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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 06.12.2015, 20:59
Benutzerbild von ChrAK78
ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Standard SBF mit Auflagen und Einschränkungen

Hallo!
Ich heiße Christian, bin 37 Jahre alt und möchte meinen SBF binnen machen.
Ich habe einen solchen Führerschein noch nie in der Hand gehabt.
Sind in so einem Führerschein auch Eintragungen für eventuelle Auflagen vorgesehen, wie z.B. Brille oder Hörhilfe, vorgesehen?
Beim Kfz-Führerschein stehen ja dafür ganz unten ggf. Kennziffern drin, gibt es sowas für den SBF auch?

Oder anders gefragt:
Für den Erwerb des SBF muss bekanntlich eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Geht es da nur um Daumen nach oben oder Daumen nach unten oder werden da auch Auflagen genannt, die dann ggf. im SBF eingetragen werden?

Ich habe von Geburt an eine einseitige Taubheit und mir wurde damals beim Erwerb des PKW-Führerschein die Vorlage eine ärztlichen Tauglichkeitsgutachten auferlegt und der Gutachter hat natürlich mit reingeschrieben, dass ich alle fünf Jahre zur Nachuntersuchung soll und das steht natürlich auch im Führerschein als zeitliche Befristung drin.

Ich befürchte beim SBF genau das gleiche....
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  #2  
Alt 06.12.2015, 21:12
Ostsee2015 Ostsee2015 ist offline
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Brille steht drin. Merkt man die einseitige Taubheit oder kannst du mit dem Azt ein Gespräch so führen, dass er es gar nicht mitkriegt? Ich kenne jemanden, der vor der Untersuchung für den CE immer seine Hörgeräte rausnimmt, damit die nicht auch noch im FS stehen. In der ruhigen Praxisumgebung geht das für ihn.
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  #3  
Alt 06.12.2015, 21:19
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostsee2015 Beitrag anzeigen
Merkt man die einseitige Taubheit?
Bei einen normalen Gespräch nicht, aber beim Hörtest fällt es natürlich sofort auf.
Ich wundere mich immer darüber, dass es heißt, die ärztliche Bescheinigung für den SBF könne der Hausarzt machen. Aber die meisten Hausärzte haben doch keine Technik für einen Hörtest. Das kann doch nur ein HNO-Arzt.
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  #4  
Alt 06.12.2015, 21:22
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Fritz682 Fritz682 ist offline
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Hi Christian,

Sehhilfe steht auf alle Fälle wenn sie denn notwendig ist, die muss dann mit so nem Brillenbändsel getragen werden und man muss dann auch ne Ersatzbrille dabei haben.

Wie das mit den Lauschern ist kann ich Dir leider nicht sagen, aber ich kann Dir von der "medizinischen" Untersuchung für den SBF berichten. Die Fahrschule hatte da einen Taxiarzt zur Hand (der macht wohl sonst häufig Tauglichkeitsuntersuchungen für den Personenberförderungsschein). Die Untersuchung fand während eines Schulungsabends so nebenbei statt. Es wurde kurz die Krankengeschichte abgefragt, so ein lustiger Sehtest für das Farbensehen durchgeführt sowie ein Hörtest. Der lief so ab, das der Arzt sich in die eine Ecke des Raumes gestellt und der zu Untersuchende in der anderen Ecke stand. Dann hat der Doc etwas geflüstert und man musste das dann wiederholen.

Wenn Dein Hörvermögen ausreicht um ein KFZ im Straßenverkehr zu führen dann solltest Du so einen Test auch leicht bestehen.
__________________
Viele Grüße
Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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  #5  
Alt 06.12.2015, 21:22
Ostsee2015 Ostsee2015 ist offline
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Hörtest ist auch nicht nötig, auch für den CE nicht und die Untersuchung dafür muss immerhin beim Arbeitsmediziner gemacht werden.
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  #6  
Alt 06.12.2015, 21:44
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Äh...zum Arbeitsmediziner müsste wegen LKW, aber nicht wegen SBF?

