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  #26  
Alt 29.01.2016, 16:56
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von ManfredBochum Beitrag anzeigen
Danke für die Antworten.
Mir gings eigentlich mehr um die technische Seite, ob ein Empfang auch ohne DSC-Signal möglich ist.
Das ist es ja.
Somit kann ich ja im Notfall mein Afu-Gerät benutzen.

Gruß Mani
Das Amateurfunkgerät wird wohl kaum auf den gleiche Freuquenzen empfangen wie der Schiffsfunk. Die Kanäle sind komplett getrennt.
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Gruß Volker
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  #27  
Alt 29.01.2016, 16:58
ManfredBochum ManfredBochum ist offline
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Geh einfach mal davon aus, dass ich die Frequenzen und Ablagen kenne.
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  #28  
Alt 29.01.2016, 17:02
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Die Kanäle sind komplett getrennt.
Das zu glauben ist ja schon etwas naiv. Die meisten Geräte sind heute mehr oder weniger leicht umzuprogrammieren.

Und da die Afu-Bänder überall im Spektrum vorhanden sind, ist die Fehlanpassung der Hardware oft nur gering.
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  #29  
Alt 29.01.2016, 18:12
Oyster70 Oyster70 ist offline
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Jeder Kanal beim Schiffsfunk hat ne Frequenz, und die kann man dann beim Amateurfunkgerät einstellen. Wenn man sie nicht weiß kann man sie bei elwis nachschlagen.
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  #30  
Alt 29.01.2016, 19:21
ManfredBochum ManfredBochum ist offline
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Ich hab immer mein selbst geschriebenes in Folie dabei.
Schön klein und Wasserdicht.
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  #31  
Alt 29.01.2016, 21:06
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Zitat:
Zitat von ManfredBochum Beitrag anzeigen
Ich hab immer mein selbst geschriebenes in Folie dabei.
Schön klein und Wasserdicht.
na dann lass dich nicht erwischen dass du den Schiffsfunk mithörst.
Ist strafbar. Das solltest du aber wissen.
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  #32  
Alt 29.01.2016, 23:48
ManfredBochum ManfredBochum ist offline
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Steht irgendwo dass ich mithöre?
Wo steht dass es strafbar ist?
Du weißt aber schon was experimenteller Funkdienst ist oder?
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  #33  
Alt 30.01.2016, 08:56
Oyster70 Oyster70 ist offline
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@Manni

Jetzt mach es nicht so kompliziert....

Amateurfunk ist ein experimenteller Funkdienst und dient der Völkerverständigung, der technischen Weiterbildung und der Hilfe in Katastrophenfällen.

Somit kann, darf und ist sogar verpflichtet im Nothilfefall zu funken.
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  #34  
Alt 30.01.2016, 09:00
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Zitat:
Zitat von ManfredBochum Beitrag anzeigen
Steht irgendwo dass ich mithöre?
Wo steht dass es strafbar ist?
Du weißt aber schon was experimenteller Funkdienst ist oder?
Der See und Binnenfunk ist ein geschlossener Funkkreis. Genau wie BOS Funk.
Teilnehmen darf nur derjenige der über eine Funklizienz für diesen Funkbereich verfügt. (SRC, UBI, LRC). Wer nicht darüber verfügt und trotzdem Teilnimmt, vertößt gegen das Telekomunikationsgesetz,
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  #35  
Alt 30.01.2016, 20:29
Benutzerbild von MacMicha
MacMicha MacMicha ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Der See und Binnenfunk ist ein geschlossener Funkkreis. Genau wie BOS Funk.
Teilnehmen darf nur derjenige der über eine Funklizienz für diesen Funkbereich verfügt. (SRC, UBI, LRC). Wer nicht darüber verfügt und trotzdem Teilnimmt, vertößt gegen das Telekomunikationsgesetz,
Präzise. Das sollte ein lizenzierter Funkamateur eigentlich sehr genau wissen.

