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  #26  
Alt 25.07.2016, 08:36
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HOMEOFFICE HOMEOFFICE ist offline
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Moin

Ich würde gerne mal die sich abzeichnende Gesetzestext- / Funkscheinpflicht- / Vorschriften und Regelungsdiskussion verlassen und hätte da mal eine simple Frage in die Runde:

Wie oft (in den letzten 5 Jahren oder Überhaupt) seit Ihr mit einem Verdränger (also ausserhalb des Geschwindigkeitsfokus der Rennleitung) überhaupt angehalten/kontrolliert worden? Und wie oft war die Funke / der Funkschein dabei ein Thema.
Wenn möglich würden mich hier insbesondere die Erfahrungen aus den Niederlanden interessieren.

Danke und Gruß, Peter
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  #27  
Alt 25.07.2016, 08:39
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von HOMEOFFICE Beitrag anzeigen
Moin

Ich würde gerne mal die sich abzeichnende Gesetzestext- / Funkscheinpflicht- / Vorschriften und Regelungsdiskussion verlassen und hätte da mal eine simple Frage in die Runde:

Wie oft (in den letzten 5 Jahren oder Überhaupt) seit Ihr mit einem Verdränger (also ausserhalb des Geschwindigkeitsfokus der Rennleitung) überhaupt angehalten/kontrolliert worden? Und wie oft war die Funke / der Funkschein dabei ein Thema.
Wenn möglich würden mich hier insbesondere die Erfahrungen aus den Niederlanden interessieren.

Danke und Gruß, Peter
Da dies nicht nur Gleiter Betrifft.

Ich wurde in 13 Jahren Bootfahren weder Kontrolliert noch angehalten.
Nur einmal durch Handzeichen zum Langsam fahren an einem Schwimmbagger aufgefordert. Ich hatte schon langsamer gemacht aber wohl nicht genug.
Die waren aber schnell mit einem anderen Boot beschäftigt das an mir in voller Gleitfahrt überholt hat.
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Gruß Volker
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  #28  
Alt 25.07.2016, 08:44
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Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
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Zitat:
Zitat von HOMEOFFICE Beitrag anzeigen
Moin
...
Wie oft (in den letzten 5 Jahren oder Überhaupt) seit Ihr mit einem Verdränger (also ausserhalb des Geschwindigkeitsfokus der Rennleitung) überhaupt angehalten/kontrolliert worden? Und wie oft war die Funke / der Funkschein dabei ein Thema.
Wenn möglich würden mich hier insbesondere die Erfahrungen aus den Niederlanden interessieren.

Danke und Gruß, Peter
Vor wenigen Wochen, als ich zusammen mit der Waschpo in der Schleuse Heilbronn war, wurde der ganze Kram kontrolliert, also auch Funkzeugnis und Frequenzzuteilungsurkunde.
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Grüße, Andreas
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  #29  
Alt 25.07.2016, 08:47
Oyster70 Oyster70 ist offline
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Genauso wie bei Billi. Hat sich in den letzten 20 Jahren kein Schwein drum geschert.
Ich denke wenn Du nicht andersweitig auffällst, wie zum Bsp. Vollgas durch die 10KM/H Zone, will kein Schwein was von Dir.
Zumindest gilt das für uns hier am Rhein. Da hat die Wapo genug ernsthaftes zu tun und muß sich keine Beschäftigung suchen.
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LG
Frank
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  #30  
Alt 25.07.2016, 12:06
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Einen Grund brauchts wohl dafür nicht, ich bin in letzter Zeit alleine in den Oranienburger Gewässern 2x kontrolliert worden, jeweils ohne Anlass und ohne Beanstandungen.
Gruß Manfred
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  #31  
Alt 25.07.2016, 12:10
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billi billi ist offline
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Wurde ja in der Fachzeitschriften angekündigt das im Osten aufgrund der steigenden Verkehrsdichte auch die Zahl deer Kontrollen erhöht wird.

also nicht wundern.
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Gruß Volker
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  #32  
Alt 25.07.2016, 12:11
Ka-Li Ka-Li ist offline
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Ich habe vor Beantragung der Zuteilungsurkunde für unser 6m Boot bei der WSP Duisburg angerufen und nachgefragt, ob meine Frau, auch ohne mich an Bord, fahren darf.

