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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 23.10.2015, 15:49
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Dayskipper Dayskipper ist offline
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Standard Bußgeldkatalog Rhein

Hallole,

gibt es so etwas wie ein Bußgeldkatalog für den Rhein, also Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (was für ein Wort ) mit konkreten Zahlen?

Es geht um Fahren bei unsichtigem Wetter ohne Radar.

Vielen Dank schon mal
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Grüße aus dem wilden Süden
Pedro



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  #2  
Alt 23.10.2015, 16:05
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Grauer Bär Grauer Bär ist offline
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Standard

Ein paar Schlauchboot-Freunde sind mal aus dem Hafen Neuwied bei Nebel gefahren.
Die "Jungs" waren nett, und haben von jedem Boot € 20,00 kassiert.
"Nett" meine ich ernst und nicht etwa ironisch.
In einer ähnlichen Situation bin ich einmal zum Polizeiboot gefahren und habe nachgefragt, Sie meinten, weiter Rheinaufwärts wäre das Wetter "schon besser", und wünschten mir eine gute Fahrt.
Ist halt eine Ermessensfrage des einzelnen Wachhabenden.
__________________
Gruß, der mit dem Bären tanzt, Stefan
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  #3  
Alt 23.10.2015, 16:11
Sturmboot Sturmboot ist offline
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Standard

Ich bin mal bei gesperrter Wasserschiffahrtsstraße erwischt worden.
Waren dann geschmeidige 240€ für fünf Minuten Motor testen...
Kann mir vorstellen, dass sich Nebel ähnlich auswirkt, da man ja nicht fahren darf.
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  #4  
Alt 23.10.2015, 16:56
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Dayskipper Dayskipper ist offline
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Standard

Ich bin am 3.10.2014 in der Einfahrt zum Nordhafen Straßburg angehalten worden. Es war zwar Neblig auf der Fahrt von Offendorf bis dahin, ich konnte aber zu jeder Zeit beide Ufer sehen und die Sicht war sonst okay.
Kurz vor Straßburg hat es zugezogen und gerade wo die Waschpo war, hatten wir unter 100m Sicht.
Sie haben uns angehalten und an die Kaimauer geschickt um uns zu kontrollieren. 5 min danach entstand dieses Bild:



Heute habe ich eine Vorladung für einen Gerichtstermin im Dezember in Straßburg bekommen

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  #5  
Alt 23.10.2015, 17:04
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Was soll uns dieses Bild sagen? Alles verschwommen eine dunstige Masse....
Ne im ernst , was wollten die von dir? Wenn die Nebel vor den Augen haben ist das nicht dein Problem.
Lass uns am Urteil teilhaben, hoffentlich ist der Richter nicht genau so blind wie die Cops.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y

Geändert von Perre Pescadore (24.10.2015 um 08:59 Uhr)
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  #6  
Alt 23.10.2015, 17:04
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
dann unterhalten wir unser aber nicht mehr über eine Ordnungswidrigkeit, oder hast Du bereits einem Bußgeldbescheid widersprochen?

Beim Strafverfahren nach §315 StGB wären wir wohl bei einer Haftstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Bis dann

Dominic
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  #7  
Alt 23.10.2015, 17:09
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Heute habe ich eine Vorladung für einen Gerichtstermin im Dezember in Straßburg bekommen
Nu ja, was legen sie Dir denn zur Last?

Ohne weitere Infos deinerseits tun wir uns ein bisschen schwer, die Obrigkeit per se zu verteufeln.
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  #8  
Alt 23.10.2015, 17:11
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Dayskipper Dayskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Was soll uns dieses Bild sagen? Alles verschwommen eine dunstige Masse....
Ne im ernst , was wollten die von dir? Wenn die Nebel vor den Augen haben ist das nicht dein Problem.
Lass uns am Urteil teilhaben, hoffentlich ist der abrichten nicht genau so blind wie die Cops.
Wie gesagt, als die uns angehalten hatten, war der Nebel schon dicht, ich hatte aber dem Herrn gesagt, dass es zugezogen hatte und während wir gequatscht haben, hat sich der Nebel gelichtet. Der Sheriff meinte dann, dass er es weitergeben muss und das Gericht dann entscheidet...

Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,
dann unterhalten wir unser aber nicht mehr über eine Ordnungswidrigkeit, oder hast Du bereits einem Bußgeldbescheid widersprochen?

