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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Ein Führungszeugnis muss man eigentlich nur einreichen, wenn man keinen Autoführerschein hat bzw. keinen einreichen kann bzw. in diesem Fall vermutlich der vorhandenen nicht einreichen möchte. Wenn der Fragesteller seinen Autoführerschein mit dem Eintrag "+Hörgerät" einreicht, dann könnte der Prüfungsausschuss ja auf die Idee kommen auch ein ggf. "positives" ärztliches Attest nochmal zu hinterfragen.
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Liebe Grüße Mattze |
#27
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Genau so ist es!
Ist jetzt etwas vom Thema abweichend. Ich wundere mich, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Also, dass man für einen nicht vorhandenen Kfz-Führerschein ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen kann. Wer als 18-jähriger schon 20x vorbestraft ist, darf doch trotzdem seinen Führerschein machen. Will er dann auch noch seinen SBF machen, legt er also einfach seinen Führerschein auf den Tisch. Umgekehrt gehts auch: Im Führungszeugnis werden ja keine Verkehrsdelikte eingetragen. Liegt der Führerschein also gerade wegen Fahrverbot oder weil man schon 18 Punkte hat in Flensburg, hat man ja trotzdem ein sauberes Führungszeugnis, dass man vorlegen kann. |
#28
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Zum Thema ärztliche Untersuchung (ich übertreibe KEIN STÜCK):
Der Untersuchungsarzt, der von der Fahrschule empfohlen wurde, frage, ob mir ab und zu ohne Grund schlecht würde. Die Richtige Antwort war "nein". Untersuchung fertig. Kein Witz. Das war kein Einzelfall. Vielleicht einfach erstmal versuchen und im Falle des Scheiterns nochmal woanders vorstellig werden. |
#29
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Zitat:
Laut Aussage der entsprechenden Sportbootführerschein-Vorschrift (Link) soll das FZ: "Durchführungsrichtlinien Sportbootführerschein-Binnen 2.1.4 Zuverlässigkeit (§ 5 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 4 SportbootFüV-Bin) Tatsachen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen können und bei der Beurteilung eines Führungszeugnisses zu berücksichtigen sind, sind insbesondere:
solche Dinge müssten also im Führungszeugnis (zur Vorlage bei Behörden) drin stehen.
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Liebe Grüße Mattze |
#30
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Das verstehen Normalhörende leider nicht.
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#31
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Zitat:
Gruß |
#33
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Das mag sein, ist aber kein kriterium für einen Führerschein. Mein Bruder hört nur 10 % auf einem Ohr, da gibt es anscheinend ebenso wenig Auflagen als wenn Du nur 30 % Sehkraft auf einem Auge hast. Auch den Fall kenne ich.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#34
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Zitat:
Ich kanns mir irgendwie nicht vorstellen ...
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"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will." (Jean-Jacques Rousseau) |
#35
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Doch, das stimmt schon.