Der Beamte versicherte mir "Ach, damit haben wir kein Problem, einfach das Gerät auf CH10 einschalten und nicht senden"

Wenn die Gute jetzt verknackt wird, hab ich echten Stress daheim...
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Viele Grüße,
Chris


... und wenn einer fragt, sage ich "Wir schnitzen Präsidentenköpfe aus Treibholz"
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  #33  
Alt 25.07.2016, 12:14
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Zitat:
Zitat von Ka-Li Beitrag anzeigen
Ich habe vor Beantragung der Zuteilungsurkunde für unser 6m Boot bei der WSP Duisburg angerufen und nachgefragt, ob meine Frau, auch ohne mich an Bord, fahren darf.

Der Beamte versicherte mir "Ach, damit haben wir kein Problem, einfach das Gerät auf CH10 einschalten und nicht senden"

Wenn die Gute jetzt verknackt wird, hab ich echten Stress daheim...
Naja Telefonische Auskünfte sind immer mit Vorsicht zu genießen. Dies würde ich mir schriftlich bestätigen lassen.
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Gruß Volker
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  #34  
Alt 25.07.2016, 12:18
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floka.floka floka.floka ist gerade online
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Zitat:
Zitat von HOMEOFFICE Beitrag anzeigen
Moin

Ich würde gerne mal die sich abzeichnende Gesetzestext- / Funkscheinpflicht- / Vorschriften und Regelungsdiskussion verlassen und hätte da mal eine simple Frage in die Runde:

Wie oft (in den letzten 5 Jahren oder Überhaupt) seit Ihr mit einem Verdränger (also ausserhalb des Geschwindigkeitsfokus der Rennleitung) überhaupt angehalten/kontrolliert worden? Und wie oft war die Funke / der Funkschein dabei ein Thema.
Wenn möglich würden mich hier insbesondere die Erfahrungen aus den Niederlanden interessieren.

Danke und Gruß, Peter
Ich bin in all den Jahren, ich chartere regelmäßig seit 1992, nicht ein einziges Mal kontrolliert worden, egal ob ich in Irland, Deutschland oder den Niederlanden unterwegs war und nicht immer sieht man einem Charterschiff an, dass es kein Privatboot ist.
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Grüße Richard
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  #35  
Alt 25.07.2016, 12:28
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Es gibt keine Frequenzzuteilung mehr
Durch die Zuteilung ist das Schiff ein freiwillig mit Funk ausgerüstet Fahrzeug und somit abhörpflichtig.
Dies ist unabhängig davon ob das Funkgerät ein oder ausgebaut ist.
Ich könnte mit vorstellen, dass Dir schon klar war, dass ich mich auf eine Nummernzuteilungen für See- bzw. Schiffsfunkstellen nach § 66 Telekommunikationsgesetz (früher "Frequenzzuteilung" genannt, heute SHIP STATION LICENCE) bezog.

Aus der SHIP STATION LICENCE folgt keine Abhörpflicht. Es heißt in §4.05 Nr. 4 BinSchStrO: "Jedes mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstete Fahrzeug muss (.. unter bestimmten Bedingungen seinen Funk benutzen ..)" - wohlgemerkt "ausgerüstete Fahrzeug".

Wer Funk an Bord hat, braucht eine SHIP STATION LICENCE der Bundesnetzagentur. Andersrum gilt das aber nicht.
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Beste Grüße

John
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  #36  
Alt 25.07.2016, 12:48
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pelikan104 pelikan104 ist offline
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Zitat:
Zitat von bootmichl Beitrag anzeigen
... ich zitiere mal aus dem Gesetzestext:

Funkzeugnisse sind ein wichtiges Thema in der Sportschiffahrt, denn im August 2005 trat die "Zwölfte Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften" in Kraft. Unter anderem enthält die Verordnung auch Änderungen zur Sportseeschiffer-scheinverordnung, wie z. B. einen neuen Absatz 7 (Auszug):

"(7) Führer von Sportfahrzeugen müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs nachweisen. Als Befähigungsnachweis gelten LRC, SRC, oder ein anderes nach § 13 Abs. 4a in Verbindung mit Anlage 3 der Schiffssicherheitsverordnung anerkanntes und gültiges Seefunkzeugnis."

