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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Ich hatte mir ganz unverbindlich das Boot angesehn und anwesend war nur der Herr der bei dem Das Boot untergestellt ist.
Der Neffe des Verstorbenen Eigners ist zurzeit in urlaub und er hatte legendlich DenKontakt hergestellt damit ich es besichtigen konnte. Nun hab ich tel(schriftlich auf englisch mit ihm verhandelt) ohne das ich weiss Welche Papiere vorhanden sind. Dabei beharrte er auf die Barzahlung das ich stutzig wurde und mir hier erstmal Rat holen wollte. Wem meinenRechtschreibung nicht gefällt kann sie gerne korigieren und Sich drüber freuen das er es besser kann. An allen anderen vielen dank für die unterstützung. Wir wollen doch alle nur ans Wasser. Krawalle
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#27
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Na ja, weißt Du das Baujahr, Kennzeichen, Zulassung, Vorbesitzer? Das sind doch die Fragen die ich zuerst stellen würde neben Zustand und Preis.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#28
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Er schreibt, es handelt sich um einen Verdränger!!!!!!!!!
Was meinst Du dann immer mit Kennzeichen und Registrierung? Gibt es in NL nicht! Registrierung nur im Register wenn, wie schon gehabt....
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#29
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Verdränger haben kein Kennzeichen? Gut, das wusste ich freilich nicht.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#30
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Jetzt mal bitte für ganz Dumme, wie ich es in diesem Falle auch zu sein scheine (kann ich aber gut mit leben ):
Es gibt in NL also keinerlei Papiere, somit kann ein Verkäufer eines Verdrängers keinerlei Nachweis führen, dass es sein Eigentum ist, welches er verkauft (bzw. er autorisiert ist) ?! Man kann sich also nur auf seine Versicherung in einem etwaigen Kaufvertrag verlassen? Und ggf. auf den schriftlichen Nachweis des niederländischen Registers, dass das Schiff lastenfrei ist?! Dat wars? Überweisung o. Bargeld ist sicherlich Ansichts- oder Erfahrungssache, wenn aber alles "drumherum" mir schon suspekt erscheint, würde ich wohl weder das ein oder andere tun.
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch. |
#31
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Natürlich gibt es auch einen Kaufvertrag, vor allem bei einem Händler, aber..
sollte es zum Streitfall kommen, ist die Rechtslage mit z.B. Erwerb an gestohlenen Gut anders als die in D. Amtliche Eintragungen , im Sinne von Überprüfung der Eigentumsverhältnisse gibt es nicht . (Boote sind außer, sie fahren schneller als 20km/h mit keinerlei Kennzeichnung amtlicherseits ausgestattet und damit behördlich irgend wann mal kontrolliert worden. Ältere Boote haben auch keine , wo auch immer am Rumpf eingeschlagenen Bau- Herstellernummer. Für uns Deutsche alles sehr....., aber in 99% der Fälle funktioniert es ....
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#32
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Ihr macht mir hoffnung! Ich fahre am Samstag wieder hin
Und werde eich berichten welche papiere borhanden sind. Würde eine überprüfung bei der niederländische Wasserschutzpolizei Was nützen? |
#33
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In meinem konkreten Fall eher vor den Bergen, aber lassen wir das ...
Zitat:
LG Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... |
#34
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Zitat:
Z.B. vorab - per mail - einen konkreten Kaufvertragsentwurf senden lassen. Weiter würde ich persönlich (!), da es offenbar keine weiteren amtl. Papiere für Verdränger in NL zu geben scheint, eine "Negativbescheinigung", beschafft vom VERKÄUFER verlangen, dass das Schiff lastenfrei ist. Dann überlegen, OB Du überhaupt bar zahlen willst und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Stichwort: Zeugen, Quittung, bei der Bank etc. Besichtigt hast Du es doch nun und bevor Ihr Euch nicht absolut über den Ablauf einig seid, macht es doch gar keinen Sinn, da nochmal hinzugurken. Dann stehste da wieder mit etlichen ??? über dem Kopp. Ist der Eigner / Erbe denn überhaupt schon wieder aus dem Urlaub zurück? Da es ja offenbar auch Sprachbarrieren gibt: Vllt. kann Dir hier jemand aus dem Forum helfen bei der Korrespondenz! Sind doch einige hier, die gut niederländisch können. Lass´ Dich bloß nicht über die Ducht ziehen.... P.S. Da Du ja leider recht wenige Info´s gegeben hast, hier nochmal ein kürzlicher Thread dazu: https://www.boote-forum.de/showthrea...is#post4162122
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch. Geändert von HänschenHamburg (27.07.2016 um 18:13 Uhr) Grund: P.S.
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#35
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Über was für einen Verdränger reden wir eigentlich? Was suchst du denn? Vielleicht kannst du dir die ganze Mühe ja sparen.
