|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
Zitat:
Ich helfe Dir gern ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen
__________________
Grüße aus dem wilden Süden Pedro Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#27
|
|||||
|
|||||
Zitat:
__________________
Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
|
#28
|
||||
|
||||
Anderer Punkt.
Wenn das kein Einschreiben war, also die Zustellung nicht postalisch nachgewiesen werden kann, würde ich erstmal überhaupt nichts machen. Im Zweifelsfall hätte mich nie ein Schreiben erreicht. Dann sollte man aber ggf. den Thread löschen. |
#29
|
||||
|
||||
...im Zweifelsfall gilt das Schreiben ab Tag_X nach Postausgang als zugestellt und die Fristen laufen an.
Damit handelt man sich nur noch mehr Stress ein.
__________________
Gruß, Jörg!
|
#30
|
|||
|
|||
Zitat:
Gruss Jörg |
#31
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Wenn Du nachweisen kannst, dass Du an besagtem Tag das Auto nicht mehr hattest (Mietvertrag, Flugticket, etc.), dann Antwort mit Beleg schicken und fertisch Wie gesagt beim Text helfe ich dir gern.
__________________
Grüße aus dem wilden Süden Pedro Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
|
#32
|
||||
|
||||
Hans du schreibst Anfang Januar, das Ticket ist aber vom 29. Dezember letzten Jahres!!!
warst du da überhaupt in Spanien?
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
|
#33
|
||||
|
||||
Hi!
Hier steht auch was: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Th...tml#faq4153716 8. Was kann ich tun, wenn ich einen Bescheid über eine Geldsanktion aus dem EU-Ausland erhalte? Muss ich dazu ins Ausland reisen?Ab Inkrafttreten des EuGeldG können Sie nicht mehr darauf vertrauen, dass eine Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen kaum vorkommt. Ob und wie sie sich gegen eine Geldsanktion zur Wehr setzen sollten, hängt vom Einzelfall ab. Auch, ob eine Anreise in das Ausland zur Geltendmachung Ihrer Einwände gegen eine verhängte Geldsanktion notwendig ist, lässt sich nicht allgemeingültig sagen, sondern hängt von der Verfahrensordnung des jeweiligen ausländischen Staates ab. Gegebenenfalls bietet es sich an, sich anwaltlich beraten zu lassen. Grundsätzlich gilt, dass etwaige Einwände gegenüber der Behörde, die die Sanktion verhängt hat, in der jeweiligen Landessprache vorzubringen sind - oder jedenfalls in einer Sprache, die von dem betreffenden Staat ggf. ebenfalls akzeptiert wird (z. B. Englisch). In Deutschland gilt: Amtssprache ist deutsch! Ausländische Personen müssen sich hier also in deutsch gegen etwaige Sanktionen zur Wehr setzen. Allerdings müssen ausländische gerichtliche oder behördliche Bescheide, die schriftlich zugestellt werden, ihrem wesentlichen Inhalt nach übersetzt sein. Schreiben aus dem Ausland müssten also eine deutsche Übersetzung zumindest der Kernaussagen enthalten. Ist das nicht der Fall, kommt eine Vollstreckung nicht in Betracht.
__________________
viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
|
#34
|
||||
|
||||
Zitat:
Gesendet von meinem SM-N7505 mit Tapatalk
__________________
Gruss Jürgen Rheinkilometer 492 |
#35
|
||||
|
||||
Moin
Also das Prozedere bei EU ausländischen Bußgeldern ist m W folgendes: Zuerst wird das Bußgeld/Strafverfahren im "Tatland" bis zu einer rechtskräftigen vollstreckbaren Entscheidung geführt. Dieser wird dann an das Bundesamt für Justiz geschickt, mit der Bitte um Vollstreckungshilfe. Das BJ hat in D diese Aufgabe an die Amtsgerichte delegiert. Diese prüfen ob der Bussgeldbescheid deutschem Recht genügt. Hierbei wirs allerdings nicht die rechtliche Sachlage überprüft, sondern "nur" ob das Verfahren deutschem Recht entspricht. Gibt auch dabei Ausnahmen.: (Beispiel: Läge Singapur in der Eu würden die 10 Schläge für Kaugummi aufs Pflaster spucken hier nicht vollstreckt da nicht mit deutschem Recht vereinbar) Findet das Amtsgericht, der Bußgeldbscheid ist ok, wird er vom deutschem Gericht zugestellt und für vollstreckbar erklärt. . Dann hat man als Betroffener wie üblich zwei Wochen Zeit für ne Erwiderung.Allerdings nicht um ne Erwiderung zum Tatvorwurf, sondern zu den Schritten bisher.Z.B wenn die Korrespondenz rein in einer ausländischen Sprache geführt wird , Fristen nicht einzuhalten sind, der Tatvorwurf inm D keiner ist ( Halterhaftung bei Verkehrsverstössen)..... Dann wird nicht vollstreck und das Amtshilfeersuchen zurückgegeben. Da allerdings die beigetriebenen Bußgelder nicht ins Tatland überwiesen werden, sondern im Land der Vollstreckuing verbleiben, wird diese Regelung von den einzellnen Eu Ländern unterschiedlich genutzt. Ziel der Sache ist wohl, den Verkehrserziehenden Effekt von Bußen zu Europariesiern. Da machen wohl nicht alle Länder mit. NL zb löäßt sich die deutschen Bußgelder richtig was Kosten mit extra Verwaltungsstelle und so, andere Länder ( Spanien scheint dazu zu gehören) sagen scheiß drauf, wenn das Geld eh nicht zu mir kommt und lassen nicht bzw selten vollstrecken. Heißt: Irgentwelche Vollstreckungsankündigungen von RA, ausländischen Stellen etc sind in D uninteresant. Erst die Schreiben vom dt Gericht sind die c"interesanten" und da muss sich drum gekümmert werden. Wie einzellne Eu Länder jetzt mit den Nichtbezahlten Knollen umgehen, ist wohl auch sehr unterschiedlich. Es gibt Länder wo anscheinend nix passiert, wenn dort nen "Deckel" offen ist, und es gibt Länder die halten dich bei ner Kontrolle fest, bis die ausstehenden Beträge gelöhnt sind, evt sogar - so du wieder mit Auto unterwegs bist- mit ner draufgeschlagenen Sicherheitsleistung, die du dir nach Ausreise wieder holen kannst.
__________________
Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
|
#36
|
||||
|
||||
Trotzdem ist mein Prinzip:
war ich's, zahl ich's! War ich's nicht, dann hängt es von Land und Situation ab, ob ich hier abwarten würde oder direkt den Beweis antrete, dass ich's nicht war.
__________________
Viele Grüße Michael |
Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Knolle aus NL | Sunseeker_Portofino | Kein Boot | 21 | 30.11.2013 12:15 |
Schon wieder Knolle aus NL :( | Flybridge | Kein Boot | 89 | 03.06.2013 10:02 |
Santa Margarita Spanien "Liegeplatz" | Fuego | Mittelmeer und seine Reviere | 1 | 12.07.2009 19:53 |
Knolle aus NL - kein Quickstop am Handgelenk | Meisteranker53100 | Allgemeines zum Boot | 24 | 10.07.2009 16:38 |
Knolle aus NL ohne Fahrerbild - zahlen? | Meisteranker53100 | Kein Boot | 32 | 20.05.2009 17:41 |