boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 172
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 24.07.2016, 19:23
motordobi motordobi ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 28.11.2010
Ort: Rathenow
Beiträge: 198
Boot: Glastron Laraya
190 Danke in 107 Beiträgen
Standard Polizeikontrolle / Funkgerät

Hallo zusammen,
zur Info: ich wurde am Mittwoch von der Wapo Oranienburg kotrolliert und wurde dabei wegen der Funkantennen auch nach meinem Funkzeugniss gefragt.
Da kein Funkgerät eingebaut war hat sich das erledigt.
Heisst für mich eindeutig: wenn Funk an Bord darf das Boot nur von Schiffsführern mit Funkzeugnis gefürt werden.
Gruß Manfred
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #2  
Alt 24.07.2016, 19:37
Benutzerbild von ChrAK78
ChrAK78 ChrAK78 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.10.2014
Ort: nicht weit von der mittleren Spree
Beiträge: 1.490
Boot: Trainer III
1.945 Danke in 786 Beiträgen
Standard

Falsch!
Es muss eine Person mit Funkzeugnis an Bord sein, diese muss aber nicht der Schiffsführer selbst sein.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 24.07.2016, 19:39
Matze66 Matze66 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 09.08.2007
Ort: Roßdorf/Darmstadt
Beiträge: 1.540
Boot: Campion Monashee
769 Danke in 562 Beiträgen
Standard

Im groben gesagt: ja. Gibt Unterscheide zwischen See- und Binnen, aber wenn ein Funkgerät vorhanden ist, muss das auch eingeschaltet sein und jemand mit Schein an Bord bzw. der Fahrzeugführer sein.
__________________
Gruß
Matthias

Ich will auch eine Signatur!
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 24.07.2016, 19:40
Bootsfun Bootsfun ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 22.12.2012
Beiträge: 245
177 Danke in 112 Beiträgen
Standard

Jetzt stimmt es
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 24.07.2016, 19:46
Benutzerbild von ChrAK78
ChrAK78 ChrAK78 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.10.2014
Ort: nicht weit von der mittleren Spree
Beiträge: 1.490
Boot: Trainer III
1.945 Danke in 786 Beiträgen
Standard

Und nun eine Frage, die mich schon immer beschäftigt hat.
Ich war bisher noch nicht an Bord eines Sportbootes mit Sprechfunk.
Wenn eines eingebaut ist, ist (muss) das dann nicht auch in den Papieren eingetragen sein? Falls ja, wie ist es dann, wenn mir ein Bekannter sein Boot mit Funkgerät verleihen möchte (ich habe kein Sprechfunkzeugnis)? Genügt es, das Gerät einfach auszubauen oder ist so ein Boot dann für mich gänzlich tabu?
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 24.07.2016, 20:22
Benutzerbild von MacMicha
MacMicha MacMicha ist offline
Commander
 
Registriert seit: 26.10.2008
Ort: 173 nm südl. Bornholm
Beiträge: 322
Boot: BEJA Kruiser Silverbird 2
Rufzeichen oder MMSI: DD8494 | 211674320
534 Danke in 187 Beiträgen
Standard

Das geht leider nicht. Dem Boot ist per Nummernzuteilungsurkunde der BNetzA ein Rufzeichen zugeordnet. Damit darf das Boot nur mit auf Kanal 10 empfangsbereiter Funkanlage in Betrieb genommen werden. Die Zuteilungsurkunde muss dazu ständig im Original an Bord mitgeführt werden. Da alle Boote mit Nummernzuteilung u.a. bei der ITU registriert sind, kann übrigens nicht nur die Polizei jederzeit nachschauen, ob das fragliche Boot vor einem Funk hat (und ansprechbar sein muss) oder nicht:http://www.itu.int/online/mms/mars/ship_search.sh

Gruß Micha
__________________
BEJA Silverbird 2 Kruiser
Mit Zitat antworten top
Folgende 7 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 24.07.2016, 20:26
Matze66 Matze66 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 09.08.2007
Ort: Roßdorf/Darmstadt
Beiträge: 1.540
Boot: Campion Monashee
769 Danke in 562 Beiträgen
Standard

Cool, das von der itu kannte ich noch nicht.