Funkzeugnis für Schiffsführer vorgeschrieben
Das heißt im Klartext: ist eine Yacht mit einer UKW-Anlage ausgerüstet, so muss der Schiffsführer das SRC (Short Range Certificate) besitzen. Ist die Yacht mit einer Grenzwellen, Kurzwellen oder Satellitenanlageausgerüstet, so muss der Schiffsführer das LRC (Long Range Certificate) besitzen. Es reicht also künftig nicht mehr aus, wenn lediglich ein Crewmitglied im Besitz eines Funkzeugnisses ist, sondern der Schiffsführer selbst muss zwingend im Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses sein. Skipper ohne gültiges Funkzeugnis, die eine mit einer funktechnischen Anlage ausgerüstete Yacht führen, verstoßen somit gegen die SportSeeSchV.


....Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen teilnehmen zu können. Nach Übergang der Prüfungshoheit auf die Verbände ist dieses Zeugnis der Nachfolger des UKW-Sprechfunkzeugnisses. Zum Benutzen einer Schiffsfunkstelle benötigen Sie ein UKW-Gerät mit ATIS-Modul (Automatic Transmitter Identification System).
Das UBI gilt für den Binnensprechfunk auf den Binnenwasserstraßen. Ist eine UKW-Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord, muss der Fahrzeugführer oder ein Mitglied der Besatzung zum Bedienen der Sprechfunkanlage im Besitz des UBI sein. Zusätzlich berechtigt es in den Zonen 1 und 2 zur Teilnahme am UKW-Seefunk. Das UBI ist international und unbefristet gültig


Viele Grüße aus der Hansestadt Stade
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Gruß aus der Hansestadt Stade
Uwe
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  #37  
Alt 25.07.2016, 13:18
RING18 RING18 ist offline
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Und wegen dieser schwachsinnigen Regelung das es an sein MUSS wenn es verbaut ist mache ich keine Scheine und baue keins ein.

Mein Boot wird oft von Freunden oder meiner Freundin gefahren und ich bin nicht immer an Bord.

Finde es total unsinnig wenn ich freiwillig Funk einbaue das ich dann gezwungen werde ihn zu nutzen
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  #38  
Alt 25.07.2016, 13:25
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Chili Chili ist offline
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Zitat:
Zitat von RING18 Beitrag anzeigen
Finde es total unsinnig wenn ich freiwillig Funk einbaue das ich dann gezwungen werde ihn zu nutzen
Na noch unsinniger ist es, sich etwas einzubauen und dann nicht zu benutzen.
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  #39  
Alt 25.07.2016, 13:40
Benutzerbild von gbeck
gbeck gbeck ist offline
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Was macht ihr denn bei den fest verbauten Geräten, wenn das Ding einfach mal kaputt ist.....
Bleibt ihr dann wochenlang im Hafen, weil ja nicht betriebsbereut gefunkt werden kann.....

Als wir unser Schiffchen gekauft haben (mit Funk, aber ich ohne Schein), hat man mir nur gesagt, klemm die Kabel ab und gut ist's.

Und Nein, das hat man mir nicht schriftlich gegeben....
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Gruß - Georg
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  #40  
Alt 25.07.2016, 13:59
Matze66 Matze66 ist offline
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Das wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Ich denke gerade in der Freizeitschifffahrt ist der Funk ein zusätzliches Plus an Sicherheit. Dass die aktuellen Regelungen hierzu nicht wirklich der Praxis entsprechen sein mal dahin gestellt.

Ich fände es auch sinnvoll hier einmal eine Lockerung der Gesetze durchzuführen. Wenigstens ist jetzt die Nummernzuteilung (früher Frequenzzuteilung) jetzt schon einmal geräteunabhängig geworden, so dass man ein defektes Funkgerät auch einfach einmal ohne bürokratischen Aufwand ersetzen kann. Ob die Gebühren hierfür für die Freizeitkapitäne komplett erlassen werden könnten - für manche wäre es sicher ein Anreiz mehr ein Funkgerät an Bord zu haben. Anders herum hat mich meine Zuteilung jetzt gerade mal etwas über 50 EUR gekostet. Für den Betrag nehme ich jedes mal Benzin mit...