Ich denke ja auch, dass es kein Problem sein sollte eine positive Bescheinigung zu erhalten und hätte auch kein Problem, das eine Hörhilfe eingetragen wird, meinetwegen sogar noch ein Rückspiegel am Boot.
Hörhilfe ist auch im PKW-Führerschein eingetragen, trage ich aber nie (habe es aber zumindest bei mir) aber es wurde noch nie nachgeschaut, ob ich das Hörgerät trage.

Mir geht es nur um eine eventuelle zeitliche Befristung des SBF, deren Verlängerung von einer weiteren ärztlichen Untersuchung abhängt, so wie es bei meinem Führerschein der Fall ist.
Ein einmaliges Gutachten, als ich den Schein gemacht habe, sehe ich ja noch ein.
Aber das die notwendige Nachuntersuchung alle fünf Jahre damit begründet wird, es könne sich ja am Gehör was verschlechtern, ist zwar auch richtig, aber das kann bei allen Menschen passieren und nicht nur bei denen, die schon hörbehindert auf die Welt kamen.
Und? Müssen alle anderen Autofahrer auch alle fünf Jahre zum Hörtest?
Warum nur ich?
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  #7  
Alt 06.12.2015, 22:10
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Marilena Marilena ist offline
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Ich glaube, du machst dir zu viele Sorgen. Kann das Hörgerät die einseitige Hörlosigkeit ausgleichen? nein !!!
Eine Gehörlosigkeit kann sich nicht verschlechtern?
(Du schreibst taub - also gehörlos)

Wenn du einseitig gehörlos bist, kannst du nicht räumlich hören - dass ist beim Autofahren sowie beim Bootfahren notwendig.

take care
herzliche Grüsse
__________________
Liebe Grüsse
Mari lena

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  #8  
Alt 06.12.2015, 22:49
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Hi, kennst du diese Seite?

http://www.taubenschlag.de/meldung/7550

Ist zwar nicht brandaktuell, aber vielleicht kann man dir hier konkrete Antworten geben.

Oftmals finden sich Lösungen.

Viel Erfolg
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  #9  
Alt 06.12.2015, 23:15
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
...der Gutachter hat natürlich mit reingeschrieben, dass ich alle fünf Jahre zur Nachuntersuchung soll und das steht natürlich auch im Führerschein als zeitliche Befristung drin.

Ich befürchte beim SBF genau das gleiche....
Moin,

so wird es beim SBF auch laufen,wird eingetragen.
__________________
Gruß
Holger
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  #10  
Alt 06.12.2015, 23:42
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Ich habe das so erlebt: Der Arzt prüft das Sehvermögen und ist zufrieden. Die Frage des Probanden, wie das mit dem Hörtest ist, wurde so beantwortet: Sie haben mich doch verstanden, oder?
Ich denke mal, du solltest einfach zum Test gehen und dann sehen, was der Doc sagt.


Wer alles richtig macht, bekommt keinen Eintrag in den Führerschein, und wenn dann das Sehvermögen abnimmt?
Ists im Straßenverkehr anders?
__________________
Gruß
Ewald
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  #11  
Alt 07.12.2015, 00:30
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
...und dann sehen, was der Doc sagt.
Aha
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #12  
Alt 07.12.2015, 01:16
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Mein Arzt wusste damals nicht was ich überhaupt von ihm wollte, der hat nur gefragt ob ich irgendwelche Beschwerden im Bezug auf hören und sehen habe und gut war.
Gruß kai
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  #13  
Alt 07.12.2015, 05:50
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Äh...zum Arbeitsmediziner müsste wegen LKW, aber nicht wegen SBF?
Richtig, da habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt.
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  #14  
Alt 07.12.2015, 07:17
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Hallo!
Mein Hausarzt macht auch die Untersuchung zum SBF. Beim Hörtest steht ja auf dem Formular, dass das gesprochene aus 5 Meter Entfernung verstanden und wiedergegeben werden muss. Wenn dem nicht so war, sollte zunindest die Richtung erkannt werden sollen. Auch für den Sehtest stehen da einige Faktoren bzw Tests, nach denen geprüft werden kann. Mein Hausarzt ist ja auch der, der sich am besten mit den Dingen auskennt, die auf Seite 2 stehen, also körperliche und psychische Einschränkungen. Habe die Tests vor drei Wochen erst gemacht. Sehhilfe mit Sicherung plus Ersatz steht jetzt im Schein. Viele Grüße, Frank


