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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 07.04.2016, 06:48
Benutzerbild von aunt t
aunt t aunt t ist offline
Admiral
 
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Standard "Knolle" auf /aus Spanien

Moinsen
Hab gestern nen Schreiben aus Spanien bekommen. Bin da wohl geblitzt worden. Soweit so schlecht. Das Prob ist, das das Schreiben komplett auf Spanisch ist. So ganz ganz grob Reim ich mir den Tatvorwurf schon zusammen. Allerdings sind in dem Schreiben schon verstrichene Fristen(wurde gestern zugestell) benannt. Keine Ahnung was da steht.
Fragen : Ist es rechtlich zulässig, das Schreiben nur auf Spanisch zu schicken?
Falls sich da erhöhter Stress WG Fristen und so abzeichnet, was passiert wenn ich sage :" Goetz von Berlichingen" und nicht reagiere. War in Mietwagen. Muss ich dann emnaechst damit rechnen in Spanien direkt "verhaftet" zu werden oder wird nur das Auto auf die Liste gesetzt?
Wenn wer aus dem Forum da wt kennt:
.............
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
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  #2  
Alt 07.04.2016, 06:54
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Stehst du dazu, dass du evtl zu schnell unterwegs warst, oder passt der Vorwurf überhaupt nicht?
Falls ja, zahlen, dokumentieren, vergessen.

Torben
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  #3  
Alt 07.04.2016, 06:59
Meikel1969 Meikel1969 ist offline
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Wer den Arsch in der Hose hat zu schnell zu fahren, sollte auch den Arsch in der Hose haben zu zahlen.
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  #4  
Alt 07.04.2016, 07:08
Benutzerbild von derausdemnorden
derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
.......... zahlen, dokumentieren, vergessen.

Torben
Zitat:
Zitat von Meikel1969 Beitrag anzeigen
.........den Arsch in der Hose haben zu zahlen.

Oh was wurde ich letztens hier im Forum angemacht als ich genau diese, meine,
Meinung vertrat. Einziger Unterschied: Es ging um ein Speedticket in D
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #5  
Alt 07.04.2016, 07:12
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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Hi,
zahlen und fertig.
Ab 70€ werden deutsche Behörden das Geld eintreiben, kostet am Ende in etwa das doppelte
Das dauert, aber die Spanier kommen an ihr Geld, Holländische Behörden übrigens auch
Falls du in Zukunft in Spanien in eine Routinekontrolle kommen solltest verlangt man von dir eine Sicherheitsleistung, die fällt meist dreimal so hoch wie das ursprüngliche Bußgeld aus.
Gruß Udo
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  #6  
Alt 07.04.2016, 07:12
Benutzerbild von Fearless
Fearless Fearless ist offline
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Guten Morgen Schnellfahrer!
Wenn Du das gewesen bist würde ich bezahlen. Diese Sachen werden auch in Deutschland gnadenlos verfolgt.

"Portokasse" und gut ist.
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Stefan


Altersbedingt jetzt mit Stahl unterwegs!
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  #7  
Alt 07.04.2016, 07:16
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Oh was wurde ich letztens hier im Forum angemacht als ich genau diese, meine,
Meinung vertrat. Einziger Unterschied: Es ging um ein Speedticket in D
Von uns zitierten?
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  #8  
Alt 07.04.2016, 07:22
Benutzerbild von derausdemnorden
derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Von uns zitierten?
Oh nein, das nicht und sollte auch nicht so rüberkommen.
Das waren die bereiften Landstraßen Tiefflieger im Forum
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #9  
Alt 07.04.2016, 07:33
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joschka joschka ist offline
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Moinsen
Hab gestern nen Schreiben aus Spanien bekommen. Bin da wohl geblitzt worden. Soweit so schlecht. Das Prob ist, das das Schreiben komplett auf Spanisch ist. So ganz ganz grob Reim ich mir den Tatvorwurf schon zusammen. Allerdings sind in dem Schreiben schon verstrichene Fristen(wurde gestern zugestell) benannt. Keine Ahnung was da steht.
Fragen : Ist es rechtlich zulässig, das Schreiben nur auf Spanisch zu schicken?
Falls sich da erhöhter Stress WG Fristen und so abzeichnet, was passiert wenn ich sage :" Goetz von Berlichingen" und nicht reagiere. War in Mietwagen. Muss ich dann emnaechst damit rechnen in Spanien direkt "verhaftet" zu werden oder wird nur das Auto auf die Liste gesetzt?
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ja ... wird eu-weit verfolgt ... keine Chance ... (im Uebrigen nicht erst ab 70 €....)
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Grüsse aus dem Süden!