Der zu wählende Kanal hängt übrigens vom Fahrgebiet ab - binnen ist das die entsprechende Revierzentrale (bei einem Funkgerät).
__________________
Gruß
Matthias

Ich will auch eine Signatur!
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 24.07.2016, 20:31
Janus Janus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 16.02.2014
Ort: am nördlichsten Punkt der Donau
Beiträge: 3.277
Boot: Mobo
Rufzeichen oder MMSI: ist bekannt
3.017 Danke in 1.605 Beiträgen
Standard

Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 24.07.2016, 20:39
Bootsfun Bootsfun ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 22.12.2012
Beiträge: 245
177 Danke in 112 Beiträgen
Standard

Wenn das Funkgerät ausgebaut ist und nicht an Bord ist, darf man das Boot auch ohne Schein fahren, da ja kein funktionstüchtiges Funkgerät an Bord ist.

Grüße Andreas
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 24.07.2016, 20:44
Benutzerbild von MacMicha
MacMicha MacMicha ist offline
Commander
 
Registriert seit: 26.10.2008
Ort: 173 nm südl. Bornholm
Beiträge: 322
Boot: BEJA Kruiser Silverbird 2
Rufzeichen oder MMSI: DD8494 | 211674320
534 Danke in 187 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Matze66 Beitrag anzeigen
Cool, das von der itu kannte ich noch nicht.

Der zu wählende Kanal hängt übrigens vom Fahrgebiet ab - binnen ist das die entsprechende Revierzentrale (bei einem Funkgerät).
Nicht ganz. Grundsätzlich gilt binnen für freiwillig ausgerüstete Fahrzeuge mit einem Funkgerät Empfangsbereitschaft im Verkehrskreis Schiff/Schiff, also Kanal 10. Ausrüstungspflichtige Fahrzeuge und freiwillig mit 2 Funkgeräten ausgerüstete Fahrzeuge müssen zusätzlich im Verkehrskreis NIF, also auf dem regional unterschiedlichen Kanal des Revierfunks (siehe Tafelzeichen am Ufer oder Handbuch Binnenschifffahrtsfunk, Regionalteil Deutschland) empfangsbereit sein.

Örtlich kann übrigens für den Verkehrskreis Schiff/Schiff auch in bestimmten Fällen ein anderer Kanal vorgeschrieben sein. Z.B. auf der Regelungsstrecke der Havel zwischen Brandenburg und Potsdam. Dort läuft das auf Kanal 7. So wird der teils intensive Funkverkehr auf der Regelungsstrecke und im City-Bereich der Potsdamer Havel (Kanal 10) auseinander gehalten.

Gruß Micha
__________________
BEJA Silverbird 2 Kruiser

Geändert von MacMicha (24.07.2016 um 20:49 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 24.07.2016, 20:44
Benutzerbild von bootmichl
bootmichl bootmichl ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.11.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 284
Boot: BÜTZFLETH 48 FLYBRIDGE
Rufzeichen oder MMSI: DH 4208
1.860 Danke in 873 Beiträgen
Standard

... ich zitiere mal aus dem Gesetzestext:

Funkzeugnisse sind ein wichtiges Thema in der Sportschiffahrt, denn im August 2005 trat die "Zwölfte Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften" in Kraft. Unter anderem enthält die Verordnung auch Änderungen zur Sportseeschiffer-scheinverordnung, wie z. B. einen neuen Absatz 7 (Auszug):

"(7) Führer von Sportfahrzeugen müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs nachweisen. Als Befähigungsnachweis gelten LRC, SRC, oder ein anderes nach § 13 Abs. 4a in Verbindung mit Anlage 3 der Schiffssicherheitsverordnung anerkanntes und gültiges Seefunkzeugnis."