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  #15  
Alt 07.12.2015, 15:24
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Also wenn das Gehör nur durch einen Sprachtest geprüft wird, anstatt mit einem Kopfhörer, mit dem beide Ohren einzeln geprüft werden, ja dann kann ich zu meinem Hausarzt hier auf dem Dorf gehen. Der weiß zwar auch um meine Hörbehinderung Bescheid, aber den kriege ich bestimmt trotzdem dazu, mit ein Auflagen-freies Attest auszustellen. Wir sind uns eigentlich per Du.

Meine Verlängerung den PKW-Führerschein ist im Januar fällig (kann entweder ein Arbeitsmediziner oder ein HNO-Arzt mit "verkehrsmedizinischer Qualifikation" machen).
Und ich dachte halt, die ärztliche Bescheinigung für den SBF dort gleich mitzumachen, also ein Abwasch sozusagen.

Also werde ich dann mal bei zwei verschiedenen Ärzten zwei verschiedene Termine machen.
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  #16  
Alt 07.12.2015, 16:12
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Geh zum Hausarzt deines Vertrauens und lass den die Bescheinigung unterzeichnen.

Ich hab auf dem Formular schon alle Kreuze gemacht und dann das Formular zum Abstempeln und Unterschreiben meinem lange Jahre bekannten Hausarzt vorgelegt.

Unterschrift und wech. Das wars.
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"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann,
was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will."
(
Jean-Jacques Rousseau)
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  #17  
Alt 07.12.2015, 17:35
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Jau, sonst wollen noch beide Ärzte ihre Gebühr kassieren.. das wird ja teurer als der Rest der Prüfung! Und ein Tip, da ein Bekannter sein Attest zurückgeschickt bekam: beide Seiten des Formulars müssen auf ein Blatt gedruckt sein, zumindest in Düsseldorf!

Gruß Frank
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  #18  
Alt 07.12.2015, 18:07
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Geh zum Hausarzt deines Vertrauens und lass den die Bescheinigung unterzeichnen.

Ich hab auf dem Formular schon alle Kreuze gemacht und dann das Formular zum Abstempeln und Unterschreiben meinem lange Jahre bekannten Hausarzt vorgelegt.

Unterschrift und wech. Das wars.
Was für ein Formular? Gibts da irgendwelchen Vordruck, den der Arzt ausfüllen und unterschreiben muss?
Mein Hausarzt wird wegen SBF noch weniger Ahnung haben als ich.
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  #19  
Alt 07.12.2015, 18:13
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Ja. Guckst du links oben das grüne Formular zum Ausdrucken:

http://www.pruefungsausschuss-berlin.org/antraege.html
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was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will."
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  #20  
Alt 07.12.2015, 18:52
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Da stehen dann auch die Möglichkeiten drin, wie und nach welcher Vorgabe getestet wird/werden kann.
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  #21  
Alt 15.12.2015, 11:14
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Vielen Dank, ich habe mir das Formular (beide Seiten natürlich auf einem Blatt) gerade ausgedruckt.
Gibt es eigentlich eine Altersbeschränkung für das ärztliche Attest? Ob ich den SBF noch in diesem Winter anfangen werde, weiß ich nicht, aber das mit dem Aztbesuch will ich erst mal hinter mir bringen, vielleicht noch in diesem Jahr.
Nicht, das es nachher heißt, das Attest könne nicht mehr anerkannt werden, weil es zu alt ist.

Gleiche Frage auch für das polizeiliche Führungszeugnis. Das habe ich mir vor über einem Jahr geholt, als ich noch meinen Privatpilotenschein machen wollte, dann aber sein lassen habe.