Joschka
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  #10  
Alt 07.04.2016, 07:40
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Hi,
zahlen und fertig.
Ab 70€ werden deutsche Behörden das Geld eintreiben, kostet am Ende in etwa das doppelte
Das dauert, aber die Spanier kommen an ihr Geld, Holländische Behörden übrigens auch
Falls du in Zukunft in Spanien in eine Routinekontrolle kommen solltest verlangt man von dir eine Sicherheitsleistung, die fällt meist dreimal so hoch wie das ursprüngliche Bußgeld aus.
Gruß Udo
Sicheres Wissen aus spanien oder "nur" NL? - Nl schickt ubrigens in Deutsch, also kein Thema.
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  #11  
Alt 07.04.2016, 07:47
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Für die Moralisch Erhabenen und so .
Dann sagt mir doch mal: wer mir hier schreibt,
was ich zahlen soll
an wen und wohin?

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Dann dürft ihr mir gerne mit Arsch in Hose und so kommen.
Wir reden hier über (wahrscheinlich 50 €) was meit ihr denn wohl, was ich da fürn Aufriss für machen will?

Meine Frage bezieht sich darauf ob es rechtlich ok ist, wenn die Spanier einem Deutschen in Deutschland ein rechtsgültiges Schreiben (Verwaltungsakt?) in Spanisch schicken?
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  #12  
Alt 07.04.2016, 07:50
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Falls Du es grob übersetzt haben willst, schick es mir.
Kann aber ein bisschen dauern, weil ich heute den ganzen Tag unterwegs bin 😞

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Grüße aus dem wilden Süden
Pedro



Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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  #13  
Alt 07.04.2016, 07:51
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Falls Du es grob übersetzt haben willst, schick es mir.
Kann aber ein bisschen dauern, weil ich heute den ganzen Tag unterwegs bin 😞

Okay, Du warst schneller 😀
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Grüße aus dem wilden Süden
Pedro



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  #14  
Alt 07.04.2016, 07:55
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Shearline Shearline ist offline
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Du solltest zumindest das Recht haben, den Bescheid von einem beeideten Übersetzer auf Deutsch übersetzen zu lassen. Die (vorerst fiktiven) Kosten würde ich der Spanischen Behörde dann entsprechend gegenhalten. Ich bin sicher, die liegen weit über dem veranschlagten Bußgeld.
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Cheers, Ingo
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  #15  
Alt 07.04.2016, 08:00
ArminH ArminH ist offline
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Du mußt 100 Euro bezahlen, am einfachsten online unter der Adresse auf der Rückseite. 50 Euro wären es gewesen wenn Du innerhalb von 20 Tagen gezahlt hättest.

https://multestransit.gencat.cat/sct...t-locale=en_GB

Armin
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  #16  
Alt 07.04.2016, 08:00
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da gibts keinen Paragrafen fuer ... sowas wird (wenn mans denn anfechtet) im Zweifel irgendwann die Rechtsprechung entscheiden muessen ...

ich selbst kenne diese Praxis genauso aus anderen EU Laendern und wuerde das erstmal so einstufen dass die jeweilige Amtssprache des "Tatortes" erstmal einfach maßgeblich ist...

Wenn die Sache tatsaechlich und offiziell ist (davon geh ich jetzt mal wegen dem Foto aus) und Du es dennoch "aussitzt" ... und allein darauf bezog sich meine Antwort ... wird jedenfalls sicher reagiert (dann kommen allerdings irgendwann die hiesigen offiziellen Stellen auf dich zu ... und die sprechen dann jedenfalls wieder deutsch mit Dir .... immerhin .... ironiemodus .... )

aus dem Rest halt ich mich raus ... is Ansichtssache ... bin auch oft a bissl zu schnell ...
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Grüsse aus dem Süden!

Joschka
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  #17  
Alt 07.04.2016, 08:02
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Ich meine mich daran erinnern zu können, dass solche Vorderungen nur von eine offiziellen staatlichen Stelle an Bürder eines anderen Staate angemeldet und vollstreckt werden kann.

