
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Zitat:
Zitat:
Ich vermute, dass es so läuft weil wir (im französischen Sinn) Ausländer sind Ich muss jetzt jedenfalls einen franz. Anwalt einschalten und im Dezember zum Gerichtstermin wegen so einem Sch... wie wenn ich sonst nichts zu tun hätte
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#9
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Zitat:
Ich will niemanden verteufeln, ich möchte nur wissen was mich erwartet?
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#10
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Nun Ja, die Beweislast, daß dem nicht so war liegt nun bei Dir.
Kannst du das zweifelsfrei? (Schleusenmeister, Zeugen ect.) |
#11
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noch ein paar Bilder der Fahrt, nicht dass ihr denkt ich wäre einer der Draufgänger der Mensch und Material gefährdet:
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#12
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Bilder und zwei Personen des zweiten Bootes
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#13
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Hallo,
stimmt, dass mit Straßburg hatte ich jetzt geflissentlich überlesen. Ist jetzt schwierig zu sagen, da ich den Ablauf außerhalb der deutschen Verwaltungsbehörden nicht genau kenne. Ich wüsste jetzt auch nicht, ob auf dem französischen Rhein auch der BVKat-Bin/See Anwendung findet. Besteht vielleicht Deinerseits die Möglichkeit Dir über die evtl. vorhandene Rechtschutzversicherung einen Fachanwalt für Belange der Rheinschifffahrt zu besorgen. Binnenschifffahrtssachen sind im allgemeinen komplizierter, auf dem Rhein besonders und Fachanwälte für den Bereich recht rar. Bis dann Dominic
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#14
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Zitat:
RheinSchPEV --> Nichtbeachten § 6.30 Nummer 1 § 6.30 Alle fahrenden Fahrzeuge bei unsichtigem Wetter 1. Bei unsichtigem Wetter müssen alle Fahrzeuge Radar benutzen. RheinSchPEV --> Artikel 4 Ordnungswidrigkeiten nach dem Binnenschifffahrtsaufgabengesetz Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Absatz 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer gegen eine Vorschrift der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung verstößt, ... hier 4 Abs. 3 Nr. 17 Buchst. k --> Die Fahrt bei unsichtigem Wetter nach § 6.30 Nummer 1 bis 5, § 6.31 Nummer 1 k. oder 2 oder § 6.33, Zitat:
Tatbestand: Nichtbeachten der allgemeinen Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter ... Ordnungswidrigkeit nach Artikel (§) der: B: BinSchStrEV R: RheinSchPEV M: MoselSchPEV D: DonauSchPV B: 4 Abs. 3 Nr. 18 Buchst. k R: 4 Abs. 3 Nr. 17 Buchst. k M: 4 Abs. 3 Nr. 19 Buchst. k D: 5 Abs. 5 Nr. 9 Buchst. j Geldbuße: 300€ Gruß, Ralf
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#15
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Zitat:
Da hat er kaum eine bis keine Chance! |
#16
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Zitat:
Gruß, Ralf
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#17
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Hi!
Irgendwie scheint sich die Sache vor einem französischen Gericht abzuspielen?????
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#18
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Zitat:
"Bei unsichtigem Wetter dürfen Kleinfahrzeuge nur dann fahren, wenn sie darüber hinaus auf Kanal 10 oder dem von der zuständigen Behörde zugewiesenen anderen Kanal auf Empfang geschaltet sind." Gruß, Ralf
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#19
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Vielen Dank erst mal für die Hilfen.
Ich werde berichten
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#20
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hatte ich an...wie immer
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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#21
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Hallo,
ich würde dass jetzt ohne genauen Hintergrund nicht überbewerten. Das Vorgehen und die Zuständigkeiten bei Verkehrsverstößen kann auf dem französischem Rhein anders geregelt sein, als auf deutschem Hoheitsgebiet. Deshalb ist gerade in dem Fall eine Beratung durch einen Fachanwalt sinnvoll. Bis dann Dominic
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#22
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Hi!
Vor einem französischen Gericht würde ich ohne französischen Anwalt nicht auftauchen!
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#23
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Zitat:
Kenn ich gut. Ich hatte eine Anzeige bekommen, weil ich bei Unsichtigen Wetter, sprich Nebel gefahren bin und dadurch eine Havarie mit verursacht hatte. Mein Fehler war noch, nicht abgegebene Schallsignal, ein Achtungssignal ein langer Ton, obwohl ich mich oft über Kanal 10 gemeldet hatte. Der Schaden war 300 000,00 €, Bußgeld 1000 €. Gruß Neck
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#24
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Zitat:
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#25
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Zitat:
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