Ja, falls das jemanden interessiert, hier meine Geschichte.
Fliegerei ist mein anderes Hobby, das ich noch vor dem Boot fahren hatte (und auch nebenbei mit einem befreundeten Fluglehrer immernoch ausübe). Ich war dann beim Arzt für eine unverbindliche Voruntersuchung. Aussage des Fliegerarzt: Eine Hörbehinderung ist kein Problem, aber eine Taubheit auf einem der beiden Ohren geht nicht. Ein Attest würde ich nur kriegen, wenn ich so ein Hörgeräte-System habe, bei dem auf dem tauben Ohr ein Mikrofon mit Sender reinkommt, das per Funk oder Kabel an das andere Hörgerät im noch intakten Ohr überträgt, so dass man praktisch wieder auf beiden Seiten hört.
Bezahlt die Krankenkasse natürlich nicht, bin aber trotzdem zum Hörgeräte-Akkustiker gerannt. Ein solches Sytem kostet etwa 1800 Euro.
Nun ja, wenn ich die 6 bis 7.000 Euro für den Pilotenschein habe (heisst übrigens LAPL - Light Aircraft Pilot License, eine europaweit gültige Lizenz für bis zu drei Passagiere und Flugzeuge mit 2 Tonnen Gesamtgewicht, also Cessna 172 und ähnliche), dann habe ich auch nochmal 1800 Euro für Hörgeräte übrig. Durfte ich dann mal leihweise tragen und bin damit wieder zum Fliegerarzt und er war zufrieden.
Allerdings habe ich innerlich schon nach dem ersten Arztbesuch damit angefangen, mich vom Pilotenschein zu verabschieden. Ich habe die Sache mit dem leihweisen Hörgerät zur Probe aber trotzdem durchgezogen, weil ich einfach wissen wollte, woran ich bin, ob ich überhaupt eine Chance habe oder ob ich gar nicht weiter darüber nachdenken muss, weil es einfach nicht geht.
Mir ist der Aufwand zum Nutzen einfach zu groß und nun stelle man sich vor, nach dem Erwerb kriege ich einen Herzinfarkt, Augenverletzung oder die Blutwerte verschlechtern sich und ich bin den Schein deswegen nach zwei Jahren wieder los. Dieses Risiko habe zwar nicht nur ich, sondern alle anderen Piloten auch, aber ich habe für den Schein aufgrund des Hörgerät eben 1800 Euro mehr bezahlt als andere Piloten.
Und wie gesagt, der Pilotenschein hätte mir nur soviel gebracht, das ich von meinem befreundeten Fluglehrer künftig unabhängig gewesen wäre, aber in seiner Begleitung darf ich ja trotzdem weiterhin fliegen, sogar links sitzen.

Ich habe mir dann aus Frust mein 15 PS Boot gekauft und bin heute glücklich.
Falls ich eines Tages nicht mehr Boot fahren kann oder will, kann ich das Boot verkaufen, was ich mit dem Pilotenschein natürlich nicht machen kann. Da kann ich nicht einfach einen Namen von Euch drauf schreiben und sagen, "hier, kannste weiterfliegen".
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  #22  
Alt 15.12.2015, 15:37
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Das ärztliche Zeugnis darf nicht älter als 12 Monate sein.
Das Führungszeugnis darf nicht älter als 6 Monate sein.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #23  
Alt 15.12.2015, 15:55
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Grundsätzlich können in einen SBF unterschiedlichste Auflagen eingetragen werden.
Quasi der "Standard" ist:
"Brille mit Sicherung oder andere Sehhilfe ist zu tragen, Ersatz ist mitzuführen."
aber eben auch "Hörhilfe ist zu tragen."
oder unter bestimmten Voraussetzungen "Wiederholungsuntersuchung im ... (Monat/Jahr)." (i.d.R. 2 Jahre - verkürzbar auf 1 Jahr verlängerbar auf 4 Jahre) oder aber "Darf keine Wasserskiläufer ziehen." oder auch andere Auflagen wie Begleitpersonen, best. technische Einrichtungen etc.
https://www.elwis.de/Freizeitschifff...4.2/index.html