Funkzeugnis für Schiffsführer vorgeschrieben
Das heißt im Klartext: ist eine Yacht mit einer UKW-Anlage ausgerüstet, so muss der Schiffsführer das SRC (Short Range Certificate) besitzen. Ist die Yacht mit einer Grenzwellen, Kurzwellen oder Satellitenanlageausgerüstet, so muss der Schiffsführer das LRC (Long Range Certificate) besitzen. Es reicht also künftig nicht mehr aus, wenn lediglich ein Crewmitglied im Besitz eines Funkzeugnisses ist, sondern der Schiffsführer selbst muss zwingend im Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses sein. Skipper ohne gültiges Funkzeugnis, die eine mit einer funktechnischen Anlage ausgerüstete Yacht führen, verstoßen somit gegen die SportSeeSchV.


....Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen teilnehmen zu können. Nach Übergang der Prüfungshoheit auf die Verbände ist dieses Zeugnis der Nachfolger des UKW-Sprechfunkzeugnisses. Zum Benutzen einer Schiffsfunkstelle benötigen Sie ein UKW-Gerät mit ATIS-Modul (Automatic Transmitter Identification System).
__________________
LG Michael
Wassersport und NUR DER HSV !
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 24.07.2016, 21:16
Matze66 Matze66 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 09.08.2007
Ort: Roßdorf/Darmstadt
Beiträge: 1.540
Boot: Campion Monashee
769 Danke in 562 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von MacMicha Beitrag anzeigen
Nicht ganz. Grundsätzlich gilt binnen für freiwillig ausgerüstete Fahrzeuge mit einem Funkgerät Empfangsbereitschaft im Verkehrskreis Schiff/Schiff, also Kanal 10. ...

Gruß Micha
Stimmt, hast recht, Hörwache ist Binnen i.a. auf Kanal 10, NIF auf dem Kanal der jeweiligen Revierzentrale. War jetzt so auf Hochwasser eingestellt, hab nur an die täglichen Meldungen gedacht
__________________
Gruß
Matthias

Ich will auch eine Signatur!
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 24.07.2016, 21:21
Benutzerbild von MacMicha
MacMicha MacMicha ist offline
Commander
 
Registriert seit: 26.10.2008
Ort: 173 nm südl. Bornholm
Beiträge: 322
Boot: BEJA Kruiser Silverbird 2
Rufzeichen oder MMSI: DD8494 | 211674320
534 Danke in 187 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bootsfun Beitrag anzeigen
Wenn das Funkgerät ausgebaut ist und nicht an Bord ist, darf man das Boot auch ohne Schein fahren, da ja kein funktionstüchtiges Funkgerät an Bord ist.

Grüße Andreas
Das ist nicht ganz korrekt. (S. Post Nr. 6) Das würde nur gehen, wenn zuvor die Nummernzuteilungsurkunde an die BNetzA zurückgegeben würde. Ansonsten besteht für das Boot nach wie vor Funkbenutzungspflicht!

Gruß Micha
__________________
BEJA Silverbird 2 Kruiser
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 24.07.2016, 21:23
Greif81 Greif81 ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 07.12.2015
Ort: Dortmund
Beiträge: 83
Boot: Condor 70
Rufzeichen oder MMSI: DA3692
95 Danke in 45 Beiträgen
Standard

Ich habe noch gelernt, dass ein Boot, bei dem die Funke ausgebaut/ unbenutzbar gemacht wurde, durchaus von einem Schiffsführer ohne SRC/UBI geführt werden darf.

Aber nebenbei bemerkt: Ich habe letztes Jahr die Funkscheine UBI und SRC gemacht. Es war lehrreich und durchaus zu lernen.
Meiner Meinung nach ist die Funke die WICHTIGSTE Sicherheitseinrichtungen an Bord. Mein Freund (ausgebildeter Kapitän) weigert sich gar, eine Tour mit einem Schiff auf offenen Gewässern zu fahren, wenn da nicht eine Funke verbaut ist.