Bis dann

Dominic
Ich habe bis heute nichts erhalten

Ich vermute, dass es so läuft weil wir (im französischen Sinn) Ausländer sind

Ich muss jetzt jedenfalls einen franz. Anwalt einschalten und im Dezember zum Gerichtstermin wegen so einem Sch...
wie wenn ich sonst nichts zu tun hätte

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  #9  
Alt 23.10.2015, 17:12
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Nu ja, was legen sie Dir denn zur Last?

Ohne weitere Infos deinerseits tun wir uns ein bisschen schwer, die Obrigkeit per se zu verteufeln.
Fahren bei unsichtigem Wetter ohne Radar

Ich will niemanden verteufeln, ich möchte nur wissen was mich erwartet?
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  #10  
Alt 23.10.2015, 17:17
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Fahren bei unsichtigem Wetter ohne Radar
Nun Ja, die Beweislast, daß dem nicht so war liegt nun bei Dir.
Kannst du das zweifelsfrei? (Schleusenmeister, Zeugen ect.)
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  #11  
Alt 23.10.2015, 17:22
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noch ein paar Bilder der Fahrt, nicht dass ihr denkt ich wäre einer der Draufgänger der Mensch und Material gefährdet:






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  #12  
Alt 23.10.2015, 17:24
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Nun Ja, die Beweislast, daß dem nicht so war liegt nun bei Dir.
Kannst du das zweifelsfrei? (Schleusenmeister, Zeugen ect.)
Bilder und zwei Personen des zweiten Bootes
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  #13  
Alt 23.10.2015, 17:33
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
stimmt, dass mit Straßburg hatte ich jetzt geflissentlich überlesen.

Ist jetzt schwierig zu sagen, da ich den Ablauf außerhalb der deutschen Verwaltungsbehörden nicht genau kenne.
Ich wüsste jetzt auch nicht, ob auf dem französischen Rhein auch der BVKat-Bin/See Anwendung findet.

Besteht vielleicht Deinerseits die Möglichkeit Dir über die evtl. vorhandene Rechtschutzversicherung einen Fachanwalt für Belange der Rheinschifffahrt zu besorgen. Binnenschifffahrtssachen sind im allgemeinen komplizierter, auf dem Rhein besonders und Fachanwälte für den Bereich recht rar.

Bis dann

Dominic
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  #14  
Alt 23.10.2015, 17:50
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Jeveraner Jeveraner ist offline
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Hallole,

gibt es so etwas wie ein Bußgeldkatalog für den Rhein, also Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (was für ein Wort ) mit konkreten Zahlen?
Bußgeldkatalog --> BMVBW-LS26-0003-A22_26

RheinSchPEV --> Nichtbeachten § 6.30 Nummer 1

§ 6.30 Alle fahrenden Fahrzeuge bei unsichtigem Wetter
1. Bei unsichtigem Wetter müssen alle Fahrzeuge Radar benutzen.


RheinSchPEV --> Artikel 4 Ordnungswidrigkeiten nach dem Binnenschifffahrtsaufgabengesetz

Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Absatz 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer gegen eine Vorschrift der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung verstößt, ... hier 4 Abs. 3 Nr. 17 Buchst. k --> Die Fahrt bei unsichtigem Wetter nach § 6.30 Nummer 1 bis 5, § 6.31 Nummer 1 k. oder 2 oder § 6.33,

Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Es geht um Fahren bei unsichtigem Wetter ohne Radar.

Vielen Dank schon mal
lfd. Nr. 22.263000 (im BMVBW-LS26-0003-A22_26)

Tatbestand:

Nichtbeachten der allgemeinen Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter ...

Ordnungswidrigkeit nach Artikel (§) der:
B: BinSchStrEV
R: RheinSchPEV
M: MoselSchPEV
D: DonauSchPV

B: 4 Abs. 3 Nr. 18 Buchst. k
R: 4 Abs. 3 Nr. 17 Buchst. k
M: 4 Abs. 3 Nr. 19 Buchst. k
D: 5 Abs. 5 Nr. 9 Buchst. j

Geldbuße:

300€



Gruß, Ralf
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  #15  
Alt 23.10.2015, 18:08
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Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen
Nichtbeachten der allgemeinen Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter ...
Ich vermute mal stark, daß sie ihn auf die nicht gegebenen Schallsignale festnageln werden.