Durch einen schweren Krankheitsfall in der Familie habe keine Zeit mehr an meinem Boot weiter zu machen. Viel wäre nicht zu tun und wenn du keine 2 linken Hände hast könntest du einen Schnapper machen. Ich war seit dem Frühjahr nicht am Boot, liegt in Friesland, hat einen nagelneuen Motor usw. Habe gute 12000 € in den letzen 2 Jahren versenkt. Egal, ich habe andere Sorgen. Muss bestimmt viel geputzt werden. Such mal ein wenig in meinen Beiträgen. https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=194735 Das Boot hat eine einwandfreie nachvollziehbare Historie, auch ohne Anmeldung da es in NL liegt. Bitte per PN falls Interesse besteht. https://picasaweb.google.com/1125373...53512195/Refit
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Gruß Harald Geändert von Erdbär (28.07.2016 um 12:54 Uhr) Grund: Link eingefügt |
#36
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Auch Verdraenger koennen ein Kennzeichen haben:
Das sogenannte "Brandmerk" womit das Schiff ist eingetragen ins Schiffsregister von Kataster. Ist zurzeit fast standard bei Neubau von Schiffe uber 100K und ist das einzige gesetzlich annerkannte Schutz gegen Diebstahl, Insolvenz einer Werft unsw. Verkauf soll in dessen fall uber ein Notar geschehen. Er/Sie soll nachsehen ob es kein Finanzierungslast gibt, gestohlen ist usw. Also ein wenig wie ein Haus...
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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#37
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Es gibt auch in Holland Papier zum Boot.
https://www.rdw.nl/Particulier/Paginas/Motorboot.aspx Ein holländisches Boot hat ein Kennzeichen und dem entsprechend auch eine Registrierung auf eine Person. Wenn ein Marifon/Funke an Bord ist ggf. auch die Funkeanmeldung. In Holland geht der Bootskauf wie in Deutschland, wenn es ein Händler ist gibt's es offizielle Quittungen. Wenn es eine Privatperson ist gibt es genauso Gute wie Schlechte in Deutschland. Überlege was Du bei einem Kauf in D alles prüfen würdest. VG herbert |
#38
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Zitat:
Diese Nummer ist aber erst für Boote ab Bj. 1998 vorgeschrieben, ähnlich einer Fahrgestellnr. für Autos. Eine Reg. Nr. die achtern Steuerboard sitzt wird auf davor nur gemacht wenn das Boot wg. Hypothek über Bank läuft, aber das hatten wir doch alles schon.
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#39
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Zitat:
Die sogn. Registrierung ist wenn Du so willst freiwillig! du brauchst zum Bsp. so etwas , wenn Du ins Ausland mit dem Boot willst. Die Angaben werden aber nicht überprüft in der Anmeldung dafür. Bei der Anmeldung des Marifoons genauso genauso. ATIS Nr. und Zuteilung Frequenz. etc. laufen auf Bootsnamen und Adresse, ohne Überprüfung der Angaben.!
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#40
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Zitat:
Fur andere Boote (segler, verdraenger) gibt es kein registrationspflicht, nur Kataster Eintrag
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#41
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Kann es sein das du da was verwechselt? Ein "Brandmerk" ist nicht zu verwechseln mit der HIN. Ein Brandmerk bekommt der Rumpf, wenn er auf Kiel gelegt wird. Deshalb weichen die Jahreszahlen auch manchmal von einander ab.
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#42
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Zitat:
Hat aber nichts mit Kataster eintrag oder Hypotheek zu tun. Kataster Eintrag ist nicht vorgeschrieben und hat nichts mit Hypotheek zu tun, nur mit offizieller Eigentums registration und damit Schutz gegen Diebstahl, Insolvenz unsw. Obwohl viele Werfte es standard machen bei Neubau, ist KE immer noch noch Freiwillig. Nur wenn mann das Schiff (teilweise) mit Hypotheek finanziert kann der Bank es fordern. HIN hat mit technische Aspekte zu tun, KE nur mit Eigentum* Um diskussionen zu vorbeugen: 1: Ich bin Hollander 2: Mein Schiff hat ein HIN nummer (SB hinten) 3: Mein Schiff hat ein Kataster Eintrag* 4: Mein Schiff war wahrend den Bau mit Hypotheek bezahlt also .... * Seit Kurzen liefert das Kataster ein spray mit microchips mit programmierten KE Nummer (also nicht das HIN!) womit mann das Schiff auf mehrere Stellen seinen ID geben kann.
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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#43
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Zitat:
Sehe oben, wir haben uns gekreutzt
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#44
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O.K. Hier liegt ein Mißverständnis vor, zwischen HIN und KE Nummer.
Aaaber auch KE ist eben freiwillig, habe ich auch nicht anders gemeint, nur schlecht ausgedrückt, es sei den wie Rob geschrieben hat, Forderung durch Bank. By the way : Lieber Rob, was Du meistens schreibst ist vollkommen richtig, aber alles was Du kompetenzmäßig immer mit , ich bin Niederländer untermauerst, darf man doch auch mal anzweifeln, oder nicht...Du bist doch auch nur ein Mensch, oder?
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#45
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Zitat:
Aber ich lese "hier" viele Unsinn uber NL, ofters uber sachen die Schon mehrmahls "besprochen" sind .....
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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