PS: Der Routinefall geht garantiert nicht als Notfall-/ Katastrophenfall durch. Nebenbei müssen die verwendeten FuG im See-/Binnenfunk dafür typzugelassen sein.
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Geändert von MacMicha (30.01.2016 um 20:36 Uhr)
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  #36  
Alt 31.01.2016, 10:06
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Der See und Binnenfunk ist ein geschlossener Funkkreis. Genau wie BOS Funk.

Klingt vielleicht verwirrend: aber See/Binnen ist ein öffentlicher Funkverkehr. Er unterliegt aber genau deshalb dem TKG und jeder Teilnehmer unterschreibt ja die entsprechenden Verpflichtungen (bspw. keine Inhalte weiterzugeben, quasi wie das Briefgeheimnis).
BOS Funk hingegen ist eine der nichtöffentlichen Funkanwendungen. Hier ist schon der Aufruf der Frequenzen böse.

Wie oben schon geschrieben lernt man das alles, wenn man Funkscheine macht.
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  #37  
Alt 31.01.2016, 10:14
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Richtig:

Aber trotzdem darf nur teilnehmen wer die funklizenz hat.
Sind zwar öffentlicher bzw. Nicht öffentlicher funkferkehr aber auch geschlossene funkkreise.

Öffentlich weil jeder der eine funklizenz hat daran teilnehmen darf.
BOS: nicht öffentlich, da nur Mitglieder der BOS daran teilnehmen dürfen. Wenn ich aus der Feuerwehr austreten darf ich trotz Lizenz nicht mehr teilnehmen.
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  #38  
Alt 31.01.2016, 10:25
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Volker gib es einfach auf, Funkamateure sind da eher beratungsresistent, gab da schon den ein oder anderen hier im Forum der meinte mit seinem Amateurfunkschein alles zu dürfen. Schaffen ohne Probleme die sicherlich schwierige AFU Prüfung , haben aber keine Lust zum UBI / SRC.
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #39  
Alt 31.01.2016, 11:54
Oyster70 Oyster70 ist offline
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Volker gib es einfach auf, Funkamateure sind da eher beratungsresistent, gab da schon den ein oder anderen hier im Forum der meinte mit seinem Amateurfunkschein alles zu dürfen. Schaffen ohne Probleme die sicherlich schwierige AFU Prüfung , haben aber keine Lust zum UBI / SRC.
Hi,
was Volker und Du sagen/schreiben, stimmt schon, jedoch muß man auch nicht verstehen warum jemand der als Funkprofi gelten darf. Z.B. Flugkapitäne der Lufthansa und Co., Funkamateure mit allen Licensen, etc., eine Prüfung UBI ablegen muß. Die UBI Prüfung ist ja wirklich funktechnisch auf unterstem Niveau, gerade mal geeignet halbwegs sicherzustellen, das die neuen in unseren Reihen die Funke nicht als "handy like facebook "verwenden.
Wenn diese Leute dann mit Abneigung reagieren kann man dies schon nachempfinden. Für absolute Neulinge ist es ja Prima.

Da hat dann man wieder der Amtsschimmel zu geschlagen.
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Frank
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  #40  
Alt 31.01.2016, 12:12
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Zitat:
Zitat von Oyster70 Beitrag anzeigen
Hi,
was Volker und Du sagen/schreiben, stimmt schon, jedoch muß man auch nicht verstehen warum jemand der als Funkprofi gelten darf. Z.B. Flugkapitäne der Lufthansa und Co., Funkamateure mit allen Licensen, etc., eine Prüfung UBI ablegen muß. Die UBI Prüfung ist ja wirklich funktechnisch auf unterstem Niveau, gerade mal geeignet halbwegs sicherzustellen, das die neuen in unseren Reihen die Funke nicht als "handy like facebook "verwenden.
Wenn diese Leute dann mit Abneigung reagieren kann man dies schon nachempfinden. Für absolute Neulinge ist es ja Prima.