Da hat er kaum eine bis keine Chance!
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  #16  
Alt 23.10.2015, 18:11
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
noch ein paar Bilder der Fahrt, nicht dass ihr denkt ich wäre einer der Draufgänger der Mensch und Material gefährdet:
Angesichts des bevorstehenden Prozesses hätte ich hier keine Bilder vom Ort bzw. Tag des Geschehens online gestellt

Gruß, Ralf
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  #17  
Alt 23.10.2015, 18:13
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Hi!

Irgendwie scheint sich die Sache vor einem französischen Gericht abzuspielen?????
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #18  
Alt 23.10.2015, 18:16
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Ich vermute mal stark, daß sie ihn auf die nicht gegebenen Schallsignale festnageln werden.
... und/oder § 6.30 Nr. 4

"Bei unsichtigem Wetter dürfen Kleinfahrzeuge nur dann fahren, wenn sie darüber hinaus auf Kanal 10 oder dem von der zuständigen Behörde zugewiesenen anderen Kanal auf Empfang geschaltet sind."


Gruß, Ralf
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  #19  
Alt 23.10.2015, 18:18
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Vielen Dank erst mal für die Hilfen.

Ich werde berichten
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  #20  
Alt 23.10.2015, 18:19
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Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen
... und/oder § 6.30 Nr. 4

"Bei unsichtigem Wetter dürfen Kleinfahrzeuge nur dann fahren, wenn sie darüber hinaus auf Kanal 10 oder dem von der zuständigen Behörde zugewiesenen anderen Kanal auf Empfang geschaltet sind."


Gruß, Ralf
hatte ich an...wie immer
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  #21  
Alt 23.10.2015, 18:23
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
ich würde dass jetzt ohne genauen Hintergrund nicht überbewerten.

Das Vorgehen und die Zuständigkeiten bei Verkehrsverstößen kann auf dem französischem Rhein anders geregelt sein, als auf deutschem Hoheitsgebiet.
Deshalb ist gerade in dem Fall eine Beratung durch einen Fachanwalt sinnvoll.

Bis dann

Dominic
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  #22  
Alt 23.10.2015, 18:27
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Hi!

Vor einem französischen Gericht würde ich ohne französischen Anwalt nicht auftauchen!
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #23  
Alt 23.10.2015, 19:42
Neck Neck ist offline
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Ich vermute mal stark, daß sie ihn auf die nicht gegebenen Schallsignale festnageln werden.

Da hat er kaum eine bis keine Chance!
Fahren bei unsichtigen Wetter.
Kenn ich gut.
Ich hatte eine Anzeige bekommen, weil ich bei Unsichtigen Wetter, sprich Nebel gefahren bin und dadurch eine Havarie mit verursacht hatte.
Mein Fehler war noch, nicht abgegebene Schallsignal, ein Achtungssignal ein langer Ton, obwohl ich mich oft über Kanal 10 gemeldet hatte.

Der Schaden war 300 000,00 €, Bußgeld 1000 €.
Gruß Neck
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  #24  
Alt 23.10.2015, 20:59
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Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Fahren bei unsichtigen Wetter.
Kenn ich gut.
Ich hatte eine Anzeige bekommen, weil ich bei Unsichtigen Wetter, sprich Nebel gefahren bin und dadurch eine Havarie mit verursacht hatte.
Mein Fehler war noch, nicht abgegebene Schallsignal, ein Achtungssignal ein langer Ton, obwohl ich mich oft über Kanal 10 gemeldet hatte.

Der Schaden war 300 000,00 €, Bußgeld 1000 €.
Gruß Neck
...und wieviel von den 300000 haben sie Dir ans Bein gebunden?
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viele Grüße
Blondini

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  #25  
Alt 24.10.2015, 01:01
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,
ich würde dass jetzt ohne genauen Hintergrund nicht überbewerten.

Das Vorgehen und die Zuständigkeiten bei Verkehrsverstößen kann auf dem französischem Rhein anders geregelt sein, als auf deutschem Hoheitsgebiet.
Deshalb ist gerade in dem Fall eine Beratung durch einen Fachanwalt sinnvoll.

Bis dann

Dominic
Hallo, der Rheinabschnitt ist auch mein Revier (Offendorf). Auf den WSP-Schiffen sind französische und deutsche Polizisten. Wieso geht der Fall vor das französische Gericht?
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