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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Strafe bei nicht vorhandener Sicherheitsausrüstung?
Hat jemand eine Ahnung,was es kostet wenn man auf der Elbe z.B. ohne Rettungswesten erwischt wird,bei einer Polizeikontrolle?
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Gruß,Matze |
#2
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hey matze
was es kostet keine ahnung...aber ich schätze mal wenn du mit deiner mietze oder so fährst und kein kind an board ist glaub ich mal das ein guter cop nur eine verwahrnung ausspricht... aber es ist ja nich nur die weste....man braucht ja auf wasser auch einen feuerlöscher!! Gruß Mucke
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Semper Fidelis |
#3
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Moin,grüß Dich!Ja,Feuerlöscher hab ich unter mein Sitz montiert,den hab ich also schonmal Nur keine Westen.Ich wollte diese Woche mal mit meiner lütten auf die Elbe...Endlich mal ausfahren den Ofen,ist auf der Ostsee kaum möglich.
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Gruß,Matze |
#4
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ach darum gehts...
wo kann man den in deutschland seine kiste ausfahren nach beliebn??? also ne weste für 15 euro müsstest doch in jedem schop bekommen...ist doch nich allzu teuer son bilig ding... Gruß Mucke
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Semper Fidelis |
#5
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Hi Matze,
ich wurde letztens auf der Elbe kontrolliert. Nach einem Feuerlöscher wurde nicht gefragt. Nach Rettungswesten wurde indirekt gefragt ("Welche Rettungsmittel haben Sie dabei?"), ich hatte gerade an diesem Tag keine dabei. Sie haben mir geglaubt, dass die Westen auf dem Steg im Hafen liegen (war tatsächlich so). Wenn du als Bootsfahrer einen vernünftigen Eindruck machst und alle Papiere dabei hast, dann wird mit so etwas anders umgegangen, als wenn ein Mensch mit auffälligerem Verhalten kontrolliert wird. Gruß, Lars
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Good Day To Be Alive, Sir |
#6
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Moin Matze,
wurden letztes WE von der Waschupo gestoppt und nach Sicherheitsausrüstung (insbersondere einem Rettungsring ) gefragt. Natürlich nichts dabei... Macht lt. Aussage des Wachtmeisters normal 35,00 €, aber da es ja ein schöner Samstag bleiben sollte (meinte der "witzige" Beamte), mussten wir nur nen zehner abdrücken und haben noch ne Broschüre "gratis" dazu bekommen wo alles aufgezählt ist was man dabei haben sollte. Blos wenn ich das alles mitführe, wo sitze ich dann Gruß Thomas |
#7
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DAS wundert mich !
Laut dem Leitfaden "Sicherheit auf See" vom Bundesverkehrsministerium können je nach Gebit "Positionslaternen, Sprechfunkanlagen, Signalgeräte und Schallsignalgeräte" vorgeschrieben sein. Feuerlöscher, Rettungsring, Rettungsweste und viele andere wichtige Sachen sind jedoch NUR EMPFOHLEN ! Wieso gibt es ein Bußgeld, wenn die Sachen garnicht vorgeschrieben sind ???? Welcher Grund steht auf der Quittung ?! |
#8
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@ xtw
Die haben da nen Paragraphen draufgeschrieben (war ne ganz normale Abreissquittung). Um zu sagen welcher es war, muss ich bis nächstes WE warten, da die Quittung auf dem Boot meines Gartennachbars ist und ich dieses WE nicht in Berlin beim Boot bin Werde berichten und nen Pic einstellen! Gruß Thomas PS: eigentlich hast ja Recht, wenn ich so drüber nachdenke, hab auch noch nicht gehört das man die Sicherheitsausrüstung UNBEDINGT an Bord haben muss |
#9
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Zitat:
In meinen Zulassungspapieren steht abgesehen von 1 Schwimmweste pro Person an Bord und den 2 Feuerlöschern noch so perverse Dinge wie Paddel, Ankergrgewicht und sogar länge und dicke der Ankerkette und Ankerleine |
#10
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Wenn der Gashebel kaputt währ, währen 200 Euronen auch nicht zuviel den braucht man ja
Wie fährt Ihr nur durch die Gegend
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Grüße Gerhard |
#11
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@ gerd5:
wie fahrt Ihr nur durch die Gegend? Ich selbst habe Feuerlöscher, Rettungswesten, Paddel, Verbandskasten etc. an Bord da ich genügend Platz habe! Leider liegt mein Boot z.Zt. in der Werft auf dem trockenem (siehe Restauration Bayliner 1952 cc fast abgeschlossen), daher bin ich bei meinem Nachbarn mitgefahren um wenigstens den Sommer ein bissel auf dem Wasser zu genießen Der hat halt ne kleine Fletcher Arrowsport die hauptsächlich aus 2 Back to Back Sitzen + Motor besteht... Daher wenig Platz für ewig viele Rettungsmittel... Um auf Dein posting zurückzukommen, darf ich wie fahrt Ihr nur durch die Gegendso interprätieren, dass Du dir nen Beiboot oder ähnliches hinten an ein Sportboot bindest um Alle empfohlenen Rettungsmittel mitzunehmen (wohlgemerkt Berliner Gewässer, nur Kanäle + kleine Seen)??? Gruß Thomas |