In dem Sinne wünsche ich allen ein frohes Surfen auf der (Steh-)Welle
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Gruß
Matthias

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  #41  
Alt 25.07.2016, 14:07
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Ich bin (mit einem Gleiter) vor ein paar Wochen auch zum ersten Mal in den letzten 5 Jahren kontrolliert worden. Den UBI wollten sie trotz deutlich sichtbarem Funkgerät aber nicht sehen.
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Viele Grüße
Gerhard

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  #42  
Alt 25.07.2016, 14:36
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Wahrscheinlich hast du ein vertrauenserweckendes Outfit !
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Gruß Fred
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  #43  
Alt 25.07.2016, 14:46
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Brille mit Sicherungsband ist immer vorhanden
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  #44  
Alt 25.07.2016, 15:06
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Zitat:
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Und wegen dieser schwachsinnigen Regelung das es an sein MUSS wenn es verbaut ist mache ich keine Scheine und baue keins ein.

Mein Boot wird oft von Freunden oder meiner Freundin gefahren und ich bin nicht immer an Bord.

Finde es total unsinnig wenn ich freiwillig Funk einbaue das ich dann gezwungen werde ihn zu nutzen
Bau Dir ein Black-Box-Gerät ein. Verwende eine absteckbare Antenne. Dann ist das Boot mit zwei Handgriffen (Bedienhörer abstecken und samt Antenne daheimlassen) funklos.
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Beste Grüße

John
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  #45  
Alt 25.07.2016, 16:59
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Hallo Kollegen

Ich kann da leider nicht mitreden (zuviel Fachchiesisch) habe da aber trotzdem eine Frage.

Beim Kauf meines Sportbootes war ein Funkgerät installiert. Es ist immer noch eingebaut aber zwischenzeitlich von der Stromversorgung getrennt. Also nicht betreibsbereit.

Wie verhält es sich denn jetzt? Eingebaut lassen und einen Funkschein machen oder das Gerät komplett ausbauen?
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Beste Grüße aus Hamburg
Tom
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  #46  
Alt 25.07.2016, 17:03
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Zitat:
Zitat von Gitano Beitrag anzeigen
Hallo Kollegen

Ich kann da leider nicht mitreden (zuviel Fachchiesisch) habe da aber trotzdem eine Frage.

Beim Kauf meines Sportbootes war ein Funkgerät installiert. Es ist immer noch eingebaut aber zwischenzeitlich von der Stromversorgung getrennt. Also nicht betreibsbereit.

Wie verhält es sich denn jetzt? Eingebaut lassen und einen Funkschein machen oder das Gerät komplett ausbauen?
ist es an- oder abgemeldet ?
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Gruß Volker
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  #47  
Alt 25.07.2016, 17:05
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ist es an- oder abgemeldet ?
Keine Ahnung. Darüber hat der Vorbesitzer mich nicht informiert. Er hat, soviel wie ich weis, in seinem Urlaub damit kommuniziert.
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  #48  
Alt 25.07.2016, 17:07
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Zitat:
Zitat von Gitano Beitrag anzeigen
Keine Ahnung. Darüber hat der Vorbesitzer mich nicht informiert. Er hat, soviel wie ich weis, in seinem Urlaub damit kommuniziert.

mmmh ganz schwierig. Theoretisch hätte dich der Vorbesitzer darüber informieren müssen.

THeoretisch musst du davon ausgehen, dass das Boot zugelasen ist und du somit eine Funkschein benötigst.
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  #49  
Alt 25.07.2016, 17:11
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Er hat doch das Ganze auf seinem Namen zugelassen. Das Boot wurde verkauft. Somit obliegt es doch mir, ob ich das Gerät nutze oder nicht. Es kann doch wohl keiner dazu gezwungen werden sich ein Boot zu kaufen, wo kein UKW-Gerät verbaut ist wenn kein Sprechfunkzeugniss vorhanden ist.
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  #50  
Alt 25.07.2016, 17:13
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So in etwa ist's bei mir auch gewesen, allerdings Vorbesitzer war ein Holländer und das Gerät ist nicht mehr zulassungsfähig (Shipmate 8300).
Ob der Vorbesitzer das irgendwo an- und/oder abgemeldet hat, keine Ahnung.
Daher einfach Kabel abgeklemmt und nach hause gefahren mit dem Dampfer.
Inzwischen ist es ausgebaut zuhause und wartet auf jemanden, der damit noch was anfangen kann....
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