Deshalb mein Tipp: Macht den/ die Schein/e

Liebe Grüße
Der Gabriel
Mit Zitat antworten top
Folgende 7 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 24.07.2016, 22:12
Benutzerbild von ChrAK78
ChrAK78 ChrAK78 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.10.2014
Ort: nicht weit von der mittleren Spree
Beiträge: 1.490
Boot: Trainer III
1.945 Danke in 786 Beiträgen
Standard

Sehr widersprüchliche Informationen von den einzelnen Usern in diesem Thread.
Aber ich fasse jetzt mal zusammen. Wer kein Funkzeugnis hat, darf aus gleich zwei Gründen kein Boot mit eingetragenem Funkgerät (Nummernzuteilungsurkunde) führen.
Zum einen, weil es nicht reicht, das Funkgerät einfach nur auszubauen und auf dem Steg abzustellen, wenn man mit dem Boot eine Runde fahren möchte und zum anderem, weil ich doch selbst als Schiffsführer das Funkzeugnis haben müsste und nicht nur irgendein anderer an Bord. Ich dachte bisher (siehe mein erster Beitrag im Thread), dass nur irgendein anderer an Bord das Zeugnis haben müsse.

In der Privatfliegerei ist das anders. Wenn ich als Pilot mein Flugsprechfunkzeugnis nur in deutscher Sprache absolviert habe, darf ich auch nur im deutschsprachigem Raum fliegen. Ist aber jemand an Bord, der sein Zeugnis in englischer Sprache gemacht hat, darf ich mit dieser Person auch in ferne Länder fliegen. Und diese Person muss keine Pilotenlizenz haben. Ob es Personen mit Flugsprechfunkzeugnis gibt, die aber keine Pilotenlizenz haben, was eigentlich unlogisch ist? Natürlich, das können (ältere) Leute sein, die nicht mehr fliegen oder welche, die auf dem Tower/Flugleitung arbeiten.
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 24.07.2016, 22:38
Benutzerbild von MacMicha
MacMicha MacMicha ist offline
Commander
 
Registriert seit: 26.10.2008
Ort: 173 nm südl. Bornholm
Beiträge: 322
Boot: BEJA Kruiser Silverbird 2
Rufzeichen oder MMSI: DD8494 | 211674320
534 Danke in 187 Beiträgen
Standard

Soweit richtig, binnen muss es in der Tat nicht zwingend der Schiffsführer sein, der zwecks Bedienung der Funkanlage im Besitz des UBI sein muss. (Anders im Seefunk - hier muss zwingend der Skipper das SRC bzw. LRC haben)

Gruß Micha
__________________
BEJA Silverbird 2 Kruiser

Geändert von MacMicha (24.07.2016 um 23:01 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 24.07.2016, 23:34
Benutzerbild von Skilsö
Skilsö Skilsö ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 15.08.2008
Ort: Weyhe
Beiträge: 807
Boot: Skilsø 33 Arctic
Rufzeichen oder MMSI: DF7717
809 Danke in 451 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
...., weil ich doch selbst als Schiffsführer das Funkzeugnis haben müsste und nicht nur irgendein anderer an Bord. Ich dachte bisher (siehe mein erster Beitrag im Thread), dass nur irgendein anderer an Bord das Zeugnis haben müsse. ...
Anfang 2007 habe ich meine Funkpatente (SRC & UBI) gemacht und dabei wurde uns schon vermittelt, dass der Schiffsführer selbst die Funkpatente benötigt, ein mitfahrender Patentinhaber reicht nicht aus.
__________________
Gruß Jürgen
"Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen"
Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944)
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 25.07.2016, 04:52
michi 23 michi 23 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.10.2004
Beiträge: 1.535
580 Danke in 331 Beiträgen
Standard

Da siehst wieder wie unterschiedlich die Lehrmethoden sind, in Österreich hat man uns beim Funkkurs erklärt das nicht zwingend der Schiffsführer ein Funkpatent haben muss, es genügt eine Person an Bord die den Funkschein hat wenn Funkgerät an Bord ist.....
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 25.07.2016, 05:59
Benutzerbild von Kladower
Kladower Kladower ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 22.11.2011
Ort: Berlin-Kladow a.d. Havel
Beiträge: 4.709
Boot: Nidelv 26
Rufzeichen oder MMSI: DB8017
10.552 Danke in 3.915 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Matze66 Beitrag anzeigen
Gibt Unterscheide zwischen See- und Binnen...
...die wir hier auch schon mal beschrieben hatten.
__________________
Viele Grüße
Gerhard