#12
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Hallo,
diese Diskussion verstehe ich nicht. In den Prüfungsfragen zu den Scheinen ist doch aufgeführt, was an Sicherheitsausrüstung an Bord sein muss. Ob dann Rettungswesten angelegt sein müssen oder nicht, kommt auf das Boot an ebenso, ob der Bootsschlüssel am Handgelenk sein muß für Notstop, worauf die Niederländer großen Wert legen. Nicht fragen, was die Strafe kostet, sondern für die möglichen Strafgelder die Sicherheitsausrüstung kaufen. Gruß vom Rhein Hartmut
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann. |
#13
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Zitat:
bei euch auf dem rhein könnt ich solche reaktionen von der WSP verstehn... aber bei uns auf der mecklemburgischen seenpladde ist dat höchste hier bei mir auf den umliegenden 20 seen 25 kmh... klar kommts auf boot an,aber das sollte jeder selbst entscheiden... sträflich finde ich,egal ob motor oder paddelboot,wenn kleine kinder ohne weste drinnensitzen...!!!!!!!!!!!! Gruß Mucke
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Semper Fidelis |
#14
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Ich danke Euch jetzt schon für die Antworten! PS:Kleine Kinder haben bei mir nichts verloren.Hab mal die Kiddis meines Nachbaren mitgenommen,ist mir trotz Weste und angepasster Fahrweise zu heiss das Thema!Was andere machen juckt mich nicht,die müssen die Verantwortung am Ende tragen.
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Gruß,Matze |
#15
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@RTL:
Ich glaube , dass es schon fast unmöglich ist . mit nem 225er AB einen vernünftigen Eindruck zu machen @Fletcher-Matze: Du hast PN! mfG Andi
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#16
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Zitat:
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#17
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Zitat:
Zitat:
Regel 33 b) KVR, wonach eine zugelassene Schiffspfeife oder - bei weni- ger al 12 m Länge - ein anderes Gerät zur Abgabe eines kräftigen Schall- signals mitzuführen ist. Selbst für Positionslichter gibt es keine zwingende Mitführungspflicht. Anders wäre z.B. Regel 20 c) Die in diesen Regeln vorgeschriebenen Lichter müssen, wenn sie mitgeführt werden, bei ver- minderter Sicht ... nicht zu verstehen. Gerät man mit seinem Fahrzeug allerdings in eine Situation, in der man Lichter setzen muss, z.B. bei Nebel, oder benötigt man Ankerball oder Motorkegel, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, wenn man das nicht tun kann. Ansonsten sind das alles Empfehlungen, denen man folgen kann oder auch nicht. Tut man das nicht, kann man nur dann bestraft werden, wenn etwas passiert. Es gibt in Deutschland, anders als in Frankreich oder Italien, kei- ne allgemeine Ausrüstungspflicht für privat genutzte Sportboote. (Für ver- charterte Sportboote gibt es hingegen solche Vorschriften.) Zitat:
werden aufgrund der Verletzung einer konkreten gesetzlichen Vorschrift. Belem |
#18
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Hallo alle
für mich stellt sich in punkto Rettungsmittel/Schwimmwesten nicht die Frage wie teuer ein eventuelles Bußgeld wäre wenn ich sie nicht an Bord mitführe sondern wie gehe ich mit meinem Gewissen um wenn jemand durch meine Schuld vielleicht sein Leben verliert ! Gruß aus Ulm Claus
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Gruß aus Ulm Claus |
#19
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Zitat:
aber wir sollten uns hier im nicht mehr "VORSCHRIFTEN" machen, als wie die, die vom Gesetzgeber vorgegeben werden!!! Das man sich an EMPFEHLUNGEN halten sollte, steht ausser Frage, aber hier über Gesetze schreiben, die es nicht gibt (in Deutschland) sollte man vermeiden, verwirrt doch nur gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#20
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Zitat:
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#21
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Zitat:
evtl. ein § oder was Amtliches ein wissbegieriger UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#22
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Ne Uwe, kann ich nicht. Aber meiner Erinnerung nach war es Prüfungsbestandteil. Die Frage lautete in etwa, "welche Sicherheitsausrüstung ist vorgeschrieben?" Da waren auch noch 2 rote Fahnen und vieles mehr aufgeführt.