Soll heißen, dass keine Stadt oder Inkassobüro Vorderungen und Anträge zur Vollstreckung stellen kann, sondern nur das zuständige Ministerium des Landes in dem das Verkehrsvergehen begangen worden ist.

Wobei das nur gefähliches Halbwissen ist
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Grüße Richard
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  #18  
Alt 07.04.2016, 08:02
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Du hast am 29.12.15 gegen 23:54 die Geschwindigkeit von 120 km/h um 28,4 km/h überschritten.
Kostet normalerweise 100,-€ aber wenn du bis zum 27.04.16 bezahlst, gibt es 50% Rabatt, also 50,- € zu zahlen.

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Grüße aus dem wilden Süden
Pedro



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  #19  
Alt 07.04.2016, 08:18
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Du hast am 29.12.15 gegen 23:54 die Geschwindigkeit von 120 km/h um 28,4 km/h überschritten.
Kostet normalerweise 100,-€ aber wenn du bis zum 27.04.16 bezahlst, gibt es 50% Rabatt, also 50,- € zu zahlen.

OT: Das glaub ich übrigens auch nicht. Hieße ich bin mit dem kleinem Seat Anfang Januar um Mitternacht auf ner spanischen Landstrasse 150km gefahren sein soll-nie im Leben, - aber egal.
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  #20  
Alt 07.04.2016, 08:19
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Zitat:
Zitat von floka.floka Beitrag anzeigen
Ich meine mich daran erinnern zu können, dass solche Vorderungen nur von eine offiziellen staatlichen Stelle an Bürder eines anderen Staate angemeldet und vollstreckt werden kann.

Soll heißen, dass keine Stadt oder Inkassobüro Vorderungen und Anträge zur Vollstreckung stellen kann, sondern nur das zuständige Ministerium des Landes in dem das Verkehrsvergehen begangen worden ist.

Wobei das nur gefähliches Halbwissen ist
Ah stimmt, da war doch hier diese Kroatien Parkknllengeschichte, danke
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  #21  
Alt 07.04.2016, 08:24
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
OT: Das glaub ich übrigens auch nicht. Hieße ich bin mit dem kleinem Seat Anfang Januar um Mitternacht auf ner spanischen Landstrasse 150km gefahren sein soll-nie im Leben, - aber egal.
Dann wäre ich mit der "Sache" schnell fertig. Schreib denen doch das Du nicht das Fahrzeug zur der Zeit angemietet hättest und zur Zeit der Tat im Bett lagst. Kann man(n) denn den Fahrer auf dem Foto erkennen?
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Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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  #22  
Alt 07.04.2016, 08:25
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
OT: Das glaub ich übrigens auch nicht. Hieße ich bin mit dem kleinem Seat Anfang Januar um Mitternacht auf ner spanischen Landstrasse 150km gefahren sein soll-nie im Leben, - aber egal.
Autobahn AP7 , km 337,04

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  #23  
Alt 07.04.2016, 08:31
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Um deine Zweifel zu prüfen könntest du eine Polizeidienststelle aufsuchen, vielleicht gibt es ja auch Kriminelle, die eine Abzocke versuchen.
Oder eine Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsangelegenheiten/Ausland.
Dass du nicht weißt wohin mit dem Bußgeld konnte keiner wissen, als du mit der Frage hier den Strang eröffnet hast.
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  #24  
Alt 07.04.2016, 08:41
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Zitat:
Zitat von klaus51 Beitrag anzeigen
Dann wäre ich mit der "Sache" schnell fertig. Schreib denen doch das Du nicht das Fahrzeug zur der Zeit angemietet hättest und zur Zeit der Tat im Bett lagst. Kann man(n) denn den Fahrer auf dem Foto erkennen?
Na ja, war schon in Spanien mit Mietwagen unterwegs, aber grade mal google Maps bemüht. Da war ich nicht. Heißt die Mietwagenfirma hat die falschen Daten rausgegeben.
Gähn immer ich: vertrag raussuchen Korrespondenz mit der Firma evt Verwaltung, nörgel mecker....
oder 50 € zahlen und ruhe haben?
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  #25  
Alt 07.04.2016, 08:45
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Mir ginge es da ums Prinzip, war ich es dann Zahl ich, war ich es nicht dann gibt es auch keinen €. Egal ob 10 oder 50€
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Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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