Da hat dann man wieder der Amtsschimmel zu geschlagen.
Da kann ich dir nur recht geben. Abr irgendwo muss man anfangen und dann ist es doch leichter alle zu prüfen als für jeden Fall eine Ausnahme zu machen.
Eventuell gibt es ja die möglichkeit eine Lizenz eines Flugkapitäns einfach umzuschreiben. Davon habe ich keine Ahnung.

Die Prüfung ist ja nicht sooo teuer und wenn man schon andere vergleichbare shceine hat, dann muss man ja nicht zu einer Fahrschule gehen. Man kann sich auch einfach zur Prüfung anmelden und wird dann eingeladen.
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Gruß Volker
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  #41  
Alt 31.01.2016, 12:23
krohmie krohmie ist offline
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Luftfahrt Funklizenzen (AZF, BZF ...) sind nicht in maritime Lizenzen umschreibbar.

Deshalb habe ich die Kohle fürs SRC und UBI ausgeben müssen.
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Mit freundlichem Gruß Krohmie
"There's no place I can't be
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Alt 31.01.2016, 12:35
ManfredBochum ManfredBochum ist offline
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Falls ich mal UBI und SRC brauche dann mach ich die eben. Bin ja nicht beratungsresistent.
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Gruß Mani
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  #43  
Alt 31.01.2016, 13:44
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NL_Rhein NL_Rhein ist offline
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
Klingt vielleicht verwirrend: aber See/Binnen ist ein öffentlicher Funkverkehr. Er unterliegt aber genau deshalb dem TKG und jeder Teilnehmer unterschreibt ja die entsprechenden Verpflichtungen (bspw. keine Inhalte weiterzugeben, quasi wie das Briefgeheimnis).
BOS Funk hingegen ist eine der nichtöffentlichen Funkanwendungen. Hier ist schon der Aufruf der Frequenzen böse.

Wie oben schon geschrieben lernt man das alles, wenn man Funkscheine macht.
Als 'Öffentlicher Funkverkehr' im See- und Binnenfunkbereich gilt nur der Nachrichtenaustausch mit öffentlichen Telekommunikationsnetzen. Man braucht dafür einen Vertrag mit einer Abrechnungsgesellschaft (vgl. auch die entsprechende amtliche Prüfungsfrage). Der Rest ist nichtöffentlicher Verkehr, denn er dient nicht der Allgemeinheit sondern nur dem Nachrichtenaustausch zwischen Seefunkstellen bzw. See- und Küstenfunkstellen für bestimmte Zwecke. Teilnehmen darf nur wer über die entsprechende Lizenz sowie eine Nummernzuteilung verfügt.


VG

Markus
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Alt 31.01.2016, 14:03
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Hallo,
warum sollte man Lizenzen anderer Funkdienste anerkennen, wenn doch schon die Normen für den Verkehrsablauf andere Regelungen vorsehen.

Ich habe sowohl die Befähigung und Berechtigung für BOS, wie auch den UBI und die Berechtigung zur Bedienung für Festfunkstellen im Verkehrskreis NIF. Das einzige was anerkannt wird ist die Befähigung des UBI für den Verkehrskreis NIF. Da beides im selben Funkdienst mit dem selben Verkehrsablauf stattfindet. Hier braucht es also nur die dienstliche Berechtigung als reiner "Darfschein" dass man auch von Feststationen aus funken darf.
Der Funkverkehr bei den BOS ist aber damit wenig vergleichbar, da er anderen Regelungen, Abläufen und demnächst auch größtenteils mit anderer Technik (Stichwort: Digitalfunk TETRA) abläuft.

Gleiches gilt auch für den Vergleich Amateur-, Flug-, See-, und maritimen Binnenfunk.
Desweiteren ist die technische Zulassung der Geräte auch ein Knackpunkt. Schlecht abgeglichene Geräte, die im Amateurfunksektor aufgrund ihres geringen Preises durchaus anklang finden, haben in den Frequenzbereichen des See- und Binnenfunk nichts verloren, das sie zu Störungen führen können.

Bis dann

Dominic
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Alt 31.01.2016, 17:23
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Sagenhaft was aus einer einfachen Frage die übrigens lange beantwortet ist wird.
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Gruß Torsten

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