Das Tragen einer Sehhilfe oder Hörhilfe ist i.d.R: problemlos ertragbar, insbesondere wenn man im "normalen" Leben ohnehin eine trägt. Das mit der Wiederholungsuntersuchung ist sehr lästig. Da empfiehlt es sich einen eher gutmütigen Arzt aufzusuchen. Ggf. lässt man sich ein zweites ärztliches Attest von einem anderen Arzt ausstellen zu lassen, wenn im ersten Attest nicht "uneingeschränkt geeignet" angekreuzt ist. Bei einem Kreuz bei "eingeschränkt geeignet" muss man halt mal genau lesen was im Attest drin steht. Ein Kreuz bei "nicht geeignet" bedeutet ohnehin keine Chance auf einem SBF mit diesem ärztlichen Attest.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #24  
Alt 15.12.2015, 18:13
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Interessanter Link - und mir graut es.
Also ich mache mir keine Sorgen drum, den SBF wegen gesundheitlicher Einschränkung nicht machen zu dürfen. Da bin ich mir ganz sicher.
Aber ich habe keine Lust auf eine zeitliche Befristung und lästige Geld kostende Nachuntersuchungen und keine Lust, mir das Tragen eines Hörgerätes vorschreiben zu lassen.
Ich besitze eines für das intakte Ohr, aber trage es so gut wie nie. Nur gelegentlich bei Vorträgen, im Theater und früher in der Schule auch nur bei einem Lehrer, der immer sehr leise gesprochen hat, wobei letzteres auch von meinem normal hörenden Mitschülern bestätigt wurde, nur das diese eben nicht ganz so Probleme hatten, wie ich.
Also ich komme ganz gut ohne Hörgerät zurecht und viele merken es nicht mal, das ich schwerhörig bin (lediglich Flüstersprache auf dem tauben Ohr wird nicht verstanden). Ich kann nicht einmal die Gebärdensprache, weil meine Eltern mich auf eine normale Schule geschickt haben.
Beim Autoführerschein ist mir das Tragen der Hörhilfe im Führerschein vorgeschrieben, aber wie gesagt, es wurde noch nie nachgeschaut. Erst gestern wieder in eine Verkehrskontrolle der Polizei gekommen (weil 6 km/h zu schnell, huch ).
Aber Kontrollen der WSP sind bekanntlich häufiger (allein in diesem Jahr drei Mal bei insgesamt 120 Stunden Fahrzeit auf dem Wasser) und wenn ich da in dem Link lese, das dem Bewerber in seinem SBF ein dicker Stempel mit dem Hinweis "Hörhilfe ist zu tragen" reingedonnert werden solle, wird mir schlecht.
Das Hörgerät an sich ist zwar eine kleine Hilfe, aber gerade beim Autofahren empfinde ich es eher als belastend, da ja auch alle Nebengeräusche verstärkt werden, die man nicht brauch und eine dauerhafte Beschallung (das Hörgerät ist ja ein kleiner Lautsprecher, der direkt ins Ohr reinbrüllt) verschlechtert das natürliche Hörvermögen.
Ich höre beim Autofahren so gut wie nie Radio (während andere eine Disko auf Rädern haben und jeden Krankenwagen/Feuerwehr überhören ) und beim Boot habe ich ja auch nicht die Absicht, den UBI zu machen.
Man könnte zwar das Hörgerät tragen, aber leiser stellen oder gar ganz ausschalten, aber das macht ja auch keinen Sinn, denn ein ausgeschaltetes Gerät im Ohr wirkt ja wie ein Gehörschutz.
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  #25  
Alt 15.12.2015, 21:20
TomTom20 TomTom20 ist offline
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Lese immer was von Führungszeugnis beim "Binnen". Musste nur eine Kopie meines Führerscheins mit einreichen. Und zur ärztlichen Untersuchung nicht verrückt machen, lief bei meinem Hausarzt ganz easy ab. Hörtest waren ein paar etwas leiser gesprochene Worte, mehr nicht!
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