Da ich solche Dinge nach Bedarf und Sinnhaftigkeit auslege, werde ich auch nicht nachrecherchieren. Meine Westen sind auch nicht ohnmachtssicher. Zumindest nicht die, die ich im Fall des Falles trage. |
#23
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In unserem Verein gab es auch mal die Meinung, die "Entenpolizei" würde verstärkt das Vorhandensein von Ausrüstungsgegenständen prüfen und Bussgelder verhängen, wenn z.B. der Rettungsring fehlt. Ich hatte daraufhin mal bei ELWIS angefragt, wo geschrieben steht, welche Ausrüstung auf Sportbooten vorhanden sein muss und im September 2005 folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr ..., sie haben in soweit recht, dass die Untersuchungsordnungen (BinSchUO / RheinSchUO) nicht auf Sportfahrzeuge unter 20 m Lange oder Volumen > 110 m³ angewendet werden müssen. Dennoch können die einschlägigen §§ (§ 4a BinSchUO/ Kapitel 21 RheinSchUO) auf freiwilliger Basis auch auf kleinere Sportfahrzeuge Anwendung finden, sofern sie nicht den Regeln der Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Rates unterliegen. Da es sich vorstehend überwiegend um Bauvorschriften handelt, die bei in Verkehr gebrachten / zu bringenden Sportfahrzeugen vom Hersteller / Importeur beachtet werden müssen, liegt die Ausrüstung (wegen fehlender Rechtsvorschriften) im Ermessen des Fahrzeughalters bzw. Fahrzeugführers. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat in Zusammenarbeit mit den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen den -Leitfaden für Wassersportler "Sicherheit auf dem Wasser"- erausgegeben. Auf den Seiten 9 - 11 wurden die Empfehlungen zur Mindestausrüstung von Sportfahrzeugen niedergeschrieben. Die Mindestausrüstung ist nach Fahrgebieten gegliedert. Den Leitfaden finden Sie im Internet unter www.elwis.de/Freizeitscshifffahrt/Leitfaden für Wassersportler "Sicherheit auf dem Wasser"/Download starten (PDF-Datei 5.072 kB). Weitere Empfehlungen zur Ausrüstung von Sportfahrzeugen können Sie auf den Internetseiten des DMYV, DSV und ADAC finden. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich wieder an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kurt Hillesheim Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest Brucknerstrasse 2 55127 Mainz Tel.: 06131/979 357 Fax: 06131/979 159 Kom-Netz: 9500/357 E-Mail K.Hillesheim@wsd-sw.wsv.de Wer Interesse hat, kann die Original E-Mail gerne weitergeleitet bekommen. Also ganz eindeutig: Es gibt keine Ausrüstungspflicht für Sportboote, da in D die Rechtsvorschriften (hierzu) fehlen. Also gilt auch hier: Vor Inbetriebnahme des Sportbootes Gehirn einschalten. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#24
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Zitat:
205. Weshalb sollten Sie auf einem kleinen Boot unbedingt ein Paddel mitführen? Modellantwort: Damit im Notfall das Fahrwasser freigemacht werden kann. An diesem Beispiel kann man die Problematik vielleicht deutlich machen: Wenn ich bei einer Kontrolle kein Paddel vorweisen kann, verstoße ich nicht gegen eine gesetzliche Bestimmung und kann infolgedessen auch nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Das entspringt einem rechtsstaat- lichen Grundsatz, wonach es keine Strafe ohne ein hinreichend konkretes gesetzliches Verbot geben kann. Andererseits gibt es aber in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung einen § 1.04, der besagt: Über diese Verordnung hinaus hat jeder Verkehrsteilnehmer auf Binnen- schiffahrtsstraßen alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, welche die all- gemeine Sorgfaltspflicht und die Übung der Schiffahrt gebieten, um insbesondere a) die Gefährdung von Menschenleben, b) die Beschädigung anderer Fahrzeuge oder Schwimmkörper, der Ufer, der Regelungsbauwerke sowie von Anlagen jeder Art in der Wasserstraße oder an ihren Ufern, c) die Behinderung der Schiffahrt zu vermeiden ... Wenn nun jemand bei Flaute oder weil sein Motor ausgefallen ist, mit sei- nem kleinen Boot mitten im Fahrwasser liegenbleibt, mangels Paddel nicht mehr wegkommt und dadurch ein anderes Schiff behindert, dann kann er sehr wohl bestraft werden. In § 4 der Verordnung zur Einführung der Binnen- schiffahrtsstraßen-Ordnung heißt es nämlich: (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Abs. 1 des Binnenschiffahrtsaufgaben- gesetzes handelt, wer gegen eine Vorschrift der Binnenschiffahrtsstraßen- Ordnung verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig [...] 4. entgegen § 1.04 Buchstabe a bis c die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen nicht trifft und dadurch das Leben eines anderen gefährdet, ein Fahrzeug, einen Schwimmkörper, das Ufer, ein Regelungsbauwerk oder eine dort genannte Anlage beschädigt oder die Schiffahrt behindert,... Mit anderen Worten: Wenn das Fehlen von Ausrüstungsgegeständen, die ein verantwortungsvoller Skipper an Bord hätte, konkret dazu führt, dass es zu zu einem Verstoß z.B. gegen die Binnenschifffahrtsstraßenordnung kommt, kann es ein Bußgeld geben, aber nicht im Vorfeld bei einer Rou- tinekontrolle durch die Wasserschutzpolizei. Belem |
#25
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