Einseitige Taubheit hat den Verlust des räumlichen Hörens zur Folge. Das heißt, man hört zwar Geräusche, kann sie aber nicht orten. So haben meine Eltern auch in meinem Kleinkindalter meine Behinderung bemerkt. Sie haben mich aus einer versteckten Ecke gerufen und ich habe dann immer in die falsche Richtung geschaut bzw. Geräusche kann ich nur orten, wenn auch sichtbar ist, woher sie kommen. Zum Beispiel, wenn ich eine Explosion höre und dann ein Haus einstürzt. |
#36
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Mein Bruder guckt immer dreht immer sein "gutes" Ohr dahin wo einer spricht. Ist vielleicht ein Unterschied wenn 10 % Resthörfähigkeit vorhanden sind. Scheint im Alltag kein Problem zu sein wenn man es von klein auf nicht anders kennt. Und hat ihm u.a. die Bundeswehr erspart.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#37
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Ich kann hier nur empfehlen, das ganze Problem mit einer Partnerin bzw. einem Partner zu lösen:
Ich habe wie etwa 10% aller Männer eine Rot-Grün-Schwäche und habe dies mit einem "passenden" Attest des Hausarztes gelöst. Eine weitere Behinderung (Verlust des rechten Unterarms) kam später hinzu. Meine Beste aller Ehefrauen hat ebenfalls beide Führerscheine und fährt auch praktisch immer mit. Ob sie jetzt nun bootfahren, manöverieren oder gar anlegen kann, ist hier nicht zu diskutieren. Sie kann Knoten, sie kann mit Leinen und sie kann kochen. Das Andere kann ich. Ich bin sicher, daß im Sportbootführerschein bestimmte Auflagen eingetragen werden können, in meinem Kfz-Führerschein steht auch drin: Nur mit Automatik, nur mit Einrichtungen, die das Bedienen von Hupe, Blinker, Scheibenwischer, Lichtschalter ohne Loslassen des Lenkrades ermöglichen. Wie ich damit zurecht komme ist sowieso mein eigenes Problem.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#38
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Zitat:
Mein Vater hat alle möglichen Führerscheine und Patente (ich weiß allerdings nicht, welche im einzelnen vor oder nach dieser Feststellung gemacht wurden) und nicht in einem einzigen, eine zeitliche Begrenzung oder Auflage. Vermutlich kam die Pflicht zur Eintragung erst viel später, aber auch nachgetragen wurde nie irgendwas, obwohl er (weil öffentlich beschäftigt - unter Nutzung dieser Scheine / Patente) angestellt war und einmal jährlich zur allgemeinen Untersuchung musste. Wie schon hier erwähnt, ich würde auch meinen "Hausarzt des Vertrauens aufsuchen. Und eine evt. Nachuntersuchung (FALLS es eine Befristung gibt) funktioniert dann doch auf dem gleichen Wege. Tauber als taub kannst Du ja auf dem einen Ohr nicht werden.
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch. |
#39
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Meine Rot-Grünschwäche wurde 1967 bei der Musterung erkannt und hat die Bundeswehr nicht gehindert, mich zu den schweren Pionieren (doof, stark und wasserdicht) einzuberufen.
Und trotzdem habe ich bei diesem Verein die M-Boot-Fahrschule besucht und dort eine vorzügliche Ausbildung erfahren. Das Rot-Grün-Problem konnte ich locker überspielen, geprüft hat das keiner. Erst beim späteren Erwerb des SBF-See wurde ein Attest verlangt, und, wie weiter oben beschrieben, vom Hausarzt erledigt.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#40
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Liebe Grüße Mattze
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#41
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Ah, danke!
Jetzt hab ich ein Bild dazu!
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"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will." (Jean-Jacques Rousseau) |
#42
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Zitat:
Ich trage seit 21 Jahren eine Fernbrille; da ich aber seit 30 Jahren den Führerschein habe stehen da logischerweise auch keine Auflagen drin.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#43
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So!
Keine Auflagen, keine Befristungen mit Nachuntersuchungen, fertig! Da habe ich mir doch zu viele Gedanken gemacht.
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#44
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Spitze. Gratulation.
Dann mach mal schön den Schein, die nächste Saison kommt näher.
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#45
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Zitat:
Jetzt aber ran an den Führerschein. |
#46
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Glückwunsch...geht doch....na dann mal los..das Eis taut
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Gruß Frank Aufgeräumt wird erst wenn das W-LAN nicht mehr durchkommt |
#47
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Zitat:
Hätte ich mir aber sparen können. Die anderen Prüflinge haben ihren Kfz-Führerschein nur die Vorderseite kurz vorgezeigt, der Prüfungs-Leiter das Ding nicht mal in die Hand genommen, das wars. Ja, es war gestern soweit. Alle praktischen Aufgaben im ersten Versuch richtig erfüllt und alle 30 Theorie-Fragen fehlerfrei beantwortet. = Kapitän.
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#50
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Perfekt
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