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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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natürlich kann man das alles in den KV alles Mögliche reinschreiben...
man kann den Käufer aber vertraglich nicht hindern und zwar nach dem er das Boot gekauft hat, durch einen Gutachter professionell bewerten zu lassen... In seinem vorherigen Verkauf wurde ja gerade dies gemacht und der Gutachter hat einen geringeren Wert festgestellt...dies wurde vom Verkäufer akzeptiert/anerkannt...und genau diesen Vorgang kann man im KV ebenso wenig ausschließen... er, der Verkäufer, hätte ja nicht anerkennen brauchen...
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Gr€€ts Stefan |
#27
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Mir ist irgendwie schleierhaft das Ganze.
Am Ende kann ich auf diese Weise ja jeden Vertrag anfechten in dem ich einen Gutachter hole, der mir einen niedrigeren Preis bescheinigt. Vor allem wenn er alle Kratzer und jede Delle aufsummiert, die ich im Kaufvertrag nicht durchgezählt habe.... Gut, es gibt nichts, was es nicht gibt, aber da muss der TE schon einen äußerst gewieften Käufer erwischt haben. |
#28
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Zitat:
Verkürzung über die Hälfte (Laesio enormis) erlaubt Vertragsanfechtung. Zitat:
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Grüße, Andreas
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#29
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laesio enormis - korrekt.
Ich verstehe den Sinn dieses gesetzes durchaus, es soll Wucher unterbunden werden. im missbräuchlichen fall allerdings, wenn ein gutachter mitspielt, und der ist mit sicherheit zu finden, ist damit beinahe jedem vertragsrücktritt tür und tor geöffnet. in meinem fall kam dazu, dass der gutachter durchaus eine bekannte Person in Österreich ist und es war kein Gutachter zu finden der sich auch nur theoretisch auf ein Gegengutachten einliess. lg Chris |
#30
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Merkwürdiges Recht, kann man das nicht ausschliessen z.B.
" Jegliche nachträgliche Änderung des gezahlten Preises ist ausgeschlossen, egal ob Gutachter, Gericht, wer, wie, wo, was, usw." gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#31
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Zitat:
auch wenn du das schreibst hebelt das doch das Gesetz nicht aus. Der Preis wird nicht geändert aber ist zu hoch und schon greift es... Gruß Tycho |
#32
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habt ihr das gesetz in D nicht?
lg chris |
#33
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Zitat:
gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#34
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Eigentlich müsste man in den Vertrag schreiben, dass es dem Käufer bewusst ist, dass es sich beim Kaufpreis um ein vielfaches des wahren Wertes handelt, er es aber aus reiner Liebhaberei trotzdem kaufen will. Ich glaube erst dann wird dieses Gesetz ausgehebelt. Die Frage ist nur, wer dann noch so einen KV unterschreibt.
lg Chris |
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