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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 26.06.2006, 16:38
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Zitat:
Zitat von Merlin Magic
Zitat:
Zitat von Belem
Wenn ich bei einer Kontrolle kein Paddel vorweisen kann, verstoße ich
nicht gegen eine gesetzliche Bestimmung und kann infolgedessen auch
nicht mit einem Bußgeld belegt werden.
Und wieso steht dann in meiner Zulassungsurkunde drin das ich welche mithaben muß? Ist das bei uns Ösi anders?
Ihr seit halt strenger
Ihr bezahlt ja auch noch Luxussteuer
Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #27  
Alt 26.06.2006, 18:04
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Zitat:
Zitat von Belem
Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Kannst du mir mal sagen, wo das steht
Es gibt beim Sportbootführerschein Binnen folgende Prüfungsfrage:

205.
Weshalb sollten Sie auf einem kleinen Boot unbedingt ein Paddel mitführen?
Modellantwort: Damit im Notfall das Fahrwasser freigemacht werden kann.
......
Ich hab jetzt mal nachgesehen. Frage 317 (See): Was gehört zur Mindestausrüstung für die Sicherheit des Fahrzeugs und der an Bord befindlichen Personen? (Nenne sie mindestens 8 Gegenstände)

Musterantwort: 1. Ohnmachtssichere Rettungsweste ...
....
....
....
8. Riemen oder Paddel, Bootshaken
....
....
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  #28  
Alt 26.06.2006, 18:25
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Tja Wolf - da stehen wir aber wieder vor unserem Ausgangsproblem : Es ist nicht ersichtlich, ob es eine Empfehlung oder eine Vorschrift ist.

Wie gesagt :

Zitat:
Laut dem Leitfaden "Sicherheit auf See" vom Bundesverkehrsministerium können je nach Gebiet "Positionslaternen, Sprechfunkanlagen, Signalgeräte und Schallsignalgeräte" vorgeschrieben sein.
Feuerlöscher, Rettungsring, Rettungsweste und viele andere wichtige Sachen sind jedoch NUR EMPFOHLEN !
Darum verstehe ich das mit dem Bußgeld nicht !
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #29  
Alt 26.06.2006, 18:28
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Zitat:
Zitat von Fletcher-Matze
Hat jemand eine Ahnung,was es kostet wenn man auf der Elbe z.B. ohne Rettungswesten erwischt wird,bei einer Polizeikontrolle?
Zitat:
Zitat von Belem
....................
Wenn ich bei einer Kontrolle kein Paddel vorweisen kann, verstoße ich
nicht gegen eine gesetzliche Bestimmung und kann infolgedessen auch
nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Das entspringt einem rechtsstaat-
lichen Grundsatz, wonach es keine Strafe ohne ein hinreichend konkretes
gesetzliches Verbot geben kann.
.................
Wolfileini ,
Fakt ist aber, wenn es keine GESETZLICHE BESTIMMUNG gibt,
dass ich Rettungswesten, Paddeln, Klopapier etc. mitführen muss,
nach welcher RECHTSVORSCHRIFT soll ich bestraft werden
Was man mitnehmen sollte, das steht doch auf einen anderen Blatt Papier

Das man mir aber im Schadensfall ans Leder kann,
falls ich die EMPFOHLENEN SICHERHEITSMITTELN
nicht am Bord habe,
da drüber muss ich mir im klaren sein

Gruß
UWE
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  #30  
Alt 26.06.2006, 20:01
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Thorsten und Uwe, ihr habt beide natürlich recht.

Fakt in meinem Kopf war, daß ich glaubte daß dies in irgendeinem Gesetz steht, da es bei den Prüfungsfragen so wie oben zitiert gefragt wurde.

Scheint so, als müßte ich die Fakten in meinem Kopf ändern.
Leider ist oft nicht genau ersichtlich, was von den Prüfungsfragen nun Gesetz ist und was "nur" zur Sorgfaltspflicht gehört.
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  #31  
Alt 27.06.2006, 00:23
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@xtw @ belem:

wenn ich das hier alles so lese, wundert mich das auch, das die von uns nen Bußgeld wg. mangelnder Sicherheitsausrüstung haben wollten

Es ist uns aber am letzten WE so ergangen wie ich es geschrieben habe...

Kein Seemannsgarn!

Ich hoff mal, das Nachbar den Beleg mit dem Paragraphen aufgehoben hat...

Stell den garantiert hier ein... vielleicht kommt dann Licht ins dunkle

Gruß Thomas
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  #32  
Alt 27.06.2006, 06:19
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Fomi
wenn ich das hier alles so lese, wundert mich das auch, das die von uns nen Bußgeld wg. mangelnder Sicherheitsausrüstung haben wollten
Auf welchem Gewässer war das denn eigentlich? Nicht dass es irgendwelche
landesrechtlichen Vorschriften gibt wie bei der Führerscheinpflicht in Berlin
und Sachsen.

Belem
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  #33  
Alt 27.06.2006, 11:55
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Zitat:
Zitat von Fomi
@xtw @ belem:

wenn ich das hier alles so lese, wundert mich das auch, das die von uns nen Bußgeld wg. mangelnder Sicherheitsausrüstung haben wollten

Es ist uns aber am letzten WE so ergangen wie ich es geschrieben habe...

Kein Seemannsgarn!

Ich hoff mal, das Nachbar den Beleg mit dem Paragraphen aufgehoben hat...

Stell den garantiert hier ein... vielleicht kommt dann Licht ins dunkle

Gruß Thomas
Vielleicht war es nur Beamtenwillkür? Könnte vielleicht ne prima Dienstaufsichtsbeschwerde abgeben.
Mir ging es mal ähnlich, hatte mal in Potsdam an nem kleinen Steg festgemacht, um oben im Kaffe was zu holen. Wir haben die ganze Zeit das Boot im Auge gehabt- aber leider das Anlegen verboten Schild übersehen. Als wir nach 10 Minuten wieder unten waren, umkreiste uns nach dem Ablegen die WaPo und behauptete, wir hätten mit unserem Kahn die "Weiße Flotte" am Anlegen gehindert. Wieso haben wir das nur nicht mitbekommen ? Jedenfalls haben wir kleinlaut die geforderten 40 € aus 2 Portemonais zusammengekratzt und gegen nen Handwisch von der Polente eingetauscht.
Sei dem Vorfall vor einigen Jahren hab ich mir vorgenommen, mir immer den Bescheid zuschicken zu lassen. Bis jetzt ist aber nix mehr passiert.

Grüße
Markus
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