Revierinformationen Berlin-Brandenburg

Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 25.07.2016, 06:59
Matze66 Matze66 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 09.08.2007
Ort: Roßdorf/Darmstadt
Beiträge: 1.540
Boot: Campion Monashee
769 Danke in 562 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
...die wir hier auch schon mal beschrieben hatten.
... und die ich deshalb hier auch nicht noch mal aufdröseln wollte

Aber guter Link, zumal hier die Quellen vorhanden sind
__________________
Gruß
Matthias

Ich will auch eine Signatur!
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 25.07.2016, 07:37
Oyster70 Oyster70 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 28.02.2014
Beiträge: 551
856 Danke in 354 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von MacMicha Beitrag anzeigen
Da alle Boote mit Nummernzuteilung u.a. bei der ITU registriert sind, kann übrigens nicht nur die Polizei jederzeit nachschauen, ob das fragliche Boot vor einem Funk hat (und ansprechbar sein muss) oder nicht:http://www.itu.int/online/mms/mars/ship_search.sh

Gruß Micha

Was magst du uns mit dieser Feststellung sagen???
__________________
_________________________
LG
Frank
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 25.07.2016, 07:47
Benutzerbild von MacMicha
MacMicha MacMicha ist offline
Commander
 
Registriert seit: 26.10.2008
Ort: 173 nm südl. Bornholm
Beiträge: 322
Boot: BEJA Kruiser Silverbird 2
Rufzeichen oder MMSI: DD8494 | 211674320
534 Danke in 187 Beiträgen
Standard

Das was da geschrieben steht! Im Zweifelsfall kann sehr einfach nachgeschlagen werden, ob ein Fahrzeug als Schiffsfunkstelle/ Seefunkstelle registriert ist.
__________________
BEJA Silverbird 2 Kruiser
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 25.07.2016, 08:13
motordobi motordobi ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 28.11.2010
Ort: Rathenow
Beiträge: 198
Boot: Glastron Laraya
190 Danke in 107 Beiträgen
Standard

Der WaPo hat es bei der Kontrolle jedenfalls genügt das das Funkgerät ausgebaut war.
Ich wollte halt kundtun das die Polizei darauf achtet und das ihr der der Ausbau des Funkgerätes genügte.
Gruß Manfred

Geändert von motordobi (25.07.2016 um 08:27 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 25.07.2016, 08:31
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.875 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von MacMicha Beitrag anzeigen
Das ist nicht ganz korrekt. (S. Post Nr. 6) Das würde nur gehen, wenn zuvor die Nummernzuteilungsurkunde an die BNetzA zurückgegeben würde. Ansonsten besteht für das Boot nach wie vor Funkbenutzungspflicht!

Gruß Micha
Funkbenutzungspflicht bestreht für Boote, die mit Funk ausgerüstet sind, nicht für Boote, für die eine Frequenzzuteilung erfolgte.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #25  
Alt 25.07.2016, 08:34
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.832
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
33.765 Danke in 20.502 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Funkbenutzungspflicht bestreht für Boote, die mit Funk ausgerüstet sind, nicht für Boote, für die eine Frequenzzuteilung erfolgte.
Es gibt keine Frequenzzuteilung mehr
Durch die Zuteilung ist das Schiff ein freiwillig mit Funk ausgerüstet Fahrzeug und somit abhörpflichtig.
Dies ist unabhängig davon ob das Funkgerät ein oder ausgebaut ist.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 172



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Meine erste Polizeikontrolle typ13gsr Mittelmeer und seine Reviere 41 26.06.2015 07:03
Polizeikontrolle 2014 in Kroatien.. Justforfun Mittelmeer und seine Reviere 7 20.02.2014 07:18
Schaden nach Polizeikontrolle Koala Allgemeines zum Boot 22 21.07.2013 00:32
Polizeikontrolle auf´n Gardasee u. einige Fragen mex196 Mittelmeer und seine Reviere 38 19.07.2010 11:32


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:55 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.